27 March 2026

Anatomie einer Eskalation

Deepfakes und die Beständigkeit analoger Machtmuster

Deepfakes, manipulierte Videos, entstellte Stimmen – in der öffentlichen Debatte erscheinen sie jetzt als neue, beängstigende Bedrohung. Sie produzieren Schlagzeilen, werfen juristische Fragen auf, geben Anlass für neue Gesetzesinitiativen und technokratische Diskussionen. So will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit einem aktuellen Entwurf gezielt gegen digitale Gewalt und Deepfake-Missbrauch vorgehen. Doch wir sollten die eigentliche Dimension dieses gesamtgesellschaftlichen Problems nicht übersehen: Deepfakes sind nicht Ursache, sondern das jüngste Symptom. Sie sind ein technisches Upgrade für eine Gewalt, die tief in unseren analogen Machtverhältnissen wurzelt, und entlang sozialer Unterschiede systematisch diskriminiert.

Digitale Gewalt lässt sich nicht isoliert betrachten. Wer Frauen, queere Menschen oder andere marginalisierte Gruppen im Netz belästigt oder öffentlich herabwürdigt, tut dies selten aus einem technologischen Impuls heraus, sondern knüpft vielmehr an allgegenwärtige Gewaltformen an, für die wir klare Worte finden müssen: Stalking, Einschüchterung, Machtmissbrauch. In der Praxis zeigt sich diese Kontinuität deutlich. Ich erinnere mich an Mandantinnen in Zeiten vor KI, die sich von ihrem Partner trennen wollten und von ihm mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen bedroht wurden, falls sie gehen. Die Macht dieser Drohung lag vor allem in der jederzeit möglichen digitalen Verbreitung und dem Kontrollverlust. Das hielt die Frauen faktisch in der Beziehung fest. In anderen Fällen endete die männliche Kontrolle nicht mit der Trennung, sondern setzte sich danach fort: zunächst durch Nachstellen im Alltag, später durch gehackte Accounts und die Veröffentlichung persönlicher Informationen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Gewalt zunehmend ins Digitale verlagert, ohne ihren Charakter zu verändern.

++++++++++Anzeige++++++++++++

– Humboldt Rede zu Europa –

Wir freuen uns, Jakov Milatović, Präsident von Montenegro, als Redner der nächsten Humboldt-Rede zum Thema „The European Union – Towards a New Era of Completion, Enlargement and Deepening“ ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuelle EU-Agenda in einem entscheidenden Moment für die europäische Integration.

15. April 2026, 17 Uhr | Humboldt-Universität zu Berlin
Registrierung über Eventbrite

++++++++++++++++++++++++++++

Auch im beruflichen Kontext wirkt dieses Muster für Betroffene weiter. Eine junge Frau berichtete, wie ein Kollege sie zunächst am Arbeitsplatz belästigte und abwertete. Als sie sich wehrte, tauchten plötzlich manipulierte Bilder von ihr in sozialen Netzwerken auf. Die Botschaft ist klar: Eine Frau, die Grenzen zieht, wird mit (digitaler) Gewalt bestraft.

In einem anderen Fall eskalierte ein nachbarschaftlicher Konflikt über Monate – bis schließlich gefälschte Audioaufnahmen verbreitet wurden, um die betroffene Person gezielt sozial zu isolieren. Was als analoger, persönlicher Konflikt begann, wurde digital manipuliert und zur breiten öffentlichen Diffamierung eingesetzt.

Analoge und digitale Gewalt greifen ineinander, das beschreibt auch Collien Fernandes – im Anlass der Gewaltausübung, in ihren Mitteln und schließlich in ihrer Wirkung. Digitale Übergriffe sind selten ein isoliertes Ereignis. Deepfakes sind im bestehenden Sozialgefüge damit keine Zäsur in der Logik sexualisierter Gewalt, sehr wohl aber eine neue Eskalationsstufe. Sie erhöhen Reichweite, Geschwindigkeit und Dauer der Traumatisierung. Ein Video, das früher vielleicht in einem engen sozialen Umfeld zirkulierte, erreicht heute potenziell Millionen – und bleibt womöglich lange Zeit abrufbar.

