Von Werten zu Vetos
Gemeinsame Wissenschaftsfinanzierung in Zeiten autoritärer Versuchungen
Wenn J. D. Vance auf der anderen Seite des Atlantiks tönt: „The professors are the enemy“, brüllt Alice Weidel begeistert zurück: „Wir schmeißen diese Professoren raus.“ Es ist zu befürchten, dass es im Falle einer AfD-geführten Landesregierung nicht bei Worten bleiben würde: In dem System der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung stünden ihr verschiedene Obstruktionsmöglichkeiten offen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ist das Herzstück der föderalen Wissenschaftsfinanzierung – und ihre Achillesferse. Die GWK kann durch einzelne Länder leicht blockiert werden, wodurch gerade Nobelpreisschmieden wie die Max-Planck-Institute in Gefahr sind.
Geteilter Wertekonsens
Bislang fußt die gemeinsame Wissenschaftsfinanzierung von Bund und Ländern auf einem geteilten Wertekonsens der politischen Parteien. Doch die Wissenschaft als Korrektiv der politischen Macht ist autoritär populistischen Akteuren ein Dorn im Auge. Die Wissenschaft gilt als unerlässliche Akteurin demokratischer Öffentlichkeit, die methodisch kontrolliert einen objektivierten Richtigkeitsanspruch verfolgt. In dieser Rolle liefert sie der demokratischen Öffentlichkeit versachlichendes Wissen und begründete Einschätzungen im politischen Willensbildungsprozess. Sie differenziert, wo bloß der vermeintliche „Volkswille“ beschworen wird; sie hinterfragt unabhängig, wo die Politik die Illusion der Unfehlbarkeit proklamieren will. Bislang stehen besonders Studierende und Mitglieder der Hochschulen autoritären Positionen besonders kritisch gegenüber. Daher überraschen kaum die Forderungen des AfD-Wahlprogramms: Dort heißt es, man wolle die Universitäten deideologisieren und die außeruniversitären Forschungsinstitute, z. B. die Fraunhofer- oder Max-Planck-Gesellschaft, depolitisieren (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 162 ff.). Man mag hier den Eindruck bekommen, die AfD wolle bloß Nischendisziplinen wie die Postcolonial und Disability Studies im Rahmen eines „anti-woken“ Kulturkampfes abschaffen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Eigentliches Ziel ist es, die Wissenschaft als Korrektiv einer Demokratie und Gegengewicht außerhalb der Sphäre des Politischen zu zerstören.
Gemeinsame Finanzierung
In Deutschland wird die Wissenschaft vorwiegend durch öffentliche Gelder finanziert. Der Staat muss neben der Wissenschaftsfreiheit von Lehrenden und Forschenden auch die institutionelle Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen respektieren und für „funktionsfähige Institutionen“ sorgen. Daraus ergibt sich jedoch für die Wissenschaft kein vollumfänglicher staatlicher Finanzierungsanspruch. Haushaltspolitische Schwerpunkte können sich verändern und entsprechend können auch Kürzungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Und so zeigt auch der Blick auf das System der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung: Das Obstruktionspotential bereits einer einzigen AfD-geführten Landesregierung ist groß. Blockaden der föderal organisierten Finanzierung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind einfach. Die Regelungen rund um die GWK enthalten zahlreiche Einfallstore.
Aber wie wird überhaupt die Wissenschaft in Deutschland finanziert? Die Grundfinanzierung der Hochschulen tragen die Länder; dies leitet sich aus ihrer Kulturhoheit ab (Art. 70 Abs. 1, 30 GG). Die Ausnahme dazu bildet jedoch Art. 91b Abs. 1 GG. Die Vorschrift ermöglicht, Wissenschaftsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern zu gestalten. Um diese Aufgabe funktional umzusetzen, haben Bund und Länder die GWK errichtet. Die Arbeit der GWK lässt sich in drei zentrale Aufgabenbereiche gliedern: Erstens entscheidet sie über die großen Wissenschaftspakte, also Programme zur Hochschulförderung wie die Exzellenzinitiative oder den milliardenschweren „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (vormals „Hochschulpakt“). Zweitens finanziert die GWK außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – darunter die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Leibniz- und die Helmholtz-Gemeinschaft sowie die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft. Drittens verteilt sie Gelder an spezielle Wissenschaftsakademien wie die Leopoldina oder das Wissenschaftskolleg zu Berlin und fördert gezielt Forschungsprojekte.
