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18 May 2021

Generationengerechtigkeit und Fiskalpolitik

Staatsverschuldung und Schuldenbremse im Lichte des Klima-Beschlusses des BVerfG

In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz hat das BVerfG nicht nur den Klimaschutz gestärkt, sondern auch ein anderes Prinzip aus Art. 20a GG betont: die Generationengerechtigkeit. Dies ist für die Interessen jüngerer Generationen ein juristischer Meilenstein, der auch jenseits der Klimapolitik von Bedeutung ist. In der Tat bietet der Karlsruher Beschluss einen wichtigen Anstoß, Generationengerechtigkeit in der Fiskalpolitik zu überdenken, nicht zuletzt, da diese eng mit dem Klimaschutz zusammenhängt. Bisher gelten in Deutschland oftmals Schuldenbremse und schwarze Null als generationengerechtes Optimum. Diese Ausrichtung ist jedoch das genaue Gegenteil einer Generationengerechtigkeit, wie sie nun auch das BVerfG auslegt. So ist Staatsverschuldung nicht nur notwendig für hinreichenden Klimaschutz, sie ist ökonomisch auch sinnvoll und belastet kommende Generationen weit weniger als so oft gefürchtet.

Das Grundgesetz verpflichtet laut des BVerfG „zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen“ (Rn. 183). Wie Andere auf dem Verfassungsblog betont haben, bedeutet dies nichts anderes, als dass ambitionierter (oftmals freiheitseinschränkender) Klimaschutz heute betrieben werden muss, damit nachkommende Generationen noch ihre Freiheit ausüben können. Das Prinzip der Generationengerechtigkeit wird somit erstmals vom BVerfG in dieser Deutlichkeit hervorgehoben. Und so meldeten sich alsbald viele Stimmen, die durch den besagten Beschluss die aktuelle deutsche Handhabung der Fiskalregeln als generationengerecht bestätigt sahen. Im Kern, so wird von den Befürworter:innen der derzeitigen verfassungsrechtlichen Fiskalregeln angeführt, sollen künftigen Generationen durch ausgeglichene Haushalte keine Schuldenlast vererbt werden. Insbesondere die Schuldenbremse soll die „demokratische Selbstgestaltungsfähigkeit und Freiheitschancen auch in Zukunft“ sichern, so das Argument.

Klimaschutz benötigt schuldenfinanzierte Investitionen

So einfach ist es aber tatsächlich nicht. Die Devise „den Gürtel heute enger schnallen, damit auch spätere Generationen gut leben können“ trifft zwar auf den Klimaschutz zu, jedoch nicht auf die Fiskalpolitik. Ambitionierter Klimaschutz bedeutet eine tiefgreifende Transformation der bisherigen Wirtschaftsweise, ohne die Freiheitschancen für kommende Generationen nicht mehr vorhanden sein wird. Denn entweder wird der Planet an sich weitestgehend nicht mehr lebensfähig sein oder die in Zukunft notwendigen (und dann verhältnismäßigen) Klimaschutzmaßnahmen lassen Freiheitsausübung nur noch in extrem eingeschränkter Weise zu. Das Problem später durch technologische Neuerungen auszugleichen, ist unrealistisch.

Mit Blick auf eine generationengerechte Fiskalpolitik bedeutet das, dass sie es ermöglichen muss, eine Welt zu hinterlassen, in der „nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten”, wie es das BVerfG ausdrückt (Rn. 193). Doch genau hier wird die Schuldenbremse zum Problem, denn hinreichender Klimaschutz ist ohne Neuverschuldung nicht machbar. So ist es vielmehr die Neuverschuldung, die zu „Investitionen und Institutionen führt, von denen die jüngere Generation unmittelbar profitiert”, wie kürzlich auch Oliver Lepsius hervorgehoben hat.

