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16 June 2023

Das Konzept der Nachhaltigkeit auf dem Pfad des Feminismus?

Faktisch sind Frauen* stärker von den Auswirkungen durch die Überschreitungen der planetaren Grenzen, insbesondere des Klimawandels und der damit verbundenen Naturkatastrophen, betroffen. Obgleich nicht alle Frauen* und keineswegs nur Frauen* tangiert sind, ist eine sog. genderspezifische Vulnerabilität messbar, da sich Gender oft mit anderen Merkmalen wie einer schlechteren sozio-ökonomischen Stellung oder einem erschwerten Zugang zu Ressourcen z. B. Land und Finanzmitteln überschneidet (ausführlich IPCC 2022, S, 2700 ff.). Frauen* sind aber nicht nur passive Betroffene, sondern übernehmen auch aktiv Führungsrollen zugunsten von Klimaschutz und Klimawandelanpassung, beispielsweise im lokalen Wassermanagement (hier, S. 140 ff.) oder in der Rechtsdurchsetzung (vgl. Maria Khan et al v. Pakistan und KlimaSeniorinnen, zu beidem Sußner).

Diese Ausgangslage ist seit Längerem bekannt und findet auch bei der Umsetzung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung auf Ebene des Völkerrechts inklusive des soft laws Berücksichtigung. Gleichzeitig ist aus einer androzentrismuskritischen Perspektive1) davon auszugehen, dass das Recht Ausdruck von Partikularinteressen ist und diesen dient. Die Umsetzung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung (es wird die hier beschriebene Variante zugrundgelegt) mit Fokus auf seine ökologische Komponente ist deshalb einer kritischen Analyse aus (öko)feministischer Perspektive zu unterziehen. Gleichzeitig ist das Nachhaltigkeitskonzept aufgrund seiner integrativen Gestaltung grundsätzlich gut für die Implementierung feministischer Ansätze geeignet. Aufgrund der Weite des Themenfeldes können im Folgenden nur einzelne Aspekte exemplarisch herausgegriffen werden.

Eine feministische Perspektive

Nahezu jedes Rechtsgebiet kann aus einer feministischen Perspektive betrachtet werden. Während sog. Frauenfragen weiterhin relevant sind, stehen heute Genderfragen im Mittelpunkt (Baer/Elsuni, S. 298 ff.) Hierdurch weitet sich die Perspektive inhaltlich von zentralen Themen wie dem Antidiskriminierungsrecht, dem Familienrecht sowie reproduktiven Rechten auch auf andere Rechtsgebiete wie das Umweltrecht aus (vgl. Westphal und hier). Feministische Rechtswissenschaft ermöglicht es, die hinter bestimmten Regelungsstrukturen stehenden Neutralitätsvorstellungen zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, welche faktisch zumeist einer privilegierten cis, weißen, heterosexuellen, männlichen Perspektive entsprechen. Dabei ist Gender – hier verstanden in Form des sozial konstruierten Geschlechts als gesellschaftliches Ordnungsprinzip und Machtverhältnis – die zentrale, aber nicht ausschließliche Analysekategorie (mit Blick auf das Umweltrecht dazu kritisch Mollett). Auch wenn einige Grundannahmen, Querschnittsthemen oder Leitfragen ausgemacht werden können, gibt es nicht den Feminismus (Charlesworth/Chinkin/Wright, S. 613 ff.).

Sofern neben Gender andere Analysekategorien wie sozialer Status, Behinderung, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter usw. berücksichtigt werden, impliziert dies bereits die hier zur Anwendung gebrachte intersektionale Perspektive. Dem Konzept der Intersektionalität nach Crenshaw zufolge, verstärkt das Zusammentreffen mehrerer Diskriminierungsmerkmale den Ausschluss bzw. die Rechtlosstellung der Betroffenen. Dafür dürfen feministische Ansätze nicht blind sein. Sonst besteht die Gefahr der Essentialisierung, also einer verallgemeinernden und verkürzenden Darstellung von Erfahrungen und Bedürfnissen der Gruppe Frau*.

