02 July 2019

Ende einer Irrfahrt

Warum sich Carola Rackete nach italienischem Recht nicht strafbar gemacht hat

Die deutsche Kapitänin des Rettungsschiffes „SeaWatch 3“, Carola Rackete,  wird von der Staatsanwaltschaft in Agrigento (Sizilien) beschuldigt, sich durch die unerlaubte Einfahrt in italienische Küstengewässer, durch die Nichtbeachtung des Anlegeverbots im Hafen von Lampedusa und durch das Rammen eines „Kriegsschiffs“ bei der Einfahrt in den Hafen strafbar gemacht zu haben. Ihr drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Außerdem könnte die Organisation “SeaWatch“ zu einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verurteilt und das Schiff, bereits jetzt vorübergehend beschlagnahmt, dauerhaft dem Schiffseigner entzogen werden. Nach italienischem Straf- und Verfassungsrecht sind die Vorwürfe gegen die Kapitänin der „SeaWatch 3“ indessen haltlos.

Die strafrechtliche Verfolgung von Carola Rackete ist der vorläufig letzte Akt einer seit über 2 Jahren zu beobachtenden Eskalation von Maßnahmen Italiens gegen die Seenotrettung im zentralen Mittelmeerbereich im Allgemeinen und gegen nichtstaatliche Hilfseinrichtungen im Besonderen. Die Anschuldigung, diese Organisationen würden mit der Seenotrettung einen „Taxidienst“ für illegale Einwanderer, in versteckter Zusammenarbeit mit Schleppernetzwerden, einrichten wollen, wurde bereits unter der vorherigen Mitte-Links-Regierung im ersten Halbjahr 2017 erhoben. Der damalige Innenminister Minniti hatte einen Verhaltenskodex für die NGOs ausgearbeitet und Druck ausgeübt, diese Maßregeln zu unterschreiben. 

Aber erst seit der Amtsaufnahme der neuen, von der „Lega“ und der „Fünf-Sterne-Bewegung“ im Juni 2018 gebildeten Regierung und der gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen offen feindseligen Politik des Innenministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Matteo Salvini, Generalsekretär der „Lega“, hat Italien konsequent die Seenotrettung behindert und die Ausschiffung von Schiffbrüchigen in italienischen Häfen untersagt. 

Die Zahl der Ertrunkenen und im Meer Verschollenen ist im ersten Halbjahr 2019 auf über 10 Prozent der aus Libyen und Tunesien abgefahrenen Flüchtlingen und Migranten angestiegen, prozentual fünfmal mehr als im selben Zeitraum 2018. Das hat benennbare Gründe:  die aktive Zusammenarbeit Italiens und der EU mit der libyschen Küstenwacht; die Anerkennung einer –fiktiven – libyschen search-and-rescue-Zone von 100 Seemeilen vor der nordafrikanischen Küste, in der im Prinzip nur libysche Schiffe in Zusammenhang mit Seenotrettung operieren können; die Verfolgung  von privaten Rettungsorganisationen und die Beschlagnahme ihrer Schiffe; die Unterbrechung der von der EU koordinierten Operation „European Navy Force Mediterranean“ (Operation Sophia) und die gezielten Abschreckungsmaßnahmen, auch gegenüber Handels- und Fischereischiffen, die sich mit Schiffbrüchigen konfrontiert sehen. 

Was ist vor diesem Hintergrund von Anschuldigungen gegen die Kapitänin der SeaWatch 3 zu halten? Dasselbe Gericht in Agrigento, das jetzt verantwortlich für das Strafverfahren ist, hatte bereits in einem sehr ähnlich gelegen Fall in einem Urteil vom 7. Oktober 2010 die der Beihilfe zu illegaler Einreise Angeklagten in vollem Umfang freigesprochen. Es ging um das deutsche Rettungsschiff „Cap Anamur“, das ebenfalls, im Jahr 2004, unerlaubt in das italienische Küstengewässer eingelaufen und die geretteten Flüchtlinge im Hafen von Porto Empedocle bei Agrigento ausgeschifft hatte. 

Das Gericht hat sich dabei im Wesentlichen auf § 51 des Strafgesetzbuchs gestützt, laut dem ein Vergehen dann nicht strafbar ist, wenn es in Ausübung einer rechtlichen, im Gesetz verankerten Verpflichtung begangen wird. Im Fall der Cap Anamur, resultierte diese Verpflichtung aus den SAR und SOLAS Konventionen des internationalen Seerechts, die vorsehen, dass eine Seenotsrettungsaktion erst dann beendet ist, wenn die Schiffbrüchigen in einem sicheren Hafen („port of safety“) ausgeschifft werden. Bis zur Ausschiffung besteht die Pflicht des Schiffskapitäns, die Menschen ohne Gefahr für Leib und Leben in Sicherheit zu bringen. 

Nach der italienischen Verfassung ist Völkerrecht höherrangig gegenüber nationalem Recht. Nach Ansicht der Richter aus Agrigento durfte, ja musste sogar das Verbot der Einfahrt der Cap Anamur in die Küstengewässer missachtet werden, um höheres Rechtsgut zu schützen. Auch damals waren zunächst der Verantwortliche der Organisation, der Kapitän und der Erste Offizier im Hafen verhaftet und das Schiff beschlagnahmt worden. Bis zum Freispruch und der Rückübergabe des Schiffes waren mehr als fünf Jahre vergangen…

Im Kern ist die rechtliche Lage in Bezug auf die SeaWatch heute dieselbe, auch wenn sich das politische Umfeld radikal verändert hat. Allerdings hat die italienische Regierung kürzlich zwei Gesetzesdekrete verabschiedet, in denen eine Verschärfung der Bestimmungen zur Einwanderung, zum Asylrecht und zur Einfahrt in die Küstengewässer geregelt wird. 

Im ersten „Sicherheitsdekret“ vom 4. Oktober 2018, im Dezember vom Parlament mit Abänderungen in ein Gesetz umgewandelt, wird u.a. der Rechtsschutz aus humanitären Gründen abgeschafft, das Konzept der sicheren Herkunftsländer und das Verfahren an den Grenzen in das Asylverfahren eingeführt und die Aufnahme von Asylbewerbern  in der Weise neu geregelt, dass keine Integrationsmaßnahmen mehr durchgeführt werden können. 

Einschlägiger für unseren Fall ist das Zweite Sicherheitsdekret vom 14. Juni 2019, das noch binnen 60 Tagen nach Inkrafttreten in Gesetz umgewandelt werden muss, gleichwohl aber schon rechtswirksam ist. Das Dekret ermächtigt den Innenminister, einem Schiff die Einfahrt in die Küstengewässer zu verbieten, wenn sich an Bord „illegale Einwanderer“ befinden. Bei Zuwiderhandeln kann eine Geldbuße zwischen10.000 und 50.000 Euro verhängt und im Wiederholungsfall das Schiff beschlagnahmt werden. 

Das Dekret nimmt Bezug auf Artikel  der Internationalen Seerechtskonvention von Montego Bay, in dem eine Ausnahme vom Prinzip der „friedlichen Durchfahrt“ von Küstengewässern vorgesehen ist, u.a. auf Grund von möglicher Verletzung nationaler Einwanderungsbestimmungen. In der Tat hat der Innenminister auf Grund dieser Norm der SeaWatch 3, nach erfolgter Rettungsaktion von 52 Menschen in internationalen Gewässern, die Einfahrt in italienische Küstengewässer formell untersagt und damit erst den „casus belli“ geschaffen. 

Aber auch die Nichtbeachtung dieses Verbots sowie die Verweigerung, einem Anhalte-und Umkehrbefehl der Finanzpolizei nachzukommen, ist von der vorrangigen Verpflichtung, die Schiffbrüchigen in Sicherheit zu bringen, im Sinne des § 51 Strafgesetzbuch gedeckt. Die Beschuldigung gegen die Kapitänin beruft sich allerdings auch auf § 1099 des Navigationskodex, nach dem die Nichtbefolgung der Anordnung eines „Kriegsschiffs“ mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Es handelt sich aber auch hier um nationales Gesetz, das gegenüber der Pflicht der Kapitänin, die Menschen nach Tagen auf hoher See in einen sicheren Hafen zu bringen, zurückstehen muss. 

Schwieriger stellt sich die Lage gegenüber dem Vorwurf, beim nächtlichen Einlaufen in den Hafen von Lampedusa vorsätzlich ein Boot der Finanzpolizei gerammt und damit das Leben der Polizisten in Gefahr gebracht zu haben. Über den genauen Ablauf dieses Vorfalls bestehen verschiedene Versionen, u.a. auch die Vermutung, das Boot der Finanzpolizei habe absichtlich die Einfahrt in den Hafen physisch verhindern und damit die Risikolage schaffen wollen. In diesem Fall wird die Beschuldigung auf § 1100 des Navigationskodex gestützt, der 2 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe wegen Widerstand gegen ein Kriegsschiff androht. 

Der Begriff „Kriegsschiff“ wird im Kodex nicht definiert. Es erscheint sehr zweifelhaft, ob ein Polizeiboot die Voraussetzungen für die Klassifizierung als „Kriegsschiff“ erfüllt. Sehr zweifelhaft ist ebenfalls, ob die Kapitänin vorsätzlich gehandelt hat. 

In jedem Fall müsste § 54 des Strafgesetzbuchs Anwendung finden, der, ähnlich wie im deutschen Strafrecht, den rechtfertigenden Notstand und damit Straffreiheit dann vorsieht, wenn das Vergehen aus der Notwendigkeit begangen wird, einen schweren Schaden für den Beschuldigten oder Drittpersonen abzuwenden, unter Einhaltung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.

Der leitende Staatsanwalt von Agrigento hat in einer Anhörung vor dem italienischen Senat am 2. Juli 2019 erklärt, es gäbe keinerlei Hinweise auf eine Verbindung der NGO Schiffe zu den Schmugglernetzwerken. 

Die Debatte um die SeaWatch 3 zeigt erneut die tiefe Spaltung in der gegenwärtigen italienischen Gesellschaft. Auf der einen Seite rassistische und sexistische Hasstiraden auf die deutsche Kapitänin, die über die social networks externalisierten niedrigsten Instinkte von Menschen, die überzeugt sind, auf der politisch korrekten Welle zu schwimmen, weil es der Innenminister ihnen vormacht. Auf der anderen Seite eine anwachsende breite Solidaritätsbewegung, viele tausend Menschen, die in wenigen Tagen über eine halbe Million Euro für die Seawatch und die Seenotrettung gespendet haben. Musiker, Schauspieler, populäre Sängerinnen, Bürgermeister, Abgeordnete, Bürgerinitiativen, Freundeskreise, die ihre Empörung über den kulturellen Niedergang öffentlich Ausdruck geben und die das Andere Italien repräsentieren  – und dafür erneut mit Beschimpfungen beworfen werden. 

Die Aufblasung der Seawatch 3 Affäre soll von den wirklichen Problemen des Landes ablenken, zu denen die Tatsache gehört, dass Italien seit zwei  Jahren nicht mehr ein Einwanderungs- und Asylland ist, sondern, erneut, ein Auswandererland. In den letzten 4 Jahren sind mehr als eine halbe Million Italiener, überwiegend jung und mit Hochschulabschluss, abgewandert, in andere EU Länder sowie nach Süd-und Nordamerika. Davon ist in der öffentlichen Debatte aber keine Rede. 


SUGGESTED CITATION  Hein, Christopher: Ende einer Irrfahrt: Warum sich Carola Rackete nach italienischem Recht nicht strafbar gemacht hat, VerfBlog, 2019/7/02, https://verfassungsblog.de/ende-einer-irrfahrt/, DOI: 10.17176/20190702-232617-0.

62 Comments

  1. Weichtier Tue 2 Jul 2019 at 21:22 - Reply

    Endlich mal ein klares Bekenntnis zu einer manichäischen Sicht auf die italienische Gesellschaft:
    „Die Debatte um die SeaWatch 3 zeigt erneut die tiefe Spaltung in der gegenwärtigen italienischen Gesellschaft.
    – Auf der einen Seite rassistische und sexistische Hasstiraden auf die deutsche Kapitänin, die über die social networks externalisierten niedrigsten Instinkte von Menschen, die überzeugt sind, auf der politisch korrekten Welle zu schwimmen, weil es der Innenminister ihnen vormacht.
    – Auf der anderen Seite eine anwachsende breite Solidaritätsbewegung, viele tausend Menschen, die in wenigen Tagen über eine halbe Million Euro für die Seawatch und die Seenotrettung gespendet haben. Musiker, Schauspieler, populäre Sängerinnen, Bürgermeister, Abgeordnete, Bürgerinitiativen, Freundeskreise, die ihre Empörung über den kulturellen Niedergang öffentlich Ausdruck geben und die das Andere Italien repräsentieren – und dafür erneut mit Beschimpfungen beworfen werden.“

    Im Vergleich dazu handelt es sich bei den Jedi und Sith in Star Wars um in zahlreiche Grautönen ausdifferenzierte Antagonisten.

