10 März 2014

Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke

Wenn Juristen überhaupt auf die empirischen Wissenschaften zurückgreifen, tun sie das meistens, um ihre Rechtsansicht zu untermauern. Häufig nutzen sie empirische Erkenntnisse daher – bewusst oder unbewusst – nur selektiv; die Auswahl der Quellen wird hingegen nicht thematisiert. Lawyers, könnte man angelehnt an Andrew Lang sagen, „use statistics in the same way that a drunk uses lamp-posts – for support rather than illumination.“ Da macht auch die Beschneidungsdebatte keine Ausnahme. Eine Ausnahme muss aber bleiben, wie nun manche Beschneidungsgegner einen Autor angreifen, der diesen Umgang mit Empirie zum Thema macht.

Was ist passiert?

Hendrik Pekárek hat Ende des vergangenen Jahres in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik einen „evidenzbasierte[n] Blick auf die Beschneidungsdebatte“ geworfen. Pekárek ist Research Fellow und Doktorand bei den Berliner Studien zum Jüdischen Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er geht den medizinischen Argumenten nach, die in der juristischen Diskussion für oder wider die medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidung ins Feld geführt worden sind. Der Versuch: die verwendeten medizinischen Studien auf ihre Beweiskraft zu untersuchen und ihnen widersprechende Studien gegenüberzustellen. Die evidenzbasierte Medizin liefert ihm dafür Kriterien wie das Studiendesign, das Publikationsmedium und das Vorliegen von Interessenkonflikten. Das Ergebnis: Die Auswahl vieler von den Beschneidungsgegnern in Bezug genommener Quellen in dieser Debatte ist angreifbar. Damit geht eine inhaltliche Pointe einher: Während die Beschneidungsgegner die gesundheitlichen Gefahren der Zirkumzision überschätzten, unterschätzten sie ihre Vorteile. Nur die Forderung nach effektiver Schmerzbehandlung lasse sich empirisch überzeugend untermauern. Allein aufgrund der Risiken und Auswirkungen der Beschneidung könne den Eltern die Möglichkeit einer rechtfertigenden Einwilligung schwerlich verweigert werden.

Holm Putzke, Strafrechtsprofessor und 2012 als Beschneidungsgegner über die Rechtswissenschaften hinaus bekannt geworden, antwortete Ende Januar. Der Eintrag auf seiner Homepage verweist auf einen Blogbeitrag von Harald Stücker zu Pekáreks Artikel, der präzise auf den Punkt brächte,

 „warum der Beitrag wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt, mit anderen Worten: wissenschaftlich wertlos ist.“

Und:

„Erneut zeigt sich, was passieren kann, wenn der klare Blick auf Fakten und grundlegende ethische Wertungen durch persönliche Betroffenheit verstellt ist. Doch selbst dieser Aspekt vermag nicht zu erklären, warum Pekárek einen derart evident tendenziösen Text verfasst hat und auch dadurch seine mangelnde wissenschaftliche Befähigung dokumentiert.“

Ende Februar ergänzte Putzke diesen Eintrag um einen Hinweis auf die inzwischen erschienene Erwiderung Rolf Dietrich Herzbergs in der ZIS und dessen Vorwurf, Pekárek verfälsche die Aussagen anderer Personen.

Putzke vergreift sich (erstens) im Ton, verdreht (zweitens) das Anliegen Pekáreks und konstruiert (drittens) dessen Befangenheit, um ihn von der Debatte auszuschließen.