Ökofeminismus

Ökofeminismus beschreibt prägnant die Verbindung von feministischen und ökologischen Fragestellungen. Er geht davon aus, dass die Herrschaftsbeziehungen, die zwischen Menschen bestehen, strukturell und symbolisch Ähnlichkeit mit den Herrschaftsbeziehungen zwischen Mensch und Natur aufweisen. Es gibt allerdings wiederum nicht den Ökofeminismus, sondern verschiedene Strömungen, denen teilweise essentialistische Ansätze vorgeworfen werden (zusammenfassend Westphal, S. 253, Bauhardt S. 213). Diese kommen ebenso in den – im Ergebnis abzulehnenden – Strömungen zum Ausdruck, die Frauen* eine Nähe bzw. besondere Verbindung zu der Natur unterstellen2). Als eindrückliches Sprachbild findet sich diese vorgebliche Identifikation in der Personifizierung der „Mutter Natur“ wieder. Dieses Bild besteht bis heute, so stellen z.B. Picado/Reid 2020 mit dem Verweis auf das Risiko der Essentialisierung die folgende Thesen auf:

[W]e suggest that women judges, as women, have a different relationship with nature than their male counterparts because of their social and economic attribution as caregivers and providers of sustenance within and across family units and communities”

Die besondere Nähe zwischen Frauen und der Natur wird je nach Strömung unterschiedlich begründet: Einerseits wird mit der historischen, kulturübergreifenden Verantwortlichkeit von Frauen für Agrar- und Haushaltsproduktion argumentiert. Andererseits wird die Maternalisierung der Frau angeführt, wonach aufgrund der reproduktiven Eigenschaften und der Leben gebenden Funktion sowie den damit einhergehenden Zyklen von Menschen mit Gebärmutter eine besondere Verbindung zur Erde bestünde. Zuletzt werden spirituelle Ressourcen – beispielhaft sei auf die Yogapraxis verwiesen – genannt, die Weiblichkeit und „Mutter Natur“ mit Stärke assoziieren (vgl. Sturgeon, S. 28 f.).

Wie schon die weiße Feministin3) Simone de Beauvoir kritisierte4), wird durch diese Zuschreibung des Weiblichen zu der Natur die Dichotomie zwischen Kultur und Natur manifestiert, welche auf sozial konstruierten und stereotypen Bildern beruht: Während Frauen* eine kümmernde, emotionale Denkweise zugeschrieben wird, werden Männer* der Kultur zugeordnet, welche der Natur sachlich-analytisch gegenübersteht und sie mithilfe von Technik und Wissenschaft beherrscht (Jones, S. 122, dazu auch Sanghi). Der gemeinsame Ausgangspunkt ist die Beherrschung und Ausbeutung, sowohl von Frauen* als auch der Natur.

Nachhaltigkeit als Durchbrechung der Natur-Kultur-Dichotomie

Das Nachhaltigkeitsprinzip bricht diese Dichotomie auf, weil seinem weiten und integrativen Ansatz auf theoretischer Ebene eine gemeinsame, gleichgeordnete Verwirklichung von Ökologie, Sozialem und Ökonomischem immanent ist. Ebenso passt das Streben nach intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit des Nachhaltigkeitsprinzips damit zu der feministischen Ablehnung von Hierarchien zwischen Individuen oder Gruppen. Damit zeigen sich bereits die Parallelen zwischen dem Nachhaltigkeits- und Feminismusdiskurs (dazu ausführlich z.B. Hofmeister/Katz/Mölders, kritisch zu der Möglichkeit Dichotomien aufzubrechen Mathews).

