12 Juni 2017

Wozu VB?

1.

Tag für Tag schreiben Verfassungsjuristen auf einem Blog, der sich „Verfassungsblog“ nennt. Sein Signet ist das VB.  Wozu eigentlich VB, wenn es doch auch ohne geht? Die Antwort ist klar. Rechte müssen wahrgenommen werden. Probleme und Juristen, Lösungen und Kritik, alles das muss auch wahrgenommen werden. Ob man die Wahrnehmung von Rechten nun als juristisches Problem begreift oder als juridisches, ob diese Wahrnehmung also selbst Recht ist oder ’nur‘ etwas, was dem Recht ähnlich sieht, ob Wahrnehmung also mehr oder weniger schlicht Ästhetik ist, in allen Fällen braucht man für den Prozess der Wahrnehmung zweierlei, und zwar Medien und Techniken, die einem helfen.

VB ist ein Medium der Klarheit und voller Techniken der Klärung. Glossatoren erklären, wie Klarheit und Klärung sich unterscheiden und welche Medien und Techniken dabei helfen.

Das juristische Denken ist klar. Darauf sind viele Juristen, vor allem in den deutschsprachigen Rechtswissenschaften stolz. Das juristische Denken verwendet Begriffe, die definiert sind. Dieses Denken ist analytisch und systematisch. Besonders scharfe Analytiker fragen nach den Konditionen der Klarheit. Eins ist klar: Das juristische Denken ist und wurde geklärt. Es fiel so nicht vom Himmel. Diejenigen, die heute Juristen sind, waren es früher nicht. Mit welchen Techniken wurde das Denken geklärt?

2.

Um das Denken zu klären gibt es, in Deutschland, vor allem zwei Mittel: Klausuren und Zensuren. Klausuren sind graphologische Übungen, also Schriftübungen, die zensiert werden. Sie erhalten eine Zensur oder Note. Zum Beispiel ein VB. Wenn man im ersten Staatsexamen oder der staatlichen Prüfung in den Klausuren ein VB erhalten hat, stehen einem fast alle Zugänge zu weiteren Staatsämtern, vor allem aber zur Richterschaft und zum Professorenamt, offen.

Anwalt kann man immer werden. Das VB entscheidet bei Anwälten ‚nur‘ darüber, ob das Einstiegsgehalt hoch oder niedrig liegt. Der Staat ist bei den Führungspositionen strikter.  Mit VB kann man promovieren, sich habilitieren und berufen werden – und man kann so eben auch Richter werden und richten. So kann man später vor allem selbst zensieren, also Noten geben. Ohne VB ist das nicht unmöglich, es wird aber verdammt schwierig und in Bayern ist es eigentlich nach wie vor unmöglich. Man wird dann schlicht bei Bewerbungsverfahren in der ersten Runde aussortiert, egal wieviel und wie gut man danach schreibt. Das Denken kann noch so scharf und kritisch und analytisch sein. In einem weiteren Sinne ist es vielleicht dann sogar besonders begehrenswert, es ist dann aber eben immer noch nicht vollbefriedigend. Es ist fast so, also würde das Befriedigende das Begehrende ausschließen, zumindest in dem Moment, wo es voll ist.

Das Denken muss also vollbefriedigend sein, um in einem engeren Sinne geklärt zu sein. Ohne VB ist das Denken in einem weiten und unscharfen Sinne geklärt. Mit VB ist es in einem engen und scharfen Sinne geklärt.

Klausuren erhalten Zensuren. Eine Zensur findet nicht statt, auch wenn Dissertationen ein Imprimatur brauchen. Wer glaubt, das sei dann doch eine Zensur, der hat sein Denken nicht geklärt. Zensur im Sinne der Zensur ist nur die staatliche Vorzensur, also nicht die Note im Staatsexamen oder die Kontrolle im Promotionsverfahren. Man hat sein Denken nur dann vollbefriedigend geklärt, wenn man die Unterscheidungen, die im Staatsexamen oder der staatlichen Prüfung gemacht wurden, mitgemacht hat – und zwar so, wie die Unterscheidungen von den Prüfungsämtern und ihren Beauftragten definiert wurden. Zensuren klären das Denken, bis es vollbefriedigend ist und manchmal auch darüber hinaus.