  2. Ulrich Reinhardt Wed 3 Jul 2019 at 11:30 - Reply

    1 Lampedusa ist nicht der nächste sichere Hafen gewesen (die Sea Watch war viel näher an der Küste Afrikas als an Lampedusa). Und damit meine ich nicht als Alternative einen Hafen in Libyen, die Sea Watch hätte stattdessen auch Tunesien ansteuern können.

    2 Die Kapitänin hat damit die in Seenot geratenen über eine unnötig lange Strecke transportiert (mehr als 200 Seemeilen) obwohl in viel kürzerer Distanz eine sichere Küste gewesen wäre.

    3 Dann hat sie die in Seenot geratenen Menschen weitere 2 Wochen de facto an Bord ihres Schiffes gefangen gehalten, statt in dieser Zeit einen anderen Hafen anzusteuern (und erneut spreche ich hier nicht von Libyen). In den mehr als zwei Wochen hätte sie von Ägypten bis nach Spanien und sogar darüber hinaus jedes andere Land anfahren können.

    Stattdessen bestand sie darauf ausschließlich Lampedusa anzufahren und gefährdete damit das Leben und die Gesundheit der in Seenot geratenen an Bord ihres Schiffes. Folgerichtig erkrankten auch viele unnötig.

    4 Damit hat diese Kapitänin nicht nur eklatant gegen jedes Recht verstoßen, sie hat ihre politische Agenda über die Gesundheit und das Leben der Flüchtlinge gestellt!

    Die Einfahrt in den Hafen von Lampedusa aus politischen Gründen war ihr wichtiger als Leib und Leben und die Gesundheit der Flüchtlinge.

    Das ist die wahre Perversion hier, die Heuchelei sondergleichen. Dass hier Menschen welche in Seenot gerieten für die politischen Ziele von Linken instrumentalisiert werden und dies so weitgehend, dass ihr Leben damit gefährdet wird.

    5 Das Verhalten dieser gewissenlosen und das Leben von Flüchtlingen gefährdenden Frau ist also nicht nur strafbar, es ist vor allem auch moralisch falsch.

    Beispielsweise wurden die Flüchtlinge deshalb krank, weil die Kapitänin die Einfahrt in Lampedusa erzwingen wollte. Dies allein ist bereits strafrechtlich relevant.

    Die Kapitänin rettete also keine Menschenleben, sie gefährdete sie. Allein dies muss rechtlich geahndet und hart bestraft werden. Ansonsten steht zu befürchten, dass noch mehr Flüchtlinge durch gewissenlose Linke Agiteure gefährdet werden. Gerade wer für Flüchtlinge ist, sollte daher alles daran setzen, diesen Umtrieben ein Ende zu bereiten.

    • Rydberg Wed 3 Jul 2019 at 14:06 - Reply

      1 Tunesien als sicheren Hafen zu sehen ist auch nach den Angaben des Auswärtigen Amtes nicht so klar, wie sie es hier behaupten. Auch die Foltervorwürfe von Amnesty International müssen z. B. ernstgenommmen werden

      2 Die Strecke ist nur dann “unnötig lang” wenn Tunesien 1. Überhaupt sicher genannt werden kann und 2. Die Migranten auch aufgenommen hätte.

      3. Ihre Behauptung, sie hätte beliebige andere Häfen ansteuern können ist nur teilweise zutreffend. Die Zeit dazu hätte zwar gereicht, aber 1. Hat die Rettungsleitstelle in Rom Libyen für zuständig erklärt, was jedoch wie sie auch sagen keine Alternative ist. 2. Hätte die gleiche Tortur, die sie jetzt mitmachen mussten auch vor jedem beliebigen anderen Land stattfinden können, wenn dieses sich ebenfalls weigert, einen sicheren Hafen zu öffnen. 3. Hat die Kapitänin nach eigenen Angaben auch in Frankreich und Malta angefragt. Malta hat davon sofort abgelehnt, Frankreich gar nicht geantwortet. So viele Möglichkeiten außer auf Gut Glück loszuschippern hatte sie also nicht.

      4. Und 5. Sind mit 1-3 auch erledigt. Der wahre Logikfehler ist hier auch das sie den “Linken” unterstellen mit der Seenotrettung eine politische Agenda zu betreiben und das alle Seenotretter auch notwendig links sind. Mich würde da interessieren, welches politische Ziel damit erreicht wird. Außerdem Menschen, die andere aus Seenot retten zu unterstellen, eben diese zu gefährden und damit zu implizieren, ohne sie ginge es den Flüchtlingen besser ist wohl leider fern ab von jeder Realität. Natürlich gäbe es bessere Möglichkeiten als die private Seenotrettung. Z. B. Die “Operation Sophia” oder “Mare nostrum”. Das ist aber politisch nicht gewollt. Und trotz aller politischer Gestaltungsfreiheit darf von dem Grundsatz “Jeder verdient es gerettet zu werden” nicht abgewichen werden.

    • jansalterego Wed 3 Jul 2019 at 14:23 - Reply

      Tunesien und Ägypten sind genausowenig sicher wie Libyen.

      Der nächstgelegene sichere Hafen war gerade der angefahrene.

      • Edward Wed 3 Jul 2019 at 17:18 - Reply

        Wenn man im Golf von Aden schiffbrüchig wird, ist der nächste sichere Hafen dann Eilat, Israel?

  3. Eckehard Rüter Wed 3 Jul 2019 at 22:40 - Reply

    Wie ist es mit der Notwendigkeit der Gestattung der Einreise zur Prüfung auf internationalen Asylschutz, dann wenn das Boot mit den Migraten an Bord sich im Staatsgebiet (Küstengewässer) oder an dessen Grenze (12sm) befindet und der Kapitän (oder
    Migranten selber) von Bord aus entsprechende Anträge stellen (per Mail, sms)?

  4. Ulrich Reinhardt Wed 3 Jul 2019 at 23:43 - Reply

    Sehr geehrter Herr Rydberg,

    Tunesien ist für in Seenot geratene Menschen zweifelsohne ein sicherer Hafen und dass sie sich dazu versteigen das Gegenteil zu behaupten zeigt klar ihre politische Zielsetzung auf, nämlich dass Seerecht für die illegale Einwanderung nach Europa zu missbrauchen. Denn keineswegs geht es hier um Menschen in Seenot in dem Sinne für den die dafür bestehende Gesetzgebung gedacht war, sondern um Einwanderer welche diese Gesetzgebung ausnutzen um ihr Ziel der Einwanderung nach Europa zu erreichen und nichts anderes. Zu diesem Zweck begeben sie sich vorsätzlich und absichtlich in Seenot.

    Die Gesetze zur Seenotrettung waren aber nie dafür gedacht, dass Menschen sich absichtlich in Seenot bringen um dadurch eine Einwanderung zu ermöglichen.

    In dem Zeitraum in welchem die Sea Watch unterwegs war hätte zudem auch jedes andere Land im Mittelmeer problemlos angefahren werden können, selbst bis in die Niederlande oder direkt nach Deutschland hätte man fahren können. Oder wollen sie nun behaupten, dass Spanien, die Niederlande oder Deutschland hier ebenfalls die Einfahrt verweigert hätten?

    Im Weiteren unterstelle ich es den Seenotrettern nicht, dass sie eine politische Agenda verfolgen – und dies selbst auf Kosten der Flüchtlinge und deren Leib und Leben – sie verfolgen definitiv eine solche Agenda und dies auch dann, wenn sie damit das Leben und die Gesundheit der Flüchtlinge riskieren – was auch hier einmal mehr der Fall war.

    Selbst nach deutschen Gesetzen wäre dies strafrechtlich relevant, und würde entsprechende Tatbestände durch Unterlassen bedeuten.

    Darüber hinaus haben Kapitäne die aus Seenot geretteten gemäß der SAR Konvention von 1979 in jedem Fall schnell (so schnell als möglich) an den nächstgelegenen sicheren Ort zu bringen. Von Schnell kann bei mehr als zwei Wochen nun keine Rede mehr sein. Damit hat die sogenannte Seenotretterin Rackete selbst gegen die SAR Konvention verstoßen, indem sie die in Seenot geratenen eben nicht schnell, sondern unnnötig lange auf dem Schiff vor Lampedusa warten ließ.

    Sie fragten beschließend nach dem politischen Ziel: das Ziel ist es vor allem anderen, dass Sterben im Mittelmeer zu beenden. Und das wird nicht geschehen, solange scheinbare Retter unter dem Vorwand der Seenotrettung die Einwanderung nach Europa auf diesem Weg ermöglichen. Die Ertrunkenen im Mittelmeer gehen damit nicht zuletzt auch auf das Konto ihrer sogenannten Retter. Der Grundsatz dass möglichst jeder gerettet werden muss wäre in der Realität gerade eben viel eher umsetzbar, wenn man die Einwanderung über das Mittelmeer unterbinden würde, den dann würden die Menschen gerade eben nicht mehr den Versuch unternehmen es auf dem Meer zu versuchen und damit auch nicht mehr in Seenot geraten. Das bedeutet in der Realität eben tatsächlich, dass die sogenannten Seenotretter durch ihr Tun indirekt das Leben der Flüchtlinge gefährden und diese dazu bewegen, sich eben absichtlich (!) in Seenot zu begeben um auf diese Weise nach Europa einzuwandern.

    Gerade um die Zahl der in Seenot geratenden so weit wie möglich zu reduzieren muss zwingend diese Route geschlossen werden. Und das geht nur indem man die sich selbst absichtlich in Seenot bringenden zum nächsten sicheren Hafen transportiert und der ist nicht in Italien. Und dies eben schnell, also umgehend – wie es die SAR Konvention vorsieht und nicht in mehr als zwei Wochen um damit auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen seine linke Agenda voran zu treiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reinhardt

  5. Ulrich Reinhardt Wed 3 Jul 2019 at 23:55 - Reply

    Spezifisch übrigens nochmal zu Tunesien wo ich erst vor kurzem im Urlaub war: es gibt keinen einzigen, ja nicht einen einzigen Fall in Tunesien bei dem ein in Seenot geratener Flüchtling durch die Tunesier gefoltert wurde. Nicht einen einzigen. Was die Apologeten des Missbrauchs der SAR Konvention zum Zweck der Einwanderung in die EU an Tunesien in Wahrheit stört ist, dass es dort de facto kein Asylrecht gibt und Tunesien deshalb ins Land kommende Flüchtlinge dann sehr schnell und ohne Prüfung ihrer Anliegen wieder aus Tunesien rauswirft. Damit wäre ihr Missbrauch der SAR Konvention zum Zweck der illegalen Einwanderung hintertrieben und das stört die Menschenleben gefährdenden Seenotretter natürlich erheblich, da ein Zusammenbruch dieses Systems der illegalen Einwanderung auch das Ende ihrer Pfründe, ihrer eitlen bigotten Selbstdarstellung und der Möglichkeit ihren Helferkomplex auf Kosten anderer Menschen auszuleben bedeuten würde.

  6. Andreas Wagner Thu 4 Jul 2019 at 07:29 - Reply

    Gegen Tunesien spricht die Tatsache, dass die Geretteten dort kein Asylantrag stellen können. Der ist im tunesischen Rechtssystem schlichtweg nicht vorhanden.
    Der Anspruch auf eine Asylverfahren ist aber nun mal ein nicht verhandelbares Menschenrecht und eben nicht, wie Sie es darstellen, etwas das stört. Wobei mir die Frage erlaubt ist: Wen stört das eigentlich?

  7. Ulrich Reinhardt Thu 4 Jul 2019 at 08:15 - Reply

    Sehr geehrter Herr Wagner,

    sie sagen es: in Tunesien wäre kein Asylantrag möglich und nur deswegen, allein deshalb meiden die sogenannten Seenotretter die tunesischen Häfen – welche aber gemäß der SAR Konvention: 1 die nächstgelegenen Häfen wären, 2 gemäß der SAR Konvention das Ziel wären, welches schnell (also unmittelbar) anzulaufen wäre und 3 welche für in Seenot geratene absolut sicher sind (um es noch mal zu betonen: es gab und gibt in Tunesien nicht einen einzigen Fall wo ein in Seenot geratener gefoltert oder sonstwie mißhandelt worden wäre).

