15 June 2025

Mit zweierlei Maß

Die deutsche Position zu den israelischen Militärschlägen gegen den Iran

In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni hat Israel eine Reihe von Militärschlägen gegen den Iran durchgeführt. Seitdem überziehen sich der Iran und Israel mit Angriffen, mit einer steigenden Zahl von Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Unmittelbar nach Beginn der israelischen Militärschläge äußerte sich das Auswärtige Amt zu den Angriffen und deutete unter Bezugnahme auf Verletzungen des Atomwaffensperrvertrags sowie die mit dem iranischen Nuklearprogramm einhergehende Bedrohung an, dass die militärischen Maßnahmen Israels vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein könnten. Diese Position ist nicht nur völkerrechtlich unhaltbar, sondern trägt auch zu einer gefährlichen Relativierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots bei.

Verletzungen des Gewaltverbots

Die israelischen Angriffe sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das in Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta verankerte völkerrechtliche Gewaltverbot. Eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung scheidet aus, wie etwa Marko Milanovic auf EJIL Talk! zutreffend ausgeführt hat. Das Selbstverteidigungsrecht setzt nach Art. 51 UN-Charta einen bewaffneten Angriff voraus. Dieser muss gerade stattfinden oder zumindest unmittelbar bevorstehen. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Der Iran hat Israel nicht angegriffen, und selbst wenn man ein präemptives Selbstverteidigungsrecht anerkennt, setzte dieses einen unmittelbar bevorstehenden Angriff (imminent attack) voraus, wofür auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen keine Anhaltspunkte bestehen. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung, das also im Vorfeld eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs ansetzte, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der Verstoß gegen das Völkerrecht ist insofern offensichtlich.

An dieser völkerrechtlichen Bewertung ändert sich auch dadurch nichts, dass zwischen Israel und dem Iran kontinuierlich militärische Auseinandersetzungen stattfinden: Jede militärische Maßnahme muss für sich genommen völkerrechtlich gerechtfertigt werden, und die Berufung auf eine mögliche zukünftige Bedrohung durch die Entwicklung von Nuklearwaffen begründet gerade keine Selbstverteidigungslage.

Völkerrechtlich schwieriger zu bewerten ist die unmittelbare militärische Reaktion des Irans. Die völkerrechtswidrigen militärischen Maßnahmen Israels stellen einen bewaffneten Angriff im Sinne des Art. 51 UN-Charta dar, der zum Zeitpunkt der iranischen Gegenreaktion auch noch nicht abgeschlossen war. Mit Blick auf diese Angriffe kann der Iran sich daher grundsätzlich auf das Selbstverteidigungsrecht berufen. Gleichwohl müssten die militärischen Maßnahmen des Irans auch tatsächlich der Selbstverteidigung dienen: Vergeltungsmaßnahmen sind ebenso unzulässig wie Angriffe auf zivile Objekte und Zivilisten. Soweit die militärischen Maßnahmen des Irans sich gezielt gegen Zivilisten oder zivile Objekte richten bzw. nicht hinreichend zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden, verstoßen sie zudem gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts (ius in bello) und sind völkerrechtswidrig.

Reaktion des Auswärtigen Amtes

Die Reaktion des Auswärtigen Amtes auf die Eskalation ließ nicht lange auf sich warten. Noch am 13. Juni tagte der Krisenstab der Bundesregierung, und Außenminister Johann Wadephul äußerte sich während einer Reise in Kairo wie folgt:

„Das iranische Nuklearprogramm ist nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages. Dies hat auch der Gouverneursrat der IAEO mit breiter Mehrheit festgestellt. Das Nuklearprogramm Irans ist eine Bedrohung für die ganze Region und insbesondere für Israel. Deswegen ist für uns klar: Israel hat das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Dennoch kennen Sie auch unsere grundsätzliche Haltung: Wir fordern alle Seiten dringend dazu auf, von Schritten abzusehen, die zu einer weiteren Eskalation führen und die die Sicherheit der ganzen Region gefährden könnten. Deutschland steht weiter bereit, einen Beitrag zu leisten, insbesondere im Rahmen der E3 mit Frankreich und Großbritannien sowie in enger Abstimmung mit den Vereinigten Staaten von Amerika.“

Einleitend heißt es:

„Nach gezielten israelischen Militärschlägen, die unter anderem gegen Einrichtungen des iranischen Nuklearprogramms gerichtet waren, reagierte Iran mit dem Abschuss hunderter Drohnen auf Israel.“

Angesichts des Umfangs der israelischen Angriffe ist schon dieses Framing problematisch. Dass die Militärschläge „gezielt“ erfolgten, sagt noch nichts darüber aus, ob sie mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot im Einklang stehen (das tun sie nicht) und ob sie sich ausschließlich gegen völkerrechtlich legitime Ziele richten (das ist etwa mit Blick auf die gezielt angegriffenen und getöteten Wissenschaftler höchst fraglich). Irritierend ist zudem, dass die getöteten Zivilistinnen und Zivilisten mit keinem Wort erwähnt werden.

