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29 August 2025

Marx, Enemy of the Constitution?

Is it constitutionally permissible to hold a Marx reading group in the German Republic? According to a recent judgment of Hamburg’s Administrative Court: unclear. A reading group can apparently only take place as long as it does not “actively and combatively” promote Marx’s ideas, since “the social theory formulated by Marx” is in essential points “incompatible with the principles of the liberal democratic basic order” of the Federal Republic. The judgement is worth examining in detail.

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28 August 2025

Verfassungsfeind Marx?

Darf man in der Bundesrepublik unbehelligt einen Lesekreis zu Marx veranstalten? Laut Verwaltungsgericht Hamburg: Unklar. Stattfinden darf der Lesekreis ohne Einmischung staatlicher Behörden anscheinend nur, solange er sich nicht „aktiv-kämpferisch“ für Marx‘ Ideen einsetzt, da „die von Marx begründete Gesellschaftstheorie“ in wesentlichen Punkten mit den „Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar“ sei. Es lohnt sich, dieses Urteil im Detail anzuschauen.

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05 December 2024
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Offener Zugang zum Grundgesetz

Weltweit erstarken autoritäre Kräfte, die sich offen gegen demokratische Strukturen wenden. In der Rechtswissenschaft wird zumeist das klassische Instrumentarium der wehrhaften Demokratie diskutiert. Kaum eine Rolle spielt dagegen das Thema der Verfassungsrechtsvermittlung – obwohl für die Rechtsbefolgung und damit für die Resilienz der Verfassungsordnung Normverständnis bekanntlich viel wichtiger ist als Zwang. Welchen Beitrag aber leistet die Rechtswissenschaft, Verständnis für und Einsicht in den Wert unserer Verfassung zu fördern? Wie steht es überhaupt um ihr Verhältnis zur verfassungsrechtlichen Bildung?

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24 October 2023

Verloren und doch gewonnen

Nach Gerichtsentscheidungen aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen äußert sich nun auch die bayerische Rechtsprechung durch den Beschluss des VG München in erster Instanz und den Beschluss des BayVGH in zweiter Instanz zum Thema AfD als verfassungsschutzrechtlicher Verdachtsfall. Diesem Thema kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Landtagswahlen in Bayern und Hessen, bei denen die AfD einen Zugewinn von jeweils mehr als 4% im Vergleich zu den Vorwahlen erreicht hat, besondere Relevanz zu. Obwohl es scheint, als schade ein gerichtliches Scheitern der AfD nicht, ist die Entscheidung des BayVGH dennoch von Bedeutung.

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