    Nun zur Frage ob der Anspruch auf ein Asylverfahren ein nicht verhandelbares Menschenrecht darstellt. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Wenn dem so ist dann gilt dies eben nicht nur im Mittelmeer sondern weltweit und dann hat jederman weltweit wenn er in internationalen Gewässern in Seenot gerät ein Menschenrecht darauf in die EU transportiert zu werden damit dort sein Asylantrag geprüft wird. Denn wo und warum sollte es dann eine Grenze von der Entfernung zur EU her geben? Wenn ich mehr als 200 Seemeilen von Lampedusa entfernt aber nur 30 Seemeilen von Tunesien entfernt ein Recht darauf habe, dass ein Asylantrag in der EU geprüft wird wenn ich in Seenot gerate, dann muss dieses nicht verhandelbare universelle Menschenrecht auch vor der Küste Saudi-Arabiens im Golf von Hormuz gelten, oder vor der Küste Chinas etc.

    Dann hat jeder Mensch der sich absichtlich (!) selbst in Seenot begibt in internationalen Gewässern ein Recht darauf in die EU transportiert zu werden wenn ein EU Schiff das nächste zu seiner Position ist, schlicht und einfach weil es keinerlei Rechtsgrundlage in irgendeiner Form gibt welche hier von der Entfernung her eine Grenze ziehen würde. Dann paddele ich einfach im Schlauchboot vor der Küste Chinas neben ein EU Schiff, werfe die Paddel über Bord, schneide mit dem Messer das Schlauchboot auf und erkläre dass ich in Seenot bin. Dann muss das EU Schiff meinen Asylantrag ermöglichen.

    Oder 2: die SAR Konvention gilt als vorrangig gegenüber der Stellung des Asylantrags, weil die Rettung der Menschenleben aus der Seenot höherrangig ist als die Frage ob sie dann einen Asylantrag stellen können. Wenn dem so ist, dann müssten die sogenannten Seenotretter auch im Mittelmeer sich an diese Konvention halten und demzufolge eben Tunesien oder vor der östlichen Küste Libyens auch Ägypten anlaufen.

    Meiner rein persönlichen Meinung nach sollte durchaus Menschen außerhalb des Gebietes der EU die Möglichkeit gegeben werden, in der EU einen Asylantrag zu stellen. Eine solche Antragstellung von außerhalb des Gebietes der EU wäre in jedem Fall eine sehr wichtige weitere Maßnahme um das Sterben im Mittelmeer zu beenden. Dazu muss beispielsweise in Nordafrika die Möglichkeit geschaffen werden, in dort von uns aufzubauenden und zu betreibenden Asylunterkünften unterzukommen und dort seinen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen. Die südlichen Mittelmeer-Anrainer-Staaten würden dies sicher begrüßen, wenn wir diese Asylunterkünfte dort finanzieren und auch betreiben würden, da es sie erheblich entlasten würde.

    Es wäre auch wirtschaftlich sinnvoller, weil die Kosten für den Betrieb einer solchen Unterkunft dort wesentlich geringer sind als hier.

    Gleichzeitig aber muss zwingend dieser Perversion des Seerechts ein Ende gesetzt werden, den solange diese scheinbaren Retter in ihrem scheinheiligen und selbstgefälligen Helferkomplex weiter Menschen Hoffnung machen, auf diese Weise in die EU einwandern zu können, wird das Sterben auf dem Mittelmeer weiter gehen und werden noch tausende weitere Menschen qualvoll ertrinken, nur damit ein paar Pseudo-Retter ihre politische Agenda voran treiben können.

    Das was diese NGOs da im Mittelmeer veranstalten, ist eigentlich an Zynismus und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten. Deshalb muss das beendet werden, nicht um damit Asylverfahren in der EU zu verunmöglichen, sondern gerade eben umgekehrt für die Flüchtlinge, um Menschenleben zu retten und das Sterben im Mittelmeer zu beenden.

    Die Sperrung der Seeroute durch den konsequenten Rücktransport aller sich selbst absichtlich in Seenot bringenden nach Afrika allein reicht dabei natürlich nicht aus. Es müssen definitiv weitere Maßnahmen getroffen werden, unter anderem viel mehr Aufklärung in den Herkunftsländern, die Möglichkeit auch von außerhalb der EU einen Asylantrag stellen zu können und vor allem auch erhebliche Hilfestellungen für die Hunderttausenden von in Nordafrika gestrandeten Flüchtlingen welche dort festhängen und gar nicht mehr in die EU wollen, sondern nur noch zurück in ihre Heimatländer, was sie sich aber finanziell nicht leisten können.

    Solange aber dieses perverse und menschenverachtende System des Mißbrauchs der Seenotrettung weiter geht, wird auch das Massensterben weiter gehen.

    Hochachtungsvoll

  8. Andreas Wagner Thu 4 Jul 2019 at 13:43 - Reply

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    ich möchte nur auf drei Aspekte Ihrer ausführlichen Replik eingehen und dabei von hinten anfangen. Für die Notwendigkeit und Pflicht zur Rettung Schiffbrüchiger ist es unerheblich, wie diese in die Gefahr geraten sind. Bei der Bergrettung in den Alpen, die teilweise lebensgefährlich für die Retter ist, wird diese Frage auch nicht gestellt. Und dort gibt es genügend Leichtsinn oder fast schon Vorsatz, wenn wegen Lawinengefahr gesperrte Gebiete betreten werden.
    Ihre Vorwürfe gegenüber den privaten Seerettern kann ich weder nachvollziehen noch gutheißen. Das Problem sind nicht diese, sondern die EU und Italien/Malta, die versuchen mit teilweise populistischen Vereinfachungen die Leute zu diskreditieren, die eine Aufgabe übernommen hat, von der sich sowohl die EU als Ganzes, aber auch die reguläre Schifffahrt auf Druck vor allem der Italiener zurückgezogen hat. Alle Behauptungen, die Seenotretter würden über einen Pullfaktor die Situation verschärfen, haben sich im Übrigen nicht verifizieren lassen. Und die behauptete Überlastung Italiens durch die Bootsflüchtlinge ist vor dem Hintergrund der Zahlen nicht haltbar. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die bisherigen Zahlen zeigen, dass mehr Menschen Italien verlassen als nach Italien migrieren.(Quelle: italienischer Flüchtlingsrat)

    Zum dritten polemisieren Sie unnötig und auch realitätsfern: Ein im Indischen Ozean in Seenot geratener, der Asyl beantragen will, wird sicherlich nicht nach Lampedusa gebracht. Es sei denn, das Schiff, das ihn aufgenommen hat, entscheidet in eigener Verantwortung, dass es seine Route nicht ändern möchte und den Zielhafen (Lampedusa) anlaufen will.
    Die übrigen Fragen bezüglich der Bedeutung und der Wirkmächtigkeit des Asylrechts sind hier in anderen Blogbeiträgen schon genügend herausgearbeitet worden.

    Das Sterben im Mittelmeer (und an anderen stellen) wird nur dann wendet werden können, wenn Europa bereit ist, seine Verantwortung zu leben und Wege zu gestalten, die diese Flucht unnötig machen.

    Hochachtungsvoll
    A. Wagner

  9. Karina Thu 4 Jul 2019 at 14:37 - Reply

    >Die Zahl der Ertrunkenen und im Meer Verschollenen ist im ersten Halbjahr 2019 auf über 10 Prozent der aus Libyen und Tunesien abgefahrenen Flüchtlingen und Migranten angestiegen,

    Das ist absichtlich irreführend geschrieben.

    In 2019 sind bisher 500 Menschen im Mittelmeer ertrunken.

    In 2016 waren es über 5000.

  10. Ulrich Reinhardt Thu 4 Jul 2019 at 20:12 - Reply

    Sehr geehrter Herr Wagner,

    mit keinem einzigen Wort bestreite ich die absolute Notwendigkeit der Seenotrettung, sondern ganz im Gegenteil. Meiner Rechtsauffassung nach steht die SAR Konvention über dem vermeintlichen Recht innerhalb der EU einen Asylantrag stellen zu könnnen.

    Und es ist gewiss eine Schande, dass die unzähligen Kriegsschiffe der Seestreitkräfte der EU Staaten nicht konzentriert für die Seenotrettung eingesetzt werden, zumal wir sie ja ohnehin beschafft haben und unterhalten. Hier hätten sie mal eine sinnvolle Aufgabe.

    Dass selbst diejenigen welche sich und andere absichtlich in Seenot bringen trotzdem gerettet werden müssen ist selbstverständlich. Mit keinem Wort habe ich dies bestritten.

    (anbei: wie ist es eigentlich strafrechtlich zu bewerten, andere Menschen absichtlich mit in Seenot zu bringen – welche die Tragweite dieser Handlung vielleicht gar nicht verstanden haben und nicht wissen wie ihnen da geschieht ?!)

    Was ich hingegen absolut bestreite ist, dass die SAR Konvention nicht mehr gelten soll, sobald die in Seenot geratenen an Bord eines Schiffes sind. Die Konvention ist absolut eindeutig: die in Seenot geratenen sind schnell (umgehend) in den nächsten sicheren Hafen zu bringen. Das wäre im vorliegenden Fall ein Hafen in Tunesien. Das heißt, die vermeintlichen Seenotretter verstoßen selbst gegen die Konvention, sobald sie die Geretteten aufgenommen haben. Und ebenfalls sind mehr als zwei Wochen auf See das Gegenteil von schnell und daraus folgend erkrankten auch mehrere Flüchtlinge an Bord ihres sogenannten Retters. Nichts anderes als eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen.

    Ein Schiff das in Seenot geratene aufnimmmt kann und darf eben nicht wie Sie im Weiteren behaupten selbstverantwortlich entscheiden welchen Hafen es anfährt. Stattdessen sind ihm hier enge Grenzen gesetzt, und dies mit Recht, um Leben und Gesundheit der in Seenot geratenen nicht weiter zu gefährden, wie es die scheinbaren Retter im Mittelmeer getan haben.

    Europa hat nicht die Verantwortung die Probleme in anderen Kontinenten zu lösen. Europa hat die Verantwortung geltendes Seerecht so anzuwenden wie es ist und zwar deshalb, weil nur dadurch das Sterben auf dem Mittelmeer beendet werden kann. Die Zahlen sprechen einfach für sich. Es ist absurdistisch wenn sie behaupten, die privaten NGOs welche hier agieren wären kein Pullfaktor. Ich habe selbst mit Flüchtlingen gesprochen die genau dies sagten: dass einer der Gründe warum sie sich auf dieses Wagnis einließen gerade eben die Präsenz dieser Pseudo-Retter war.

    Die Flucht über das Mittelmeer kostet zur Zeit je nach Ausführung zwischen 5000 und 15 000 Euro. Sie ist daher in jedem Fall unnötig und erfolgt nicht von denjenigen welche tatsächlich in existenzieller Not sind, sondern von den im Vergleich eher begüterten welche sich davon eine wirtschaftliche Rendite erhoffen.

    Dieses ganze perverse System hat also weder mit Menschenrechten noch mit gesundem Menschenverstand noch mit geltendem Recht zu tun, sondern dient allein der Durchsetzung einer religiöse Formen annehmenden Ideologie und der Befriedigung des Helfersyndroms zu vieler dieser scheinbaren Retter.

    Im Weiteren: Auch wenn aus Italien mehr gebildete und vermögende Italiener auswandern als nicht ausgebildete und mittellose Afrikaner
    dort einwandern, ändert das nichts an der Rechtslage und dem Fakt, dass die scheinbaren Seenotretter sich selbst nicht an die SAR Konvention halten. Und deren Regelungen haben eben auch Vorrang vor einem vermeintlichen Rechtsanspruch auf die Verbringung in das Gebiet der EU.

    Dazu noch ein Punkt: Gemäß dem geltenden Recht haben diejenigen welche in Seenot geratene aufnehmen diese zum nächsten sicheren Ort zu bringen. Dies kann gemäß dem Gesetz auch ein anderes (größeres) Schiff sein.