Völkerrechtlich brisant wird die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, wenn ein unmittelbarer Bezug zwischen dem Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit des iranischen Nuklearprogramms und dem Recht Israels auf Selbstverteidigung hergestellt wird. Denn für die Frage des Selbstverteidigungsrechts sind mögliche Verstöße des Irans gegen den Atomwaffensperrvertrag irrelevant. Sie könnten die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Irans auslösen und ggf. Sanktionen unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt rechtfertigen, begründen aber keine Selbstverteidigungslage. Und auch die vom iranischen Nuklearprogramm ausgehende Bedrohung rechtfertigt keine militärischen Maßnahmen. Erneut: Selbstverteidigung setzt einen bewaffneten Angriff voraus, der gerade stattfindet oder zumindest unmittelbar bevorsteht. Im Widerspruch zur bisherigen Position der Bundesregierung und entgegen der eindeutigen völkerrechtlichen Lage scheint das Auswärtige Amt hingegen zumindest für möglich zu halten, dass die israelischen Angriffe durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt sein könnten.

Völkerrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik

Diese Position ist völkerrechtlich nicht haltbar. Der offenkundige und schwerwiegende Verstoß gegen das Gewaltverbot durch Israel führt vielmehr zu weiteren völkerrechtlichen Pflichten aller Staaten. Völkergewohnheitsrechtlich weitgehend anerkannt und in Art. 41 Abs. 1 der von der Völkerrechtskommission verabschiedeten Artikel über die Staatenverantwortlichkeit normiert ist die Verpflichtung aller Staaten zur Zusammenarbeit, um eine entsprechende Völkerrechtsverletzung zu beenden. Völkerrechtlich untersagt sind zudem Maßnahmen, die sich als Hilfeleistung oder Unterstützung bei der Begehung einer Völkerrechtsverletzung begreifen lassen. Entsprechende Maßnahmen können als Beihilfe (Art. 16 der Artikel über die Staatenverantwortlichkeit) eine eigenständige Völkerrechtsverletzung begründen. Waffenlieferungen an Israel und sonstige Unterstützungsmaßnahmen sind daher nicht nur mit Blick auf die israelische Besatzung und den Gaza-Konflikt, sondern seit dem 13. Juni auch vor dem Hintergrund der militärischen Maßnahmen gegen den Iran völkerrechtlich problematisch.

Schwächung des Völkerrechts

Über den konkreten Konflikt hinaus hat die problematische Positionierung des Auswärtigen Amtes das Potential, zu einer gefährlichen Tendenz der Relativierung des Gewaltverbots beizutragen. Das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta ist bewusst eng formuliert. Extensivere Lesarten dürfen nicht vorschnell mit geltendem Völkerrecht gleichgesetzt werden. Sie erweitern die Optionen unilateraler Gewaltanwendung und relativieren damit das völkerrechtliche Gewaltverbot. Das prominent von der US-amerikanischen Regierung unter George W. Bush in Anspruch genommene Recht auf präventive Selbstverteidigung, mit dem der Versuch einer Rechtfertigung des Irak-Kriegs von 2003 unternommen wurde, ist daher von der internationalen Gemeinschaft entschieden zurückgewiesen worden. Dasselbe gilt für viele weitere Versuche einer Ausweitung des Selbstverteidigungsrechts. Dass die Bundesregierung nun an einer entsprechenden Aufweichung des Gewaltverbots mitwirkt, ist mehr als nur bedauerlich. Es ist brandgefährlich.

Die Bundesrepublik Deutschland betont regelmäßig, dass das Völkerrecht einen Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik darstellt. Ein solches Bekenntnis weckt die Erwartung, dass die Bundesregierung sich nicht nur selbst völkerrechtskonform verhält, sondern auch völkerrechtswidrige Maßnahmen anderer Staaten anprangert und Maßnahmen und Äußerungen unterlässt, die zu einer Schwächung des Völkerrechts führen können. Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße, wenn es um die völkerrechtlichen Regeln des Einsatzes militärischer Gewalt geht.

Dass der Außenminister zur Deeskalation aufruft und in Aussicht stellt, dass Deutschland hierzu einen Beitrag leisten wird, ist ebenso zu begrüßen, wie die Kritik an der militärischen Reaktion des Irans legitim ist. Das Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelischen Angriffs, oder schlimmer noch: die implizite Billigung der Angriffe, lässt sich hingegen nur als grundlegendes Versagen deutscher Außenpolitik bezeichnen. Es trägt zur Schwächung des Völkerrechts bei und unterfüttert die Zweifel an der Prinzipientreue der Bundesrepublik, wenn es um die Einhaltung des Völkerrechts geht. In Fragen des Völkerrechts darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Einer friedlichen Lösung des Konflikts ist diese Haltung ebenso wenig zuträglich wie der Integrität der Völkerrechtsordnung oder der ohnehin angeschlagenen Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Welt.