Das Nachhaltigkeitsprinzip lässt sich deshalb gut in queer-ökofeministische Theorien integrieren. Diese schließen an die beschriebene Unzulänglichkeit der Natur/Kultur-Dichotomie an und verweisen – verkürzt dargestellt – darauf, dass “Natürlichkeit” ein historisches Konstrukt ist, welches u.a. im Zuge der Kolonialisierung als Rechtfertigung von Entmenschlichungen aufgrund von rassistischen oder transfeindlichen Motiven gedient hat (di Chiro, S. 494 und allgemein Jones). Ebenso arbeiten diese Theorien heraus, wie exkludierend die ökologische Bewegung auch heute noch sein kann (vgl. Houlberg). Unter Rückgriff auf posthumane und neo-materialistische Theorien wird deshalb auf die einheitliche Materie verwiesen, aus der Natur und Mensch geschaffen sind. Ein Sonderstatus des Menschlichen wird abgelehnt (Jones, S. 110 ff.; S. 128 ff.). Diese theoretischen Ansätze können zur Überwindung von bestehenden Kategorien dienen und den Fokus der Analyse auf die strukturelle Ebene lenken. Darin zeigt sich auch zugleich die Schwierigkeit, sie in das positive Recht zu integrieren.

Nachhaltige Entwicklung & feministische Anliegen

Die Anfänge

Auch wenn sich die Genderfrage im Nachhaltigkeitsdiskurs nicht aufdrängt, ist sie ihm aber aufgrund seiner Weite durchaus immanent (s. z.B. hier aus politikwissenschaftlicher Perspektive, hier und hier aus ökonomischer sowie hier und hier für die Nachhaltigkeitswissenschaft, hier aus rechtstheoretischer Perspektive). Im Folgenden wird exemplarisch aufgezeigt, inwiefern die Genderfrage im Rahmen der Implementierung und Konkretisierung des Nachhaltigkeitskonzepts beantwortet wird. Dabei zeigt sich zugleich die Schwierigkeit der Umsetzung in das positive Recht, die durch die fehlende Spezifizierung der Nachhaltigkeit noch verstärkt wird (vgl. Baer/Elsuni, S. 300).

Schon der Brundtland-Bericht greift die Thematik in Ansätzen auf:

“Hence new approaches must involve programmes of social development, particularly to improve the position of women in society, to protect vulnerable groups, and to promote local participation in decision making.” (vgl. Kapitel 1 Rn. 43)

Auch die Rio-Deklaration hebt in Prinzip 20 die Rolle von Frauen bei dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung hervor und die Agenda 21 forderte immer wieder die besondere Berücksichtigung von Frauen sowie der indigenen Gemeinschaften ein. Dies wurde entsprechend auch bei der Beijing Declaration of Action 1995 (Rn. 246 ff.) und von der Frauenstatuskommission 1997 (hier, S. 23 ff.) berücksichtigt.

Jüngere Entwicklungen

Im Vergleich zur Agenda 21 zeigt die Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals Verbesserungen, indem gendersensibilisierte Ansätze an mehreren Stellen und in der Präambel erwähnt werden und die Gleichberechtigung in Ziel 5 aufgeführt ist. Inhaltlich fehlt es aber an hinreichenden Fortschritten (differenzierend vgl. Rudolf).

Auch erwähnt weder die Klimarahmenkonvention (KRK) noch das Kyoto-Protokoll Frauen* oder Gender explizit. Damit weicht sie von den ebenfalls auf dem Erdgipfel verabschiedeten Konventionen zum Biodiversitätsschutz und zur Vermeidung von Wüstenbildung (UNCCD), welche in der Präambel und in Art. 5 lit. d UNCCD die Rolle von Frauen für das Erreichen der jeweiligen Ziele betonen, ab. Trotzdem finden sich auch im Rahmen des KRK-Regimes in Beschlüssen und Arbeitsprogrammen vermehrt inhaltliche Genderreferenzen (eine Übersicht der Dokumente findet sich hier). So sollte bereits seit 2001 die Beteiligung von Frauen* im Rahmen der KRK verbessert werden. 2012 wurde Gender und Klimawandel als wiederkehrender Tagungsordnungspunkt für die Klimakonferenzen (COPs) festgelegt. Besonders hervorzuheben ist das