13 May 2021
„Ein Rechtsraum heißt ein Rechtsraum“
Niemand darf wegen einer Straftat, wegen derer er bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt werden. Das besagen Artikel 50 der EU-Grundrechtecharta, und Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof den Schutzbereich dieses sogenannten Ne-bis-in-idem-Grundsatzes in mehrerer Hinsicht deutlich ausgebaut. Continue reading >>
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