26 August 2009

Anhörung zu Lissabon-Begleitgesetz: Der “Krieg der Richter” wird politisch

Der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer hat heute bei der Anhörung zum Lissabon-Begleitgesetz ein prophetisches Wort gesprochen: “Wenn zwei verschiedene Akteure das ,letzte Wort’ in Anspruch nehmen, hört das, was Recht zu leisten vermag, auf. Dann wird’s politisch.”

Wie er das genau gemeint hat, weiß ich auch nicht. Aber in einem Sinn hat er zweifellos Recht, und das hat die heutige Anhörung eindrucksvoll gezeigt: Der drohende “Krieg der Richter” zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, der Konflikt um das “letzte Wort” bei der Kompetenzkontrolle der Europäischen Union, wird in der Tat zu allererst die Politik unter Entscheidungszwang setzen.

Verfassungs- und Justizkonflikt

Die Experten sind sich quer durch alle Couleur einig: Mit dem im Lissabon-Urteil dramatisch ausgeweiteten Anspruch der Verfassungsrichter, Europarecht gegebenenfalls für unanwendbar in Deutschland zu erklären, steht uns ein Verfassungs- und Justizkonflikt mit potenziell unabsehbaren Folgen ist Haus. Denn ein solches Urteil würde zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH führen, zu millionenschweren Sanktionen gegen Deutschland, und im Extremfall würde Deutschland nur noch die Möglichkeit des Austritts aus der EU übrigbleiben (näheres dazu hier im Blog, sowie hier und hier).

Mayer und 30 andere hochrangige Juristen haben deshalb einen Aufruf unterschrieben, der einen Ausweg aus dem Dilemma weist: Der Gesetzgeber soll im Bundesverfassungsgericht festlegen, dass im Konfliktfall das Bundesverfassungsgericht eine Vorabentscheidung des EuGH einholen muss – wozu es europarechtlich sowieso verpflichtet wäre. “Diese Pflicht sollte man auch ins Gedächtnis des BVerfG rufen”, sagte Ingolf Pernice, ebenfalls Mitunterzeichner des Aufrufs. Sein Kollege Christian Calliess, auch er Mitunterzeichner, erinnerte kühl daran, dass die von Karlsruhe beschworene Integrationsverantwortung alle drei Gewalten binde, also auch das Bundesverfassungsgericht selbst.

Europarechtliches Müssen und verfassungsrechtliches Dürfen

Am anderen Ende des europapolitischen Spektrums ist Dietrich Murswiek unterwegs, der Freiburger Erz-Etatist und Gauweilers Prozessvertreter im Lissabon-Verfahren. Auch er warnt vor einem “Knall” zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. Aber die Schlussfolgerung, die er aus dem Bedrohungsszenario zieht, sieht ganz anders aus: Das BVerfG habe den Lissabon-Vertrag zwar für verfassungsgemäß erklärt, aber unter Bedingungen – und dazu gehöre nun einmal, dass das letzte Wort in Karlsruhe gesprochen werden müsse. Da der EuGH das bestimmt anders sehe, sei der Konflikt programmiert. Aber entschärft werden könne er nur auf völkerrechtlicher Ebene – mit einer Klarstellung, dass Deutschland den Lissabon-Vertrag nur in der vom BVerfG ausgelegten Form ratifiziere. “Verfassungsrechtlich sind wir festgelegt. Wir können jetzt nur noch dafür sorgen, dass es nicht zu der völkerrechtlichen Divergenz kommt.” Oder mit den Worten des Bonners Christian Hillgruber: Es gehe darum, den “Gleichklang von europarechtlichem Müssen und verfassungsrechtliches Dürfen sicherzustellen”.

Das sind also die zwei Alternativen: Entweder schreibt der Gesetzgeber dem BVerfG eine Vorlagepflicht zum EuGH ins Gesetz – und gibt damit das letzte Wort nach Luxemburg. Oder er beugt sich dem Anspruch aus Karlsruhe, das letzte Wort zu behalten, und erzwingt dies, indem er seine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag nachträglich einschränkt und so diesen Anspruch auf die Ebene des Völkerrechts hebt.

Das Problem ist nur: Die zweite Möglichkeit geht ziemlich sicher völkerrechtlich gar nicht. Und die erste Möglichkeit hätte gute Chancen, in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt zu werden.

