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POSTS BY Winfried Kluth
09 January 2024

Wahlrechtsprüfung in der zweiten Halbzeit

Knapp 27 Monate nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und rund 21 Monate vor der nächsten Wahl hat das Bundesverfassungsgericht abschließend über Fehler bei der Durchführung der Wahl im Land Berlin entschieden. In einigen Monaten muss deshalb in – die Wahl wiederholt werden, wobei schon jetzt feststeht, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dadurch nicht ändern werden. Das Urteil vertieft und präzisiert überwiegend alte Rechtsprechung. Einen dringenden Reformbedarf beim Wahlprüfungsverfahren lässt dagegen der Kontext der zeitliche Entscheidung erkennen. Continue reading >>
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16 October 2023

Asylrechtliche Einzelfallgerechtigkeit und Demokratieprinzip

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Nachdem die gegen die Verwerfung des Parité-Wahlrechts durch den Verfassungsgerichtshof eingelegte Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde, wählte die 3. Kammer des Zweiten Senats nun die verfahrensrechtliche Alternative der Nichtannahme zur Entscheidung wegen Unbegründetheit. Das eröffnet die Möglichkeit, zu den wesentlichen Streitfragen auch inhaltlich Stellung zu nehmen. Continue reading >>
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26 October 2022

Für ein Update der Wahlprüfung in die Gegenwart

Kein anderes Element des demokratischen Verfassungsstaats ist in Deutschland stärker aus der Zeit gefallen als die Wahlprüfung. Sie ist in ihrer Grundstruktur noch in den Denkweisen und Bedürfnissen der konstitutionellen Monarchie verfangen und schützt einseitig die Interessen der etablierten und bei der zu überprüfen Wahl erfolgreichen Parteien. Das lässt sich an einer kritischen Hinterfragung von Zuständigkeit, Verfahren und Prüfungsmaßstäben aufzeigen. Continue reading >>
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10 December 2021

Pandemierecht 4.0

Die Bundesnotbremse ist aus heutiger Sicht jedoch nicht nur Ende sondern zugleich Beginn eines neuen Staatsversagens gewesen. Tatsächlich war es die Verlagerung der Handlungskompetenz auf die Gubernative, zumal in der föderalen Variante einer informellen ad-hoc-Bund-Länder-Gubernative, die sich als strukturell unpassend und fachlich unangemessen erwiesen hat. Aus diesen Vorüberlegungen lassen sich Eckpunkte für ein Pandemierecht 4.0 entwickeln, das als vorsorgendes und gefahrenabwehrendes Planungs- und Interventionsrecht in organisatorischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht über die ersten drei Entwicklungsstufen (Generalklausel, unkoordinierter Maßnahmenkatalog, Bundesnotbremse) nicht nur hinausgeht, sondern zu einer grundlegenden Neuausrichtung führt. Continue reading >>
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