Um von vornherein die Finanzierung der wissenschaftspolitischen Vorhaben im Blick zu haben, sind in der GWK neben den Wissenschaftsminister:innen bzw. -senator:innen auch ihre finanzpolitischen Ministerkolleg:innen vertreten. Gemeinsam haben Bund und Länder 32 Stimmen. Der Bund gibt seine 16 Stimmen einheitlich ab und auf jedes Land entfällt je eine Stimme. Die Beschlüsse werden grundsätzlich mit einer Mehrheit von 29 Stimmen gefasst. Auf den ersten Blick scheint das Obstruktionspotential so eingehegt. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Obstruktionspotential bei der gemeinsamen Hochschulfinanzierung
Im Bereich der Hochschulfinanzierung sind drei Szenarien denkbar: Erstens könnte eine AfD-Landesregierung den Haushalt blockieren, zweitens könnte sie die Verlängerung befristeter Programme verweigern, drittens unbefristete Programme außerordentlich kündigen. Diese Blockademöglichkeiten erlauben es der AfD zudem, die Mittelvergabe an politische Bedingungen zu knüpfen.
Zunächst könnte man sich vorstellen, die AfD hätte die Mehrheit in einem Länderparlament gewonnen und behaupte, dass in den vergangenen Jahren genügend Geld für die sogenannten „Agendawissenschaften“ verschwendet worden sei. Um diese nun nicht mehr aus dem Landeshaushalt mitzufinanzieren, könnte die AfD mit ihrer Mehrheit die Zustimmung zum Haushaltsgesetz verweigern oder Mittel für die gemeinsame Hochschulfinanzierung aus dem Haushalt streichen. Es wäre ein Novum im Bereich der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung, würde ein Land die Haushaltsmittel nicht bereitstellen.
Zweitens könnte man annehmen, das Wissenschaftsressort würde künftig von der AfD geführt. Der neue Minister meint, die Gleichstellungspolitik sei „generell rechtswidrig“ und die Geschlechterquote müsse abgeschafft werden (wie schon behauptet von der AfD). Besonders das von der GWK kürzlich beschlossene „Professorinnenprogramm“ zur Förderung von Professorinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen ist ihm ein Ärgernis. Deswegen weigert sich der Wissenschaftsminister von der AfD, die Förderanträge weiterzuleiten, und blockiert damit die Bewilligung von Projektmitteln im Land. Somit könnten Länder faktisch aus dem laufenden Programm aussteigen. Damit aber nicht genug:
Eine AfD-geführte Landesregierung könnte darüber hinaus auch beschließen, der Verlängerung des „Professorinnenprogramms“ in der GWK nicht zuzustimmen. Art. 91b Abs. 1 S. 2 begründet jedoch ein qualifiziertes Zustimmungserfordernis: Danach müssen alle Länder Vereinbarungen zustimmen, die „im Schwerpunkt die Hochschulen betreffen“ (Art. 4 Abs. 5 S. 1 GWK-Abkommen); damit hat in diesem Bereich faktisch jedes Land ein Veto. Ohne einen solchen Beschluss der GWK würden befristete Programme dementsprechend einfach auslaufen. Die Folgen für die Hochschullandschaft im jeweiligen Land wären fatal.
Drittens besteht auch bei unbefristeten Förderprogrammen Obstruktionspotential. In den meisten Fällen sind drei bzw. vier Länderstimmen notwendig, um das Verwaltungsabkommen für die Programme zu kündigen. Nicht so beim „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, der jährlich mit rund 4 Mrd. Euro eine wichtige finanzielle Säule für die Hochschulen darstellt. Nach § 9 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung des Zukunftsvertrags können auch einzelne Länder die Vereinbarung außerordentlich und einseitig kündigen und so aus dem Programm aussteigen. Und auch wenn nach einem Regierungswechsel die neue Regierung dem Zukunftsvertrag wieder positiver gesinnt wäre, die Verwaltungsvereinbarungen sehen derzeit nicht die Möglichkeit vor, dem Vertrag wieder beizutreten. Auch hier bräuchte es für ergänzende Regelungen den einstimmigen Beschluss der GWK.