Erstens: der Tonfall

Warum provoziert gerade der evidenzbasierte Ansatz Pekáreks eine solche Reaktion? Vermutlich, weil Putzke selbst die Fakten und den intellektuell aufrichtigen Umgang mit ihnen gerade für sich in Anspruch nimmt. Da wird Widersachern schon mal „Ahnungslosigkeit oder Täuschungsabsicht“ vorgeworfen, wenn sie von anderen Tatsachen ausgehen. Und Pekáreks Text ist eben „evident tendenziös“. Dass Pekárek sich auf objektive Kriterien beruft, scheint das ganze für Putzke nur noch perfider zu machen. Es muss ein Wolf im Schafspelz am Werk sein. So argumentiert auch Harald Stücker in dem Blogeintrag, den Putzke so präzise findet, wenn er Pekárek die „Fassade der unvoreingenommenen Neutralität“ zum Vorwurf macht. Eine solche Fassade – das muss man ihm lassen – vermeidet Putzke jedenfalls gewissenhaft. Leider vermeidet er auch jede Auseinandersetzung in der Sache – und ersetzt sie durch Angriffe auf die Person.

Zweitens: die Beweisführung

Die Irritation wird auch nicht geringer, wenn man Putzke als inhaltliche Auseinandersetzung die Verweise auf Herzberg und Stücker zugesteht. Deren Kernvorwurf ist, dass Pekárek empirisch beantworten wolle, was nur Ethik (Stücker) oder Juristerei (Herzberg) beantworten könnten. Dass Pekárek das normative Problem gar nicht in Zahlen aufgehen lassen will – „[d]ie Frage nach der Zulässigkeit der medizinisch nicht   indizierten Zirkumzision ist und bleibt eine komplexe normative Wertung“ –, wird zur Nebensache. Um den Pekárek’schen Argumenten die inhaltliche Auseinandersetzung zu verweigern, wird der Text von dessen Kritikern einfach umgeschrieben.

So wirft Herzberg Pekárek vor, er überschütte den Leser mit „Einzelheiten aus ‚aktuellen internationalen Studien’, in deutlicher Voreingenommenheit zugunsten der Arbeiten, die ‚keine Unterschiede im generellen sexuellen Empfinden, sexuellen Wünschen, vorzeitiger Ejakulation und erektiler Dysfunktion zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Männern’ herausgefunden zu haben behaupten.“ An der in Bezug genommenen Stelle sagt Pekárek allerdings ganz anderes. Er weist darauf hin, dass eine Studie – von Putzke zum Nachweis von Sensibilitätsverlusten angeführt und in Zusammenhang mit Erektionsstörungen gestellt – die von Herzberg zitierten Nachteile nicht feststellen konnte. Auch wenn Putzke die Gefahr der Erektionsstörungen nicht unmittelbar mit der Studie belegt, sondern aus (und in Widerspruch zu) ihren Ergebnissen folgert, ist doch Pekáreks Aussage eine vollkommen andere, als Herzberg ihm unterstellen will.

Drittens: das Betroffenheitsargument

Schließlich – und hier bekommt sein Kommentar noch einen besonderen Beigeschmack – spricht Putzke Pekárek wegen „persönliche[r] Betroffenheit“ die Fähigkeit ab, einen sachlichen Beitrag zur Beschneidungsdebatte zu leisten. Die Berliner Studien zum jüdischen Recht wie auch alle, die beschnitten sind oder Kinder haben beschneiden lassen, haben also zu schweigen.

Das Betroffenheitsargument krankt zweifach: Erstens fußt es auf dem Irrtum, eine Debatte profitiere davon, wenn man möglichst viele davon ausschließt, wahlweise weil sie betroffen sind oder eben nicht. Denn umgekehrt könnte das Argument ja auch funktionieren. Und zweitens suggeriert das Betroffenheitsargument, es gäbe so etwas wie Neutralität in dieser Frage und diese sei nur auf Seite der Beschneidungsgegner, der nicht Beschnittenen, der nicht Gläubigen zu finden. Das ist ebenso Unsinn, wie Frauen von der Gleichbehandlungsdebatte auszuschließen. Hier soll der juristische Diskurs abgeriegelt werden gegen vermeintlich fremde Einflüsse, gegen einen Brauch und seine Anhänger. Die Debatte soll nach dieser Logik eine Debatte über andere bleiben. Übrig bleiben Richter, die über das Fremde richten.