Scharia-Vorbehalt

Dass das Primat des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtlich kaum verbindlich gemacht werden kann, darin waren sich die versammelten Völker- und Europarechtler einig: Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist bei europäischen Verträgen ausgeschlossen. Die europäischen Verträge seien ihrem Sinn und Zweck nach Produkte der Konsenssuche; einseitige Vorbehalte seien damit schlechthin unvereinbar, erinnerte Armin von Bogdandy, Direktor des MPI für Völkerrecht in Heidelberg.  “Lissabon ist die konsensuale Abbarbeitung von 100.000 Punkten, wo Länder Vorbehalte hatten.” Ohnehin würden solche Vorbehalte hauptsächlich von muslimischen Ländern in Anspruch genommen, die Menschenrechtsvereinbarungen unter den Vorbehalt der Vereinbarkeit mit der Scharia stellten. “Ähnlich wäre es zu sagen, wir machen es unter Vorbehalt des Karlsruher Orakels.”

Eine andere Möglichkeit, ein Zusatzprotokoll zum Lissabon-Vertrag, müssten alle  anderen Mitgliedsstaaten unterzeichnen – und sich damit den Karlsruher Richtern unterwerfen. Ein unwahrscheinliches Szenario, wie der Berliner Europarechtler Christian Calliess zu bedenken gab.

Rechts fahren, links blinken

Somit bleibt die Möglichkeit einer bloßen Erklärung durch den Bundestag. Die wäre zwar rechtlich völlig unverbindlich, aber politisch keineswegs irrelevant: Wenn der größte EU-Mitgliedsstaat seine Zustimmung zur künftigen Rechtsgrundlage der EU einerseits uneingeschränkt und mit überwältigender Mehrheit beschließt, andererseits aber erklärt, dass er dieselbe in Deutschland nur eingeschränkt gelten lassen will – dann ist der europapolitische Schaden so groß, dass die rechtlichen Konsequenzen fast auch schon wurscht wären.

Für die Murswiek-Fraktion unter den Verfassungsrechtlern sieht die Sache freilich anders aus. Ein völkerrechtlicher Vorbehalt sei “die sauberste Lösung”, sagte Hillgruber unter heftigem Kopfnicken von Murswiek. Schließlich hätten die Iren nach dem Nein-Referendum sich auch allerhand Änderungen verbindlich versprechen lassen. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was man Irland gegeben hat, man Deutschland verweigern würde”.

Was für eine Scheinheiligkeit: So ist aus dem Extrem- und Sonderfall in einem “traditionellen katholischen Land an der Peripherie Europas” (Bogdandy), bei dem es um die Rettung der EU in letzter Minute und mit quietschenden Reifen ging, flugs ein europapolitischer Normalfall geworden, der auch dem größten und bislang europafreundlichsten Mitgliedsstaat umstandslos zur Verfügung steht, wenn er ein paar eigensinnige Verfassungsrichter zufriedenstellen muss. Dann kann man sich die EU auf den Hut stecken. Was Hillgruber und Murswiek vermutlich einen ganz vergnüglichen Gedanken finden.

Hier muss ich kurz was loswerden: Bei dem Gedanken, dass  das erfolgreichste Friedens-, Demokratie- und Rechts-Sicherungs-System, das die Menschheit seit den Tagen des Homo Erectus zustande gebracht hat, ausgerechnet von deutschen Verfassungsrechtlern gekillt werden könnte, wird mir speiübel. Ernsthaft. Dann kann mir das Verfassungsrecht gestohlen bleiben. Dann will ich mit dem Verein nichts mehr zu tun haben. Dann werde ich Sportreporter.

Zur Raison gebrachte Bayern

So. Zurück zur Anhörung. Wir haben noch die zweite Möglichkeit, den Verfassungskonflikt zu entschärfen, die Vorlagepflicht des BVerfG an den EuGH. Den könnte man ins BVerfGG schreiben, wenn man der Anregung aus Karlsruhe folgt, eine neue Verfahrensart der Identitäts- und Ultra-Vires-Kontrolle zu schaffen. Im Bundesrat, so ist zu hören, hat Baden-Württemberg auf diese Weise die Bayern zur Raison gebracht: Deren Verlangen, auch die verfassungsprozessualen Fragen noch in dieser Legislaturperiode zu regeln, konterten die Schwaben mit dem ruhigen Hinweis, dass man dann auch über die Vorlagepflicht reden müsse. (Nachtrag 28.8., 11:25 Uhr: Hillgruber warnte denn auch auf Frage Bayerns davor, die Kompetenzkontrollklage gesetzlich zu regeln. “Man will das Verfassungsgericht offensichtlich ausbremsen.” Daher müsse man aufpassen, dass die Gesetzgebung nicht “von interessierten politischen Kreisen” zu diesem Zweck ausgenutzt werde.)