All diese rechtlichen Blockademöglichkeiten könnte die AfD aber nicht nur nutzen, um die Mittelvergabe zu blockieren. Vielmehr könnte sie die Finanzierung von Hochschulen künftig an politische Bedingungen knüpfen. Das ist kein hypothetisches Szenario: Bereits jetzt fordert die AfD, die Finanzierung von Hochschulen davon abhängig zu machen und „alle gesetzlichen Möglichkeiten [auszuschöpfen], um keine Aktivitäten mehr stattfinden zu lassen, die […] das tradierte Verhältnis der Geschlechter verunsichern oder […] in die freie Entwicklung des Geschlechterverhältnisses manipulierend einzugreifen trachten.“ (Antrag 8/5572 LT LSA). Der AfD bietet das enormes Erpressungspotential, denn die Geldmittel sind elementar für die Hochschulen. Besonders dringlich wirkt diese Drohung, wenn die GWK bereits bestehende Programme reformieren will, wie etwa den Zukunftsvertrag, über den 2028 neu verhandelt wird. Alle Änderungen können von einem einzigen Land blockiert werden, selbst wenn es gar nicht unmittelbar von der Änderung betroffen ist. Gleiches gilt für alle künftigen Vereinbarungen zur Hochschulfinanzierung.
All das zeigt, wie dringend Änderungen beschlossen werden müssen, solange die Mehrheiten in Bund und Ländern noch bei den demokratischen Parteien liegen. Insbesondere das Einstimmigkeitserfordernis der Länder sollte geändert werden, um der Erpressbarkeit vorzubeugen und die Handlungsfähigkeit bei der gemeinsamen Hochschulfinanzierung zu sichern.
Nobelpreisschmieden in Gefahr
Die GWK entscheidet über das Gros der Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Allein für die Max-Planck-Gesellschaft waren das 86 Prozent der Gesamtfinanzierung (MPG-Jahresbericht 2024, S. 35). Nicht scheu, stets die eigene Exzellenz zu betonen, sind sie eine zentrale Säule in der deutschen Forschungslandschaft mit internationaler Anziehungskraft.
Die GWK beschließt jährlich den Wirtschaftsplan der MPG. Grundsätzlich bedarf es 29 Ja-Stimmen zur Annahme entsprechender GWK-Beschlüsse. Doch hier gibt es ein besonderes qualifiziertes Zustimmungserfordernis: Jedes Land, in dem ein Max-Planck-Institut ansässig ist, muss zustimmen (Artikel 4 Absatz 4 Satz 4 GWK-Abkommen). Da alle Länder MPI-Sitzländer sind, gilt effektiv ein Einstimmigkeitserfordernis. Welche rechtlichen Folgen eine Gegenstimme eines Landes hätte, ist unklar. Zwei Möglichkeiten sind denkbar:
Im weniger dramatischen Fall würde die Gegenstimme eines AfD-regierten Landes nur dazu führen, dass dieses Land aus der Gesamtfinanzierung der MPG aussteigen würde. Ein kleines Land wie etwa Sachsen-Anhalt trägt nur ca. 3 Prozent zur Gesamtfinanzierung bei. Aufgrund der anteiligen Verteilung der Länderzuschüsse über den Königsteiner Schlüssel fließen sogar mehr Mittel nach Sachsen-Anhalt, als das Land beiträgt (GWK-Finanzströme 2019, S. 31). Der Bundeshaushalt und die anderen Länder könnten den Verlust kurzfristig ausgleichen. Die MPG könnte gegen die Nichtzahlung des Länder-Transferbetrags auch nicht verwaltungsgerichtlich vorgehen, da Verwaltungsabkommen keine unmittelbare Außenwirkung zukommt.
Gravierender wären die Folgen, wenn man die Regelungen zum MPG-Abkommen über die Wirtschaftspläne eng auslegt. Danach müsste zum MPG-Wirtschaftsplan ein einzelner Beschluss gefasst werden und es gäbe keine Opt-out-Möglichkeit für einzelne Länder. Die Gegenstimme eines einzelnen Landes könnte dann den gesamten Wirtschaftsplan blockieren. Davon wären dann ca. 26.000 Mitarbeiter:innen betroffen. Ca. 2,8 Milliarden Euro könnte die AfD so zurückhalten (MPG-Jahresbericht 2024, S. 36). Ein unvorstellbarer Schlag für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Die MPG könnte sich in einer möglichen Klage nicht einmal auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei den Kürzungen berufen. Auch ihre jahrzehntelange Finanzierung begründet keinen Anspruch auf Weiterfinanzierung.