Pekárek mag auch zum normativen Problem eine Position haben. Das machte seinen Aufsatz aber nicht unwissenschaftlich oder seine sachliche Auseinandersetzung verwerflich. Im Gegenteil: Der sorgfältige Umgang mit empirischen Argumenten ist Voraussetzung für gute Wissenschaft. Wer Pekárek Unsachlichkeit nachweisen will, muss schon an seinen Methoden ansetzen. Er hat sie offengelegt. So bleibt Putzkes Beitrag nur ein Angriff auf die Debattenkultur in der Rechtswissenschaft.


SUGGESTED CITATION  Bethge, Johannes; Zwiffelhoffer, Lara: Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke, VerfBlog, 2014/3/10, https://verfassungsblog.de/evident-daneben-antwort-auf-holm-putzke/, DOI: 10.17176/20170202-141101.

No Comments

  1. Gast Mo 10 Mrz 2014 at 18:26 - Reply

    Was für ein Kindergarten!

  2. Kühl Mo 10 Mrz 2014 at 18:34 - Reply

    Gelungener Beitrag. Hat mir gut gefallen. Es entbehrt ja nicht einer gewisser Ironie, dass gerade Prof. Putzke anderen vorwirft sich im Ton zu vergreifen.

  3. Mathias Voss Mo 10 Mrz 2014 at 19:35 - Reply

    Die Debatte über die anatomischen Folgen von Genitalbeschneidungen wird ja schon seit längerem in der Medizin geführt, insbesondere zwischen Ärzten aus den USA aus Europa. In diesen Zusammenhang muss man auch den Aufsatz von Herrn Pekárek einordnen.

    Natürlich wäre es grundfalsch, Betroffene von dieser Diskussion ausschließen zu wollen. Ganz im Gegenteil ist es sogar sehr wichtig, dass sich auch Betroffene dazu äußern. Das betont übrigens auch Herr Stücker im vorletzten Absatz seines Beitrags. (Ich persönlich bin z.B. selbst beschnitten.)

    Allerdings sollte man natürlich auf mögliche Voreingenommenheiten und Interessenkonfltikte achten. Solche Voreingenommen *können* bestehen; teilweise sind sie auch deutlich erkennbar. Es gibt diverse psychologische und soziologische Gründe, um sich Genitalbeschneidungen schön- bzw. schlechtzureden, insbesondere, wenn man selbst betroffen ist. Diese Abläufe kann man gut verdeutlichen an der Paralleldiskussion um FGM. Dabei treten ganz ähnliche psychologische und soziologische Effekte auf.

    Nehmen wir als Beispiel eine Frau aus dem Sudan, deren Klitoris amputiert wurde. Sie sieht das als wichtige Tradition Ihres Stammes an und ließ auch selbst die Klitoris ihrer Tochter amputieren. Nun hält diese Frau eine Amputation der Klitoris für völlig harmlos oder sogar für nützlich. Solche Menschen *gibt* es in diesen Kulturen, und zwar weit häufiger, als viele Leute im Westen glauben. Bei dieser Frau wird nun jeder, der halbwegs unvoreingenommen an die Diskussion herangeht, bemerken, dass sie ein ganz offensichtliches Interesse daran hat, diesen Eingriff schönzureden. Vielleicht verteidigt sie ihn, weil sie eine wichtige Praxis ihrer eigenen Kultur nicht kritisieren möchte. Vielleicht kann sie sich auch einfach nicht eingestehen, dass ihre eigenen Genitalien schwer geschädigt wurden, und dass sie ihrer Tochter den gleichen Schaden zugefügt hat. Solche Voreingenommenheiten sind natürlich nicht zwingend vorhanden, aber sie sind sehr naheliegend. Und wenn man Zuhörer aus der westlichen Welt darauf hinweist, werden die weitaus meisten das auch ganz offensichtlich finden.

