03 October 2018

Ausgesprochen: Das Grundgesetz im Stresstest

Ich bin kein Mensch für Staatsakte. Ich war noch nie bei einer Einheitsfeier. Ich meide eigentlich überhaupt praktisch alle Ereignisse, die am Brandenburger Tor stattfinden. Gestern war ich trotzdem da, um die Generalprobe des Gorki-Theaters für Marta Górnickas „Grundgesetz. Ein chorischer Stresstest“ zu sehen.

Die schmucklose Bühne steht direkt vor dem Brandenburger Tor, auf der Westseite, dort, wo früher die Mauer einen Bogen um das Tor herum machte. Am Tor hochgezogen Gerüste, an ihnen montiert Bilder vom November 1989 – die Quadriga verdeckend sitzen und stehen, im verwaschenen Schwarz-Weiß vergrößerter alter Zeitungsausschnitte, Menschen auf der Mauer, schauen herunter, einige winken und lachen. Vor ihnen, mit dem Rücken zu uns, stehen riesige Grenzbeamte. Sie schauen zu den Menschen auf der Mauer hoch, die Hände hinter dem Rücken verschränkt, untätig. Die Menschen haben sich das Recht genommen, und es hat geklappt. Ihr Überschwang ist noch nicht temperiert durch die Enttäuschungen der Nachwendezeit.

Wir stellen uns direkt vor die Bühne, es ist kalt und nieselt. Wie führt man das Grundgesetz auf? Ein Text mit 146 Artikeln und einer Präambel, er ist zu lang mit seinen endlosen Kompetenznormen und seinen Ernennungsvorschriften und Ausschusskompetenzen, auch wenn er viel kürzer ist als so manche neuere Verfassung. Man muss auslassen. Aber was? Immer das falsche, das ist klar. So ein Text hat ja nicht umsonst so viele Artikel, wer etwas weglässt, zeigt nicht das ganze Bild. Oder doch? Wer kürzt, muss auswählen, muss entscheiden was wichtig ist und was nicht. Was ist das Wichtigste am Grundgesetz?

Vor uns aufgereiht stehen 50 Personen, die Hälfte von ihnen schauspielerische Laien. Sie sind, teils ist es sichtbar, teils höre ich es später, Erwachsene im mittleren Alter, Kinder und Alte, sie sind hell- und dunkelhäutige Deutsche ebenso wie Geflüchtete, sie sind Männer und Frauen und Menschen, die sich diesen beiden Optionen nicht ohne Weiteres zuordnen können, sie tragen Kopftuch oder Tutu, sie haben offenbar unterschiedliche körperliche und geistige Fähigkeiten und sehr unterschiedliche politische Einstellungen – eine Phalanx der Pluralität. Nur die Rechten haben, so heißt es später, auf die Einladung zum Mitsprechen nicht geantwortet.

Wenn sie alle zusammen beginnen mit der Präambel, wenn sie vielstimmig als „das Deutsche Volk“ sprechen, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, beginnen wir zu ahnen, was auf uns zukommt. „Wir, das Deutsche Volk, haben uns “, so fängt das Grundgesetz nicht an; es spricht vom Deutschen Volk in der dritten Person. Heute, auf der Bühne, gibt es ein „wir“. „Wir sind alle Deutsche“, sagen die vielen Stimmen, gemeinsam. Das steht so auch nicht drin. Der Chor als Form – repräsentiert oder kommentiert er?

Es war viel die Rede vom Rechtsgefühl in letzter Zeit. Der Bundesinnenminister soll sich an das geltende Recht halten, nicht an das gefühlte Recht, habe ich neulich gesagt. Gerichte sollen sich am Rechtsempfinden der Bevölkerung orientieren, hieß es nach der Rückholentscheidung für Sami A. Von besorgten Bürgern ist die Rede, und damit sind nicht die gemeint, die sich in manchen Teilen Deutschlands wegen ihrer Hautfarbe nicht trauen den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Schon wieder geht es um Leitkultur. Wenn das Recht und das Rechtsempfinden der Bevölkerung auseinandertreten, geht es für einen Rechtsstaat ums Ganze. Wo ist die Grenze zwischen demokratischer Auseinandersetzung und einem Populismus, der vorgibt, das „wahre“ Volk gegen ein illegitimes Establishment zu vertreten? Ist der illiberale Konstitutionalismus, den ein Viktor Orbán propagiert, noch konstitutionalistisch?

