Keine Spielchen mehr mit den verdeckten Stimmzetteln
Viele der Maßnahmen, die jetzt erwogen werden, um sich gegen das Szenario einer schrittweisen Machtübernahme der rechtsextremen AfD zu wappnen, betreffen das Parlamentsrecht. So wichtig und richtig es ist, den automatischen Zugriff der AfD auf diese Ämter zu beschränken oder Blockademöglichkeiten zu minimieren, so merkwürdig bleibt, dass in der Debatte ein Aspekt regelmäßig ausgeklammert bleibt, der die Durchführung der Wahlen betrifft. Die geheime Wahl des Regierungschefs ist aus demokratischer Sicht nur schwer zu rechtfertigen.
Continue reading >>Zutritt verboten
Das Hausrecht zielt auf die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages und nicht auf den Schutz der Verfassung ab. Daher begründet die verfassungsfeindliche Gesinnung eines Mitarbeitenden die Versagung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Bundestages – für sich genommen – noch nicht.
Continue reading >>Neue Realitäten im Landtag
Den Ruf als „härtestes Parlament Deutschlands“ hatte sich der Landtag in Wiesbaden schon lange vor dem Einzug der AfD erworben. Offenbar haben die Verhältnisse im Wiesbadener Stadtschloss in den letzten Jahren aber eine andere Qualität erreicht. Jedenfalls wird man so die „dringliche“, parteiübergreifende Gesetzesinitiative, bestehend aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP, verstehen dürfen. Sie trägt den Namen Demokratiepaket, ist offensichtlich gegen die AfD richtet und wurde am 12.12.2023 noch schnell vom alten Landtag verabschiedet, um für die neue Legislatur gerüstet zu sein. Parlamentarismus kennt keinen Endzustand, sondern ist Sisyphusarbeit.
Continue reading >>Warum die Machtübernahme durch die AfD schon früher beginnen könnte, als viele glauben
Erst der Wahlsieg, dann der Griff nach dem höchsten Amt im Parlament: Die AfD könnte die Demokratie in Thüringen im kommenden Jahr auf eine sehr ernste Probe stellen. Aber das Schlimmste ließe sich verhindern – noch.
Continue reading >>Das Ende der Linksfraktion, nur wann?
Sahra Wagenknecht und weitere neun Abgeordnete der Fraktion „Die Linke im Bundestag“ sind am Montag aus der Partei „Die Linke“ ausgetreten. Dennoch möchten sie vorerst Mitglied ihrer Bundestagsfraktion bleiben. Auf den ersten Blick scheint das Fraktionsende bis auf Weiteres aufgeschoben, weil die nun ausgetretenen Parteilosen noch keiner konkurrierenden Partei angehören. Doch auf den zweiten Blick könnte das Gebot der politischen Homogenität einer Fraktion das Ende der Linksfraktion schon jetzt besiegeln: Dürfte der Bundestag der Linksfraktion den Fraktionsstatus aberkennen? Oder hat die Fraktion ihren Rechtsstatus bereits am Montag automatisch verloren?
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