Wer digitale Gewalt wirksam bekämpfen will, darf die gesellschaftlichen Ursachen nicht außer Acht lassen. Es reicht nicht, nur technische Werkzeuge und Plattformen zu regulieren oder strafrechtliche Tatbestände zu definieren. Die aktuelle Debatte ist wichtig, um über Schutzlücken nachzudenken, Rechtsklarheit zu schaffen und Signale zu setzen. Die eigentlichen Fragen aber lauten: Wie verändern wir die gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt ermöglichen, normalisieren und verschleiern? Wie schaffen wir eine Kultur, in der Machtmissbrauch, Belästigung und Bedrohung nicht weiter bestehen, weder offline noch online?

++++++++++Anzeige++++++++++++

Die Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht (Prof. Dr. Gerrit Hornung), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (m/w/d), EG 13 TV-H, befristet (für 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung), Vollzeit (teilzeitfähig)

zur Mitwirkung in Lehre und Forschung, insbesondere zu Rechtsfragen von KI, Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht

Bewerbungsfrist: 16.4.2026; weitere Informationen im Ausschreibungstext.

++++++++++++++++++++++++++++

Das verweist auf größere Zusammenhänge: auf ökonomische Abhängigkeiten, die es erschweren, sich aus gewaltgeprägten Beziehungen zu lösen. Auf soziale Ungleichheit, die Verwundbarkeiten verstärkt. Auf eine Kultur, in der Grenzüberschreitungen verharmlost und Machtmissbrauch zu lange toleriert werden – aus Sorge vor Beschämung und sozialer Isolation. Prävention, institutionelle Sensibilisierung und Bildung bleiben chronisch unterfinanziert. Schutzräume fehlen, ebenso wie niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen. Wer hier nicht ansetzt, wird die Symptome regulieren, ohne die Ursachen zu verändern.

Ein wirksamer Ansatz muss deshalb weiter reichen. Er umfasst die konsequente Bekämpfung von Armut und Ungleichheit ebenso wie den Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen. Er verlangt eine Bildung, die Machtverhältnisse reflektiert und digitale wie analoge Gewalt gleichermaßen adressiert. Er setzt voraus, dass gesellschaftliche Verantwortung nicht abstrakt bleibt. Und an die Jurist*innen, die das hier lesen: Vor allem reicht es nicht, rechtliche Defizite nur zu diagnostizieren. Es braucht konkrete Vorschläge, Austausch und erste Schritte – auch und gerade von jenen, die sich bislang hinter dogmatischen Erwägungen zurückziehen.

Zu all dem gehört auch, Rollenbilder zu hinterfragen. Wir brauchen Männer, die bereit sind, hinzusehen und zu handeln, die in ihrem Umfeld über sexualisierte Gewalt sprechen, über die eigene Rolle in Beziehungen, über Care-Arbeit, über gewaltfreie Männlichkeit. Männer, die Täter konfrontieren, offen verurteilen und Verantwortung übernehmen. Und wir brauchen Frauen, die zusammenhalten, Erfahrungen teilen, ihre Wut spüren und solidarisch handeln im Sinne einer kollektiven Fürsorge.

Digitale Gewalt macht also vor allem sichtbar, wie eng Macht, Kontrolle und Geschlecht in unserer Gesellschaft weiterhin miteinander verknüpft sind. Deepfakes treffen überproportional Frauen und Mädchen sowie marginalisierte Personen. Sie reproduzieren Sexismus, Rassismus, Machtdynamiken und das patriarchale Narrativ. Sie schreiben alte Machtmuster in neue Technologien fort: dass Körper und Stimme und alles, was erfassbar ist, zum Objekt gemacht werden können. Wer digitale Übergriffe verhindern will, muss unbequem werden und erkennen: Der Kampf gegen Deepfakes ist Teil des größeren Kampfes gegen Gewalt und Ungleichheit insgesamt.