Ich denke an Derridas „Declarations of Independence“, wie die Unterschrift die Unterzeichnenden erfindet. Aber danach müssen sie sich immer wieder neu erfinden. Mit dem Text arbeiten und ihn immer wieder neu erobern. Die Worte ernst nehmen, sie gegen den Status quo richten. Sich ihre Rechte einfach nehmen, zum Beispiel mit der Aktion Standesamt – warum auch nicht? „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Auch dafür kämpfen, den Text zu ändern. Nicht immer klappt es. Nicht immer ist es hinterher besser.

„Freiheit“ heißt der erste Teil, der die Grundrechte umfasst. „Freedom“ steht auf der Mauer unter den Menschen, die auf dem Bild über der Bühne sitzen. Nicht Würde, nicht Gleichheit, nicht Grundrechte. Wir schauen uns an. Fehlt da nicht was? Geduld, es kommt alles.

Der Text gewinnt eine ungeheure Kraft, wenn man ihn ausspricht. Wenn man ihn so ausspricht, als ob man es ernst meinte mit jedem Wort. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. („Gewalt“, hallt es, „Gewalt. Gewalt. Gewalt.“) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Die Radikalität dieser Worte wird plötzlich greifbar, fühlbar. Was es bedeutet, die Würde an den Anfang der Verfassung zu stellen, ohne Einschränkung, ohne Rechtfertigungsklausel, dafür mit einem Schutzauftrag. Was es bedeutet, wenn Grundrechte nicht nur Werte sind, sondern geltendes Recht, das sogar den Gesetzgeber bindet. Ich denke an die Protokolle der Verhandlungen um die Weimarer Reichsverfassung, um das Grundgesetz, wie um jedes Wort gerungen wurde. Zu Recht. Manche Grundrechte sind nur drin, weil sich Einzelne für sie ins Zeug gelegt haben. Art. 3 Abs. 2 ist so ein Grundrecht, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ist das nicht schon in Art. 3 Abs. 1 drin? Nein, es braucht die Klarstellung, sagte Elisabeth Selbert, und setzte sich durch.

Marta Górnicka meint es ernst mit dem Text, wenn sie mit ihm spielt, sie zieht ihn in die Länge, lässt ihn singen, rufen, wie eine Peitsche klingen. Immer wieder entsteht aus den Überlagerungen eine Art Sprachverwirrung, etwa bei „alle“, in „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Die Schrankenklauseln werden in Automatenton gesprochen, manchmal fehlen sie auch, zu lang, zu lang. Aber Górnickas Chor macht auch Leerstellen sichtbar. Ein Mann und eine Frau treten vor, sagen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Neben sie treten zwei Menschen, die sich wohl nicht so einfach in dieses Zweierschema einpassen wollen oder können, denen diese Klausel also offenbar nicht genügt. Sie schweigen.

Leerstellen formulieren auch die Deutschengrundrechte, die Górnicka zusammenzieht. „Alle Deutschen“, tönt es zum Beginn der Berufs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit – fragmentiert erklingt der Anfang von Art. 116 Abs. 1 GG: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist …“. Ausgelassen hat sie dagegen ein unrealisiertes Potenzial des Grundgesetzes, in Artikel 15 – „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Über das Eigentum, einen der größten Ungleichheitsfaktoren in Deutschland, geht die Inszenierung hinweg – aber doch nicht ganz: in der Grundrechtsverwirkung klingt auch der Missbrauch des Eigentums auf.

Heraus stechen die Sicherungsklauseln gegen den Nationalsozialismus, etwa „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“, oder „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Es sind mehr, als ich auf Anhieb geschätzt hätte. Sie werden wiederholt, auf ihrem Wortlaut wird insistiert, bis man anfängt, über ihn nachzudenken. Górnicka hat den Niedergang des Verfassungsstaats in Polen erlebt. Warnt sie uns?

Auch Art. 16a tritt auf ohne seine vielen Einschränkungen, die ihm 1992 im sogenannten Asylkompromiss verpasst wurden. Das war kurz nachdem in Rostock-Lichtenhagen 3000 Menschen applaudiert hatten, während das Sonnenblumenhaus mit Molotow-Cocktails in Brand gesetzt wurde. Darin noch 100 vietnamesische Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen, und ein Fernsehteam. Davor die Polizeikräfte, untätig. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, deklamieren die Darsteller*innen. „Eben,“ hören wir einen der Security-Leute sagen, „politisch Verfolgte.“

Wir merken wieder einmal, auch durch die insistierende Wiederholung, wie leicht sich der Text auch vereinnahmen lässt. Wieviel fehlt, wenn es nur den Text gibt. Wieviel davon abhängt, was wir daraus machen.