Klausuren sind auch Institutionen, die aus dem kanonischen Recht kommen. Sie gehören zum Vorbereitungsdienst für ein geweihtes Leben. In der Klausur soll man auch, so heisst es in CIC Can. 599 „Zeichen der künftigen Welt“ werden und dabei „die Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens“ aufweisen („signum […] mundi futuri et fons oberioris fecunditatis in indiviso corde“). Der Rat, der im kanonischen Recht denjenigen gegeben wird, die sich in (einer) Klausur befinden, bezieht sich zwar auf die Keuschheit. Aber wenn man ihn auch darauf bezieht, die Zukunftschancen einer Klausur zu nutzen und jenes Vermögen auszubilden, mit dessen Hilfe man sich ungeteilten Herzens als Jurist identifizieren kann, umso besser. Mit einem VB wird das Denken geklärt und, soviel Metaphorik und Begrifflichkeit muss bei einem Glossator schon sein, auch kanonisch und keusch.  Dazu VB.

Klausuren sind auch Kläranlagen. Es kommen nicht immer Kelsens aus einer Klausur. Die graphologische Übung führt nicht immer zu einer „Reinen Rechtslehre“. Sie sorgen aber in der Regel dafür, dass diejenigen, denen die Zugänge zu Staatsämter danach leichtgemacht werden, die juristischen Unterscheidungen mitmachen, wie man das in einer Klausur verlangt.

Dazu VB.

Es geht auch Dreck und Schlamm durch die Klausur. Auch die schlammige Welt der Glossatoren geht durch die Klausur. Und wie immer gilt dabei, dass VB nicht gleich VB ist. In einer nationalen, einsprachigen Welt mag man glauben, dass das VB einer Klausur auch der Maßstab geklärten Denkens ist. In der Klausur des Staatsexamens wird das Denken geklärt und erledigt. Die Manuskripte wandern, als Originale unberührbar geworden, eine Zeitlang ins Archiv. Die Noten werden rechtskräftig. Das ist, wenn das denn vollbefriedigend ist, nur das eine.

In einer internationalen, mehrsprachigen und vor allem vernetzten Welt gibt es aber auch noch VB, also den Verfassungsblog. Er eröffnet Verfahren aufs Neue. Er ist ein Schaufenster im Netz, mit dem sich der Verfassungsdiskurs zeigt, ohne dass sich die Schreiber hinter der Zensur verschanzen können. Auf ihm kann man den Texten keine Noten geben. Man kann sie nur immer weiter kommentieren. Hier wird auch geklärt, aber nicht erledigt. Auch dazu VB.

3.

Daniel Damler hat jüngst eine wunderbare Studie zur Rechtsästhetik vorgelegt. In einem Kapitel zur Geneaologie der Transparenz im 20. Jahrhundert hat er auf die enge Verzahnung zwischen einer Politik der Transparenz, einer Rechtsprechung der Transparenz und einer Ästhetik der Transparenz verwiesen. Transparenz ist eine moderne Version der Klarheit. Damler erzählt keine allgemeine und große Geschichte, er vermag aber sehr genau und scharf die Konturen einer Politik und eines bestimmten Rechts aufzuzeigen. Mit hohem Witz und nüchterner Analyse entfaltet er die Geschichte einer Transparenz als Geschichte einer Klärung. Er entfaltet sie vor dem Hintergrund von modernen Schaufenstern und vor dem Hintergrund der Attraktivität von Stahl und Glas.

Was man bei Damler lernen kann ist, dass Transparenz, wie Klarheit, normative Phänomene sind. Als normative Phänomene sind sie immer begrenzt. Sie sind definiert und haben eine Kontur. Sie haben eine Form und eine Gestalt. Transparenz wie Klarheit sind nur deswegen normativ, weil die Effekte operationalisierter Differenzen sind. Transparenz und Klarheit sind Effekte der Unterscheidung zwischen Sichtbarkeiten und Unsichtbarkeiten. Sie sind (auf-)geteilte Felder und auch die Sinnlichkeit, die Sinne und der Sinn sind mit ihnen schon (auf-)geteilt. Ihre Normativität, ihr Juristisches und ihr Juridisches, schließen die Ästhetik nicht aus. Sie schließen sie ein.

