21 June 2010

Fluch der Karibik: Von Tortuga Bay bis Guantanamo

Daniel Heller-Roazen: Der Feind aller. Der Pirat und das Recht. S. Fischer, 2010

Von der Antike bis heute werden Waren vorzugsweise auf dem Seeweg transportiert. Das ist nicht nur billig und schnell, sondern hat auch den Vorteil, dass man nicht ständig das Hoheitsgebiet von Staaten durchqueren muss, deren Zöllner an jeder Grenze erneut die Hand aufhalten. Das offene Meer gehört niemandem. Kein Staat kann dort draußen sein Recht und seine Ordnung durchsetzen. Die Kehrseite: Dort draußen im rechtsfreien Raum, da lauern die Piraten.

Das Verhältnis von Staat und Piraterie ist der Gegenstand des neuen Buches von Daniel Heller-Roazen. Der Komparatistikprofessor aus Princeton versucht sich darin an nichts geringerem als der Rekonstruktion des Piraten als einer fundamentalen Kategorie des Rechts und der Politik von der Antike  bis in die Gegenwart. Ausgangspunkt ist ein Satz aus Ciceros Alterswerk De Officiis, 44 v. Chr. geschrieben: „Der Pirat gehört nach der Definition nicht in die Zahl der Kriegsgegner, sondern ist der gemeinsame Feind aller.“

Mit dem Kriegsgegner, den man zwar bekämpft, kann man rechtliche Bindungen eingehen – Eide schwören, Gefangene tauschen, Frieden schließen. Im Unterschied zum Piraten, der sich jeder rechtlichen Bindung gerade entzieht, der das keinem Rechtsterritorium zugehörige offene Meer durchstreift, der keiner rechtsetzenden Macht unterworfen sein will und deshalb von jeder rechtssetzenden Macht verfolgt, bekämpft und getötet werden darf, ja muss. Der gemeinsame Feind des gesamten Menschengeschlechts.

Heller-Roazen lässt viel Mühe walten bei seiner völkerrechtlichen Spurensuche durch die Jahrhunderte, und er verlangt auch seinem Leser einiges an Mühen ab. Die Zahl antiker, mittelalterlicher und neuzeitlicher Autoren, die er zitiert und deutet, ist eindrucksvoll. Ziel seiner Überlegungen ist aber die Gegenwart, die der Denkfigur des „gemeinsamen Feindes aller“ eine ebenso vieldeutige wie beunruhigende Renaissance beschert hat.

Menschheitsverbrechen

Im 20. Jahrhundert entstanden Kategorien wie die des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“, die das klassische System von Krieg nach außen und Strafjustiz nach innen sprengten und die „Menschheit“ selbst zum Bezugspunkt nehmen. Der Begriff des Piraten als Feind des Menschengeschlechts half dabei – führte das Völkerrecht aber gleichzeitig in die Bredouille: Denn der Pirat, das ist das Andere, das Ausgeschlossene, der Ausnahmefall, der dem Normalfall erst Konturen verleiht. Mit der Menschheit als Angelpunkt des Völkerrechts, so Heller-Roazens These, rückt dieser Ausnahmefall vom Rand des Geschehens ins Zentrum. Der „Feind aller“ kann überall sein. Im Kampf gegen Feinde der Menschheit ist für Menschlichkeit kein Platz. Von Nürnberg führt ein direkter Weg nach Afghanistan und Guantanamo.

Bleibt die Frage, wie ein Literaturwissenschaftler dazu kommt, auf diese Weise in einem fremden Forschungsfeld, dem der Rechtshistoriker, zu wildern. Ist es Zufall, dass sich Recht und Literatur gerade bei den Autoren einander anzuziehen scheinen, die sich von dem dunklen Thema der Feindschaft und des Endes allen Rechtes faszinieren lassen?

Recht, ebenso wie Sprache, bindet Gesellschaften zusammen. Es schafft, ebenso wie Sprache, eine Grenze zwischen Innen und Außen. Wer das Recht allein als kulturelle Institution betrachtet, übersieht vielleicht eine zweite, kaum weniger wichtige Dimension von Recht: Recht als Gegenteil von Kampf, als Brücke über die Grenze zwischen Innen und Außen, als Verständigungsmöglichkeit zwischen Menschen, die kulturell nichts miteinander teilen. Wer diese Dimension im Bewusstsein hält, wird Heller-Roazens Buch mit Gewinn lesen, ohne sich von dessen düsteren Diagnosen allzu sehr beeindrucken lassen zu müssen.

Diese Rezension hätte eigentlich im Handelsblatt erscheinen sollen, was aber aufgrund irgendwelcher redaktioneller Gründe nicht geklappt hat – also als jungfräuliche Erstveröffentlichung an dieser Stelle.

Daniel Heller-Roazen: Der Feind aller. Der Pirat und das Recht. S. Fischer, 2010

Von der Antike bis heute werden Waren vorzugsweise auf dem Seeweg transportiert. Das ist nicht nur billig und schnell, sondern hat auch den Vorteil, dass man nicht ständig das Hoheitsgebiet von Staaten durchqueren muss, deren Zöllner an jeder Grenze erneut die Hand aufhalten. Das offene Meer gehört niemandem. Kein Staat kann dort draußen sein Recht und seine Ordnung durchsetzen. Die Kehrseite: Dort draußen im rechtsfreien Raum, da lauern die Piraten.