Seit dem Beschluss des BVerfG existiert ein konkreter verfassungsrechtlicher Anhaltspunkt, welche Klimaschutzmaßnahmen mindestens geboten sind: Das BVerfG sieht das Paris-Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf mindestens 2 °C und möglichst 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, als Konkretisierung der Klimaschutzpflicht nach Art. 20a GG. Das Erreichen dieses Ziels benötigt u. a. massive Investitionen – und zwar deutlich über dem bisherigen Ausgabenniveau. Sicherlich haben die Bruttoinvestitionen des Bundes von 2016 auf 2020 von 33 Mrd. € auf knapp 42 Mrd. € zugenommen. Doch selbst in den Jahren vor der Corona-Pandemie, als die Wirtschaft brummte und dem Staat saftige Steuereinnahmen verpasste, reichten diese „Rekordinvestitionen“ bei Weitem nicht, um die notwendigen Maßnahmen für das Einhalten des 2°-, geschweige denn des 1,5°-Ziels, zu finanzieren und die Dekarbonisierung umzusetzen.

Gleichzeitig reduziert sich der durch die Schuldenbremse zulässige Spielraum für Investitionen in den kommenden Jahren, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Talfahrt im Zuge der Pandemie. Auch nach der Pandemie wird es einige Jahre dauern, bis die wirtschaftlichen Folgen überwunden sind. Bis dahin werden geringere Steuereinnahmen und höhere Sozialausgaben die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen einschränken. Zusätzlich belasten die von der Schuldenbremse vorgesehenen Tilgungspläne der Corona-Schulden die Bundes- und die Landeshaushalte zusätzlich, und schränken den Spielraum für Investitionen noch weiter ein.

Deutschland steuert also bei Beibehaltung der aktuellen Fiskalpolitik unweigerlich auf ein Problem zu, da sich die Klimaziele nur mit mehr Investitionen erreichen lassen, was wiederum mit der Schuldenbremse unvereinbar ist. Dabei wäre es aus fiskalpolitischer Perspektive deutlich generationengerechter, heute Investitionen zu tätigen, von denen dann künftige Generationen profitieren. Werden diese Investitionen über Staatsverschuldung finanziert, können zusätzlich Kosten und Gewinne der Investitionen zusammengeführt werden. Die freiheitsschonende Logik hinter diesem Gedanken lässt sich in ähnlicher Form bereits im Beschluss des BVerfG finden. Das Gericht schreibt: „Wäre etwa eine ausgebaute CO2-neutrale Verkehrsinfrastruktur errichtet und würden Transportmittel CO2-neutral produziert, wären die Freiheitseinbußen eines Verbots CO2-wirksamer Verkehrs-, Transport- und Produktionsvorgänge wesentlich geringer als ohne eine solche Alternative” (Rn. 121). Sprich: Wird heute investiert, haben spätere Maßnahmen eine viel weniger einschränkende Wirkung für kommende Generationen als mögliche Schulden, die durch Investitionen in der Gegenwart entstehen. Dies wird dadurch unterstrichen, dass Staatsverschuldung generell weniger freiheitsbeschränkend ist als oftmals vorgetragen.

Staatsverschuldung erweitert Freiheitschancen

Die Behauptung einer generationengerechten Schuldenbremse fußt auf dem Mythos, dass kommende Generationen Staatsverschuldung zurückzahlen müssten und diese Rückzahlung den fiskalpolitischen Spielraum, die Freiheitschancen, reduziere. Die Realität sieht anders aus: Läuft eine Staatsanleihe ab, gibt der Staat eine neue Anleihe aus, um diese zu bezahlen. Dieses Vorgehen nennt sich Überwälzen der Schulden. Aber ist es wirklich nachhaltig, alte Schulden über neue zu finanzieren? Wird so die „Schuldenlast” nicht einfach immer weiter in die Zukunft und damit einseitig an künftige Generationen verschoben, so wie es also das BVerfG für den Klimaschutz gerade untersagt hat?

Während es verschiedene ökonomische Konzepte gibt, um die Tragfähigkeit von Schulden zu betrachten, lässt sich aus keinem davon ableiten, dass Überwälzen von Schulden freiheitsbeschränkend ist. Einige betrachten Staatsverschuldung als nachhaltig, solange der Anteil der Staatsschulden an der Wirtschaftsleistung langfristig konstant bleibt. Andere zielen auf die Zinskosten als wahre Kosten der Staatsverschuldung ab. Solange der Anteil der Zinskosten an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) gering bleibt, stellt Staatsverschuldung keine signifikante Freiheitseinschränkung dar. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsen sind wesentlich höhere Schuldenquoten als bspw. die in den „Maastricht-Kriterien” festgeschriebene 60%-Grenze freiheitsschonend möglich. Ein prominentes Beispiel ist Japan, welches 2018 trotz einer Schuldenquote von 238% nur sehr geringe Zinskosten in Höhe von 1,2% des BIPs bedienen musste.