    Derartige psychologische und soziologische Abläufe finden sich ganz ähnlich auch bei der Diskussion um männliche Genitalbeschneidungen. Ich habe b.Z. mehrfach mit US-Amerikanern diskutiert, die offensichtich nicht in der Lage waren, diese Praxis auch nur im geringsten zu hinterfragen. Selbst die psychologischen Effekte und die Notwendigkeit einer Schmerzbehandlung werden dort oft heute noch geleugnet. Teilweise kamen dabei Rechtfertigungsversuche, die identisch waren mit solchen, die auch aus Pro-FGM-Kulturen kommen. Es gibt natürlich auch US-Amerikaner, die diese Praxis hinterfragen *können*, aber vielen fällt das sehr, sehr schwer. Das dürfte bei Moslems und Juden ähnlich sein, wobei dort noch die die religiösen Hintergründe hinzukommen. Die machen es noch schwerer.

    Ich kann diese Schwierigkeiten, diesen Eingriff zu hinterfragen, nachvollziehen. Ich habe selbst Jahre gebraucht, um mich zumindest ergebnisoffen möglichen Schäden durch meine eigene Beschneidung zu beschäftigen. Vorher konnte ich die Argumente von Kritikern nicht einmal ernsthaft zur Kenntnis nehmen. Ich kann mir zwar nur vorstellen, wie schwer das sein muss, wenn es auch um die eigenen Kinder und/oder um Grundlagen der eigenen Kultur bzw. Religion geht.

    Man kann und darf Leute, die selbst beschnitten sind, selbst beschnitten haben und/oder aus Pro-Bescheindungs-Kulturen stammen, nicht von der Diskussion ausschließen. Deren Standpunkt ist im Gegenteil sogar sehr wichtig. Aber soweit es um anatomische Folgen und mögliche Folgeschäden geht, muss man eine mögliche Voreingenommenheiten zumindest berücksichtigen.

    Ich stimme Ihnen darin zu, dass Herr Stücker und Herr Putzke sich im Ton vergriffen haben. Das ist allerdings im Rahmen dieser Diskussion leider häufiger passiert und war/ist auf beiden „Seiten“ leider fast schon eher die Regel als die Ausnahme.

    Inhaltlich stimme ich Herrn Pekárek völlig zu, dass eine fundierte Bewertung von Genitalbeschneidungen nur auf Grundlage der Erkenntnisse evidenzbasierter Wissenschaft erfolgen kann. Ob Herr Pekárek selbst wissenschaftlich fundiert argumentiert oder aus einer voreingenommenen Sichtweise heraus, ist eine andere Frage. Das mögen Mediziner beurteilen.

  4. tim tomson Mo 10 Mrz 2014 at 19:44 - Reply

    Dieser Artikel ist evident Zeitverschwendung. Hatte gehofft, hier einige wissenschaftliche Fakten zu lesen eingebettet in juristische Argumente. Oder ebendiese untermauert mit ebensolchen. Wurde enttäuscht. Buh!

  5. Stadisi Mo 10 Mrz 2014 at 20:43 - Reply

    Soweit die Replik darauf abziehlt, dass der Autor ohne weitere Begründung angegriffen wird, haben sie hier natürlich recht.
    Allerdings ist in der Arbeit von Pekárek was die Berufung auf Zahlen etc. angeht schon eine gewisse Tendenz zu erkennen:
    2 Bsp. dazu:
    Auf Seite 518 werden für Säuglinge in Israel und den USA 0,19% 0,2% 0,34% und für Erwachsene in Afrika 1,7-8,8% als einfache Komplikationsrate angegeben.
    Die Schlussfolgerung auf Seite 519, dass das Risiko mit dem Alter zunimmt lässt sich aus diesem Zahlenmaterial nicht signifikant feststellen, da hier zwei vollkommen unterschiedliche Gruppen (Afrika-Israel,USA;…) verglichen wurden.