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, ist so ein Satz. Ich denke an die mutmaßliche Terrorzelle „Revolution Chemnitz“, von deren Auffliegen ich heute morgen hörte, und an ihre Umsturzpläne. Marta Górnicka lässt die Mitglieder ihres Ensembles den Satz immer wieder wiederholen, eine nach dem anderen treten sie vor, mit ihren unterschiedlichen Gesichtern, und sagen diesen Satz, bis ich denke, „diese Ordnung“, genau. Mit den ganzen Grundrechten. Mit dem Demokratieprinzip. Mit dem Rechtsstaatsprinzip.

Wir sind längst im zweiten Teil, „Bundesrepublik Deutschland“. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold, sagen die vielen Stimmen, die vielen verschiedenen Gesichter auf den Großbildschirmen. Der Europa-Artikel, lang gedehnt, schleppend, dann, im Block stehend, chaotisch. Lässt sich das noch retten?

Und am Ende die Ewigkeitsklausel. Artikel 1 und 20 hallen immer wieder nach, während Art. 79 Abs. 3 wiederholt wird. Reicht das? Was ist wichtig im Grundgesetz?

Wir reden darüber, nach der Aufführung. Müssten nicht alle Artikel im Grundrechtsteil gegen Änderung geschützt sein?, sagt einer. Oder wenigstens die wichtigsten. Welche denn?, fragt meine Begleitung. Welche sind denn die wichtigsten? Er überlegt. Schwierig. Zum Beispiel Artikel 6, sagt er, die Kinder. Und klar, die Gleichheit. Religionsfreiheit auch. Ich denke an den BILD-Redakteur, der mir neulich erläutert hat, die Religionsfreiheit müsse unter Gesetzesvorbehalt gestellt werden, und dann würde er den Gesichtsschleier einfach rausdefinieren. Reicht es wirklich, wenn nur Artikel 1 abgesichert ist?

Oder sollte das die Verfassung gar nicht klären: Muss nicht auch Raum sein für politischen Streit darum, was die Grundrechte sind? Es gibt ja auch einen Menschenwürdekern in den anderen Grundrechten, sagt eine. Das interessiert den anderen. Aber so was weiß doch keiner, sagt er. Das muss doch in den Text. Wir denken nach. Der schlanke Text, er braucht den Kontext. Er lebt nur, wenn er gelebt wird.

Ich stehe dabei, als Marta Górnicka, Shermin Langhoff, Jens Hillje danach kurz mit einigen über die Aufführung sprechen, über die Auslassungen und über den Prozess mit diesem Ensemble, darüber, wie unwahrscheinlich es ist, dass dieses Theater dieses Stück auf der Hauptbühne der Einheitsfeier so aufführt. Es wird nicht allen gefallen, denken einige, ich auch. Es ist ja nicht nur Appell, es ist auch Provokation, es ist manchmal auch ein bisschen zynisch. Es ist nicht unbedingt ein Eumeniden-Chor, der hier spricht. Aber gutes Theater braucht die Auseinandersetzung, genau wie die Verfassung. Sonst lebt es nicht.

Heute ist am Brandenburger Tor die Stimmung aufgeräumt, das Wetter ist blendend, man lächelt sich an, kommt ins Gespräch. „Nur mit euch“, steht auf den Luftballons. Für Art. 16a Abs. 1 gibt es Szenenapplaus, und für das Widerstandsrecht auch. Auch die „patriotische Disko“ am Ende, mit „Dickes B“ eher lokalpatriotisch, kommt an. Aber der Protest findet auch heute statt, nur woanders, nicht hier. Und als ich vorbei am Holocaust-Mahnmal nachdenklich zurückradle, kommt mir auf der Friedrichstraße eine kleine Demo entgegen; „Vermögenseinheit jetzt“. Deutschland, Land der Ideen …


SUGGESTED CITATION  Markard, Nora: Ausgesprochen: Das Grundgesetz im Stresstest, VerfBlog, 2018/10/03, https://verfassungsblog.de/ausgesprochen-das-grundgesetz-im-stresstest/, DOI: 10.17176/20181005-141430-0.

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