Elisa Hoven
Das Beleidigungsstrafrecht zeigt sich als ambivalentes Instrument: Es kann vor digitalem Hass schützen, birgt aber zugleich das Risiko, freie Kritik zu unterdrücken. Der Künast-Fall lenkte den Blick auf diese Spannung und veränderte das Verständnis von Ehrschutz und Meinungsfreiheit. Mit § 188 StGB verschob der Gesetzgeber das Verhältnis weiter zugunsten eines verstärkten Schutzes von Politikern. Nötig ist eine Reform, die demokratische Machtkritik wieder ins Zentrum rückt.
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Tatjana Hörnle
Äußerungsdelikte rücken zunehmend ins Zentrum von Politik und Justiz, getragen vom Ruf nach härterem Vorgehen gegen „Hass und Hetze“. Die Strafbarkeit wird stetig ausgeweitet – von Volksverhetzung bis zu satirischen Memes mit NS-Bezug. Kritiker sehen darin moralische Tabuisierung und eine Erosion des ultima-ratio-Prinzips. Gefordert sind klare Grenzen strafbarer Rede und stärkere nichtstrafrechtliche Mittel zur Zivilisierung von Kommunikation.
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Douglas Husak
Donald Trump’s use of the presidential pardon has transformed a constitutional power into a tool of personal loyalty and partisan retribution. Rather than correcting injustice, his pardons reward allies, shield loyalists, and punish critics. This shift reflects not only a philosophical challenge to the logic of criminal law, but also a deeper sociopolitical trend: the erosion of accountability through transactional governance. As legal boundaries blur and institutional checks falter, the rule of law itself is drawn into the orbit of authoritarian impulse.
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Anna Lena Glander
Das Gnadenrecht soll als letztes Korrektiv individuelle Gerechtigkeit schaffen, wo das Straf- und Vollstreckungsrecht an seine Grenzen stößt. In der Praxis ist es jedoch zu einem föderalen Flickenteppich geworden, dessen unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten zu Ungleichbehandlung und Zufallsergebnissen führen. Kritisiert werden fehlende Transparenz, eingeschränkte Akteneinsicht, das Fehlen gerichtlicher Kontrolle und ein erhöhtes Missbrauchspotenzial. Statt Abschaffung braucht es deshalb eine bundesweit einheitliche, transparente und rechtsstaatlich gesicherte Reform des Gnadenrechts.
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Deborah Tuerkheimer
In the U.S., authoritarian populists exploit gender politics by criminalizing pregnancy, restricting reproductive rights, and using criminal law to undermine women’s autonomy. Under Trump, these dynamics intensified, ranging from nationwide abortion bans to the erosion of healthcare protections and threats to contraception access. Such measures tap into racial and economic anxieties, reinforce patriarchal power, and resonate far beyond the United States.
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Christine Morgenstern
Die deutsche Kriminalpolitik reagiert auf Gewalt gegen Frauen vor allem mit Strafrechtsverschärfungen und verknüpft diese häufig mit migrationspolitischen Narrativen. Feministische Kriminalwissenschaft kritisiert diese Fixierung als „Carceral Feminism“, der Ursachen verfehlt und marginalisierte Gruppen zusätzlich belastet. Rechte Akteure instrumentalisieren das Thema, indem sie rassistische Stereotype verstärken und feministische Positionen delegitimieren. Gefordert ist eine differenzierte Politik, die Strafrecht reflektiert einsetzt und Prävention stärkt.
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Mark A. Zöller
Das BMJV treibt mit seinem neuen Entwurf die Vorfeldkriminalisierung im Terrorismusstrafrecht voran – ein Schritt, der eher Scheinsicherheit erzeugt als wirksamen Schutz. Terroristische Gewalt zielt auf die Zerstörung staatlichen Vertrauens, während Politik und Öffentlichkeit aus Angst reflexhaft Strafverschärfungen fordern. Der Entwurf folgt zwar Brüsseler Vorgaben, überschreitet sie jedoch und gefährdet rechtsstaatliche Grundprinzipien. Am Ende steht die Frage, ob ein Rechtsstaat nicht gerade darin Stärke zeigt, Tatstrafrecht und Unschuldsvermutung auch gegenüber Terroristen zu wahren.
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Klaus Ferdinand Gärditz
Das Strafrecht ist nicht nur ein Mittel der Rechtsdurchsetzung, sondern ein politisch gestaltetes Instrument, das die sozialen Funktionsbedingungen der Demokratie stabilisiert. Es schützt elementare Voraussetzungen demokratischer Selbstbestimmung – von gleichberechtigter Teilhabe über die Integrität staatlicher Institutionen bis hin zur Abwehr von Machtmissbrauch und kommunikativer Ausgrenzung. Gerade im Strafrecht zeigt sich die Spannung zwischen legitimer Demokratiesicherung und der Gefahr, Freiheitsrechte zu beschneiden.