    Hier wäre die Lösung schlechthin: die Unzahl an weitgehend nutzlosen Kriegsschiffen der EU Staaten nimmt die in Seenot geratenen noch außerhalb der Hoheitsgewässer der EU auf und bringt diese dann zurück in ihre Herkunftsländer (meist an der Westafrikanischen Küste). Welche sichere Häfen sind (Senegal, Ghana, Nigeria etc)

    Denn wenn man ihrer Lgik folgt nach der keineswegs der nächste sichere Hafen anzusteuern ist, sondern ein sicherer Ort (und gemäß dem geltenden Recht ist ein sicherer Ort nicht zwingend ein Hafen, sondern auch ein anderes Schiff kann dieser sichere Ort sein) – dann sollten größere EU Kriegsschiffe die in Seenot geratenen aufnehmen und dann sind diese in Sicherheit und können im weiteren zurück nach Westafrika gefahren werden.

    Würde man so verfahren, kämen nicht mal mehr 100 pro Jahr im Mittelmeer ums Leben. Ihre Auffassungen aber verschuldeten bereits den Tod von Zehntausenden, welche sich absichtlich in Lebensgefahr brachten vor allem deshalb, weil sie diese Möglichkeit vor Augen hatten.

    So haben eben nicht zuletzt die scheinbaren Seenotretter das Leben von tausenden Menschen auf dem Gewissen, welche starben weil sie auf den Transport durch eben diese Pseudoretter ins Gebiet der EU hofften.

    Hochachtungsvoll

    • Marie-Jeanne Decourroux Sat 6 Jul 2019 at 13:17 - Reply

      Ihre Ausführungen sind logisch und kohärent, und Ihnen ist beizupflichten. Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt einbringen, der die politische Zielrichtung dieser »Rettungs«-Aktionen beweist (denn stünde »Humanität« im Vordergrund, wäre der effiziente Mitteleinsatz erstes Gebot).

      Mit den Millionen, die in die Fake-»Seenot-Rettung« (genauer: den Fährdienst) für ein paar Desperados gesteckt werden (welche sich ohne diesen »Fährdienst« gar nicht erst in Gefahr gebracht hätten…) , könnte zigtausende Afrikaner zuhause zu Arbeit und Brot verholfen werden, die auf diese Weise von vorneherein vor verzweifelten Mittelmeer-Überfahrten bewahrt blieben.

      • Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 16:36 - Reply

        Sehr geehrte Frau Decourroux,
        drei Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.

        1. Alle ernsthaften Studien haben den Pull-Faktor der Seenotrettung verneint.

        2. Die von Ihnen angesprochenen Hilfen zur Selbsthilfe in afrikanischen Gebieten sind, wie von mir mehrfach angesprochen, mit eine Aufgabe der EU.
        Sie retten jedoch keinesfalls die Menschen, die eine teilweise jahrelange Wanderung hinter sich haben.
        3. Ihre Vorschläge machen genau in den Ländern, die dringend auf solche Veränderungen angewiesen sind, solange keinen Sinn, wie dort Krieg/kriegerische Auseinandersetzung herrscht, an denen teilweise die EU/einzelne Mitgliedsländer als direkter/indirekter Konfliktpartner beteiligt sind

        • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 10:15 - Reply

          Sehr geehrter Herr Wagner,

          leider war ich berufliich einige Zeit verhindert, sehen Sie mir daher bitte die verspätete Antwort nach.

          Der primäre Pull-Faktor für Migranten aus Afrika in die EU ist die Präsenz von afrikanischen Migranten innerhalb der EU. Das heißt, dass die Einwanderung selbst ihr eigener Pull-Faktor ist.

          Die notwendigen Netzwerke, Verbindungen, auch die notwendigen Investitionen werden vor allem anderen durch die bereits nach Europa gelangten zur Verfügung gestellt.

          Je mehr Menschen daher auf diese Weise illegal in die EU gelangen, desto stärker wird der Sog.

          Und noch bevor wir die Probleme in den Herkunftsländern angehen wäre es noch viel dringender, die katastrophale Lage der Flüchtlinge in Libyen zu beenden. Um dies zu tun muss man den Flüchtlingen in Libyen helfen in ihre Heimatländer zurück zu kehren. Was übrigens sehr viele von ihnen tun würden, hätten sie die Mittel dazu.

          Der nächste Schritt wäre dann, entsprechende Asylzentren an geeigneter Stelle (südlich der Sahara!) zu errichten und dort – noch vor der lebensgefährlichen Durchquerung der Wüste die Asylanträge prüfen zu können. Dies würde sowohl das Sterben im Mittelmeer, als auch das viel extremere Sterben in der Wüste sehr weitgehend verringern.

          Hochachtungsvoll

  11. Andreas Wagner Fri 5 Jul 2019 at 15:49 - Reply

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    eine kurze Replik, weil ich Wiederholungen ermüdend und unnötig finde.
    Auch der mehrmalige Hinweis auf Tunesien ändert nicht an der Tatsache, dass Tunesien kein sicheres Land (kein Asylrecht) ist.

    Zweitens sind EU-Kriegschiffe auf Druck Italiens nicht mehr im Mittelmeer beauftragt.

    Dass die SAR-Retter sich an das Seerecht halten, bestätigen die ital. RichterInnen. Offen bleibt im aktuellen Fall nur die rechtliche Bewertung der Situation im Hafen.

    Mein Hinweis auf die Tatsache, dass größere Schiffe durchaus bis zum Zielhafen fahren dürfen, entspricht dem intern. Seerecht.

    Aus welcher Quelle speist sich die Information, dass “vermögende” Italiener das Land verlassen.
    Im Übrigen habe ich den Hinweis nur deshalb erwähnt, weil in Italien eben nicht der von Salvini behauptete nicht zu bewältigende Notstand vorherrscht.

    • Salvator mare Sat 6 Jul 2019 at 11:01 - Reply

      @eine kurze Replik, weil ich Wiederholungen ermüdend und unnötig finde.
      Auch der mehrmalige Hinweis auf Tunesien ändert nicht an der Tatsache, dass Tunesien kein sicheres Land (kein Asylrecht) ist.“

      Es ist für die verschiedenen, hier maßgeblichen Seerechts- und Seenotrettungsvereinbarungen völlig unerheblich ob in den dort definierten „sicheren Häfen“ ein Recht auf Asylantrag besteht.
      Mit einem einzigen Satz bestätigen sie die Absicht, Seenotrettung mit der Herbeiführung eines Asylverfahrens innerhalb der EU zu verquicken.
      Das ist unredlich und wiederläuft dem Sinn des Seerechts.
      In Tunesien wird kein Geretteter gefoltert, eingesperrt oder sonstwie staatlich drangsaliert. Er wird wenn nötig medizinisch erstversorgt und mit Nahrung ausgestattet. Nach Seerecht erfüllt Tunesien damit vollunfänglich die Definition eines sicheren Hafens/Ort.
      Der Gerettete hat allerdings kein Recht auf einen Asylantrag. Und darum fahren die NGOs nach Lampedusa und Malta – und instrumentalisieren damit das Seerecht politisch und weltanschaulich. Das mag Professor Hein und Kommentator Herr Wagner persönlich gutheißen, ihre Rechtsauffassungen werden dadurch aber nicht richtig.

      • Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 13:23 - Reply

        Ihre Ausführungen sind falsch.
        1. Das Recht auf Asyl ist ein übergeordnetes Rechtsgut, abgeleitet aus den allgemeinen Menschenrechten. Diese wiederum sind die höhere Rechtsnorm, nicht die untergeordnete.
        2. Dass die ital. Justiz, im Gegensatz zu Herrn Salvini, diese Rechtsauffassung inzwischen mehrfach, auch dieses Mal wieder bestätigt hat, dürfte vielleicht langsam auch in Deutschland angekommen sein.
        3. Fakt bleibt, dass Tunesien nicht nur meine Rechtsauffassung nach, keine Option ist, weil dort eben dieses grundlegende Recht auf Asyl nicht ermöglicht wird.

        Unabhängig davon ist mir natürlich klar, dass die EU dringend zu einer Einigung kommen muss, was grundsätzliche Regeln für Asylsuchende an Europas Südgrenze betrifft. Es kann nicht angehen, dass die Mittelmeeranrainer damit alleine gelassen werden und sich die nordischen (und östlichen) Staaten mehr oder weniger Zurückhalten. Die EU muss dies als Gemeinschaftsaufgabe begreifen. Allerdings setzt dies voraus, dass Italien die gemeinsame Blockadepolitik mit anderen Staaten aufgibt.

        • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 10:39 - Reply

          Sehr geehrter Herr Wagner,

          Sie schrieben:

          – Das Recht auf Asyl ist ein übergeordnetes Rechtsgut, abgeleitet aus den allgemeinen Menschenrechten. Diese wiederum sind die höhere Rechtsnorm, nicht die untergeordnete. –

          Ebenso ist das Recht auf Leben (SAR Konvention) ein Menschenrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

          Nun waren die scheinbaren Retter mehr als zwei Wochen unnötig auf See um damit das Menschenrecht auf Asyl durchzusetzen. Nachweislich erkrankten dadurch etliche Flüchtlinge und wurden an ihrer Gesundheit geschädigt. Sie wäre nicht erkrankt und nicht geschädigt worden, wären sie umgehend nach Tunesien gelangt.

          Wir haben hier also zwei konkurrierende Rechte: einmal das Menschenrecht auf Asyl, einmal das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und auf Leben. Was ist nun höher zu gewichten? Das unveräußerliche Recht auf Leben und Gesundheit oder ein Recht auf Asyl in der EU ?

          Im weiteren wären die Flüchtlinge in Tunesien absolut sicher, auch dann wenn sie keinen Asylantrag stellen können. Und die Sicherheit vor Verfolgung ist doch laut Ihnen in Wahrheit der primäre Grund für ihre Flucht, oder doch nicht ?!

          Asylzentren südlich der Sahara, durch die EU geschaffen und betrieben würden zudem diese ganze Situation vollständig auflösen: damit wäre das Recht darauf einen Asylantrag zu stellen gewahrt und zugleich keine Flucht durch die Wüste und über das Meer mehr notwendig.

          Damit fiele das ganze perverse derzeitige System in sich zusammen.

          Warum Sie stets mit keinem Wort auf diesen Teil meiner Ausführungen eingehen zeigt klar auf, dass Sie (aus welchen Gründen auch immer) meine Ausführungen in ihrer Ganzheitlichkeit nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.

          Die Sperrung der Seeroute ist nur ein (kleiner!) Teil der dringend sofort notwendigen Maßnahmen um das Massensterben vor allem in der Wüste und die Zustände in Libyen für Flüchtlinge so weit wie möglich zu beenden.

          Es ist viel mehr notwendig um die illegale Einwanderung nach Europa zu stoppen und zugleich das Recht auf Asyl zu erhalten:

          Die Seenotrettung muss komplett unter die Kontrolle souveräner Staaten gestellt werden. Hierzu müssen Kriegsschiffe eingesetzt werden.

          Es muss Asylzentren südlich der Sahara geben.

          Jeder auf dem Mittelmeeer aufgegriffene muss umgehend in seine Heimat oder in diese Asylzentren verbracht werden.

          Ich sehe praktisch keine andere Möglichkeit dem Sterben ein Ende zu bereiten. Das diese praktische Möglichkeit von so vielen (zu vielen) aus Legalismus, der Überbetonung der Formen vor den Inhalten, der Überbetonung des Gesetzeslautes vor dem Gesetzessinn verweigert wird ist meiner Überzeugung nach ein Beweis dafür, dass es hier eben weder um die Rettung von Menschen, noch um Asyl für Flüchtlinge geht sondern darum, möglichst viel Einwanderung nach Europa zu ermöglichen.

          Hochachtungsvoll

          • Andreas Wagner Thu 11 Jul 2019 at 11:05

            Sehr geehrter Herr Reinhardt,

            zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen habe ich mich schon geäußert.
            Allerdings tatsächlich nicht klar genug.
            Ich verweise hier nochmals auf die Ausführungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
            [https://www.bundestag.de/resource/blob/535236/262c8b171d4d88f9710a25df757194b5/wd-2-106-17-pdf-data.pdf]
            Zu Ihrem Vorschlag der Asylzentren südlich der Sahara:
            1. Ich sehe da kaum Staaten, die dazu geeignet sind.
            2. Einige Staaten haben zurecht abgewunken.
            3. Ich galaube nicht, dass bei der derzeitigen Unfähigkeit der EU-Staaten ein geminsames Konzept zu erarbeiten, es zu einem gemeinsamen Konzept mit afrikanischen Staaten kommen kann.

            Grundsätzlich haben Sie Recht. Auf dem Weg zum Mittelmeer sterben sehr viele Menschen, die im Bewusstsein der Bevölkerung und der EU kaum Beachtung finden. Aber im gegensatz zum Mittelmeer, wo die EU handeln kann (und muss) kann sie dies weder in der Sahara noch in den anderen Konfliktregionen ohne nicht selbst zu einer Konfliktpartei zu werden.

    • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 10:20 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      in der SAR Konvention wird ein Ort als sicherer Ort nicht über die Frage definiert ob man dort Asyl erhält oder nicht, sondern über die Frage, ob an dem sicheren Ort die Seenot nachhaltig beendet werden kann.

      Den Begriff eines sicheren Landes kennt die SAR Konvention erst recht nicht.

      Tunesien mag kein sicheres Land sein im Sinne der Frage des Asylrechts – es ist aber definitiv ein sicherer Ort im Sinne der SAR Konvention.

      Es ist daher mehr als abstrus die SAR Konvention zu ignorieren, Flüchtlinge mehr als zwei Wochen auf einem Schiff festzuhalten und damit weiter in Seenot zu halten und einen anfahrbaren sicheren Ort nicht anzufahren, weil man damit seiner Ideologie gemäß mit allen Mitteln illegale Einwanderer auf den Boden der EU verbringen will.

      Es ist eben dieser Mißbrauch der SAR Konvention welcher das primäre Problem darstellt.

      Ich teile jedoch ihre Ansicht, dass die Seenotrettung primär durch staatliche Schiffe (Kriegsschiffe) durchgeführt werden sollte und dass souveräne Staaten allein hier die ganze Seenotrettung und weitere Verbringung der illegalen Einwanderer übernehmen sollten. Das dies nicht geschieht ist mehr als unwürdig.

      Hochachtungsvoll

  12. Roland Sorg Fri 5 Jul 2019 at 15:55 - Reply

    Grüß Gott. Nicht die EU sondern der Afrikanische Kontinent muss die Fluchtursachen bekämpfen. (s.h. dazu Agenda 2063 der Afrikanischen Union). Die EU sollte nur begleitend tätig sein. Asylrecht sollte strikt durchgesetzt werden und Rückführungen umgehend ebenso. Die Tatsache dass unter Aufsicht der UNO diese in Tunesien -mit Zustimmung der Regierung – an Land hätten gehen können wussten Sie wohl beide nicht.

  13. Andreas Wagner Fri 5 Jul 2019 at 16:24 - Reply

    Guten Tag Herr Sorg.
    Auch die EU muss Fluchtursachen bekämpfen, weil sie selbt Mitverursacher ist (z.B. über Waffenhandel, alte Konflikte aus der Kononialzeit, Handel, Landwirtschaft, unklare Haltung in Bürgerkriegen….)
    Zum Thema Tunesien: Der springende Punkt ist nicht die Frage, ob die Flüchtlinge hätten an Land gehen können. Tunesische Fischern zeigen ja selbst, dass es versucht zu retten.
    Aber die Flüchtlinge hätten in Tunesien keinen Asyalantrag stellen können, da die tunesische Verfassung ein solches Recht nicht kennt. Den Bootsflüchtlingen aus Libyen darf eine solche Möglichkeit nach der Rettung jedoch nicht vorenthalten werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Wagner

    • Weichtier Fri 5 Jul 2019 at 22:20 - Reply

      „Auch die EU muss Fluchtursachen bekämpfen, weil sie selbt Mitverursacher ist (z.B. über Waffenhandel, alte Konflikte aus der Kononialzeit, Handel, Landwirtschaft, unklare Haltung in Bürgerkriegen….)“

      Geht es auch etwas präziser?

      Was hat die EU mit der Kolonialzeit zu tun? Und haben Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn etc. eine koloniale Vergangenheit? Genehmigt die EU die Waffenexporte oder tun dies die Mitgliedstaaten? Ist der Waffenhandel ein Monopol der Mitgliedstaaten der EU oder haben Nachfrager die Auswahl unter einem größeren Kreis von Anbietern? Und was heißt in diesem Kontext Mitverursachung? Und selbst wenn eine Mitverursachung der EU vorliegt: warum folgt daraus, dass Fluchtursachen von der EU bekämpft werden müssen? Die interessantere Frage ist doch, ob Fluchtursachen von der EU bekämpft werden können. Kann die EU oder wer auch immer diese Staaten oder Gesellschaften ans Händchen nehmen und in die Moderne führen? Gibt es eine Abkürzung in die Moderne (zur Achtung der Menschenrechte, zu wirtschaftlicher Entwicklung etc.)? Irgendwie klingt mir das nach entwicklungspolitischem Paternalismus.

    • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 10:27 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      die SAR Konvention geht kein Recht auf eine Asylantragstellung.

      Sie bestimmt, dass die in Seenot geratenen aus der Seenot gerettet werden müssen und zu einem sicheren Ort (nicht Hafen, nicht Land, sondern Ort) gebracht werden müssen.

      Dieser sichere Ort wird dadurch defniert, dass dort die Seenot nachhaltig beendet ist. Die Frage ob man an dem sicheren Ort einen Antrag auf Asyl stellen kann ist irrelevant.

      Die in Seenot geratenen sind daher nach Tunesien zu verbringen, besser noch aber wäre eine Aufnahme durch Kriegsschiffe der EU noch auf See und dann (da dadurch die Seenot endet und die in Seenot geratenen an einem sicheren Ort sind) die Verbringung zurück nach Westafrika.

      Solange nicht so verfahren wird und die Seeroute gesperrt wird, sind diejenigen welche die SAR Konvention und das Recht auf Asyl mißbrauchen um damit illegale Einwanderung zu fördern direkt verantwortlich für den TOD von ZEHNTAUSENDEN von Menschen in der Wüste und auf dem Meer.

      Die Sperrung allein reicht aber natürlich nicht aus. Es müssen entsprechende Auffangzentren in der Sahelzone geschaffen und durch die EU betrieben werden, wo Flüchtlinge ohne die Sahara durchqueren zu müssen einen Asylantrag stellen und prüfen lassen können. Dies wäre zudem wesentlich kostengünstiger als die Prüfung des Asylantrags innerhalb der EU.

      Die Kombination dieser beider genannter Maßnahmen würde sowohl das Recht auf Asyl erhalten als auch ZEHNTAUSENDE Menschenleben retten, deren Tod die sogenannten Seenotretter direkt mitverschulden.

      Das diese Logik von Ihnen offenkundig nicht verstanden wird erstaunt mich einigermaßen. Solange illegale Einwanderung auf dem Seeweg möglich ist, wird diese selbst ein Pull Faktor und zieht weitere solche Einwanderung, und damit weiteres Sterben nach sich.

      Hochachtungsvoll

      • Andreas Wagner Wed 10 Jul 2019 at 21:07 - Reply

        Sehr geherter Herr Reinhard,
        Sie haben eine Menge geschrieben, gestatten Sie mir, dass ich nicht auf alles direkt antworte.

        Weil der Punkt “sicherer Ort” immmer wieder aufgebracht wird, erlaube ich mir, hier auf eine Ausarbeitung des des wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundestages zu verweisen:
        https://www.bundestag.de/resource/blob/535236/262c8b171d4d88f9710a25df757194b5/wd-2-106-17-pdf-data.pdf

        Daraus zitiere ich zu diesem Begriff:
        “Bei der Rückführung Geretteter in einen fremden Hafen haben Staatsschiffe das sog. refoulement-Verbot zu beachten. Nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention darf kein
        Vertragsstaat einen Flüchtling in Gebiete aus- oder zurückweisen, in denen sein Leben oder
        seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer
        bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
        Das Rückschiebeverbot gilt auch für jene Gegenden, wo eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Flüchtlings durch eine Bürgerkriegssituation besteht. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 im Fall M.S.S. gegen Belgien entschieden, dass die Rückführung
        von Flüchtlingen nach Griechenland im Rahmen der Dublin II-Verordnung gegen Art. 3 EMRK
        verstößt, soweit in den Aufnahmelagern erniedrigende Haft- und Lebensbedingungen festgestellt
        werden.
        Auf private Schiffe müsste das refoulement-Verbot ausgedehnt werden, wenn dieses zu den
        zwingenden Regelungen des Völkerrechts i.S.d. Art. 53 des Wiener Übereinkommens über das
        Recht der Verträge14 zählen würde. Diese Frage scheint jedoch trotz guter Argumente für eine
        Ausdehnung noch nicht abschließend geklärt zu sein.” (ebenda)

        Am Ende dieses Papiers werden weitergehende Papiere aufgelistet, die diese Fragen, auch am Beipiel der privaten Seenotrettung im Mittelmeer,vertiefend ausgestalten.

        Hochachtungsvoll

  14. Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 07:32 - Reply

    Gerne: Ein Teil der EU-Staaten, u.a, auch Italien hat eine Kolonialvergangenheit, Portugal übrigens auch, deren Auswirkungen noch heute spürbar sind. Und die EU ist nun mal nicht ein jungfräuliches Gebilde, sondern ein Zusammenschluss von Staaten mit all deren Vergangenheit. Dies gilt auch für die übrigen Themen. Und es geht nicht um den von Ihnen angesprochenen Paternalismus, sondern um den einfachen Fakt, dass dies Folgen für die jetzige Politik der EU haben muss. Und eben ganz speziell für die gemeinsame Flüchtlingspolitik/Migrationspolitik. Die EU kann und darf nicht so tun, als ob es diese Vergangenheit nicht gibt. Zum Thema Waffenlieferungen:
    1. Es gibt gemeinsame europäische Produkte.
    2. Das Fehlen einer gemeinsamen Linie in dieser Frage ist gerade ein Problem.

    Und warum wir keine Verantwortung für das haben, was wir anrichten, erschließt sich mir nicht.

    An keine Stelle fordere ich, dass wir *Staaten an die Hand nehmen müssen*.

    Um all diese Problemfelder dezidiert aufzuschlüsseln, reicht hier wohl kaum der Platz. Es ist von mir als Denkanstoß gemeint, eben nicht die Augen vor dem, was im Mittelmeer passiert die Augen zu verschließen.

    • Weichtier Sat 6 Jul 2019 at 11:56 - Reply

      „Gerne: Ein Teil der EU-Staaten, u.a, auch Italien hat eine Kolonialvergangenheit, Portugal übrigens auch, deren Auswirkungen noch heute spürbar sind. Und die EU ist nun mal nicht ein jungfräuliches Gebilde, sondern ein Zusammenschluss von Staaten mit all deren Vergangenheit. „
      Die deutsche Kolonialvergangenheit kann bei dieser Gelegenheit auch erwähnt werden. Finnland, die baltischen Staaten und Polen haben nicht das Schicksal des Kongos im 19./20. Jahrhundert teilen müssen, dafür aber über mehrere Jahrhunderte ausgiebige Fremdbestimmung durch das Russische Reich etc. Selbstverständlich kann trotz dieser unterschiedlichen Voraussetzungen eine gemeinsame Handlungspflicht für die EU aufgrund der kolonialen Vergangenheit einiger EU-Mitgliedstaaten konstruiert werden. Ob aber auf dieser Grundlage die Entscheidungsträger in EU ein Handlungsprogramm der EU kreieren können, dürfte nicht nur ich bezweifeln.

      „Dies gilt auch für die übrigen Themen. Und es geht nicht um den von Ihnen angesprochenen Paternalismus, sondern um den einfachen Fakt, dass dies Folgen für die jetzige Politik der EU haben muss.“
      Dieses „Müssen“ in „…dies Folgen für die jetzige Politik der EU haben muss“ ist für mich nichts weiter als ein untauglicher Beschwörungsversuch. Beschwörungen sind von Politik zu unterscheiden. Für die Politik stellt sich vorrangig nicht die Frage nach dem „Müssen“, sondern nach dem „Können“. Wo nicht gekonnt wird, muss auch nichts gemusst werden.

      „Und eben ganz speziell für die gemeinsame Flüchtlingspolitik/Migrationspolitik. Die EU kann und darf nicht so tun, als ob es diese Vergangenheit nicht gibt. Zum Thema Waffenlieferungen:
      1. Es gibt gemeinsame europäische Produkte.
      2. Das Fehlen einer gemeinsamen Linie in dieser Frage ist gerade ein Problem.“
      „Nicht können und nicht dürfen“ gehören für mich auch in die Kategorie politisch irrelevanter Beschwörung.

      Und warum wir keine Verantwortung für das haben, was wir anrichten, erschließt sich mir nicht.
      Die Verantwortung, die „wir“ haben mögen, ist gut und schön. Aber was folgt daraus für die Politik der EU. Hat die EU deshalb mehr Handlungsmöglichkeiten?