Staatsverschuldung ist aber nicht nur im derzeitigen Umfeld anhaltender Niedrigzinsen freiheitsschonend. Der vollständige Schuldenabbau ist darüber hinaus, unabhängig davon, welche der obigen Definitionen der Tragfähigkeit herangezogen wird, generell nicht wünschenswert. Dies wäre ökonomisch nicht nur unsinnig, sondern schädlich, denn Staatsanleihen fungieren als sichere Anleihen (safe assets), da Staaten im Gegensatz zu Unternehmen länger bestehen und stets die Möglichkeit haben, aus ihrer Wirtschaft Steuereinnahmen zu generieren. Ein ausreichendes Angebot an Staatsanleihen ist weiterhin für das Funktionieren des Finanzsystems unabdingbar. Keine Generation – nicht die heutige und auch keine zukünftige – muss die Staatsschulden je vollständig zahlen, um Freiheitschancen selbstbestimmt nutzen zu können. Während, wie das BVerfG es beschreibt, „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden” muss (Rn. 186), verhält es sich mit Staatsverschuldung nicht so. Diese muss nie auf null getilgt werden, im Gegensatz zur Dekarbonisierung, die bei zögerlicher Umsetzung eine „einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft” (Rn. 183) darstellt.

Auch wenn die absolute Höhe der Schulden anwächst, ist das kein zwingender Grund zur Sorge, da auch Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen mit der Zeit steigen. Die Schuldenquote Deutschlands ist von 2011 bis 2019 von 81 Prozent auf 60 Prozent gefallen. Die Schwarze Null ist jedoch für weniger als fünf Prozentpunkte des Rückgangs verantwortlich. In erster Linie ist Deutschland aus den Schulden „herausgewachsen“. Langfristig ist ein dauerhaftes Haushaltsdefizit nachhaltig, solange die Staatsverschuldung nicht stärker als die Wirtschaft wächst. Jeder Euro Neuverschuldung ist daher gerade nicht eine „unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit“, wie es das BVerfG für „jede CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird“, beschreibt (Rn. 186). Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,35% des BIPs. Wird dieses voll ausgeschöpft, würde die Schuldenquote bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3% gegen 11,7% konvergieren. Den Bundesländern ist überhaupt keine Neuverschuldung gestattet. Diese Schuldenstände sind ökonomisch gesehen zu niedrig. Anstatt ein richtiges Maß an Staatsverschuldung zu gewährleisten, bewirkt die Schuldenbremse somit zu wenig Staatsschulden.

Unter dem Strich können künftige Generationen von Staatsverschuldung profitieren. Wir sollten uns bei Staatsverschuldung nicht von großen Zahlen oder irreführenden Mythen blenden lassen. Neben Staatsverschuldung wird auch der Besitz an Staatsanleihen vererbt. Zudem sind die einzigen tatsächlichen Kosten von Staatsverschuldung ihre Zinskosten. Deren Anteil an den Steuereinnahmen ist jedoch seit Mitte der 1990er Jahre gefallen. Die Corona-Schulden haben dem Bund aufgrund der Negativzinsen sogar Einnahmen verschafft.

Die Schuldenbremse ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit

Zusammenfassend ist also Folgendes festzustellen. Die derzeit geltende Schuldenbremse, welche die Nutzung von Staatsverschuldung verhindert, wägt heutige und künftige Freiheitsbeschränkungen nicht ansatzweise vernünftig ab. Denn sie sieht Staatsverschuldung einseitig als ausschließlich belastend für kommende Generationen. Wie oben aufgezeigt, schafft Staatsverschuldung Handlungsfähigkeit in der Gegenwart, die eine Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen – auch im Interesse zukünftiger Generationen – zulässt. Dadurch bewahrt Staatsverschuldung zukünftige Freiheitschancen, indem sie hinreichenden Klimaschutz durch zielführende Investitionen ermöglicht. Gleichzeitig bewirkt Staatsverschuldung geringere Freiheitseinschränkungen als von der restriktiven und holzschnittartigen Konstruktion der Schuldenbremse suggeriert.