Damit vertagt sich die Sache auf die nächste Legislaturperiode. Ob der 17. Deutsche Bundestag so viel Mannesmut vor Richterthronen aufbringt? Selbst wenn – Karlsruhe könnte eine solche Vorlagepflicht einfach als verfassungswidrig kassieren. Andreas Fisahn, Staatsrechtler aus Bielefeld, erklärte, wie das geht: Das Bundesverfassungsgericht habe “sehr deutlich darauf gepocht”, dass es die Souveränitätsrechte der Bundesrepublik energisch zu schützen gedenkt. Ein Kläger stünde in Gestalt der Linkspartei-Fraktion bereits parat. Deren europapolitischer Sprecher sorgte zu Beginn der Anhörung kurz für kopfschüttelndes Gelächter, als er gegen den erwähnten Aufruf der 30 Juristen mit dem Radikalenerlass in Verbindung brachte: Wären die Unterzeichner bei der DKP, wären sie ihren Job sofort los.

Europarechtler als Fall für den Verfassungsschutz – das ist auch für einen Antieuropäer ziemlich wacky. Aber da sieht man mal, wie weit da manche zu gehen bereit sind.

Nachtrag 27.8., 9:00 Uhr:

Verfassungsschutz ist ja noch milde. Bogdandy hat gerade darauf hingewiesen, dass im Internet Positionen kursieren, die Unterzeichner des Aufrufs gehörten “an die Punktpunktpunkt gestellt”.

Kluge Replik darauf von Bogdandy: Es gehe den Unterzeichnern gerade darum, einen Weg zu zeigen, auf dem Konflikte zivil gelöst werden können und nicht an der Punktpunktpunk.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Anhörung zu Lissabon-Begleitgesetz: Der “Krieg der Richter” wird politisch, VerfBlog, 2009/8/26, https://verfassungsblog.de/anhorung-zu-lissabon-begleitgesetz-der-krieg-der-richter-wird-politisch/, DOI: 10.17176/20181008-163710-0.

14 Comments

  1. Julien Frisch Wed 26 Aug 2009 at 22:48 - Reply

    Das hat man davon, wenn Juristen mitregieren wollen… 🙂 Auf jeden Fall übertreibt das BVerfG in dieser Hinsicht.

    Ich denke aber, dass es eine weitere Möglichkeit gibt, als die die hier im Artikel aufgeführt wurden: Nämlich abzuwarten, ob das Gericht tatsächlich bereit ist, von seiner in einem Anflug von Kompetenz-Kompetenz selbst zugesprochenen Macht Gebrauch zu machen, oder ob der Hund, der bellt, doch nicht beißt.

    Sollte es nämlich von seinem selbstgegebenen Recht nicht Gebrauch machen, muss man ihm auch nicht seine Grenzen aufzeigen. Aber wenn es das je tun sollte, muss der Gesetzgeber klar machen, was er unter der Europäischen Integration versteht, die das Grundgesetz in seiner Präambel eindeuting vorzeichnet!

  2. admin Wed 26 Aug 2009 at 23:01 - Reply

    @Julien: Das wird sich schon bald herausstellen. Mangoldt und Vorratsdatenspeicherung bieten sich als “ausbrechende Rechtsakte” an, und Karlsruhe will beide Verfahren noch in diesem Jahr entscheiden. Und man hört munkeln, dass zumindest Di Fabio, Broß und Papier nur so darauf brennen, es den Kollegen aus Luxemburg zu zeigen.
    Anflug von Kompetenz-Kompetenz: Schön! 🙂

  3. Joachim Wed 26 Aug 2009 at 23:08 - Reply

    Wer den Konflikt nachvollziehen will: Euractiv.de bringt die Dokumente. Max -mach mehr Zwischentitel ;o).

