22 March 2022
Der Gesetzgeber als letzte Hoffnung für Lockdown-Betroffene
Der Bundesgerichtshof wies am 17. März sämtliche Ansprüche auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während Betriebsschließungen in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 zurück. Ohne die Details der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten zu müssen, steht eines bereits fest: Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung, sondern dem Gesetzgeber überlassen. Er ist nun die letzte Hoffnung der Betroffenen auf eine finanzielle Kompensation, gegebenenfalls auch nur als Wirtschaftshilfe. Continue reading >>
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