Derzeit wird die Freiheit kommender Generationen, gerade erst erhoben zum Verfassungsgebot durch das BVerfG, auf dem dogmatischen Altar der ausgeglichenen Staatshaushalte geopfert – und das sogar unter Vorgabe dessen, was sie in der Realität verhindert: Generationengerechtigkeit.

 

Vielen Dank an Dr. Carolyn Moser, Tung Doan und Laura Gaißmaier für hilfreiche Anmerkungen zu früheren Versionen des Artikels.


SUGGESTED CITATION  Märtin, Lukas; Mühlbach, Carl: Generationengerechtigkeit und Fiskalpolitik: Staatsverschuldung und Schuldenbremse im Lichte des Klima-Beschlusses des BVerfG, VerfBlog, 2021/5/18, https://verfassungsblog.de/generationengerechtigkeit-und-fiskalpolitik/, DOI: 10.17176/20210518-170217-0.

4 Comments

  1. Weichtier Tue 18 May 2021 at 14:58 - Reply

    “Gleichzeitig reduziert sich der durch die Schuldenbremse zulässige Spielraum für Investitionen in den kommenden Jahren, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Talfahrt im Zuge der Pandemie.”
    Die investiven Ausgaben machen ca. 10% der Gesamtausgaben des Bundes in den letzten Jahren aus. Der Spielraum für Investitionen wird nicht nur durch die Schuldenbremse oder die Ablehnung von Steuererhöhungen begrenzt, sondern auch durch eine fehlende Bereitschaft zwischen den konsumptiven und den investiven Ausgaben umzuschichten.

    “Die Behauptung einer generationengerechten Schuldenbremse fußt auf dem Mythos, dass kommende Generationen Staatsverschuldung zurückzahlen müssten und diese Rückzahlung den fiskalpolitischen Spielraum, die Freiheitschancen, reduziere. Die Realität sieht anders aus: Läuft eine Staatsanleihe ab, gibt der Staat eine neue Anleihe aus, um diese zu bezahlen. Dieses Vorgehen nennt sich Überwälzen der Schulden.”
    Ob das Überwälzen der Schulden gelingt, hängt vom Vertrauen der Anleger ab. Argentinien hatte wohl Probleme mit diesem Vertrauen.

    “Solange der Anteil der Zinskosten an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) gering bleibt, stellt Staatsverschuldung keine signifikante Freiheitseinschränkung dar. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsen sind wesentlich höhere Schuldenquoten als bspw. die in den „Maastricht-Kriterien” festgeschriebene 60%-Grenze freiheitsschonend möglich. Ein prominentes Beispiel ist Japan, welches 2018 trotz einer Schuldenquote von 238% nur sehr geringe Zinskosten in Höhe von 1,2% des BIPs bedienen musste.”
    Ich bin schon jetzt neugierig, was passiert, wenn das Inflationsziel der EZB überschritten wird, die Zinsen angehoben werden müssten und die Staatshaushalte von Italien und Belgien unter der steigenden Zinslast kollabieren würden. Möglicherweise würde die EZB dann verkünden, dass eine niedrige Inflationsrate (Achtung: Deflation!) nicht der einzige Grund für eine expansive Geldpolitik und niedrige Zinsen sei.

    “Staatsverschuldung ist aber nicht nur im derzeitigen Umfeld anhaltender Niedrigzinsen freiheitsschonend. Der vollständige Schuldenabbau ist darüber hinaus, unabhängig davon, welche der obigen Definitionen der Tragfähigkeit herangezogen wird, generell nicht wünschenswert. Dies wäre ökonomisch nicht nur unsinnig, sondern schädlich, denn Staatsanleihen fungieren als sichere Anleihen (safe assets), da Staaten im Gegensatz zu Unternehmen länger bestehen und stets die Möglichkeit haben, aus ihrer Wirtschaft Steuereinnahmen zu generieren. ”
    Da haben wohl einige Anleger (auch deutsche) mit ihren Anlagen in den letzten 100 Jahren ins Klo gegriffen. Oder in der Neuzeit Anleger in griechischen Staatsanleihen. So richtig hat es mit der Funktion als „safe assets“ dann doch nicht immer geklappt.

