23 May 2023
Es steht ein Pferd auf dem Flur
Der Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ist da und befindet sich derzeit in der Verbände-Diskussion. Das Gesetz soll die personenstandsrechtliche Geschlechts- und Vornamensänderung erleichtern. Der Entwurf sieht auch Änderungen des Abstammungsrechts vor, die ausweislich der Gesetzesbegründung lediglich eine „Interimslösung“ sein sollen. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich die „Interimslösung“ jedoch als vorweggenommene Teilreform des Abstammungsrechts, mit der die Eltern-Kind-Zuordnung für queere Personen zukünftig nicht leichter, sondern schwerer, komplizierter und teurer werden würde. Es steht ein Pferd auf dem Flur – und es ist möglicherweise ein trojanisches. Continue reading >>
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12 June 2020
Verfassungsrecht ist zumutbar – auch den Familiengerichten
Mit dem gender pension gap setzen sich der bekannte gender pay gap und die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen bis an ihr Lebensende fort: Frauen erhalten signifikant weniger Altersversorgung als Männer. Für geschiedene Frauen kann sich in diesem Zusammenhang ein spezifisches Problem ergeben, denn der Versorgungsausgleich wird oft stark zu ihren ungunsten durchgeführt. Damit beschäftigte sich jüngst auch das BVerfG - und räumte mit einer ständigen Rechtsprechung des BGH auf. Continue reading >>27 October 2018
Lesbische Eltern! Warum das Kindeswohl keinen Aufschub mehr verträgt
Lesbische Frauen können in Deutschland seit mehr als einem Jahr eine Ehe schließen. Im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung werden sie aber immer noch nicht gleichbehandelt. Das will ein Gesetzentwurf von B90/DIE GRÜNEN ändern. In der Bundestagsdebatte verwiesen zahlreiche Abgeordnete auf bestehende Prüfungserfordernisse. Die Prüfungen sind aber längst erfolgt. Die rechtliche Gleichstellung lesbischer Co-Mütter darf nicht weiter vertagt werden. Continue reading >>05 May 2016
„Karlsruher Allerlei“ statt Vatertag: von den Grenzen des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat das BVerfG Ende der 1980er Jahre als Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt und damit ein grundrechtliches Schwergewicht geschaffen. Reichweite und Konturen dieses Rechts wurden seither intensiv und kontrovers diskutiert – vor allem im Zusammenhang mit neuen reproduktiven Technologien. In seiner jüngsten Entscheidung kommt der Erste Senat nun einstimmig zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet sei, eine Grundlage für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Vater zu schaffen, der nicht der rechtliche Vater ist und dies auch nicht werden soll. Zu begrüßen ist der Ansatz des BVerfG, das Kenntnisrecht in seiner Schwergewichtigkeit zu relativieren. Die Begründung des Urteils überzeugt jedoch nicht in jeder Hinsicht. Continue reading >>
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