09 June 2026
Das Existenzminimum bleibt unantastbar
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 die Kürzung von Leistungen für Asylbewerber*innen, für die ein anderer Staat zuständig ist für unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts erklärt. Die Rechtslage in Deutschland sieht derzeit aber genau diese Kürzungen vor. Die Regelung des § 1 Abs. 4 AsylbLG, die diesen Leistungsentzug ermöglicht, ist nach dem Urteil unionsrechtswidrig und darf ab sofort nicht mehr angewendet werden. Das Bundesinnenministerium hat trotzdem angekündigt, die Entscheidung auf diesen Aspekt hin vertieft prüfen zu wollen. Für die unionsrechtliche Bewertung dieser Frage besteht jedoch kein weiterer Klärungsbedarf. Continue reading >>
1



