19 August 2014
Blending National Autonomy into the EU Charter. A Reply to Leonard F.M. Besselink
I attended this year’s FIDE conference and my recollection of the plenary debate contrasts with Leonard Besselink’s account. Irrespective of who said precisely what in Copenhagen, my vision of the structural shifts in the interaction of national constitutions and the EU Charter differs respectfully from the position put forward by Leonard Besselink. I do not agree that national human rights are being ignored and that the constitutive power has shifted to the European Union. It seems to me that the situation is not quite as dramatic and I will suggest, to the contrary, that the ECJ is moving in the right direction. Continue reading >>
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29 Mai 2014
Die Einsamkeit des deutschsprachigen Europarechts
Europarechtler im Ausland nehmen deutschsprachige Diskussionsbeiträge kaum noch wahr. Doch auch in Deutschland werden auf Englisch geführte Debatten teilweise ignoriert. Dies erschwert den internationalen Austausch über die Vorzüge und Defizite des Unionsrechts und stellt die deutsche Europarechtswissenschaft vor die Frage, wie sie es mit den Publikationen (auch) auf Englisch hält. Continue reading >>29 Mai 2014
The Solitude of European Law Made in Germany
European law scholars abroad rarely take notice of contributions in German. But German law scholars also tend to ignore debates in English. This disconnect hampers the effectiveness of both domestic and transnational discussions about the benefits and pitfalls of European Union law. Participants in these debates should reflect about linguistic choices and their implications for our legal culture(s). Continue reading >>08 Februar 2014
Eine Quelle in der Wüste
Die Medien waren sich schnell einig: eine Sensation, ein Paukenschlag, ein Wendepunkt. Mein Fazit ist nüchterner. Karlsruhe erkennt die eigenen Grenzen und versucht den EuGH als Verbündeten zu gewinnen.Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction. Continue reading >>
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17 Dezember 2013
Wer kontrolliert den digitalen Frankenstein? Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung
Internet und Mobiltelefon sind Symbole unserer Zeit. Von daher überrascht es nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung für das rechtspolitische Selbstverständnis der Gegenwart ungefähr dieselbe Bedeutung besitzt wie die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch vor 30 Jahren. Dies erklärt die mediale Aufmerksamkeit, als Generalanwalt Cruz Villalón die EU-Richtlinie als Grundrechtsverstoß einstufte. Diesem Ergebnis dürfte sich alsbald auch der EuGH anschließen, nachdem bei der mündlichen Verhandlung im Juli bereits deutlich geworden war, dass die Große Kammer die Vorratsdatenspeicherung überaus kritisch beurteilt. Das Endergebnis in Luxemburg könnte mithin dasselbe sein wie beim Generalanwalt und zuvor beim BVerfG: Ein kraftvolles „Ja-Aber“, das den EU-Gesetzgeber zur Nachbesserung auffordert und diesem konkret vorschreibt, die Zugriffsvoraussetzungen restriktiv auszugestalten. Continue reading >>17 Dezember 2013
Who Controls the Digital Frankenstein? The Future of the Data Retention Directive
The internet and smartphones are symbols of our times. They define the self-perception of this generation in quite a similar way as debates about abortion did some thirty years ago. Hence the media attention when Advocate General Cruz Villalón found last Thursday that the Data Retention Directive violates the EU Charter of Fundamental Rights – a conclusion which the Court of Justice (ECJ) will confirm in all likelihood, considering the critical comments of the judges at the oral hearing in July. Thus, the final outcome in Luxembourg might confirm the recent position of the Advocate General (AG) and earlier findings of the German Federal Constitutional Court (FCC): a conditional yes with various distinctive strings attached, which effectively oblige the EU legislator to revisit the original compromise and to lay down strict conditions for the access to and the use of retained data. Continue reading >>
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11 Oktober 2013
Ein „Königsteiner Schlüssel“ für die EU-Flüchtlingspolitik
Nach der Tragödie von Lampedusa wird über die Verteilung von Flüchtlingen in der EU gestritten. Wie sähe diese aus, wenn sie nach dem gleichen Schlüssel wie in Deutschland organisiert wäre? Daniel Thym, Caroline Beverungen und Sigrid Gies haben errechnet, wie dies die Lastenverteilung verändern würde - mit überraschendem Ergebnis: Es sind keineswegs nur die Grenzstaaten im Süden und Osten der Union, die die Hauptlast tragen, sondern gerade auch Länder wie Belgien oder Schweden, die über tausend Kilometer von Lampedusa entfernt liegen. Länder wie Malta und Zypern sind sicherlich überlastet, umgekehrt gibt es jedoch in den meisten osteuropäischen Staaten sowie Italien und Spanien relativ wenig Asylanträge. Continue reading >>11 Oktober 2013
Germany’s Domestic „Königstein Quota System“ and EU asylum policy
Nach der Tragödie von Lampedusa wird über die Verteilung von Flüchtlingen in der EU gestritten. Wie sähe diese aus, wenn sie nach dem gleichen Schlüssel wie in Deutschland organisiert wäre? Daniel Thym, Caroline Beverungen und Sigrid Gies haben errechnet, wie dies die Lastenverteilung verändern würde - mit überraschendem Ergebnis: Es sind keineswegs nur die Grenzstaaten im Süden und Osten der Union, die die Hauptlast tragen, sondern gerade auch Länder wie Belgien oder Schweden, die über tausend Kilometer von Lampedusa entfernt liegen. Länder wie Malta und Zypern sind sicherlich überlastet, umgekehrt gibt es jedoch in den meisten osteuropäischen Staaten sowie Italien und Spanien relativ wenig Asylanträge. Continue reading >>
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11 September 2013
Ein trojanisches Pferd? Der Vorrang des Unionsrechts im Lichte des Beitrittsübereinkommens der EU zur EMRK
Der Entwurf für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Aus EU-Sicht verliefen die Verhandlungen durchaus erfolgreich – und dennoch wirft der Vertragsentwurf eine Reihe von Fragen hinsichtlich des Vorrangs des Unionsrechts auf. Eben diese Fragen wird der EuGH alsbald zu beantworten haben: vor der Sommerpause verwies die EU-Kommission den Beitrittsentwurf nach Luxemburg, auf dass dieser im Gutachten 2/13 über die Vertragskonformität entscheide. Nach den EU-Verträgen dürfen völkerrechtliche Verträge, wie derjenige über den EMRK-Beitritt, nämlich nur in Kraft treten, wenn Sie mit den EU-Gründungsverträgen der vereinbar sind. Continue reading >>11 September 2013