Noch einmal zurück zur Klausur. Wenn die Klausur eine graphologische Übung ist, also etwas mit Handwerk und Werkzeug zu tun hat, was sind dann eigentlich die idealen Werkzeuge, um eine Klausur zu schreiben? Gegenüber vom Verwaltungsgericht Frankfurt gibt es seit Jahren das Schaufenster von Carl Topp. Ich liebe es. In seinem Schaufenster findet man zwei Typen von Werkzeugen: Links finden sich Pinsel und Federn. Rechts finden sich Bürsten.

Ich denke, Pinsel und Federn sind vollbefriedigende Instrumente. Mit ihnen kann man Klausuren nicht nur schreiben, mit ihnen kann man (in) Klausuren sogar pinseln und malen. Man kann Imaginäre und Bildliche der Klarheit mit ihnen perfekt auf das Papier bringen. Bürsten können das nicht.  Bürsten sind nicht vollbefriedigend. Walter Benjamin hat sie trotzdem bevorzugt. Warum?

„Es ist niemals ein Dokument der Kultur, ohne zugleich ein solches der Barbarei zu sein. Und wie es selbst nicht frei ist von Barbarei, so ist es auch der Prozeß der Überlieferung nicht, in der es von dem einen an den andern gefallen ist. Der historische Materialist rückt daher nach Maßgabe des Möglichen von ihr ab. Er betrachtet es als seine Aufgabe, die Geschichte gegen den Strich zu bürsten.“ Walter Benjamin schreibt das 1939. Zu jeder Klarheit gesellt sich eine Unklarheit. Zu jeder Klärung Klausuren und Zensuren. Zur jeder Eröffnung ein Verschluss.  Weil der historische Materialist die Geschichte gegen den Strich bürstet, braucht er eher Bürsten als Pinsel. Ich liebe Walter Benjamin, aber ich liebe eben auch Carl Topp.

4.

Glossieren ist eine Praxis, die vom Alten ins Neue reicht. Sie verfasst Texte, nicht um das Recht zu konstituieren, sondern um es zu restituieren. Sie holt das Dunkle ans Licht. Glossieren überschreitet die Präsenzeffekte des Rechts, also alles das, was ohnehin klar ist. Da, wo alles klar ist, haben Glossatoren nix zu suchen. Glossatoren brauchen auch eher Bürsten als Pinsel. Und was ist mit dem VB? Ob mit oder ohne VB, Glossatoren schreiben, und sie schreiben darüber hinweg.


SUGGESTED CITATION  Steinhauer, Fabian: Wozu VB?, VerfBlog, 2017/6/12, https://verfassungsblog.de/wozu-vb/, DOI: 10.17176/20170612-080651.

32 Comments

  1. Skouris Mo 12 Jun 2017 at 21:52 - Reply

    Verzeihen Sie, falls ich einfach bloß intelektuell zu beschränkt bin, aber diesen Glossen fehlt mE jeglicher (humoristische) Mehrwert.

    Die aneinandergereihten Sätze scheinen vielmehr zwanghaft um die Hybris des Autors zu kreisen.

  2. Fabian Steinhauer Mo 12 Jun 2017 at 21:57 - Reply

    Sehr geehrte Frau/Herr Skouris,

    wer hat Sie denn intellektuell beschränkt? Kann ich Ihnen helfen? Für Mehrwerttipps bin ich immer offen – und wenn ich die Sätze irgendwie anders als aneinanderreihen könnte wäre das toll – sagen Sie mir wie.

    Von meiner Hybris weiss ich nichts – nehme aber gerne genauere Hinweise entgegen. Genaue Satzbezüge und Argumentation würden zum Beispiel helfen. Wenn man so sagt, was man ohnehin denkt, dann ist es für das Gegenüber schwer, zu diskutieren,

    Grüße

  3. Fabian Steinhauer Mo 12 Jun 2017 at 22:30 - Reply

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Skouris,

    eins muss ich noch nachschieben, weil ich natürlich doch ein bisschen etwas von meine Hybris weisss. Ich habe mir vorgestellt, dass sie Vasilios Skouris seien, es wäre mir eine Ehre – und ich lerne gerne von seiner Demut,

    Grüße Fabian Steinhauer

  4. petra Di 13 Jun 2017 at 08:28 - Reply

    Hat Herr Steinbeis diese Glossen bestellt? Ich stimme Skouris zu, dass man da als Leser keinen Mehrwert erkennt. Soll es Humor sein? Über den kann man ja streiten. Aber es gibt tatsächlich wenige Juristen, die über Humor verfügen.

