12 November 2012

Der Wissenschaftsrat empfiehlt: Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland

Heute hat der Wissenschaftsrat seine lange erwarteten Empfehlungen zur Stärkung der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre veröffentlicht, die am vergangenen Freitag in Hamburg verabschiedet wurden.

Zur Vorbereitung dieser Empfehlungen, von denen “Impulse zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft als akademische Disziplin ausgehen” sollen, war im Januar 2011 eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der neben Sachverständigen aus dem In- und Ausland auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der juristischen Fachverbände und -gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter der juristischen Praxis mitgewirkt haben.

“Die Rechtswissenschaft muss den inner- sowie interdisziplinären Austausch stärken, sich intensiver mit ihren Grundlagen befassen und thematisch wie personell vielfältiger werden”, resümiert der Wissenschaftsrat. Seine Folgerungen lohnen die Lektüre – und die Diskussion. Dazu laden wir die Leserinnen und Leser des Verfassungsblogs ein.


SUGGESTED CITATION  Kemmerer, Alexandra: Der Wissenschaftsrat empfiehlt: Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, VerfBlog, 2012/11/12, https://verfassungsblog.de/der-wissenschaftsrat-empfiehlt-perspektiven-der-rechtswissenschaft-in-deutschland/.

8 Comments

  1. Christian Jacoby Mon 12 Nov 2012 at 15:28 - Reply

    Wissen Sie, ob irgendwo offengelegt wird, wer für den Bericht konkret verantwortlich zeichnet und wer in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat?

  2. Alexandra Kemmerer Mon 12 Nov 2012 at 18:13 - Reply

    Für den Bericht zeichnet der Wissenschaftsrat verantwortlich, dessen aktuelle Mitgliederliste hier einzusehen ist. Die Arbeitsgruppen des Wissenschaftsrates – also auch die zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft – setzen sich immer aus Mitgliedern und externen Expertinnen und Expertinnen zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppen werden nicht namentlich benannt, da am Ende eines Konsultations- und Arbeitsprozesses mit der Verabschiedung der Empfehlungen stets der Wissenschaftsrat die Urheberschaft übernimmt – wie im konkreten Fall am Freitag in Hamburg auf der Herbsttagung 2012 geschehen. Der Rat kann die von den Arbeitsgruppen vorgelegten Textentwürfe schärfen, abmildern, verändern – er ist also ganz frei in seiner Entscheidung, inwieweit er sich einen vorgelegten Entwurf zu eigen machen möchte. Manche Texte durchlaufen eine zweite oder dritte Lesung – oder kommen nie zur Verabschiedung.

    Spekulationen über die Beteiligten sind allerdings dennoch möglich: Zum Jahresende veröffentlicht der Wissenschaftsrat eine Liste all der externen Expertinnen und Experten, die im laufenden Kalenderjahr in seinen Arbeitsgruppen mitgearbeitet und einer namentlichen Nennung zugestimmt haben – ohne Zuordnung zu einer konkreten Arbeitsgruppe.

  3. AX Tue 13 Nov 2012 at 09:38 - Reply

    Der Bericht fokussiert sich leider sehr stark auf Rechtswissenschaft als universitäres Phänomen, ohne deren Kontext hinreichend zu würdigen. So bleibt das Referendariat völlig ausgeklammert. Der juristische Arbeitsmarkt und seine Bedürfnisse werden nur am Rande und vor allem bezüglich von Randphänomenen erwähnt. Auch die Bedingheit durch die Prüfungsanforderungen der Staatsexamina wird kaum in den Blick genommen. Die entsprechende Forderung (“Deshalb müssen die Länder den Pflichtstoff kürzen und systematisch konzentrieren. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, insbesondere in der Ersten Prüfung völlig auf eines der Prozessrechte, einige schuldrechtliche Vertragstypen, strafrechtliche Deliktsgruppen und ein Gebiet des Besonderen Verwaltungsrechts zu verzichten.”) wird leider nicht im Einzelnen begründet.

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  8. heureka Tue 16 Jan 2018 at 15:02 - Reply

    Um zu beurteilen,, welchen Stellenwert die Empfehlungen oder Stellungnahmen des Wissenschaftsrates haben, lohnt ein Blick auf folgenden Text:
    https://www.openpetition.de/petition/online/wissenschaftsrat-und-geschaeftsstelle-muessen-eine-rechtsform-erhalten-und-legal-finanziert-werden
    Die weit überwiegende Zahl der Aussagen ist sachlich richtig – und bedenkenswert.

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