29 October 2021

Dies ist nicht einfach nur eine “Justizreform”

Wir stecken mitten in der Arbeit an einer neuen Podcast-Serie über den europäischen Verfassungskonflikt um und mit Polen, und das dauert alles länger als geplant, was am Thema und unseren begrenzten Kapazitäten liegt: Frühestens übernächste Woche wird alles fertig (hoffentlich), zumal ja kaum ein Tag vergeht, ohne dass neue Aspekte und Facetten dazu kommen – zuletzt natürlich die Nachricht aus Luxemburg, dass Polen jeden Tag, den es die vorangegangenen Anordnungen des EuGH zu ignorieren fortfährt, mit einer Million Euro zu bezahlen hat (dazu gleich mehr).

Was mir auffällt an der Debatte in Deutschland, ist die Bereitwilligkeit, mit der sich viele hierzulande auf etwas einlassen, das man in der Dialektik als argumentum ad temperantiam oder “Fehlschluss der Goldenen Mitte” bezeichnet: die Neigung, Konflikte auf einer kontinuierlichen Skala abzubilden und die Konfliktparteien auf dieser Skala in entgegengesetzter Richtung weit draußen zu platzieren. Ein Extrem links, ein Extrem rechts, und die Lösung des Konflikts ergibt sich quasi wie von selbst: die liegt dann halt in der Mitte.

Oh, heißt es da, diese PiS-Regierung, die ist doch arg extrem! Wir selbst sind ja vernünftig, moderat und ausgewogen, respektieren Polens Souveränität und Selbstbestimmung und hätten überhaupt kein Problem, wenn die polnische Regierung “Justizreformen” durchführt, was natürlich ihr gutes Recht ist. Aber dass sie dabei so extrem vorgehen müssen! So rücksichtslos! So gar nicht kompromissbereit!

Wobei, heißt es dann gern weiter, der EuGH ja doch auch ganz schön extrem drauf sei. Wie er da so einfach mal seine Kompetenz ausweitet, die Justizpolitik der Mitgliedstaaten zu kontrollieren. So sei das ja wohl nicht gemeint gewesen mit Artikel 19 Absatz 1 EUV. Das könne man dann doch irgendwie verstehen, dass das polnische Verfassungsgericht am 7. Oktober diesem Übergriff aus Luxemburg einen Riegel vorschieben wollte. Wenngleich es dabei natürlich bedauerlicherweise viel zu extrem vorgegangen sei.

Bei dieser Art der Schilderung werden ein paar Dinge unsichtbar, und ich würde mal behaupten, das ist kein Versehen.

Unsichtbar wird zunächst, worum die Auseinandersetzung eigentlich geht: Die PiS-Regierung arbeitet an dem Projekt einer ihr gehorsamen Justiz. Wenn das so ist, dann ist das das Problem und nicht, wie extrem oder moderat die Mittel sind, mit der sie dieses Ziel verfolgt. Wenn das so ist, dann ist es eine erstaunliche und höchst erklärungsbedürftige Wortwahl, dieses Projekt überhaupt als “Justizreform” zu bezeichnen, geschweige denn den EU-Einspruch gegen sie als übergriffigem Versuch, “Warschau zu einer Veränderung des Justizsystems zu zwingen“. Was aber sofort aus dem Blick gerät, wenn man sich einmal auf die Perspektive der Goldenen Mitte eingelassen hat.

Der Fehlschluss der Goldenen Mitte ist nicht nur ein dialektischer Trick, um sich in der argumentativen Auseinandersetzung Punkte zu sichern, die einem nicht zustehen. Es ist auch eine Selbstermächtigung. Wer ihn einsetzt, der versetzt sich damit unter der Hand selbst in die Position, festzusetzen, wo die Mitte ist und wo die Extreme. Ein Extrem links, ein Extrem rechts, und in der Mitte ist, wo wir stehen. Was damit gleichzeitig zu einem neutralen, ausgewogenen, sozusagen unumstrittenen Standpunkt gemacht wird. Unser Standpunkt in der Mitte bedarf dann sozusagen keiner Rechtfertigung, weil und solange wir auf Äquidistanz zu den Extremen achten.

Um diesen Standpunkt einnehmen zu können, reicht ein vermeintliches Extrem nicht – da braucht man zwei davon. Da kommt der EuGH, der sich den Herkules-Job des PiS-Bändigers ja nicht ausgesucht hat, gerade recht. Klammheimlich die Kompetenzen der EU ausweiten auf Gebiete, die die Mitgliedsstaaten und Herren der Verträge selbst niemals aus der Hand geben wollten, ist ja seit jeher das Geschäft der Luxemburger Richterbank, nicht wahr? In “kollusivem Zusammenwirken” mit der Kommission natürlich, das sich auch im Beantragen, Festsetzen und Eintreiben von Zwangsgeldern gegen ungehorsame Mitgliedstaaten bewährt. Eine Million Euro am Tag! Diese Extremisten!