      “An keine Stelle fordere ich, dass wir *Staaten an die Hand nehmen müssen*.”
      Ihr Beitrag, auf den ich Bezug nahm, hatte die Bekämpfung der Fluchtursachen zum Gegenstand. Wo sollen denn die Fluchtursachen bekämpft werden, wenn nicht in den Herkunftsstaaten. Nur sind auch diese Staaten souverän. Ihnen müsste von der EU bei der Bekämpfung der Fluchtursachen erklärt werden, was sie alles falsch machen und wie sie es mit Hilfe der EU besser machen sollen.

    • Marie-Jeanne Decourroux Sat 6 Jul 2019 at 14:36 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      Die wirtschaftliche Misere vieler afrikanischen Staaten ist längst nicht mehr auf die Kolonialzeit zurückzuführen (ebenso wenig wie der wirtschaftliche Erfolg anderer ehemals kolonisierter Staaten wie Singapur, Indien, oder z.B. Brasilien…). Maßgeblich sind das Versagen der dortigen Eliten, der Okkultismus, die Korruption und der tief verwurzelte Tribalismus bzw. Nepotismus.

      Ich weiß wovon ich spreche, nachdem ich sieben Jahre in überseeischen Entwicklungsprojekten – in Afrika und Südamerika – gearbeitet habe.

      • Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 16:29 - Reply

        Sehr geehrte Frau Decourroux,
        gestatten Sie mir drei Anmerkungen:
        1. Gerade Indien ist in seinen Konflikten mit Pakistan ein gutes Beispiel für eine bis in die Jetztzeit reichenden Konflikt aus der ehemaligen Kolonialzeit.
        2. Singapur, und auch Brasilien hat nicht die durch in der Kolonialzeit entstanden ethnischen Konflikte, die durch willkürliche Grenzziehungen verstärkt wurden.
        3. Afrika hat duch seinen Reichtum an Bodenschätzen (Kongo) immer wieder Mächte von außen angelockt, die diese Bürgerkriege und Konflikte immer wieder für Ihre Interessen genutzt haben.
        4. Die Verantwortung, die Europa hat, bedeutet nicht, dass Afrika nicht auch Verantwortung für die eigene Entwicklung hat. Ich möchte Afrika nicht davon freisprechen.
        5. Europa hat sich an den Konflikten in Nordafrika und in der arabischen Welt aktiv beteiligt, teilweise ist/war Europa Konfliktpartei.

    • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 10:48 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      haben dann andere Staaten auch eine Verantwortung aus ihrer Vergangenheit und wenn ja, wie weit reicht diese zurück? Müssen dann die Algerier an Island Entschädigung zahlen weil algerische Piraten Island überfielen? Oder muss die Türkei als Rechtsnachfolger des osmanischen Reiches Entschädigung an Ungarn und andere Balkanstaaten entrichten ?

      Ich stimme Ihnen allerdings absolut zu, dass es überhaupt keine Waffenexporte aus der EU hinaus geben sollte. Starke nationalstaatliche Armeen mit einer übergeordneten EU Führungsstruktur sollten für die Profite der Rüstungsindustrie mehr als ausreichend sein.

      In wie weit aber sind die Bürger von EU Staaten für die teilweise tatsächlich rechtswidrigen Waffenexporte von Privatfirmen verantwortlich, nur weil diese in EU Ländern ihren Sitz haben? Weil also Heckler und Koch unter fragwürdigsten Umständen Waffen in nicht EU Länder liefert müssen die Bürger der Bundesrepublik nun illegale Einwanderer in unbegrenzter Menge aufnehmen und für sie aufkommen?

      Die Verantwortlichkeit liegt in Wahrheit bei den Konzeren, bei den Firmen und nicht bei uns. De facto ist das was Sie hier vorschlagen eine weitere Sozialisierung der Kosten der Konzerne während die Profite von den Konzernen privatisiert werden. Die Kosten welche die Rüstungsexporte verursachen soll aber die Gemeinschaft tragen….weil? Auf welcher Rechtsgrundlage bin ich als Steuerzahler in der Bundesrepublik dafür verantwortlich das Heckler und Koch nicht einmal die laschen Beschränkungen in der Bundesrepublik einhält? Warum muss ich deswegen die Kosten tragen?

      Hochachtungsvoll

      • Andreas Wagner Thu 11 Jul 2019 at 10:56 - Reply

        Sehr geehrter Herr Reinhardt,

        ich halte es für müssig beim Thema Verantworung auf andere zu zeigen:
        Andere Länder, andere Vorgänge, andere Täter…

        Wir als Bürger wählen Politiker, die Reegeln setzen müssen, oder dies nicht tun. Wir als Bürger können Forderungen aufstellen, unsere Position klar formulieren. Das ist unsere Verantwortung.
        Darüber hinaus können wir nachhaltiger leben, akzeptieren, dass wir auch in unserem Handeln umdenken müssen.
        Ich hoffe, dass diese Erläuterungen dem Verständnis meiner Aussagen dienlich sind.

  15. Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 13:13 - Reply

    1. Verantwortung haben, bedeutet auch Verantwortung leben. Das ist im Zivilrecht nicht anders als in der Politik. Wenn ich mich dieser Verantwortung nicht stelle, werde ich irgendwann mit den Folgen konfrontiert.
    2. Die EU muss Handlungsmöglichkeiten kreieren. Ich bin kein Politiker. Aber nichts tun und die Menschen ertrinken lassen ist für mich keine Option.
    3. Die Aufgabe der Politik muss es sein, zu gestalten. Und nicht nur abzuwarten. Diese Forderung kann ich mit Fug und Recht an diejenigen stellen, die sich dafür wählen lassen und auch von mir als Steuerzahler für diese Aufgabe bezahlt werden.

    • Weichtier Sat 6 Jul 2019 at 16:05 - Reply

      Einem Teil des Militärs sagt man nach, dass es nur Kriege führen will, die es auch gewinnen kann. Als Steuerzahler will ich, dass die Politik die Steuern nur in Projekte steckt, bei denen die begründete Aussicht besteht, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden können. Und nicht wegen irgendeinem „Müssen“ aufgrund irgendwelcher Kausalitäten in der Vergangenheit. Dass der Verzicht auf Waffenexporte aus EU-Mitgliedstaaten in bestimmte andere Staaten zu einem weniger an Fluchtursachen führen kann, vermag ich auch nicht zu glauben (dazu gibt es zu viele andere Anbieter, die die Nachfrage befriedigen können und wollen).
      Die Entwicklungshilfe gibt es bald seit 60 Jahren. Auch wenn die Entwicklungshilfe nicht nur der Entwicklung dieser Staaten diente (sondern auch diversen anderen außenpolitischen Zwecken): trotz nicht unbeträchtlicher Mittel sind die vor 60 Jahren angestrebten Ziele in vielen Empfängerstaaten nicht erreicht worden.
      Möglicherweise müssen Korruption und Nepotismus, die über das in den EU-Mitgliedstaaten übliche Maß hinausgehen, von den Herkunftsstaaten und ihren Gesellschaften zurückgeführt werden. Und Konflikte zwischen Ethnien in einem Herkunftsstaat müssen von diesen Ethnien gelöst werden.
      Ich bin eher skeptisch, dass es der EU gelingen kann, die Herkunftsstaaten in die Moderne zu führen und dadurch die Fluchtursachen zu bekämpfen.
      Möglicherweise werden wir uns mit den von Ihnen angedeuteten Folgen auseinandersetzen müssen (egal was wir tun oder nicht tun).

  16. Christian Stefanescu Sat 6 Jul 2019 at 14:27 - Reply

    Guten Tag

    Ich habe selten so einen hochgestochenen Quark gelesen. Die Diskrepanz zwischen Bildungsniveu des Bloggers und der kognitiven Fähigkeiten Zusammenhänge zu verstehen, ist symptomatisch für diese Elite. Alleine die Diskussion über sichere Häfen ist köstlich. Tunesien wäre nicht sicher, weil es kein Asylrecht hätte? Vielleicht auch noch beifügen das Laktose intolerante es da besonders schwer haben? Seenotrettung laut Seerecht soll Menschen aus Seenot retten, nicht aus finanzieller- oder asylrechtlicher Not. Ihre Tiraden sind nur Wasser auf die Mühlen von Salvini, Orban und Höcke.

    • Andreas Wagner Sat 6 Jul 2019 at 16:21 - Reply

      Interessante Nicht-Argumentation, die Sie hier anbieten.
      Aber wie wäre es, wenn Sie sich an die Fakten halten:
      1. Tunesien kennt kein Asylrecht (Fakt), deshalb gilt es für Menschen, die auf der Suche nach Asyl sind, nicht als sicher (Fakt). Können Sie in jedem Text zu dieser Problematik nachlesen.
      2. Die italienische Justiz hat bis jetzt diesen Rechtsstandpunkt immer wieder durch Ihre Urteile bestätigt. Ich finde es reichlich arrogant, dieser eine “Diskrepanz zwischen Bildungsniveau [sic] des Bloggers und der kognitiven Fähigkeiten Zusammenhänge zu verstehen, [ist] symptomatisch für diese Elite” vorzuwerfen.
      3. Ihre Aussage, dass das Seerecht zunächst Schiffbrüchige retten soll, ist durchaus richtig. Diese Rettung hat dann jedoch weitere Konsequenzen. Dies ist immer wieder hier ausführlich dargestellt worden.
      4. Persönliche Bemerkung: Eine Aussage bekommt nicht dadurch mehr Gewicht oder gar Gültigkeit, wenn man Andersdenkende persönlich diffamiert.

      • Peter Zeller Tue 9 Jul 2019 at 10:29 - Reply

        Worauf bezieht sich eigentlich das Wort ‘sicher’ in ‘sicherer Hafen’? Sicher vor den tobenden Elementen, die zur Seenot geführt haben, oder ‘sicher’ als 100%ige Garantie auf physische Unversehrtheit und körperliche Sicherheit? Und wer bestimmt das? Man sieht leicht, daß es das nirgends auf der Welt gibt.

  17. Pauline Sat 6 Jul 2019 at 17:43 - Reply

    Sehr geschickt von den Unterstützern Rackete,
    rumzuposaunen wieviel Spenden man schon eingenommen hat. (Ironie)
    Das könnte einen Richter im Falle einer Verurteilung auf die Idee bringen, das wohl nur eine Haftstrafe eine erzieherische Wirkung entfalten könnte, da eine Geldstrafe ja wohl wirkungslos wäre.

    Das es Rackete nicht um die Emigranten geht, sieht man doch daran, das sie zwei Wochen vor Italien herumdümpelte, während im Meer weiter die Menschen absaufen.

  18. Peter Zeller Sat 6 Jul 2019 at 19:09 - Reply

    “1. Tunesien kennt kein Asylrecht (Fakt), deshalb gilt es für Menschen, die auf der Suche nach Asyl sind, nicht als sicher (Fakt).”

    Das ist aber falsch. Die Betreffenden können jederzeit Tunesien verlassen und irgendwo anders Asyl beantragen.
    Es ist sicher kein Menschenrecht, dass man Asyl allein in der EU beantragen darf und sonst nirgends.

    • Andreas Wagner Sun 7 Jul 2019 at 08:39 - Reply

      Das ist nun mal richtig. Sie können es gerne auch in anderen Beiträgen zu diesem Thema nachlesen. Ob die Geretteten Tunesien verlassen können, ist dabei unerheblich.

  19. Dr. Dieter Zorn Sun 7 Jul 2019 at 04:51 - Reply

    „Tunesien kennt kein Asylrecht (Fakt), deshalb gilt es für Menschen, die auf der Suche nach Asyl sind, nicht als sicher (Fakt). Können Sie in jedem Text zu dieser Problematik nachlesen.“ Wer so etwas schreibt, diskreditiert sich in jeder Diskussion denkender Menschen. Es geht hier eben nicht um ein fiktives Recht auf Asyl, das es sowieso nicht gibt, sondern um Seenotrettung von Menschen, die sich selber und wissentlich in Seenot bringen lassen.
    Was hier eine Rolle spielt ist der Nothafen-Paragraph des Internationalen Seenotrechts der IMO. Er regelt ganz genau was ein Nothafen ist, nämlich der nächste sichere Hafen. Und sicher, hat nichts mit Asyl zu tun. Ein Land muss einen Nothafen öffnen, wenn sonst die Sicherheit der Geretteten gefährdet ist.Da jedoch Italien sofort die zehn gesundheitlich Gefährdeten von Bord holte und auch die weitere Versorgung mit Wasser und Nahrung garantierte, war keine Notsituation mehr gegeben. Rackete versuchte deshalb die Einfahrt mit dem Hinweis darauf, dass Migranten aus Verzweiflung über Bord springen würden, zu erzwingen und damit die Not-Hafen Argumentation wieder in Kraft zu setzen.
    Organisationen wie Seawatch wissen das über ihre Rechtsbeistände alles ganz genau, obwohl sie immer so tun, als hätten sie so etwas nicht.

