31 July 2019

Ein großes Puzzleteil der digitalen Debatte im Verfassungsrecht

Fast vergessen die Zeiten, in denen das Internet als Anbruch einer goldenen Ära freier Kommunikation und entmachteter Öffentlichkeit verstanden wurde. Natürlich waren solche Träume naiv, zumeist von einer Publizistengeneration formuliert, die ein wenig von Technik, aber kaum etwas von Geschichte und Politik zu verstehen schien. Über der großen Enttäuschung und dem pessimistischen Blick, der heute die Sicht auf das Internet dominiert, ist freilich der Fortschritt, den digitale Medien bringen können, fast aus dem Blick geraten – eine Sicht, die ebenso unpolitisch und unhistorisch erscheint wie ihr optimistischer Gegenpart. Ein kleines Stück dieses Fortschritts, dieses Strukturwandels der Öffentlichkeit zum Besseren, hat uns der Verfassungsblog gebracht, ein großes Puzzleteil einer funktionierenden digitalen Debatte in Sachen Verfassungsrecht und Verfassungspolitik.

Als Form funktionierten Blogs zunächst als digitale öffentliche Tagebücher und waren als solche an die Weltsicht einer Person gebunden: im Fall des Verfassungsblogs der Max Steinbeissche Blick auf die Verfassungspolitik. Seine seltene Kombination aus journalistischem Ethos, Liebe zum verfassungsrechtlichen Detail und starker liberaler und europhiler politischer Grundüberzeugung stehen am Anfang des Projekts. Als solcher hätte der Blog seinen Weg nehmen können und in der Form des wöchentlichen Editorials hat sich dieser Ursprung glücklicherweise in das heutige Format gerettet. Zugleich ging der Ehrgeiz des Schöpfers viel weiter. Es sollte eine Publikation an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik werden, die wir als Verfassung bezeichnen: offener, europäischer und auch wissenschaftsnäher als die knappen und für viele Autorinnen kaum zugänglichen Spalten in der gehobenen Tagespresse und schneller und lesbarer als die juristische Fachliteratur – und so wurde sie. Der Verfassungsblog ist heute eine vielgeliebte Lektüre derjenigen, die sich schnell und anspruchsvoll über aktuelle verfassungsrechtliche Entwicklungen in Deutschland, der EU und ihren Mitgliedstaaten informieren wollen. Zugleich wurde er Teil einer Bewegung rechtswissenschaftlicher Blogs, die in freundlicher Kooperation die juristische Öffentlichkeit in Deutschland und Europa bereichern.

Die Entwicklung des Verfassungsblogs erscheint im Nachhinein folgerichtig, aber so kam sie den Beteiligten sicher nicht vor. Vieles schien unklar. Gibt es genug Leserinnen, die sich für solche Fragen interessieren? Würden sich Autoren finden, die etwas zu sagen haben? Wären Wissenschaftlerinnnen mit Reputation bereit, für den Blog zu schreiben und, wenn ja, würde das auch irgendwer zitieren? Tatsächlich erwies sich die Form des Blogs als wunderbar offen. Die Länge der Texte, die Frage, ob man mit oder ohne Fußnoten schreiben wollte, der Stil waren durch die Form kaum vorgeprägt. Zwischen Zeitungsartikel und wissenschaftlichem Aufsatz etablierte sich so langsam und anfangs durchaus unter skeptischer Beobachtung der Fachöffentlichkeit ein eigenes Format. Mit Steinbeis‘ Idee des Online-Symposions entstand zudem eine neue Form der thematischen Fokussierung auf größere konstitutionelle Entwicklungen und Ereignisse. Nicht allen gefiel es sofort. War es nicht ein Unding, eine Entscheidung, an der das Bundesverfassungsgericht drei Jahre gearbeitet hatte, in einem Tag zu kommentieren? Nun, abgesehen davon, dass es zwischen Länge der Herstellung und Qualität des Produkts auf beiden Seiten keine Korrelation geben dürfte, haben sich die Befürchtungen nicht realisiert. Die Maßstäbe für die Qualität eines Blogbeitrags bleiben andere als die eines wissenschaftlichen Aufsatzes – und doch finden sich in den Posts häufig Einsichten, die es verdienen wissenschaftlich verwertet zu werden. Wie erfreut waren alle, als sich die ersten Blogs in den Fußnoten aus Papier wiederfanden – und wie selbstverständlich ist dies heute geworden.

Die Gretchenfrage aller anspruchsvollen Weiterentwicklungen der digitalen Öffentlichkeit aber hat auch der Verfassungsblog nicht gelöst – die Finanzierung. Für seine Leserinnen bleibt der Verfassungsblog im wörtlichen Sinne ein Geschenk. Für Max Steinbeis ist er ein anspruchsvolles Projekt permanenter Weiterentwicklung, Autorenrekrutierung, Themenfindung und eben auch Sicherstellung von Geldquellen. So gut es gelungen ist, den Blog in einer Kombination aus wissenschaftsnaher Werbefinanzierung und institutioneller Förderung nicht nur am Leben zu erhalten, sondern größer, vielfältiger und eleganter zu machen – so klar ist, dass die Finanzierung ein Problem bleiben wird. Wer am Verfassungsblog hängt, sollte mit darüber nachdenken, wie es gelöst werden könnte.