    Herzlich,
    Ihre jordanische Stadt

  5. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 09:45 - Reply

    Hallo Petra,

    es soll kein Humor sein, es sollen Glossen sein. Sie wurden nicht bestellt, zumindest nicht von Maximilian Steinbeis. Und sie sind nicht für alle Juristen und nicht für alle Juristinnen geschrieben. Ich kann Ihnen aber eins verraten: meine Glossen polarisieren immer, weil sie etwas mit Streit, Zwist, Zweideutigkeiten und Differenzen zu tun haben. Manche irritiert das, seltsamerweise auch manche Juristen, obwohl ihre Welt daraus besteht. Wie gesagt, das soll kein Humor sein, weil man aber über streiten kann, können Sie freilich gerne versuchen, diese Glossen humoristisch zu nehmen. Müssen Sie aber nicht. Wenn es Ihnen gelingt, dann lassen Sie doch mal wieder von sich hören,

    herzlich vom Steinhauer an die steinerne Stadt

  6. Daniel Di 13 Jun 2017 at 14:58 - Reply

    Mir erschließt sich der Sinn der Glossen trotz sorgfältigem Lesen ebenfalls nicht (auch unter Berücksichtigung der Antwort auf den Kommentar von Petra). Die Struktur der beiden bisherigen Texte scheint auf losen Assoziationsketten zu beruhen. Da die inhaltliche Aussage – jedenfalls für mich – in beiden Fällen unklar bleibt, kann ich auch nicht erkennen, inwiefern die Glossen „polarisieren“ (sollen) – dazu müsste ja jedenfalls ein Standpunkt erkennbar sein.

  7. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 15:12 - Reply

    Sehr geehrter Daniel,

    der Voraussetzungsreichtum der Wissenschaft kann freilich nicht immer in jedem Text ins Spiel kommen. Ich weiss auch nicht, von welcher Rechtswissenschaft meine Leser ausgehen, es gibt ja unterschiedliche. Das immer gleich alles zu erklären kann man. Macht man aber in der Regel nicht. Ich weiss nicht, inwiefern sie sich mit meinen Forschungen und überhaupt mit der Forschung zur Geschichte und Theorie der Glossen beschäftigt haben. Ich kann aber gerne erläutern, wovon ich ausgehe. Aber beschweren Sie sich nicht, wenn es Ihnen entweder zu viel oder zu wenig, zu kompliziert oder zu einfach ist. Am besten ist es, wenn Sie neugierig bleiben:

    Alle meine Projekte haben eine Grundlage, die sich zwischen Rechts-, Medien- und Kulturwissenschaften entwickelt hat. Sie wird als Kulturtechnikforschung bezeichnet.

    Die Kulturtechnikforschung definiert Recht über die technischen Operationen, durch die es her- und dargestellt wird. Recht ist in ihrem Sinne das, was als historische Operationalisierung von Differenzen immer schon vorgeht. Historisch meint erstens, dass das Wissen ums Recht älter ist als die Forschung dazu. Juridische Praktiken sind also älter als Begriff und Wissenschaft vom Recht. Kein Rechtsbegriff umfasst darum auch den Anfang oder den Ursprung des Rechts. Jede Definition des/eines Rechts, historisch oder systematisch, operationalisiert eine Differenz, die auch noch dieses Recht ‚beschneidet‘. Jeder Rechtsbegriff überträgt, (ver-)teilt und bearbeitet Recht. Daraus folgt zweitens, dass man den Kern des Rechts, sein Wesen, seinen Sinn und seine Funktion in der Definition nicht restlos identifizieren muss, soweit man mit dem historischen a priori rechnet. Nach diesem a priori gibt es zwar auch Operationalisierungen von Differenzen, die nicht mit dem Begriff des Rechts laufen – aber die Forschung knüpft aufgrund des historischen a priori nur an solche an, die mit dem Begriff liefen. Daraus folgt drittens, dass die Vorgänge der Operationalisierung in die Gegenwart hineinreichen, ohne in ihr aufzugehen. Das ist der ‚dogmatische Rest‘ des Rechts, den auch eine Kritik in Rechnung stellen muss.
    Dieser dogmatische Rest hängt daran, dass das Recht nicht in der Präsenz der Konflikte und den Präsenzeffekten seiner Medien aufgeht, sondern eine drängende Kontingenz behält, die nur symbolisch gefasst werden kann.

