27 November 2020
Behindert die Forschungsfreiheit die Durchsetzung von Strafverfolgungsinteressen – oder umgekehrt?
Wegen der Untätigkeit des Gesetzgebers ist die empirische Sozialforschung gewissermaßen dem unausgesprochenen Goodwill der Justizpraxis ausgeliefert, die die notwendige Sensibilität walten lassen mag – oder eben auch nicht, wie der berichtete Sachverhalt eindrucksvoll belegt. Das beschädigt nicht nur die Forschungsinteressen der individuell betroffenen Wissenschaftlerinnen, sondern es richtet auch weiteren Schaden an. Continue reading >>
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