31 July 2009

Ius soli ad absurdum

Auch das schönste Ius Soli schützt vor staatsbürgerschaftsrechtlicher Torheit nicht. Die republikanische Kampagne, Barack Obamas Geburt auf US-amerikanischem Boden in Zweifel zu ziehen – davon hängt nach der Verfassung ab, ob er überhaupt für das Amt des amerikanischen Präsidenten wählbar ist (“natural born citizen”) – , scheint zählebiger als erwartet. Peter Spiro, Rechtsprofessor an der Temple University, überlegt im Philadelphia Inquirer, wie man die offenkundig bescheuerte und hoffnungslos anachronistische Verfassungsklausel loswerden kann. Fazit: Gar nicht so einfach (mehr dazu hier).Das Schöne dabei: Als der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger, bekanntlich in der Steiermark geboren, noch präsidiale Ambitionen hegte, waren es die Republikaner, die die besagte Klausel kippen wollten. Und wo ist Obamas republikanischer Gegenkandidat geboren? In der exterritorialen Panama-Kanal-Zone.

Das Wall Street Journal wiegt dazu bedenkenvoll den Kopf und lädt seine Leser ein, ihre Meinungen (Isn’t that guy a muslim anyway?) zu artikulieren.

Was das Journal kann, das kann der Verfassungsblog schon lange. Also los, Leser (sofern dieser Blog überhaupt schon welche hat): Wem fällt ein guter Grund dafür ein, dass heutzutage ein Präsident von seiner Mutter auf dem Boden des Landes, das er später regiert, zur Welt gebracht worden sein muss? Oder nicht einmal ein guter. Irgendein Grund. Irgendeiner. Na?


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ius soli ad absurdum, VerfBlog, 2009/7/31, https://verfassungsblog.de/3/, DOI: 10.17176/20181008-170310-0.

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