SUGGESTED CITATION  Möllers, Christoph: Ein großes Puzzleteil der digitalen Debatte im Verfassungsrecht, VerfBlog, 2019/7/31, https://verfassungsblog.de/ein-grosses-puzzleteil-der-digitalen-debatte-im-verfassungsrecht/, DOI: 10.17176/20190731-173302-0.

7 Comments

  1. Citizen Wed 31 Jul 2019 at 17:35 - Reply

    “Wer am Verfassungsblog hängt, sollte mit darüber nachdenken, wie es gelöst werden könnte.”

    Ich glaube, dass es wichtig wäre den Bekanntsheitsgrad des Verfassungsblogs zu erhöhen. Ich habe vom Verfassungsblog erst in diesem Jahr, nur durch Zufall erfahren! Ich hatte per Suchmaschine nach etwas gesucht. Es wäre gut, wenn insbesondere das Editorial nicht nur auf Englisch, sondern zusätzlich auch auf Deutsch veröffentlicht würde. Dann würde es vermutlich mehr deutsche Leser geben.

  2. Citizen Wed 31 Jul 2019 at 18:57 - Reply

    PS: Ich denke, dass dieser blog post quasi eine “Antwort” auf das am 13 Juli veröffentlichte Editorial
    “The First Decade” von
    Maximilian Steinbeis ist.
    Das Editorial ist auf Englisch, aber dieser blog post ist auf Deutsch. Ich finde, dass zusätzlich eine englische Version dieses blog posts veröffentlicht werden sollte.

  3. Wolf-Dieter Busch Thu 1 Aug 2019 at 12:22 - Reply

    „Gibt es genug Leserinnen, die sich für solche Fragen interessieren?“ – Das Wort „Leserinnen“ schließt mich – weil männlich – spezifisch aus. Ich bin sicher, unbeabsichtigt.

    Die Binnen-Majuskel – „LeserInnen“ – betont auf beide Geschlechter, ist aber ein Ärgernis, weil in der Sprache Deutsch ein künstlich eingefügter Fremdkörper. Denn das althergebrachte „Leser“ bezeichnet nicht das männliche Geschlecht, sondern die Kategorie „alle, die uns lesen“.

    Eine Untersuchung zur Korrelation „Akademisches Fach“ und „Korrektes Deutsch“ erbrachte, dass die Wirtschaftswissenschaftler das mieseste Deutsch bringen; das korrekteste Deutsch ist dagegen zu beobachten in den Rechtswissenschaften.

    Aus der Erkenntnis folgt die Forderung: tragt die Flamme weiter, Juristen! Der Verfassungsblog ist so interessant, dass ich ihn in meinem Feed-Reader gespeichert halte, jedoch bitte enthaltet euch der durch Gendern verunstalteten Sprache. Ihr hättet meinen Beifall.

    • Jessica Lourdes Pearson Thu 1 Aug 2019 at 17:37 - Reply

      @Wolf-Dieter Busch: Volle Zustimmung! Die teutsche Sprache muss von Fremdkörpern freigehalten werden! Das gilt auch für Begriffe, die aus dem für uns Teutschen artfremden Latein stammen! Weshalb wir künftig von “Lustgetöne” sprechen sollten statt von “Musik” (https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_von_Zesen#Wortsch%C3%B6pfungen%5B37%5D)

    • Citizen Thu 1 Aug 2019 at 19:58 - Reply

      In folgendem Artikel geht es um ein diesbezüglches Urteil.:

      13. März 2018
      BGH: Frauen haben kein Recht auf weibliche Ansprache
      Webseite: Süddeutsche Zeitung

    • Wolf-Dieter Busch Thu 1 Aug 2019 at 22:13 - Reply

      @Jessica Lourdes Pearson 1.8.19 17:37 – wir unterscheiden fein zwischen Fremdkörpern, die der Alltag mit sich bringt (etwa „googeln“ statt „Suchmaschine anwerfen“) und solchen, die eine anmaßende Staatsgewalt uns aufzwingt. – Sind Sie Muttersprachlerin?

    • Wolf-Dieter Busch Fri 2 Aug 2019 at 07:47 - Reply

      @Jessica Lourdes Pearson 1.8.19 17:37 – habe Ihren Link verfolgt (übrigens danke!) und Zesens Eindeutschungen betrachtet. Einige sind eingängig (der „Handelsreisende“ ist freilich von Goethe) und einige sind peinlich (verzichte auf Beispiele).

      Spielenderweise beim Basteln ist mir diese Eindeutschung gelungen: „Kraftschrauber“ statt „Akkubohrmaschine“. Macht Spaß, spart sogar Silben, hat Zukunft. Ich bin stolz auf mich.

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