    • Andreas Wagner Sun 7 Jul 2019 at 08:42 - Reply

      Es ist ziemlich egal, wie Sie ed drehen und wenden, anzuwenden ist eben nicht nur die Berücksichtigung eines Rechtsgutes (Rettung Schiffsbrüchiger) sonderen aller in Frage kommenden Rechtsgüter und somit auch das Recht auf Asyl, das nun mal kein fiktives sonern eintatsächliches ist. Es gehört zu den grundlegenden Menscherechten. Auch wenn es Ihnen offenbar missfällt.

  20. Peter Zeller Sun 7 Jul 2019 at 09:29 - Reply

    Andreas Wagner: “1. Alle ernsthaften Studien haben den Pull-Faktor der Seenotrettung verneint.”

    Herr Wagner, könnten sie diese bitte nennen?

    Das Trauerspiel dieser ganzen Diskussion, auch andernorts, ist doch, daß längst Begriffe nicht mehr in ihrer ursprünglichen Bedeutung gebraucht, sondern völlig umgedeutet bis in die Gegensätzlichkeit werden. Asyl ist schon lange nicht mehr Asyl. Im Grundgesetz von 1949 hieß es: Politisch Verfolgte genießen Asyl.Keiner von denen, die da ständig kommen, ist ein politisch Verfolgter.

    Gleiches pasiert mit dem Begriff Seenotrettung.Da geschieht keine Rettung, das ist ein Abfischen von Armutsflüchtlingen.

    • Andreas Wagner Sun 7 Jul 2019 at 12:50 - Reply

      1. Zum ersten Einlesen: https://www.heise.de/tp/features/Sind-Seenotretter-im-Mittelmeer-fuer-mehr-Fluechtlinge-verantwortlich-4124990.html?seite=all
      2. Aus welchem Grunde wenden Sie den Begriff “Asyl” in seiner Ausgestaltung durch das GG an.
      a) Es gibt inzwischen, nicht ohne Grund, eine Präzisierung in den entsprechenden dt. Gesetzten, was üblich ist, da Normen des GG durch Gesetzte ausgestaltet werden.
      b) Das Mittelmeer unterliegt nicht dt. Recht.
      c) Zugrunde zu legen ist der Begriff des Asylrechts aus internationalem Recht.

      3. Ihre Interpretation des Rettens Schiffbrüchiger ist nicht die, die durch internationales Recht beschrieben wird. Dort ist es eben egal, ob es ein Bootsflüchtling ist, der zu ertrinken droht oder ein sich selbst überschätzender betrunkener deutscher Segler, der mit seiner Jolle in Seenot gerät. Um in Ihren Überlegungen zu bleiben: Auch der ist sein Unglück selbst schuld.
      Dies gilt im Übrigen für alle Akte der Rettung. Sogar dort, wo sich die Retter selbst in Gefahr bringen (müssen).

      • Peter Zeller Sun 7 Jul 2019 at 16:34 - Reply

        Sehr Her Wagner!
        So sehr ich den Heise-Verlag schätze, ist der Artikel nicht überzeugend.Die Autoren der angeführten Studien legen das erhaltene Ergebnis nahe. Aber der Artikel paßt in Ihre Ideologie.

        Ich halte Asyl für ein wünscheswertes Menschenrecht,wenn der Begriff das bedeutet, was die Schöpfer des GG darunter verstanden.Aber für mich gibt es kein Menschenrecht auf einen Asylantrag.
        Der Vergleich mit der Rettung von Bergsteigern ist deshalb falsch, weil diese nicht absichtlich abstürzen; es passiert ihnen.Sie gehen nicht in die Berge, um durch einen unvorhergesehenen Wetterumsturz in Bergnot zu geraten. Dagegen zerstören die Wirtschaftsmigranten ihr Schlauchboot beim Herannahen des NGOs, damit der Tatbestand der Seenot erfüllt scheint.

        • Peter Zeller Sun 7 Jul 2019 at 16:37 - Reply

          Es sollte am Anfang heißen: Sehr geehrter Herr Wagner.
          Bitte entschuldigen Sie das Versehen.

          Peter Zeller

          • Andreas Wagner Mon 8 Jul 2019 at 10:17

            Kein Problem! Ich habe es mir gedacht!
            Wer (Tipp)-Fehler findet, darf diese behalten….

        • Andreas Wagner Mon 8 Jul 2019 at 10:30 - Reply

          Sehr geehrte Herr Zeller,
          ich habe den Heise-Artikel zitiert, weil er mehrere Studien anführt.
          Aber gern liefere ich eine Originalquelle nach:
          https://blamingtherescuers.org/
          Für die Behauptung (u.a. vom damaligen Innenmister Thomas de Maizière in die Diskussion eingebracht, gibt es keine belastbaren Beweise.
          Zum Thema Asyl als Menschenrecht:
          https://www.menschenrechtserklaerung.de/asylrecht-3625/
          Zum Thema Zerstören: Es wird immer wieder behauptet, dass dies gezielt gemacht wird. Ich glaube es nicht und es gibt auch keine Belege dazu. Richtig ist jedoch, dass zu Beginn der Seenotrettung durch Frontex alle seetüchtigen Boote auf See zerstört wurden, sodass letzendlich nur noch Schlauchboote blieben.
          Zum Thema Bergrettung: Es gibt immer wieder Unverantwortliche, die sich mit nicht geeigneter Ausrüstung/ohne die nötigen Kenntnisse in Gefahr bringen oder auch Snowboarder/Skifahrer/Schneewanderer, die gesperrte Lawinengebiete betreten (als Kick, als Glaube an die eigene Unverbundbarkeit, im Vertrauen auf die Retter). Dies halte ich für durchaus vergleichbar,vielleicht sogar wesentlich fahrlässiger und rücksichtsloser, weil dadurch auch die Retter immer wieder in (Lebens-)Gefahr geraten

  21. Wolfgang K. Sun 7 Jul 2019 at 11:19 - Reply

    Guten Tag,
    Der Vergleich mit der Bergrettung ist ein guter. Es werden ja regelmässig in den Dolomiten in Bergnot gerettete nach Tunesien oder Lybien geflogen und umgekehrt.
    Falsch: Der Transport erfolgt in der Regel zum nächstgelegenen Landeplatz.

    • Andreas Wagner Sun 7 Jul 2019 at 12:58 - Reply

      Richtig und falsch.
      Richtig, auch dies ist eine Rettung aus Not.
      Falsch ist die Eingrenzung auf ein Rechtsgut: Der aus Bergnot gerettete stellt in der Regel keinen Asylantrag. Wenn doch, könnte er den dann ohne Probleme in Italien stellen.
      Dies geht so für den Bootsflüchtling weder in Libyen (Darüber herrscht ja glücklicherweise weitgehend Einigung.) noch in Tunesien (Darüber herrscht unter Fachleuten Einigung.) sodass hier eben die Mittelmeeranrainerstaaten ihrer Verantwortung nachkommen müssen. Dass mit den Folgen weder Griechenland, noch Malta oder Italien nicht alleine gelassen werden dürfen, ist zwar ein Lippenbekenntnis aller Politiker, das jedoch bis jetzt nicht in effektives Handeln umgesetzt wurde. Daran ist jedoch auch die Blockadepolitik der italienischen Regierung schuld.
      Schuld daran haben aber nicht die Bootsflüchtlinge.

  22. Andreas Bitz Sun 7 Jul 2019 at 14:50 - Reply

    Schade: Der Verfasser diskreditiert sich und seinen Beitrag. Es geht doch darum, das Ertrinken im Mittelmeer zu beenden, nicht die Überfahrt sicher zu machen. NGO-Schiffe verführen Schlepper und Geschleuste die Überfahrt zu wagen. Salvini und Vorgänger haben die Zahl der Toten stark reduziert: 2016 waren es 5.143, 2017 3.139, 2018 2.299, bis 25. Juni 2019 insgesamt 597.

    • Andreas Wagner Mon 8 Jul 2019 at 10:18 - Reply

      Diese Aussage ist falsch. Es gibt mehere Studien, die dies eindeutig widerlegen.

      Zum Beispiel hier:
      https://blamingtherescuers.org/

      • Peter Zeller Mon 8 Jul 2019 at 13:22 - Reply

        Sehr geehrter Herr Wagner,

        Ihre Einstellung läuft doch letztlich auf offene Grenzen hinaus. Aber was passiert danach? Haben Sie dazu Vorstellungen.

        Bei den Linken ist mir aufgefallen, daß sie zwar offene Grenzen für alle fordern, aber das Danach wollen sie nicht diskutieren. Das wollen die Atheisten dem Herrgott überlassen.(Nur so: Ich bin selbst Atheist, aber nicht links.)

  23. Andreas Wagner Mon 8 Jul 2019 at 14:43 - Reply

    Sehr geehrter Herr Zeller,

    ich bin Christ und eher links, passt also…..

    Aber Sie übersehen, dass es sich um Probleme auf versichieder Ebenen handelt.
    1. Zunächst der für mich selbstverständliche Punkt, dass man Menschen, die die in (See)Not sind, retten muss. Dies ist für mich eine Akt der Menschlichkeit.
    2. Daraus folgert nicht automatisch ein Akt der Willkür oder offenen Grenzen. Die Meschenrechtscharta sagt ausdrücklich,dass die Zielstaaten Asyl regulieren oder verweigern können.Oder eben geordnete Verfahren durchführen können. An anderer Stelle habe ich auch darauf hingeweisen, dass es eine EU-weite Regelung geben muss. Hier blockiert allerdings u.a. Italien.
    3. Es gibt immer wieder Vorschläge, wie die Situation verbessert werden kann. Diese werden allerdings nicht von der Politik aufgegriffen. Es ist also nicht so, dass es keine Nachdenken über das Danach gibt.
    4. Fakt ist allerdings auch, dass Menschen schon immer vor Hunger, Krieg, Unsicherheit, aus religiösen Gründen u.s.w. geflohen sind. Amerikas Besiedlung ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel. Wenn man dies verhindern will, muss man die Situation in den Herkunftsländern verändern. Und da steht oft unser Egoismus (Waffenhandel) den notwendigen Schritten im Weg.
    5. Fakt ist auch, dass Europa nur einen kleinen Teil der weltweiten Flüchtlinge aufnimmt und versorgt. Die Hauptlast tragen vor allem die armen Staaten Afrikas und Asiens.
    6. Will man Fluchtursachen bekämpfen, darf man nicht, wie unsere Politiker dies leider tun, die Augen vor den drängenden Problemen der Menschheit verschließen. Und dazu gehören Hunger vs. Spekulation mit Lebensmitteln/Biokraftstoffe, Klimaveränderungen vs. Leugnen deselben u.s.w.
    7. Ich gestehe an dieser Stelle gerne, dass ich keine allumfassende Lösung anzubieten habe. Aber, erlauben Sie mir die etwas provokante Aussage: Ich bin auch nicht bereit, Politiker für Scheinlösungrn zu bezahlen.
    8. Ich hoffe, dass ich zum Ausdruck bringen konnte, dass ich keinesfalls naiv und krzfristig denke.

    Mit freundlichen Grüßen!

    • Andreas Wagner Mon 8 Jul 2019 at 14:47 - Reply

      Sorry: Tippfehler:
      es muss natürlich “verschiedenen”, “Menschenrechts…”, “hingewiesen” und “kurzfristig”!

      Wer (Tipp-)Fehler findet, darf diese behalten….

    • Ulrich Reinhardt Wed 10 Jul 2019 at 11:07 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      um noch einmal kurz meine Thesen dazu zusammen zu fassen:

      1. Auch ich bin der Überzeugung, dass jeder (ohne Ausnahme) aus Seenot gerettet werden muss. Gleichgültig ob er sich selbst in diese bringt oder nicht.

      2. Ich bin aber noch darüber hinaus auch der Überzeugung, dass wir die Unzahl von Flüchtlingen welche in der Sahara sterben benfalls so weit wie möglich retten müssen und dass ebenso die katastrophale Lage der Flüchtlinge in Libyen so weit wie möglich gelöst werden muss.

      3. Die ganze Verengung der Diskussion allein auf das Mittelmeer und die Seenot ist in Wahrheit einer der primären Gründe warum man hier zu keiner nachhaltigen Lösung kommt.