*

Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN
„Ich habe einen Platz für die Krähe ausgekratzt. In meinem Inneren. Also, da, unterhalb meiner Rippen. Ich habe sie in den Ärmel meines roten Hemdes gewickelt und dann da hineingeschoben. Kleine rote Mumie. Jetzt habe ich eine Krähe in mir, und niemand darf es wissen.“ Einsam wandert die untote Erzählerin dieser Geschichte durch die Vereinigten Staaten. Auf ihrem Weg zur Westküste flackern Erinnerungen aus ihrem Vorleben auf.  Wo einst ihr Herz schlug, liegt nun eine Krähe, die hin und wieder Wörter ausstößt. Eine Apokalypse hat das Land heimgesucht. Zombies langweilen sich in Hotels, erzählen Geschichten und verspeisen Menschen. Die Gedankenwelt in diesem sprachlich meisterhaften Debütroman ist fragmentarisch, aber von einem alles überwölbenden Thema durchzogen: der tiefen Trauer um etwas, das einmal da war und nicht mehr wiederkommt.

*

Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Es sind die immer gleichen Dynamiken: Gewalt wird öffentlich sichtbar, das sieht gar nicht hübsch aus – also klebt man hektisch ein strafrechtliches Pflaster drüber und atmet wieder aus. Diesmal also Deepfakes. Wie Asha Hedayati in unserem Editorial macht auch AZIZ EPIK (DE) diese Dynamik sichtbar: Alle schauen hoffnungsvoll aufs Strafrecht, doch die eigentlichen und nachhaltigeren Lösungen liegen woanders. Digitale Gewalt sei patriarchale Gewalt – und wer sie bekämpfen will, muss das Pflaster abziehen und sich die strukturellen Ursachen angucken, auch wenn es weh tut.

Dänemark versucht ebenfalls, die Symptome zu bekämpfen. Als erstes Land in der EU wird Dänemark nun Erscheinungsbild und Stimme einer Person gesetzlich schützen. ALMA EGGERS (EN) zeichnet nach, wie das Gesetz klassische Persönlichkeitsrechte in Immaterialgüterrechte verwandelt – und damit übertragbar und kommerziell verwertbar macht.

In den USA haben diese Woche gleich zwei Gerichte entschieden, dass Meta und YouTube junge Nutzer*innen nicht ausreichend schützen, und die Unternehmen zu Millionenstrafen verurteilt. In der EU werden dagegen Social-Media-Bans diskutiert. Letzten Monat hat die Kommission vorläufig festgestellt, dass TikToks süchtig machendes Design den DSA verletzt. Doch für diese Feststellung müssen Regulierungsbehörden und Plattformen „digitales Wohlbefinden“, wie es der DSA voraussetzt, überhaupt messen und fördern können. NINA BARANOWSKA und GIANCLAUDIO MALGIERI (EN) machen einen konkreten Vorschlag, der die Vulnerabilität nicht nur von Minderjährigen, sondern von allen Nutzer*innen berücksichtigt.

FATIH TAŞÇI und EMRE HAYYAR (EN) untersuchen den türkischen Gesetzentwurf für ein Social-Media-Verbot und warnen davor, Plattformen pauschal als schädlich zu behandeln. Der türkische Entwurf sei zwar differenzierter als andere, begehe jedoch denselben Fehler: Er blende die negativen Folgen davon aus, Kinder und Jugendliche von den modernen demokratischen Marktplätzen auszuschließen.

Der technologische Wandel verändert auch das Jura-Studium grundlegend, doch die Prüfungsordnungen kommen nicht recht hinterher. TABEA BAUERMEISTER, MICHAEL GRÜNBERGER und PAULINA JO PESCH (DE) denken darüber nach, was von Absolvent*innen juristischer Studiengänge in naher Zukunft verlangt werden soll, und betonen neben spezifischen KI-Kompetenzen auch soziale, kommunikative und kritisch-reflexive Fähigkeiten.