  4. admin Wed 26 Aug 2009 at 23:14 - Reply

    @Joachim: hast Recht, danke für den Tip
    aber hey, was für Dokumente? Joachim – mach n Link! und selber ;o)

  5. DOCM Fri 28 Aug 2009 at 22:09 - Reply

    ‘Restons calmes’, as the French say. The judges are clearly out of their depth. But the institution they represent has a higher approval rating than any other in Germany. Being out of their depth, however, means that they try to catch the prevailing public mood and to respond to it.

    To an interested outsider, there seems to be a total confusion of roles. The BVerfG is trying to dictate what the parliament should do and vice versa.

    There is no answer to the ‘kompetenz kompetenz’problem other than for the courts concerned to stay off each other’s flower-beds. France has shown the way. Either the BVerfG follows the French lead or major trouble beckons.

    The number of people following this debate across Europe could fit into a very small car. However, the most recent edition of the German Law Journal should make the topic more accessible.

    http://www.germanlawjournal.com/

    And maybe it is time for the BVerfG “to @$*% or get off the pot” as they say in poker-playing circles.

    Let’s assume that the pertinent case is that on data retention (who can be in favour of age discrimination?) and the judgement renders the law inapplicable on the grounds of an intrusion on fundamental rights. How should the EU respond? I am not inventive enough to come up with an immediate answer but I am certain that it will not include any sanctions against Germany.

    The BVerfG is pushing the boat out very far and, to mix metaphors, may be beginning to realise that it is sitting on a very thin branch which it risks sawing off behind it. The reasoning in the judgement, even to a layman like myself, simply does not stand up to any form of even gentle academic assessment.

  6. G. aus Erfurt Sun 30 Aug 2009 at 23:17 - Reply

    Erschreckend, was man hier lesen muss. Grundgesetztreue muss man auf dieser Integrationisten-Seite mit der Lupe suchen.
    Das Bundesverfassungsgericht versucht nicht mitzuregieren, sondern das Grundgesetz zu schützen – was seine ureigenste Aufgabe ist. Dass diese Angelegenheit politisch brisant ist, hat einen einfachen Grund: Die Mehrheit der deutschen Politiker betreibt eine EU-Politik, die sich gegen das Grundgesetz richtet.
    Es ist mir völlig unbegreiflich, auf welcher rechtsstaatlichen Basis die Diskussion hier geführt wird. Seit wann ist es eine Anmaßung von “Kompetenz-Kompetenzen” des BVerfGs, wenn es Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüft??? EU, EU über alles oder wie soll man diese Argumentation verstehen?
    Der Ruf nach dem Verfassungschutz ist schon lange nicht mehr lächerlich. Aber der ist ja aus Mangel an Gewaltenteilung zu einem politischen Instrument degeneriert…
    Die EU als Friedens-, Demokratie- und Rechtssicherungssystem??? Da kann man mittlerweile nur lauthals lachen. Spaßeshalber: Was würdet Ihr denn für Belege anführen?

  7. admin Sun 30 Aug 2009 at 23:28 - Reply

    Integrationist… Schönes Wort. Wir sind hier die integrationistische Internationale!
    Nein, aber im Ernst: Wer sich mit der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt, weiß, dass das Grundgesetz gerade nicht als Verfassung eines souveränen Nationalstaats gedacht und gemacht war, sondern – und das ist das Einzigartige und Besondere an dieser erfolgreichsten deutschen Verfassung ever – als Verfassung, die offen ist für andere, supranationale Rechtsordnungen. 1949 war dies der einzige Weg, um überhaupt wieder zu staatlicher Teilautonomie zu gelangen. 1990 stand zur Debatte, ob das wiedervereinigte deutschland an Stelle des Grundgesetzes eine neue Verfassung bekommen sollte, und man hat sich aus guten Gründen dagegen entschieden.
    Ach, wissen Sie was, bevor ich Ihnen jetzt hier eine Vorlesung halte: Schauen Sie doch einfach selber mal ins Grundgesetz, da finden Sie schon in der Präambel ein paar bedenkenswerte Worte.
    Mit integrationistischem Gruß!
    M.S.

