Ein neues arbeitsrechtliches Regelungsinstrument
Als ab April 2020 in der Fleischindustrie massenhaft SARS-CoV-2 ausbrach, legte Arbeitsminister Hubertus Heil ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vor. Neu war vor allem das Direktanstellungsgebot. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht im Januar ab. Die jetzt veröffentlichten Gründe zeigen: Das Direktanstellungsgebot kann nun Teil des sozialpolitischen Instrumentariums des Arbeitnehmerschutzes werden.
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