Christoph Safferling
Die Geschichte des Staatsschutzstrafrechts in der Bundesrepublik ist geprägt von NS-Kontinuitäten, politischer Instrumentalisierung und antikommunistischer Paranoia im Kalten Krieg. Juristen mit NS-Vergangenheit formten 1951 ein Strafrecht, das autoritäre Denkmuster fortschrieb und zur Verfolgung politischer Gegner nutzbar machte. Trotz Reformen ab 1968 bleibt der Staatsschutz ein sensibles Instrument, das stets zwischen legitimer Sicherheitsvorsorge und Machtmissbrauch balancieren muss. Die Lehre aus der Geschichte: Strafrecht darf in einer Demokratie nur ultima ratio sein – und muss vor allem die Freiheitsrechte der Bürger schützen.
Continue reading >>
Jana Trapp
Autoritär-populistische Kräfte instrumentalisieren das Strafrecht, um Macht zu festigen, Gegner:innen zu markieren und die öffentliche Ordnung in ihrem Sinne zu inszenieren, während das Strafrecht zugleich demokratische Prozesse und Grundrechte schützt. Diese doppelte Funktion birgt Spannungen: Zu starke Eingriffe riskieren, selbst demokratiegefährdend zu werden. Das Strafrecht agiert damit zwischen wehrhafter Verteidigung der Demokratie und politischer Vereinnahmung.
Continue reading >>