Maximilian Steinbeis
Niemand kann mehr sagen, was das Recht ist in Katalonien. So ist das bei Revolutionen: Das alte Recht gilt nicht mehr, das neue noch nicht. Es gilt, was sich am Ende effektiv durchsetzt. Die spanische Regierung, da sind sich alle meine Gesprächspartner einig, hat mit den hässlichen Bildern von Polizeiknüppeln und Platzwunden gestern eine schwere Niederlage erlitten. Aber wer am Ende gewinnt, ist damit noch längst nicht raus.
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Maximilian Steinbeis
Dies ist keine Stadt in Aufruhr, ganz im Gegenteil. Niemand in den Menschenschlangen vor den Wahllokalen hat Angst. Von der Zukunft, wie das tatsächlich werden wird ohne Madrid und so ganz auf sich gestellt, davon ist kaum die Rede. Die EU-Mitgliedschaft, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, das wird dann schon werden. Es sind die gut Ausgebildeten, die sich einreihen in die Schlange, die Bessergestellten, die Alteingesessenen, die sich nicht zu fürchten brauchen (glauben). Sie freuen sich. Und vor allem: sie wollen wählen. Die Frage ist: mit welchem Recht? Und mit welchen Folgen?
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Maximilian Steinbeis
On rebuilding Europe and the resounding silence of the German election results in this and other matters constitutional.
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Maximilian Steinbeis
On normalitarians in the Bundestag and a number of other more or less worrisome matters constitutional.
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Maximilian Steinbeis
On polarity, voting and whirling about in Angela Merkel's kettle of pragmatism.
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Maximilian Steinbeis
On Hungary, Catalonia and other domestic or international matters of discontent
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Maximilian Steinbeis
On balls, fields, books and Möbius strips of constitutional and non-constitutional nature.
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Maximilian Steinbeis
Angela Merkel wird mit der heutigen Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Flüchtlingsschutz gut leben können. Ihr Entschluss im Sommer 2015, die Grenzen für die Flüchtlinge aus Ungarn zu öffnen, war mitnichten der "eklatante Rechtsbruch", den die CSU mit Sekundanz allerhand prominenter Verfassungsjuristen immer behauptet hatte. Das viel beschworene Selbsteintrittsrecht in Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung war in den Augen des EuGH das Druckventil, das Deutschland in der Extremsituation 2015/16 wenn schon nicht öffnen musste, so doch durfte. Ansonsten aber bleibt es dabei: Humanitäre Krise hin oder her – wen die Staaten an der Außengrenze reinlassen, für den sind sie zuständig. Sollen sie halt Zäune bauen.
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Maximilian Steinbeis
On Poland, Spain and others crises constitutional, and how to deal with them.
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Maximilian Steinbeis
A panel discussion event by MPIL, streamed live on Verfassungsblog.
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