    Auf Seite 519:
    „Des Weiteren halten…. bis zu 32% … einer evidenzbasierten Überprüfung nicht stand“
    …“…finden sich stattedssen Angaben von 0,01%, 0,55%, 0,9% 2,78-7,29%“ „Bei der Studie …handelt es sich somit um eine klassische „Ausreißerstudie“.
    Hier wird vom Author das Ergebnis einer Studie als Ausreiser bezeichnet. Denn lässt man die 2 Extremwerte oben und unten weg, so kommt man auf einen Mittelwert von ca. 2,88%. Der kritisierte Wert von 32% liegt hier um das 11,1 fache höher. Umgekehrt ist aber der Wert von 0,01% um das 288 fache geringer als der Mittelwert und auch um das 55 fache kleiner als der nächst höhere Wert.
    Dass der Author diese Studie nicht als Ausreiser kennzeichnet hinterlässt den Eindruck, dass die Studie nicht unbdingt neutral abgefasst wurde sondern geringe Werte tedentiell bevorzugt werden.

    Für eine evidenzbasierte Studie und insbesondere, da in der Studie selbst öfters das geringe Datenmaterial erwähnt wird, wäre ein umfangreiche Recherche in medizinischen Datenbanken notwenig gewesen, die lt. der Studie aber nur anhand von Metasuchmaschinen und 2 (kostenlosen) Datenbanken gemacht wurde.

  6. Hans Adler Mo 10 Mrz 2014 at 21:09 - Reply

    Das große Problem bei der medizinischen Debatte:

    Die Auswirkungen von Genitalbeschneidungen kann man nicht mit Doppelblindversuchen untersuchen. Und man kann sie erst dann auf die zuverlässigste Art untersuchen, nämlich indem man bei einer Gruppe von Probanden zufällig die einen beschneidet und die anderen nicht, wenn man sich *vorher* festgelegt hat, dass solche Experimente ethisch vertretbar sind. Das schließt sehr viele Forscher von vorne herein aus.

    Am viel extremeren Beispiel der sog. pharaonischen Beschneidung sieht man sehr deutlich, wohin das führt. Einen Arzt, der damit solche Versuche machen würde, würde man zu Recht als offensichtlich kriminellen Gesinnungstäter nicht ernst nehmen. Seine mögliches Ergebnis, dass die pharaonische Beschneidung bei ‚richtiger‘ Durchführung harmlos und weitgehend schmerzfrei ist und außerdem die Gefahr, sich in der Folge mit AIDS zu infizieren, um 2% reduziert, würde zu Recht niemand glauben.

    Zurück zur Genitalbeschneidungen bei Jungen und Männern. In den medizinischen Metastudien gelten die afrikanischen Studien, die bei ihren zahlreichen Probanden zufällig eine Beschneidung ausführen oder nicht als besonders zuverlässig, da methodisch sauber. Diejenigen Studien, die nur Männer untersuchen, die von anderen unabhängig von der Studie sowieso auf eigenen Wunsch beschnitten werden/wurden, gelten dagegen als weniger aussagekräftig.

    Außer Acht bleibt dabei der Einfluss des Ausführenden der Untersuchung. Selbst im eigentlich methodisch viel weniger problematischen vorklinischen Bereich der medizinischen Forschung ist Betrug leider offensichtlich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Von 53 in einer berühmten Arbeit untersuchten wegweisenden Arbeiten aus der Krebsforschung waren nur 6 reproduzierbar! Bei den anderen gaben die Autoren z.T. auf Nachfrage unter vier Augen freimütig ihre Manipulationen zu. http://www.nature.com/nature/journal/v483/n7391/full/483531a.html

    In der klinischen Forschung gibt es ähnlich schlimme Skandale wie z.B. den Fall des Ludwigshafener Arztes, der über Jahre die Fachwelt mit frei erfundenen Studien zum Narren hielt und veranlasste, wirkungslose Mittel einzusetzen. Das flog schließlich auf, weil jemand auffiel, dass diese Studien nicht durch die Ethik-Kommission gingen.

    Den Schmerz, den wenn schon nicht alle, dann zumindest viele Säuglinge bei einer Beschneidung empfinden, kann man erahnen, wenn man sich einige der vielen Youtube-Videos von medizinischen Beschneidungen in den USA anschaut. Da wird teils minutenlang an der nicht oder unzureichend betäubten Vorhaut herumgeschnitten, aus guten Gründen immer ohne V