In Zukunft müssen Jura-Studierende vielleicht gar keine externe KI bemühen, sondern können direkt auf der Webseite des BVerfG nach Antworten suchen. Zumindest, wenn das tschechische Verfassungsgericht einen Trend auslöst: Das Gericht hat vor wenigen Wochen als erstes Höchstgericht Europas einen KI-gestützten Chatbot eingeführt, der Antworten zu seiner Rechtsprechung liefert. Für ONDŘEJ KADLEC (EN) wirft das allerdings mehr Fragen auf, als es beantwortet: zu Transparenz, Verantwortlichkeit und der interpretativen Rolle von KI.

Fragen zu Transparenz und Verantwortlichkeit stellen sich auch in Indien. Dort berichteten mehrere Nutzer*innen von X und Meta, dass ihre Beiträge und Accounts nach staatlichen Anordnungen gesperrt wurden – ohne Angabe von Gründen. Für RAHUL PALLIPURATH (EN) verweisen diese staatlichen Sperrverfügungen auf ein grundlegenderes Problem: Dass Betroffene weder die Gründe für die Sperren erfahren noch wirksam dagegen vorgehen können, gefährde die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Recht.

++++++++++Anzeige++++++++++++

Ihre Anzeige — für Ihr Netzwerk und für unabhängige Berichterstattung zum Verfassungsrecht

Stellenausschreibung, Konferenz, Call for Papers oder Neuerscheinung? Machen Sie im Verfassungsblog-Editorial darauf aufmerksam. Sie erreichen damit fast 20.000 Abonnent:innen direkt per Newsletter — und weitere Tausende über die Webseite. Kolleg:innen, Interessierte, Verfassungsrechts-Nerds. Und mit Ihrer Anzeige tragen Sie dazu bei, dass wir auch weiterhin unabhängig publizieren können: direkt von den Expert:innen, wissenschaftlich fundiert, aktuell, lesbar.

Kontaktieren Sie uns, wir erklären Ihnen das Angebot! advertise@verfassungsblog.de.

++++++++++++++++++++++++++++

Deutschland diskutiert währenddessen darüber, wie weit der Staat eingreifen darf, um Nutzer*innen im Cyberspace zu schützen. In seinem neuen Referentenentwurf zur Cybersicherheit setzt das Bundesinnenministerium auf mehr Eingriffsbefugnisse für das Bundeskriminalamt. NICOLAS ZIEGLER und CAROLIN KEMPER (DE) zeigen, warum trotz weiterer Eingriffsbefugnisse die Handlungsmöglichkeiten eng bleiben – und am Ende kaum mehr Sicherheit entsteht.

Andersherum will der Staat lieber nicht zu viel von sich preisgeben. Der Berliner Senat hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Informationszugang empfindlich einschränkt, um kritische Infrastruktur besser zu schützen. Doch statt dieses Ziel zu erreichen, so PHILIPP SCHÖNBERGER und HANNAH VOS (DE), wird die Reform die demokratische Kontrolle der Exekutive schwächen.

Dabei täte Berlin gut daran, die Exekutive stärker zu kontrollieren: Die Berliner Justizsenatorin hält ein Gesetz, das eingewanderte Personen in der Justiz fördern soll, für verfassungswidrig und will es deshalb nicht anwenden. Die Verfassung schütze sie damit nicht, meint THOMAS GROẞ (DE), im Gegenteil: Das sei exekutiver Ungehorsam.

In Mecklenburg-Vorpommern diskutiert man angesichts schwieriger Mehrheitsverhältnisse nun eine Verfassungsänderung, um die Frist zur Regierungsbildung zu verlängern. Gerade solche maßvollen Änderungen sind laut MAX GEORG HÜGEL (DE) geeignet, die Verfassung an neue Realitäten anzupassen.

Auch Italien wollte seine Verfassung anpassen – die Frage ist nur, an welche Realitäten. Im Referendum über Melonis Verfassungsreform der Justiz stimmten die Italiener*innen nun mit 53,2 % für „no, grazie“ – Melonis erste politische Niederlage seit ihrem Amtsantritt 2022. BENEDETTA LOBINA (EN) erklärt, was das für Giorgia Melonis politische Macht bedeutet und warum das Ergebnis ein gutes Zeichen für die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung ist.

