06 July 2021
Staatstrojaner für Nachrichtendienste
Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet, das künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt. Der Weg nach Karlsruhe ist naheliegend. Denn mit der erweiterten Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste handelt es sich um eine noch eingriffsintensivere Maßnahme als bereits 2018 mit der Einführung der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung. Continue reading >>
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