    Operationalisierung ist ein technischer Vorgang, an dem Medien beteiligt sind. Solche Medien sind nicht unbedingt textuelle Medien wie die Sprache, Schrift, Buch oder Massenmedien. Es sind auch technische Objekte und Infrastrukturen. Kultur ist in diesem Sinne keine höhere oder tiefe Grundlage des Rechts, sondern schlicht jener Reproduktionsvorgang, der über die Grenzen juridischer Präsenz und Aktualität hinausreicht. Kultur wird nicht als Erscheinung des Geistes, sondern aus der Materialität ihrer Träger und aus der technischen Zurichtung ihrer Operationen heraus begriffen.

    Meine Forschung fragt danach, wie und womit das Wissen um das Recht geteilt, übertragen und bearbeitet wird. Sie erfolgt nicht vom Modell jener Rechtswissenschaft aus, nach der das souveräne Bewusstsein eines autonomen Subjektes oder das selbstreflexive Leitmedium ‚Sinn‘ eines autopoetischen Systems die normative Ordnung bestimmt. Was dann? Die Vorgänge der Normativität aus den biologischen Prozessen, Medien und Maschinen heraus zu erforschen bedeutet, zu unterstellen, dass Normativität von vornherein übertragen und geteilt ist und sich dabei in der Verarbeitung befindet.

    Dazu kommt ein zweiter Aspekt: Das Recht ist von dem betroffen, was es leistet. Es macht also Differenzen (nur) mit, und insofern wird es auch mit Differenzen gemacht. Es steht in Konkurrenz und Nachbarschaft zu solchen Normativitäten, die entweder die Grenzen der juristischen Disziplin überschreiten, unterlaufen, ignorieren oder schlichtweg jenseits der rechtswissenschaftlichen Selbstreflexion liegen und dennoch involviert sind. In seiner medialen Logik ist das Recht aktiv und passiv. In dieser Konstellation behauptet sich das Recht, indem es zwar insistiert und interveniert, sich aber nicht auf seine Eigenheit zurückziehen kann. Kulturtechnikforschung steht darum nicht unter dem Leitbild der Selbstreferenz, sondern unter dem Leitbild der Hyperreferenz: Das Recht hängt an Referenzen, mit denen es sich teilt, von denen es geteilt wird, die selbst geteilt sind – und die dem Recht eigen und fremd sein können. Geteilte Gründe haben Abgründe in sich. Damit rechnet die Forschung. Den Umgang damit soll sie begreifen.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen, wenn nicht – fragen Sie ruhig weiter. Man muss die Dinge nicht bestellen, man muss sie befragen. Man muss sich nicht fragen, wer sie bestellt hat, man muss sie immer selbst bestellen – also bearbeiten.

    Grüße

  8. Sir Karl Di 13 Jun 2017 at 15:28 - Reply

    Nun musste ich tatsächlich schmunzeln!

    „Man muss die Dinge nicht bestellen, man muss sie befragen. Man muss sich nicht fragen, wer sie bestellt hat, man muss sie immer selbst bestellen – also bearbeiten.“

    Wenn Sie in zwei aufeinander folgenden Sätzen sowohl sagen „Man muss die Dinge nicht bestellen“ als auch sagen „man muss sie immer selbst bestellen“, dann verlieren Sie selbst die Geduld des geduldigsten Zuhörers 😉

    Was ich die Sünde gegen den heiligen Geist genannt habe – die Anmaßung des dreiviertel Gebildeten –, das ist das Phrasendreschen, das Vorgeben einer Weisheit, die wir nicht besitzen. Das Kochrezept ist: Tautologien und Trivialitäten gewürzt mit paradoxem Unsinn. Ein anderes Kochrezept ist: Schreibe schwer verständlichen Schwulst und füge von Zeit zu Zeit Trivialititen hinzu. Das schmeckt dem Leser, der geschmeichelt ist, in einem so „tiefen“ Buch Gedanken zu finden, die er schon selbst einmal gedacht hat. (Wie heute jeder sehen kann – des Kaisers neue Kleider machen Mode!)

