07 May 2020
PSPP mit „PEPP“
Die Entscheidung des BVerfG zu den Kompetenzen der EZB gibt Anlass zu der Annahme, dass das Gericht hier möglicherweise selbst die Grenzen seiner Zuständigkeit überschritten und damit gewissermaßen selbst „ultra vires“ gehandelt hat. Die EZB hat das Urteil zwar zur Kenntnis genommen, aber kühl auf die Entscheidung des EuGH verwiesen. Damit wird der „Gehorsamskonflikt“ mitten in das Europäische System der Zentralbanken hineingetragen. Continue reading >>
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