Joachim Wieland
Nachdem in der letzten Legislatur die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gescheitert war, könnte die Debatte nun wieder Auftrieb bekommen: Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Ärztetag eine Entkriminalisierung gefordert, und auch das britische Unterhaus stimmte endlich dafür. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht dazu zwar konkret nichts vor. Doch der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln, weil er die Würde von Schwangeren zu achten hat – und es sich dabei um eine absolute Achtungspflicht handelt.
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Laura Anna Klein
Letzte Woche schlug ein Bündnis aus 26 Verbänden und Organisationen einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor. Danach sollen Schwangerschaftsabbrüche bis einschließlich der abgeschlossenen 22. Woche nach der Empfängnis sowie bei medizinischer Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein und einkommensunabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Vorschlag orientiert sich an den grund- und menschenrechtlichen Maßstäben und eignet sich deshalb hervorragend als Diskussionsgrundlage für die weitere Reformdebatte, die sich politisch und gesellschaftlich in vollem Gange befindet.
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Marie Müller-Elmau, Eva Maria Bredler
Wer die liberale Demokratie zurückbaut, baut auch reproduktive Rechte zurück. Denn autoritär-populistische Parteien glauben an die Idee eines „reinen Volkes“, das sich als solches reproduzieren soll. Das ist Teil des autoritär-populistischen Playbooks, nach dem Parteien in den USA und in Polen schon erfolgreich regiert haben. Doch Abgrenzungsgesten funktionieren hier nicht: Das gleiche kann in Deutschland passieren.
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