17 July 2026
Zwischen Moralgesetzgebung und empirischer Ungewissheit
Seit 2021 verbietet § 184l StGB den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Schon im Gesetzgebungsverfahren stieß das Verbot auf erhebliche Kritik. Dabei geht es um die Frage, ob der Staat diese moralische Ablehnung überhaupt mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen darf. Das Bundesverfassungsgericht ließ nun die Gelegenheit ungenutzt, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen strafrechtlichen Ahndung zu markieren. Stattdessen verengt der Beschluss den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Continue reading >>
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