  8. G. aus Erfurt Mon 31 Aug 2009 at 14:03 - Reply

    Der Begriff “Integrationist” passt sehr gut, weil Sie für eine europäische Integration um der Integration willen argumentieren. Es ist mir unbegreiflich, welche Vorteile Sie sich von dieser Europäischen Union versprechen? Gehören Sie zu den wenigen Profiteuren oder werden Sie bezahlt?
    Die Geschichte zeigt deutlich, dass Großstaaten nicht freiheitlich und demokratisch sind. Denn sie können es gar nicht sein. Die EU kann (!) keine Ausnahme sein und die Fakten sprechen diesbezüglich sowieso für sich. Des weiteren sind Großstaaten in der Regel nicht friedlich und die Militarisierung der EU ist ebenfalls nicht zu leugnen.
    Sie brauchen mir keine Vorlesung über das Grundgesetz zu halten. Ich bin auch kein großer „Fan“ des Grundgesetzes, aber es ist im Moment das Beste, was wir haben, um die deutschen Bürger vor der EU-Tyrannei zu schützen. Daher darf das Bundesverfassungsgericht auch nicht hinterlistig ausgehebelt werden.
    Art. 146 des GGs spricht eine eindeutige Sprache. Die „Wiedervereinigung“ war eine große historische Chance, Deutschland eine Verfassung zu geben, die endlich eine wahre Demokratie ermöglicht hätte. Stattdessen hat man am plutokratischen System auf Basis der Parteienherrschaft festgehalten. Es ist nicht verwunderlich, dass profitierende deutsche Politiker an diesem System nichts ändern wollen / wollten. Aber welche „guten“ Gründe sehen Sie denn, den deutschen Bürgern das Recht auf Selbstbestimmung vorzuenthalten? Vielleicht die „europäische Integration“? Sie drehen sich im Kreis. Entweder man möchte Freiheit und Demokratie in Deutschland und auch in Europa oder eben nicht.
    Die Präambel des GGs spricht lediglich davon, dass Deutschland / das Deutsche Volk „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt“ dienen soll. Von einem Aufgehen Deutschlands in einem europäischen Reich, genannt Europäische Union, ist nirgends die Rede – im Gegenteil. Das Grundgesetz gestattet keine „Abschaffung“ der BRD zugunsten der EU – siehe auch die Rechtsprechung des BVerfGs (Ausnahme Art. 146).
    Das BVerfG als höchste Instanz zur Wahrung des GGs im Sinne der EU zu beschränken, heißt, die absolute Gültigkeit des GGs zu unterwandern und damit der BRD den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Dies ist in keiner Weise im Sinne der sog. Europafreundlichkeit des GGs. Meiner Ansicht nach wird in der Präambel eindeutig von einem europäischen Bündnis souveräner Staaten gesprochen. Ansonsten würde die Formulierung „gleichberechtigtes Glied“ auch keinen Sinn ergeben. Im Zusammenhang mit der EU ist das deutsche Volk nie ein „gleichberechtigtes Glied“ gewesen – siehe wiederum die wenig überraschende Rechtsprechung des BVerfGs.
    Um ehrlich zu sein, verstehe ich diese Diskussion nicht. Die Faktenlage ist eindeutig, weshalb freiheitliche Demokraten diese Europäische Union natürlich ablehnen. Stehen Sie doch einfach offen zu dem, was Sie wollen…

  9. […] Das hatte durchaus auch damit zu tun, dass Voßkuhles Zweiter Senat mit seinem selbstherrlichen Lissabon-Urteil in der Politik für ungeheuren Zorn gesorgt hatte. (SZ-Autor Wolfgang Janisch bezeichnet Voßkuhles […]

  10. […] deutsche Bundesverfassungsgericht hat es immer nur angedroht, aber nie durchgezogen: die Prüfung von EU-Recht am Maßstab nationalen […]

  11. […] hartnäckig die Gefolgschaft verweigern (zuletzt etwa das OLG Oldenburg). Und Urteile wie das zum Lissabon-Vertrag kann das BVerfG auch nicht mehr oft bringen, ohne den Respekt, den es in der Politik genießt, […]

  12. Fünf Jahre Verfassungsblog Wed 30 Jul 2014 at 18:57 - Reply

    […] den Themen der ersten Wochen: Lissabon-Begleitgesetz, Citizens United, Anonymisierung im Internet, Obamacare, Wahlrechtsgleichheit, Rottmann, […]

  13. […] of the topics of the first weeks: Post-Lisbon legislation in Germany, Citizens United, internet anonymity, Obamacare, electoral law, Rottmann, catalan separatism, data […]

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