Das Verhältnis von Staat und Piraterie ist der Gegenstand des neuen Buches von Daniel Heller-Roazen. Der Komparatistikprofessor aus Princeton versucht sich darin an nichts geringerem als der Rekonstruktion des Piraten als einer fundamentalen Kategorie des Rechts und der Politik von der Antike  bis in die Gegenwart. Ausgangspunkt ist ein Satz aus Ciceros Alterswerk De Officiis, 44 v. Chr. geschrieben: „Der Pirat gehört nach der Definition nicht in die Zahl der Kriegsgegner, sondern ist der gemeinsame Feind aller.“

Mit dem Kriegsgegner, den man zwar bekämpft, kann man rechtliche Bindungen eingehen – Eide schwören, Gefangene tauschen, Frieden schließen. Im Unterschied zum Piraten, der sich jeder rechtlichen Bindung gerade entzieht, der das keinem Rechtsterritorium zugehörige offene Meer durchstreift, der keiner rechtsetzenden Macht unterworfen sein will und deshalb von jeder rechtssetzenden Macht verfolgt, bekämpft und getötet werden darf, ja muss. Der gemeinsame Feind des gesamten Menschengeschlechts.

Heller-Roazen lässt viel Mühe walten bei seiner völkerrechtlichen Spurensuche durch die Jahrhunderte, und er verlangt auch seinem Leser einiges an Mühen ab. Die Zahl antiker, mittelalterlicher und neuzeitlicher Autoren, die er zitiert und deutet, ist eindrucksvoll. Ziel seiner Überlegungen ist aber die Gegenwart, die der Denkfigur des „gemeinsamen Feindes aller“ eine ebenso vieldeutige wie beunruhigende Renaissance beschert hat.

Menschheitsverbrechen

Im 20. Jahrhundert entstanden Kategorien wie die des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“, die das klassische System von Krieg nach außen und Strafjustiz nach innen sprengten und die „Menschheit“ selbst zum Bezugspunkt nehmen. Der Begriff des Piraten als Feind des Menschengeschlechts half dabei – führte das Völkerrecht aber gleichzeitig in die Bredouille: Denn der Pirat, das ist das Andere, das Ausgeschlossene, der Ausnahmefall, der dem Normalfall erst Konturen verleiht. Mit der Menschheit als Angelpunkt des Völkerrechts, so Heller-Roazens These, rückt dieser Ausnahmefall vom Rand des Geschehens ins Zentrum. Der „Feind aller“ kann überall sein. Im Kampf gegen Feinde der Menschheit ist für Menschlichkeit kein Platz. Von Nürnberg führt ein direkter Weg nach Afghanistan und Guantanamo.

Bleibt die Frage, wie ein Literaturwissenschaftler dazu kommt, auf diese Weise in einem fremden Forschungsfeld, dem der Rechtshistoriker, zu wildern. Ist es Zufall, dass sich Recht und Literatur gerade bei den Autoren einander anzuziehen scheinen, die sich von dem dunklen Thema der Feindschaft und des Endes allen Rechtes faszinieren lassen?

Recht, ebenso wie Sprache, bindet Gesellschaften zusammen. Es schafft, ebenso wie Sprache, eine Grenze zwischen Innen und Außen. Wer das Recht allein als kulturelle Institution betrachtet, übersieht vielleicht eine zweite, kaum weniger wichtige Dimension von Recht: Recht als Gegenteil von Kampf, als Brücke über die Grenze zwischen Innen und Außen, als Verständigungsmöglichkeit zwischen Menschen, die kulturell nichts miteinander teilen. Wer diese Dimension im Bewusstsein hält, wird Heller-Roazens Buch mit Gewinn lesen, ohne sich von dessen düsteren Diagnosen allzu sehr beeindrucken lassen zu müssen.

Diese Rezension hätte eigentlich im Handelsblatt erscheinen sollen, was aber aufgrund irgendwelcher redaktioneller Gründe nicht geklappt hat – also als jungfräuliche Erstveröffentlichung an dieser Stelle.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Fluch der Karibik: Von Tortuga Bay bis Guantanamo, VerfBlog, 2010/6/21, https://verfassungsblog.de/fluch-der-karibik-von-tortuga-bay-bis-guantanamo/, DOI: 10.17176/20181008-135120-0.

2 Comments

  1. Wimmer Thu 26 May 2011 at 12:33 - Reply

    Es stellt sich nur die Frage, ob wir uns wirklich so weit von damals unterscheiden. Sklaven waren damals genau so normal wie heute Leiharbeiter und Departements als Einnahmequelle so selbstverständlich wie wir heute aus armen Ländern billige Lohnleistungen Inportieren.

  2. Jörg Drescher Mon 12 Nov 2012 at 22:27 - Reply

    Rudolf von Ihering hielt einen Vortrag mit dem Titel “Der Kampf ums Recht” – der Text wurde in ein Buch gefaßt und in mehrere Sprachen übersetzt. Er selbst war von der Nachfrage überrascht. Das war Ende des 19. Jahrhunderts. Tatsächlich beschreibt er das “Recht” nicht als reine Quelle des Friedens, vielmehr muß um sein “gutes Recht” gekämpft werden, es muß immer wieder aufs Neue erstritten und bekräftigt werden.
    Ohne das hier rezitierte Buch gelesen zu haben, scheint mir aufgrund den Texten von Ihering (z.B. auch “Der Zweck im Recht”) die “düstere Diagnose” doch sinnvoll – vielleicht auch, um überhaupt ein Licht zu sehen.

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