      4. Fakt ist, dass der größte Teil der Menschen die nach Europa fliehen nicht aus substanzieller Not, sondern aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen flieht. Die Flüchtlinge aber welche tatsächlich in substanzieller Not sind, haben weder die Mittel noch die Möglichkeiten in die EU zu fliehen. Sie bleiben in Afrika usw. und werden dort von uns vollständig im Stich gelassen.

      5. Solange die SAR Konvention in der derzeitigen Form weiter mißbraucht wird um damit ganz andere Ziele zu erreichen, werden unbegrenzt weiter Menschen sterben. Der quallvolle Tod dieser Menschen ist daher unmittelbar auch den sogenannten Seenotrettern anzulasten – wie ebenso der Untätigkeit und dem Zynismus der EU Regierungen, gleichgültig ob sie sich Pro- oder Gegen Flüchtlinge positionieren. Den auch die vermeintlich für Flüchtlinge agierenden helfen echten Flüchtlingen nur, wenn diese den Boden der EU erreichen, und damit eben nicht primär denen welche in substanzieller Not sind, sondern primär Wirtschaftsflüchtlingen und damit eben genau nicht denjenigen für die eigentlich das Asylrecht gedacht ist.

      6. Genau diejenigen welche also eigentlich Asyl benötigen würden, werden von uns im Stich gelassen und Einwanderer welche in Wahrheit kein Asyl benötigen werden von uns mit immensem finanziellen Aufwand innerhalb der EU versorgt.

      Die Perversion dieses Systems und sein Totalversagen sind schier unbeschreiblich: man lässt die im Stich, welchen man helfen müsste und zahlt Unmengen an Geld an Einwanderer welche kein Asyl benötigen und dieses also lediglich ausnutzen.

      Deshalb:

      7. Ist es zwingend erforderlich sofort den Seeweg zu sperren und zugleich (!) die Möglichkeit zu schaffen, südlich der Sahara in entsprechenden Auffanglagern einen Antrag auf Asyl stellen zu können.

      Nur so kann dass Massensterben und das katastrophale Elend in Libyen zumindest größtenteils ein Ende finden.

      Hochachtungsvoll

  24. Andreas Wagner Thu 11 Jul 2019 at 11:17 - Reply

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    zu 1. Einverstanden
    zu 2. Einverstanden, nur sehe ich dort kaum Handlungsspielraum ohne dass die EU zu einer Konfliktpartei wird.
    zu 3. Die Verengung findet statt, weil
    a) Die EU nur im M ittelmeer tatsächlich aktiv handeln kann (und muss) und
    b) durch iht Nichthandlen die Konzeptlosigkeit der Politik der EU in aller Brutalität offenbart wird.
    zu 4.) Diese Unterscheidung, die Sie treffen, ist für mich nicht haltbar in dem Sinne, dass die Menschen fliehen, um ihrer Notlage zu entkommen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Etwas sehr menschliches, was im Übrigen wir Europäer vor nicht all zu langer Zeit selbst auch gemacht haben. Die Einteilung, die Sie treffen, ist bezogen auf unsere Gesetze korrekt, aber unsere Gesetze sind nicht die Fluchtursache.
    zu 5. Hier werden wir zu keinem Konsens finden. Ich akzeptiere Ihre Meinung, bin selbst aber, wie Sie wissen, einer grundsätzlich anderen.
    zu 6.Hier stimme ich Ihnen insoweit zu, dass die Konzeptlosigkeit der Politik sowohl in Bezug auf die Fluchtumstände als auch in Bezug auf die Bekämpfung der Fluchtursachen eine humane Lösung verhindert.
    zu 7. Dies ist weder technisch möglich, noch rechtlich umsetzbar. Menschen werden den Weg nach Europa suchen. Und der führt in der Regel über das Meer.

    Hochachtungsvoll

    • Dr.Walterscheid Wed 7 Aug 2019 at 23:07 - Reply

      Sehr geehrter Herr Wagner
      Ihre These ist also, dass “Seenotrettung” ( in der aktuellen Form ) bedeutet, dass die Geretteten Anspruch hätten, in einem Land anlanden zu dürfen, in dem sie, möglichst erfolgreich, Asyl beantragen können. Somit würde Seenotrettung in ihrem eigentlichem Sinne missbraucht. Oder ist ihre These auch nur ansatzweise belegbar ?

  25. Ulrich Reinhardt Thu 11 Jul 2019 at 19:40 - Reply

    Sehr geehrter Herr Wagner,

    zur Frage der technischen Machbarkeit:

    Mit TARS Luftschiffen welche auf Lampedusa, Gavdos, und anderen geeigneten Inseln stationiert werden in Kombination mit einer Höhenplattform welche vor allem auch als weiteres Relais dient sowie Drohnen hoher Reichweite lässt sich die gesamte Küste Nordafrikas lückenlos abdecken bis dahin, dass nicht einmal ein Schwimmer oder eine Luftmatratze unentdeckt blieben.

    Solche Aufklärungssysteme kosten nicht einmal viel, tatsächlich sind TARS Luftschiffe eines der kosteneffizientesten Systeme überhaupt welche jede Luftmatratze auf nicht weniger als 200 km Radius aufdecken könnten. Die in Seenot geratenen dann mittels Kriegsschiffen der EU aufzunehmen wäre im Weiteren höchst einfach.

    So viel zur technischen Machbarkeit. Die genannten Systeme sind ohne Kinderkrankheiten von der Stange weg sofort kaufbar, verfügbar, kosten nicht einmal viel und die notwendigen Kriegsschiffe sind ohnehin schon vorhanden ohne dass ihre Milliardenkosten welche für sie aufgewendet wurden bisher irgendeinen praktischen Nutzen hatten.

    Zur Frage der rechtlichen Umsetzbarkeit:

    Mit Aufnahme auf das Kriegsschiff endet automatisch die Seenot da sich die in Seenot geratenen damit an einem sicheren Ort befinden. Per definitionem sind sie damit nicht mehr in Seenot und daher entfällt der Weitertransport an einen anderen sicheren Ort gemäß SAR Konvention. Kein privates Rettungsschiff könnte dann noch angeben es würde lediglich einen sicheren Ort anfahren um mit diesem Vorwand europäische Häfen anzusteuern. Damit wäre die SAR Konvention eingehalten und die in Seenot geratenen im Weiteren nicht mehr in Seenot.

    WENN die EU dann im Weiteren eigene Unterkünfte und Zentren für die Bearbeitung in Nordafrika hätte, könnte man die in Seenot geratenen dorthin transportieren. Damit ist im Weiteren ebenfalls keine Weiterfahrt in einen europäischen Hafen notwendig, da die ehemals in Seenot geratenen ja explizit dort einen Asylantrag stellen können und dort von der EU untergebracht werden bis ihr Asylantrag geprüft wurde.

    Eine solche Unterbringung und Prüfung außerhalb der EU wäre im Weiteren sehr viel kostengünstiger als das bisherige System und würde alle Vorteile miteinander verbinden: die Möglichkeit für Asyl suchende dieses zu erlangen und zugleich die Verhinderung von illegaler Einwanderung und darüber hinaus die Möglichkeit sogleich ganz ohne die lebensgefährliche Überfahrt in einem solchen Asylzentrum seinen Antrag bearbeiten zu lassen.

    Damit fiele das ganze perverse derzeitige System in sich zusammen. Rechtlich wäre das ganze meiner Ansicht nach absolut möglich. Es würde den Warlords, Mafiagruppen und sonstigen Verbrechern die Grundlagen entziehen und das Sterben im Mittelmeer weitgehend beenden.

    Dazu noch beschließend: Sie nannten die Befürchung, dass die EU mit einem Eingreifen in der Sahara dort selbst zur Konfliktpartei werden würde und daher die EU nur im Mittelmeer aktiv handeln kann. Das ist grundfalsch. Zum einen ist die EU längst eine Konfliktpartei in ganz Nordafrika und dort tief involviert, zum anderen wäre sie selbst bei einer totalen Beschränkung aller Aktivitäten nur auf das Mittelmeer weiter Konfliktpartei da ihre Handlungen auf dem Mittelmeer direkte Wirkungen sowie weitere Fern- und Nebenwirkungen in Nordafrika tief in das Land hinein entfalten.

    Diese scharfe Trennung von Meer und Nordafrika ist einer der Grunddenkfehler überhaupt. Die scheinbare Seenotrettung im Mittelmeer, die Förderung libyischer Verbrecher und Milizen, Warlords und anderer Machtgruppierungen welche sie zur Folge hat – all dies bedeutet, dass die EU selbst nur mit ihrer Mittelmeeerpolitik längst Konfliktpartei ist.

    Und statt irgendwelche Auswanderung von Europäern vor mehr als 100 Jahren zu bemühen sollten wir die Frage stellen, was für eine Verantwortung sich beispielsweise aus dem viel näher (2011) liegenden Militäreinsatz in Libyen ergibt, welcher die ganze Misere erst so richtig angefacht hat.

    Wir sind Konfliktpartei, fördern dort aber im Endeffekt die Feinde der Menschenrechte, Verbrecher und organisierte Kriminalität auf allen Seiten um damit scheinbar Flüchtlingen zu helfen und umgekehrt um weitere Einwanderung zu verhindern, was beides gleich verwerflich, amoralisch und von unfassbarem Zynismus, extremer Menschenverachtung und Heuchelei ist.

    Wir haben also nicht die Wahl ob wir Konfliktpartei sind oder nicht, stattdessen sollten wir in diesem Konflikt endlich uns für die Seite entscheiden auf der wir eigentlich stehen sollten, nämlich die Seite der Menschenrechte. Stattdessen nähren beide Seiten (Pseudoretter wie auch ihre Gegner) ein System welches seiner Natur nach das genaue Gegenteil darstellt.

    Hochachtungsvoll

  26. meinekleinemeinung Mon 15 Jul 2019 at 23:05 - Reply

    ME wird hier der Begriff “sicherer” Hafen dadurch ausgedehnt, dass man als sicher nur noch einen Hafen ansieht, der nicht nur physisch (Nahrung, ärztliche Behandlung, kein Kriegsgebiet) sicher ist, sondern eine Art EU-GRch oder EMRK-konforme Rechtsordnung aufweist. Das ist wohl eher nicht das, was die Verfasser der Seerechtskonvention im Sinn hatten, aber vielleicht kann ja einer der Experten hier die Materialien nennen, aus denen diese Rechtsauffassung resultiert.
    Was man sich durchaus fragen kann: warum schaltet SeaWatch den EGMR ein, wenn es sie hinterher eh nicht juckt, wie er entscheidet?
    Und warum läuft man nicht ebenso rabiat in einen französischen Hafen ein, wenn man von dort nur eine Nicht-Antwort, von Italien aber ein klares Nein erhalten hat?
    Dass auf Lampedusa in den 2 Wochen von Racketes (racketeer?) Herumdümpeln ohnehin mehr Leute angekommen sind als auf dem Schiff waren ist wohl nur ein Nebenaspekt. Da haben beide Seiten ein Exempel statuieren wollen. Rackete wollte ihre Agenda (“alle 500000 müssen nach Europa kommen”) , Italien seine (von der EU mitgetragene und mitverantwortete!!!) Anti-NGO-Retter/Schleuser-Politik durchsetzen.

  27. Laubeiter Tue 16 Jul 2019 at 14:15 - Reply

    Ich möchte die Frage stellen, inwiefern es bei den Positionen des Vereins Seawatch und der Regierung Italiens um etwas geht, das weder Seawatch noch die Regierung Italiens allein bestimmen, nämlich das Ende der Patroullien der EU vor Libyen. Es mag vielleicht sein, dass die EU ihre Patroullien auch deshalb beendet hat, weil die Regierung Italiens darauf gedrängt hat, aber die EU-Regierungen haben mit großer Sicherheit auch aus eigenen Interessen die Patrouillien beendet. Nun ist also ein Abschnitt des Mittelmeeres zwischen Libyen und Italien freier passierbar als zur Zeit der EU-Patroullien und die Gefahr für Passagiere nicht hochseetüchtiger Boote, dort in Not zu geraten, ohne Hilfe zu bleiben und zu ertrinken, ist gestiegen. Ob die EU das erreichen wollte durch das Ende der Patroullien oder nicht, hat sie nicht erklärt, aber die EU signalisiert für mich etwas Ähnliches, als würde ein Land mit hohen Bergen sagen, wir schaffen unsere Bergrettung ab und überlassen Bergsteiger ihrem eigenen Risiko.

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