Es ist offen, welches der Szenarien eintreten würde. Bisher wurde dieses Problem öffentlich in der Rechtswissenschaft wenig beachtet und die rechtlichen Konsequenzen sind ungeklärt. Zumindest diskutiert wurde eine Abkehr von dem Einstimmigkeitserfordernis für bestimmte Beschlüsse in der GWK. Orientieren könnte man sich an der Kultusministerkonferenz, die ihre institutionelle Resilienz bereits mit einer Ergänzung ihrer Geschäftsordnung gestärkt hat. Im Rahmen eines Klärungsverfahrens reichen bei Haushaltsblockaden ausnahmsweise 13 Länderstimmen zur Beschlussfähigkeit aus. Bleibt zu hoffen, dass sich auch die Verantwortlichen im Bereich der Wissenschaftsfinanzierung bereits mit den möglichen rechtlichen Folgen auseinandergesetzt haben.
Ausstieg aus der GWK
Ein letztes Einfallstor für Obstruktion zeigt einmal mehr, dass die Politik bei der Schaffung des Regelwerkes schlicht davon ausging, dass der gemeinsame Wertekonsens stabil bleibt: Art. 10 Abs. 1 des GWK-Abkommens hält eine Kündigungsmöglichkeit bereit. Jedes Land ist demnach frei, jederzeit aus der GWK auszusteigen. Einzig die Zweijahresfrist muss eingehalten werden. Bereits Anfang 2024 hat der ehemalige Generalsekretär der GWK 2024 vor genau diesem Fall gewarnt. Der politische Preis, der bezahlt werden müsste, wäre hoch: Denn mit dem Ausstieg aus der GWK fallen auch die Transferbeiträge vom Bund weg; dies würde erhebliche Konsequenzen für die Wissenschaftslandschaft in dem Land haben. Mit einem gut finanzierten Wissenschaftssystem sind Arbeitsplätze und Standortvorteile verbunden, deren Verlust man der eigenen – nicht selten akademisch gebildeten – Wähler:innenschaft vermitteln müsste. Dass sich die Arithmetik politischer Konsequenzen in den letzten Jahren jedoch verschoben hat, sollte in dieser Rechnung nicht vergessen werden. Tradierte politische Tabus wurden immer wieder gebrochen. Schließlich zeigen die jüngsten Entwicklungen an US-Universitäten eindrücklich, dass die Wissenschaft entlang aller Disziplinen und Institutionen angegriffen wird. Vor wenigen Jahren wäre ein solches Vorgehen noch undenkbar gewesen und hätte den politischen Tod bedeutet.
Fazit
Die Achillesferse der Wissenschaft ist ihre finanzielle Abhängigkeit. Das gilt auch für Deutschland. Mit dem gegenwärtigen System der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung ist die Bundesrepublik nicht gegen Angriffe gewappnet. Was bisher noch von einem Wertekonsens der demokratischen Parteien getragen wurde, birgt im Angesicht der autoritären Bedrohung erhebliches Obstruktionspotential. Um die Wissenschaftsfreiheit zu stärken, muss das GWK-Verwaltungsabkommen kurzfristig geändert werden: Das föderale System muss dort, wo es keinen Schutz vor einseitigen Vetohaltungen bietet, verstärkt werden und nicht einseitig auf Selbstverpflichtungen der Politik vertrauen. Insbesondere die beiden Einstimmigkeitserfordernisse bieten Tür und Tor für Blockaden bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulförderung.
Damit aber nicht genug. Es bedarf eines weitreichenden Reflexionsprozesses quer durch die Disziplinen, wie wissenschaftliche Integrität gesichert werden kann. Das umfasst auch, dass man Versäumnisse selbstkritisch benennen muss. Schließlich steht Wissenschaft, nicht zuletzt wegen der öffentlichen Zuwendungen, in den Diensten der Gemeinschaft. Anstatt sich für politische Agitation einspannen zu lassen, sollte sie sich im Sinne ihrer eigenen Integrität der Aufgabe verpflichten, apolitisch und unter Wahrung der eigenen Methodik die Machtansprüche der Politik zu hinterfragen. Nur so lassen sich Widersprüche und Instrumentalisierung der Wissenschaft durch die Politik ausräumen, um am Ende den Zugriff der Politisierung unter dem Deckmantel der Depolitisierung und Deideologisierung durch die AfD wirksam abzuwehren.