    In der Finanzwissenschaft gibt es das Wort von der „fiskalischen Illusion“: die Illusion, dass bei der Staatsverschuldung (anders als bei der Steuerfinanzierung) niemand für die Ausgaben aufkommen muss. Der Beitrag hätte auch unter der Überschrift stehen können: „Yes, there is such thing as a free lunch“.

  2. Johannes Klamet Tue 18 May 2021 at 22:34 - Reply

    Vielen Dank für den schönen Beitrag, der viele aktuelle Problem- und Diskussionspunkte anspre-chend aufgreift! Ich möchte Ihnen aber in wesentlichen Punkten widersprechen.
    Eine restriktive Fiskalpolitik ist gerade nicht das genaue Gegenteil einer Generationengerechtigkeit, wie sie das BVerfG in seiner jüngsten Entscheidung versteht. Dies folgt bereits daraus, dass die vom Gericht geforderte „verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschancen über die Generatio-nen“ eine stärkere Verlagerung von Belastungen und Einschnitte in die Gegenwart fordert. Staats-verschuldung verlagert (finanzielle) Belastungen demgegenüber stets in die Zukunft.
    Auch die Prämisse, dass eine höhere Staatsverschuldung für einen hinreichenden Klimaschutz notwendig sei, ist zweifelhaft. Da der Ausgleich des Staatshaushaltes eine politische Koordinations- und Gesamtentscheidung darstellt, ist zunächst die – scheinbare – bisherige Prioritätensetzung zulasten investiver Staatsausgaben in Frage zu stellen, um finanzielle Spielräume ohne zusätzliche Kreditaufnahme zu schaffen.
    Im Vergleich zum Status quo ausgeweitete Verschuldungsmöglichkeiten müssen zudem nicht zwangsläufig zu in der Summe gestiegenen Investitionen führen. Zwar können (Netto-)Neuverschuldung und Investitionen verknüpft werden (sog. „goldene Regel“ der Fiskalpolitik), wie dies die deutsche Schuldenbremse bis 2009 tat. Die Erfolgsaussichten einer solchen Regelung sind aber fraglich. Neben erheblichen begrifflichen Abgrenzungsschwierigkeiten (was sind „Investitio-nen“ in diesem Sinn?) drohen Verlagerungseffekte, wenn Investitionen verstärkt kreditfinanziert werden, um – möglicherweise ausgeweitete – konsumtive Staatsausgaben durch laufende Steuer-einnahmen zu finanzieren.
    Zudem hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass die Staatsschuldenquote jederzeit sprunghaft an-steigen kann (von 2019 bis 2020 etwa von 59,6 auf 71,2 %). Da die demokratische Selbstgestaltungs-fähigkeit, die finanzielle Spielräume erfordert, ein sehr hohes und daher besonders schützenswer-tes Gut ist, bedarf es einer restriktiven Fiskalpolitik, um derartige „Schocks“ auch in Zukunft abfe-dern zu können. Das von Ihnen zurecht angesprochene günstige Zinsumfeld kann und sollte daher zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden.
    Ein vollständiger Schuldenabbau und damit eine Unterversorgung an sicheren Anleihen steht auch unter bestehender Geltung einer restriktiven Schuldenbremse nicht zu befürchten. Um dies fest-zustellen, genügt ein Blick in die historische Entwicklung der bundesdeutschen Staatsschuldenquo-te.
    Der Fokus der Diskussion liegt m.E. noch nicht ausreichend auf Alternativen zu einer Aufweichung der gegenwärtigen Fiskalregeln. Neben der bereits angesprochenen Prioritätensetzung beim Aus-gleich des Gesamthaushaltes wirft insbesondere der Blick auf verschiedene Investitionsmultiplika-toren die Frage auf, ob staatliche Investitionen überhaupt effizient sind. In vielen Bereichen wäre eine Steigerung privater Investitionen (etwa durch Steuererleichterungen oder Bürokratieabbau) oder verstärkte gemeinsame Vorhaben – etwa im Rahmen von Public-Private-Partnerships – vor-stellbar und wünschenswert.