Um Gewaltenteilung geht es auch bei der Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis: Durfte Wolfram Weimer drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausschließen? Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Demokratieschutz und staatlicher Kulturförderung auf. ANDRÉ BARTSCH und JAKOB HOHNERLEIN (DE) haben starke Zweifel: Nur konkrete Verfassungsfeindlichkeit rechtfertige einen Förderausschluss, politische Ansichten allein genügten nicht.

++++++++++Anzeige++++++++++++

Mapping Article 13: Academic and Scientific Freedom under the EU Charter
Vasiliki Kosta & Marie Müller-Elmau (eds.)

Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received practically no or very little attention. As legal and political developments accelerate, the meaning of this right is taking shape in real time. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.

Discover the potential of Article 13 EU Charter in protecting academic freedom here!

++++++++++++++++++++++++++++

Währenddessen erwägt der Europarat, den Schutz von Migrant*innen unter der Europäischen Menschenrechtskonvention zu schwächen. COLIN MURRAY (EN) warnt, dass dies die zentralen Rechtsgarantien des Belfast/Good Friday Agreement untergraben könnte.

Untergraben wird auch der Kredit für die Ukraine: Viktor Orbán blockierte die Mittel für die Ukraine, obwohl er im Dezember 2025 zugesagt hatte, sich nicht querzustellen. LUCAS SCHRAMM (EN) erklärt, warum er diesmal zu weit geht.

Der EuGH hat letzte Woche entschieden, dass ein Kirchenaustritt allein keine Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber rechtfertigt. HEIKO SAUER (DE) begrüßt das Urteil als weiteren Schritt zu einem konstruktiven Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG. Für ANNA KATHARINA MANGOLD (DE) stärkt der EuGH zu Recht die Gleichheitsrechte und gibt dem BVerfG neue Hausaufgaben auf.

Was passiert eigentlich, wenn man die Hausaufgaben nicht erledigt? Der EuGH hat gegen Portugal nun ein Zwangsgeld von 10 Millionen Euro verhängt, weil das Land ein Urteil aus dem Jahr 2019 zur Habitat-Richtlinie nicht umgesetzt hat. LAURA HILDT (EN) beschreibt, wie selbst in einem scheinbar unkomplizierten Fall mehr als ein Jahrzehnt vergehen kann, ohne dass sich das Recht vor Ort vollständig durchsetzt.

Und gute Nachrichten zum Schluss: Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice für sicheren und zugänglichen Schwangerschaftsabbruch wurde von mehr als 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet – ein großer Erfolg. Am 26. Februar 2026 kündigte die Kommission an, Schwangerschaftsabbrüche an den Europäischen Sozialfonds Plus zu koppeln. Damit können Mitgliedstaaten künftig EU-Mittel nutzen, um entsprechende Leistungen für Frauen in der gesamten Union bereitzustellen. LAURA FORYS (EN) sieht darin eine „masterclass“ unionsrechtlicher Rechtsmobilisierung, die erstmals den Weg zu europäischen Haushaltsmitteln für Schwangerschaftsabbrüche freigemacht hat.

Ein kleiner Schritt Richtung Geschlechtergleichheit – und damit eine kleine Verschiebung im patriarchalen Gewebe von Ungleichheit, Gleichheit und Gewalt: nicht bloß Pflaster, sondern ein Stückchen Heilung.

*

Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.


SUGGESTED CITATION  Hedayati, Asha: Anatomie einer Eskalation: Deepfakes und die Beständigkeit analoger Machtmuster, VerfBlog, 2026/3/27, https://verfassungsblog.de/anatomie-einer-eskalation/, DOI: 10.59704/3eeef46c339e98c5.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Deepfake, Deepfakes, Gewalt gegen Frauen, Strafrecht, digitale Gewalt


Other posts about this region:
Deutschland, Germany