  9. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 15:36 - Reply

    Lieber Sir Karl,

    ich muss mich ein bisschen daran gewöhnen, hier mit Klarnamen gegen Anonyme zu schreiben. Ich mache es aber gerne. Der Begriff der Bestellung hat mehrere Bedeutungen. Man kann eine Pizza bestellen und einen Acker bestellen. Was glauben Sie, wie ich die Begriffe oben verwendet habe? Eindeutig aber zweimal. Petra hat den Begriff einmal verwendet, ich nehme an eindeutig. Aber vielleicht auch zweideutig? Vielleicht hat Petra wirklich gedacht, die Beiträge auf dem Verfassungsblog würden von jemandem bestellt, so wie man Pizza bestellt. Oder Petra meint, sie würden so wie Acker bestellt.

    Ihre Botschaft kommt aber klar an. Der Text ihres zweiten Absatzes, ist das ein Zitat? Meinen Sie mich damit? Es tut mir leid, dass sie so argwöhnisch sind. Der Vorteil der Wissenschaft ist, dass sie frei ist. Lektüre auch. Worauf beziehen Sie sich mit der Sünde gegen den heiligen Geist? Das interessiert mich,

    Grüße Fabian Steinhauer

  10. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 15:41 - Reply

    P.S. Sir Karl: Ich denke aber auch,dass vieles von dem, was ich schreibe, ganz trivial ist. Juristen kennen das sehr gut. Ich finde es aber wichtig, trivial zu bleiben. Ich finde es auch wichtig, witer mit der Dreifaltigkeit, also auch dem heiligen Geist zu operieren. Vermutlich sehen wir Dinge ähnlich – und doch unterschiedlich. Ich finde es auch wichtig, mit Tautologien zu rechnen. Immerhin ist ja nur Recht Recht und Recht nur Recht. Und das tolle daran ist ja, das Tautologien Widerständigkeiten und Widersprüche nicht ausschließen. Darum kann man auch im Recht und mit Recht widersprechen,

    Grüße Fabian Steinhauer

  11. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 15:44 - Reply

    P.S. Es ist tatächlich ein Zitat, das habe ich doch gleich am wechselnden Stil erkannt. Sir Karl Popper, oder? Es hilft mir sehr, wenn sie Zitate ausweisen, dann kann ich sie besser kontextualisieren und auch klarer Ihre eigenen Stellung verstehen, Grüße FS

  12. Sir Karl Di 13 Jun 2017 at 15:53 - Reply

    Danke für die Antwort! Dass Sie das Verb „bestellen“ homonym verwenden wollen, hatte ich nicht vermutet. Aber auch jetzt erschließt sich mir der Sinn Ihrer Aussage nicht: Weshalb muss man sich nicht fragen, wer eine Sache geordert hat?

    Und: natürlich. Es ist ein Zitat. Ein bildungsbürgerlicher Klassiker. Man findet ihn leicht mit google. Einen Hinweis auf die Urheberschaft hatte ich Ihnen extra versteckt in meinem Pseudonym 😉 Aber Sie sehen: Die Botschaften, die man versteckt, kommen viel schlecht an als das, was man einfach und klar sagt.

    In diesem Sinne,
    frohes Rätseln

  13. Fabian Steinhauer Di 13 Jun 2017 at 15:59 - Reply

    P.S. Sir Karl III! Vielen >dank für die Erinnerung an diesen tollen Text von dem echten Sir Karl. Der ist ja 1971 geschrieben, als der echte Vasilios Soukaris gerade seine Dissertation zur Teilnichtigkeit der Gesetze geschrieben hat. Der Text ist super! Ich liebe die Passagen zur Klarheit, vor allem weil sie mit einem Bekenntnis g