  3. Johannes Klamet Wed 19 May 2021 at 13:55 - Reply

    Vielen Dank für den schönen Beitrag, der viele aktuelle Problem- und Diskussionspunkte ansprechend aufgreift! Ich möchte Ihnen aber in wesentlichen Punkten widersprechen.
    Eine restriktive Fiskalpolitik ist gerade nicht das genaue Gegenteil einer Generationengerechtigkeit, wie sie das BVerfG in seiner jüngsten Entscheidung versteht. Dies folgt bereits daraus, dass die vom Gericht geforderte „verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschancen über die Generatio-nen“ eine stärkere Verlagerung von Belastungen und Einschnitte in die Gegenwart fordert. Staatsverschuldung verlagert (finanzielle) Belastungen demgegenüber stets in die Zukunft.
    Auch die Prämisse, dass eine höhere Staatsverschuldung für einen hinreichenden Klimaschutz notwendig sei, ist zweifelhaft. Da der Ausgleich des Staatshaushaltes eine politische Koordinations- und Gesamtentscheidung darstellt, ist zunächst die – scheinbare – bisherige Prioritätensetzung zulasten investiver Staatsausgaben in Frage zu stellen, um finanzielle Spielräume ohne zusätzliche Kreditaufnahme zu schaffen.
    Im Vergleich zum Status quo ausgeweitete Verschuldungsmöglichkeiten müssen zudem nicht zwangsläufig zu in der Summe gestiegenen Investitionen führen. Zwar können (Netto-)Neuverschuldung und Investitionen verknüpft werden (sog. „goldene Regel“ der Fiskalpolitik), wie dies die deutsche Schuldenbremse bis 2009 tat. Die Erfolgsaussichten einer solchen Regelung sind aber fraglich. Neben erheblichen begrifflichen Abgrenzungsschwierigkeiten (was sind „Investitionen“ in diesem Sinn?) drohen Verlagerungseffekte, wenn Investitionen verstärkt kreditfinanziert werden, um – möglicherweise ausgeweitete – konsumtive Staatsausgaben durch laufende Steuer-einnahmen zu finanzieren.
    Zudem hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass die Staatsschuldenquote jederzeit sprunghaft an-steigen kann (von 2019 bis 2020 etwa von 59,6 auf 71,2 %). Da die demokratische Selbstgestaltungsfähigkeit, die finanzielle Spielräume erfordert, ein sehr hohes und daher besonders schützenswertes Gut ist, bedarf es einer restriktiven Fiskalpolitik, um derartige „Schocks“ auch in Zukunft abfedern zu können. Das von Ihnen zurecht angesprochene günstige Zinsumfeld kann und sollte daher zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden.
    Ein vollständiger Schuldenabbau und damit eine Unterversorgung an sicheren Anleihen steht auch unter bestehender Geltung einer restriktiven Schuldenbremse nicht zu befürchten. Um dies fest-zustellen, genügt ein Blick in die historische Entwicklung der bundesdeutschen Staatsschuldenquote.
    Der Fokus der Diskussion liegt m.E. noch nicht ausreichend auf Alternativen zu einer Aufweichung der gegenwärtigen Fiskalregeln. Neben der bereits angesprochenen Prioritätensetzung beim Aus-gleich des Gesamthaushaltes wirft insbesondere der Blick auf verschiedene Investitionsmultiplikatoren die Frage auf, ob staatliche Investitionen überhaupt effizient sind. In vielen Bereichen wäre eine Steigerung privater Investitionen (etwa durch Steuererleichterungen oder Bürokratieabbau) oder verstärkte gemeinsame Vorhaben – etwa im Rahmen von Public-Private-Partnerships – vorstellbar und wünschenswert.

  4. Michael Marx, RA Fri 6 Aug 2021 at 00:58 - Reply

    Dieser Beschluß wird dem BVerfG nur allzu bald (nicht nur wegen seiner Détail-Ausführungen) auf die Füße fallen. Aber auch Theodor Wiesengrund Adorno hat – nach diversen Ausschreitungen – festgestellt: “Das haben wir nicht gewollt”

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