Die Regierungen der Mitgliedstaaten waren es, die es so weit haben kommen lassen, allen voran (ceterum censeo) unsere höchsteigene Bundesregierung. Sie haben der supranationalen Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in der Union das Kreuz gebrochen und sich vor der intergouvernementalen Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in der Union herumgedrückt. Ihr Platz ist nicht die Goldene Mitte. Ihr Platz – und damit unser aller – ist mittendrin.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Vorab – falls Sie in Südbaden leben: Nächste Woche werden wir dort den Volkskanzler an drei Abenden aufführen, mitsamt einem kleinen Vorab-Vortrag zu Corona, Kunstfreiheit und Ausnahmezustand von mir und einem Publikumsgespräch hinterher. Am Montag spielen wir in Freiburg im Humboldt-Saal, am Dienstag in der Maja in Emmendingen und am Mittwoch im Kulturzentrum am Münster in Konstanz. Ich würde mich SEHR freuen, wenn wir uns da sehen!

Den Beschluss des EuGH zum Zwangsgeld gegen Polen analysiert LAURA WINNINGER und kommt zu dem Schluss, dass es die Glaubwürdigkeit der EU stärken wird: “Anstatt sich in politische Diskussionen zu verwickeln, konnte die Kommission in der Sache lösungsorientiert handeln und so gemeinsam mit dem EuGH die Grundprinzipien der europäischen Rechtsgemeinschaft erstmals im bereits mehr als fünf Jahren andauernden Konflikt effektiv und glaubwürdig verteidigen.”

Zwei Titanen des polnischen Verfassungsrechts, EWA ŁETOWSKA und STANISŁAW BIERNAT, haben dem Statement von 27 ehemaligen Verfassungsrichter_innen (darunter sie) eine ausführliche Kommentierung hinzugefügt, in der sie erläutern, warum das “Urteil” des sogenannten polnischen Verfassungstribunals vom 7. Oktober auch aus Sicht des polnischen nationalen Rechts jeder ernsthaften Analyse spottet.

Die andere Rechtsstaatlichkeitskrise in Polen findet an der EU-Außengrenze zu Belarus statt. Gegen die Kriegsrhetorik von der weaponization der Geflüchteten wendet sich DANA SCHMALZ und zeigt, dass das damit Gemeinte ein “durch Handlung und Diskurs im Konzert erzeugtes Phänomen” ist. “Die tatsächlichen Handlungen, Menschen einreisen zu lassen oder zur Grenze zu bringen, werden bedeutsam erst in Kombination mit einem begleitenden Diskurs, welcher diese Menschen zu einer bewusst gesteuerten Gefahr oder Last erklärt.” GRAŻYNA BARANOWSKA schildert die zwei parallelen Rechtsrahmen, die Polen zur Legalisierung von Pushbacks errichtet hat.

In den Niederlanden hat die Regierung vor lauter Angst, beim Kindergeld behumpst zu werden, über Jahre Tausende von Familien auf das Schrecklichste drangsaliert, ohne dass die Opfer irgendwo Schutz finden konnten, insbesondere nicht bei den Gerichten. Das hat damit zu tun, dass in den Niederlanden die Verfassung selbst ausdrücklich verbietet, Gesetzesrecht für verfassungswidrig zu erklären. Die Venedig-Kommission des Europarats hat dazu jüngst ein Gutachten mit einer Reihe von Empfehlungen verfasst, darunter die, über eine Verfassungsänderung nachzudenken. INGRID LEIJTEN hält das zwar für praktisch schwierig, aber dennoch den Zeitpunkt für reif für eine solche Diskussion.

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Nach der Bundestagswahl in Deutschland verhandelt die künftige Ampel über einen Koalitionsvertrag. Nicht am Tisch sitzt die CDU/CSU, die aber über den Bundesrat eine Vetoposition ausüben kann. CHRISTIAN STECKER hält das für ein Demokratieproblem und schlägt vor, den Abstimmungsmodus in der Länderkammer zu reformieren.

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Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Dies ist nicht einfach nur eine “Justizreform”, VerfBlog, 2021/10/29, https://verfassungsblog.de/dies-ist-nicht-einfach-nur-eine-justizreform/, DOI: 10.17176/20211030-062931-0.

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