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Georgia Stefanopoulou, Susanne Beck
Grenzen sortieren Menschen in erwünscht und unerwünscht und das Strafrecht wird dabei zur schärfsten Linie. In der Figur des „Schleusers“ verwandelt es sich ins Feindstrafrecht, das nicht mehr differenziert, sondern ausschließt. Humanitäre Fluchthilfe wird so kriminalisiert, Helfer:innen und selbst Flüchtlinge geraten in den Verdacht, „Staatsfeinde“ zu sein. Ein humanes, resilientes Strafrecht muss dem entgegenwirken und die Geschichten, Motive und Verletzlichkeiten der Betroffenen wieder sichtbar machen.
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Aziz Epik
Das Strafrecht ist zur Waffe der Migrationspolitik geworden, allen voran der Schleusertatbestand. Hinter der Erzählung vom skrupellosen Schlepper verbirgt sich ein System, das Flüchtlinge ohne legale Zugangswege in die Abhängigkeit von Schleusern drängt. Zugleich kriminalisiert das Gesetz auch solidarische Hilfe und stellt NGOs wie Flüchtlinge selbst unter Verdacht. Damit rückt das Strafrecht gefährlich nah an autoritär-populistische Instrumentalisierung.
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Benno Zabel
Verwundbare Demokratien sind kein Naturzustand, sondern Resultat politischer und rechtlicher Kämpfe, in denen auch das Strafrecht tief verstrickt ist. Als Teil des staatlichen Gewaltmonopols definiert es, was als legitime oder illegitime Gewalt gilt – und stabilisiert damit bestehende Machtverhältnisse. Statt sich auf entpolitisierte Rechtslogik zu verlassen, braucht es ein Strafrecht, das seine politische Verantwortung anerkennt und im Rahmen demokratischer Auseinandersetzungen transformativ weiterentwickelt wird.
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Christoph Burchard
Strafrecht gerät ins Rutschen – nicht, weil es politisch wird, sondern weil es das Politische verliert. Technokratische Verdrängung und affektive Überhitzung spielen autoritären Kräften gezielt in die Hände. Sie schmieden ein regressives Strafrecht, gegen Pluralität, Dissens und das „Andere“. Was also tun? Es gilt, das Politische im Strafrecht zu stärken: nicht als parteipolitisches Kalkül, sondern als emanzipatorisches Projekt.
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Katrin Hawickhorst
Vage Rechtsgüter und unbestimmte Tatbestände öffnen dem Strafrecht Türen, durch die populistische und autoritäre Kräfte es zur politischen Waffe machen können. Seine wirksamsten Schutzbarrieren sind klare Rechtsgüter, das Ultima-Ratio-Prinzip und der Bestimmtheitsgrundsatz. Doch gerade im Staatsschutzrecht werden diese Grenzen durch vorverlagerte Tatbestände und offene Begrifflichkeiten ausgehöhlt. Umso entscheidender ist eine starke, unabhängige Strafverteidigung als letzte Verteidigungslinie.
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Oliver Harry Gerson
Strafrechtliche Begriffe wie „Clan-Kriminalität“, „Beleidigung“ und „Genozid“ werden in der politischen Rhetorik entkernt, emotional aufgeladen und als Kampfbegriffe eingesetzt. Juristische Präzision weicht moralischer Polarisierung, wodurch gefährliche Ambivalenzen entstehen und gesellschaftliche Spaltungen vertieft werden. Das Strafrecht wird so zum Instrument politischer Agenda und verliert an fachlicher Schärfe. Notwendig ist eine bewusste Abwehr von Zweckentfremdung und eine Sensibilität für die Wirkmacht strafrechtlicher Sprache.
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Christoph Safferling
Die Geschichte des Staatsschutzstrafrechts in der Bundesrepublik ist geprägt von NS-Kontinuitäten, politischer Instrumentalisierung und antikommunistischer Paranoia im Kalten Krieg. Juristen mit NS-Vergangenheit formten 1951 ein Strafrecht, das autoritäre Denkmuster fortschrieb und zur Verfolgung politischer Gegner nutzbar machte. Trotz Reformen ab 1968 bleibt der Staatsschutz ein sensibles Instrument, das stets zwischen legitimer Sicherheitsvorsorge und Machtmissbrauch balancieren muss. Die Lehre aus der Geschichte: Strafrecht darf in einer Demokratie nur ultima ratio sein – und muss vor allem die Freiheitsrechte der Bürger schützen.
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Jana Trapp
Autoritär-populistische Kräfte instrumentalisieren das Strafrecht, um Macht zu festigen, Gegner:innen zu markieren und die öffentliche Ordnung in ihrem Sinne zu inszenieren, während das Strafrecht zugleich demokratische Prozesse und Grundrechte schützt. Diese doppelte Funktion birgt Spannungen: Zu starke Eingriffe riskieren, selbst demokratiegefährdend zu werden. Das Strafrecht agiert damit zwischen wehrhafter Verteidigung der Demokratie und politischer Vereinnahmung.
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