SUGGESTED CITATION  Payandeh, Mehrdad: Mit zweierlei Maß: Die deutsche Position zu den israelischen Militärschlägen gegen den Iran, VerfBlog, 2025/6/15, https://verfassungsblog.de/israel-iran-volkerrecht/, DOI: 10.59704/bf0a7def360076da.

28 Comments

  1. Kai Ambos Sun 15 Jun 2025 at 15:14 - Reply

    Danke für den wichtigen und richtigen Artikel. Die deutsche Regierung schweigt und trägt damit zur Unterminierung des Gewaltverbots – der Fundamentalnorm der völkerrechtlichen Ordnung –und zum Untergang der regelbasierten Ordnung Ordnung bei.

  2. Weichtier Sun 15 Jun 2025 at 17:27 - Reply

    M.P.: „Die Bundesrepublik Deutschland betont regelmäßig, dass das Völkerrecht einen Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik darstellt. Ein solches Bekenntnis weckt die Erwartung, dass die Bundesregierung sich nicht nur selbst völkerrechtskonform verhält, sondern auch völkerrechtswidrige Maßnahmen anderer Staaten anprangert und Maßnahmen und Äußerungen unterlässt, die zu einer Schwächung des Völkerrechts führen können. Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße, wenn es um die völkerrechtlichen Regeln des Einsatzes militärischer Gewalt geht.“

    Umso wichtiger ist aus meiner Sicht, dass sich die deutsche Außenpolitik hinsichtlich ihrer Grundpfeiler in einer Zeit ehrlich macht, in der die relevanten Staaten (USA, China, Russland) ein noch offenkundigeres Desinteresse am Völkerrecht zeigen als früher. Und wann dieses Desinteresse zurück gehen sollte, ist nicht absehbar. Wie die Irrelevanz des Völkerrechts durch ein fehlendes Anprangern noch weiter geschwächt werden könnte, ist mir nicht klar.

    Für eine Außenpolitik, die auf Prinzipientreue angelegt ist, mag Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelischen Angriffs ein Problem sein. Für eine Außenpolitik, die auf einen Rest von Wirksamkeit ausgerichtet ist, dürfte das Beschweigen der Völkerrechtswidrigkeit unproblematisch sein, weil den möglichen Adressaten (einschließlich Israels) die Völkerrechtswidrigkeit sowieso bekannt sein dürfte. Es spielt aber für das politische Kalkül dieser Adressaten offensichtlich keine Rolle.

    • c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 13:09 - Reply

      ohne jetzt auf alles eingehen zu wollen: selbstverständlich kann jede weitere Schwächung des Völkerrechts schaden – und was wären unsere Werte und Ideale wert, wenn wir sie jedesmal, wenn sie geschwächt werden, über Bord werfen?

  3. M. B. Sun 15 Jun 2025 at 19:20 - Reply

    Der Autor verkennt leider völlig, dass der Iran tagtäglich gegen das Gewaltverbot verstößt, indem es Israel jeden Tag aufs Neue mit Vernichtung droht.

    Dass der Iran zwei Wochen von einer Atombombe entfernt war und nicht nur Israel, sondern die ganze Region somit in den Abgrund hätte reißen können, ist für die Bejahung der Voraussetzungen einer präventiven Aktion Israels mehr als ausreichend.

    Nachdem Israel die komplette iranische Achse des Widerstands teilweise zerstört, zumindest jedoch stark geschwächt hat, war die Atombombe Irans letztes Ass im Ärmel, um weiterhin als Regionalmacht zu gelten und die Islamische Revolution zu exportieren, so wie es die iranische Verfassung des Mullah-Regimes vorsieht.

    Israel führt äußerst präzise Schläge gegen militärische Einrichtungen sowie militärische Schlüsselfiguren des Regimes durch.
    Im Gegensatz zum Iran warnt die IDF – wie üblich – auch die iranische Bevölkerung vor Angriffen auf größere Militärkomplexe und fordert die Menschen zum Verlassen dieser Gebäude auf.

    Dies kann vom Iran nicht behauptet werden: Das Regime begeht unterschiedslose Angriffe gegen Israel. Hierdurch sind bereits mehr als ein Dutzend Israelis ermordet worden.
    Vier arabische und neun jüdische Israelis, Stand jetzt.

    Angesichts der vom Iran propagierten staatlichen Politik der Holocaustleugnung sowie besten Kontakten des Regimes zu europäischen Rechtsextremisten verwundert die Absicht des Regimes, möglichst viele Juden zu ermorden, nicht.

    Für Kenner der Region ist jedoch auch die Ermordung von arabischen Israelis keine Überraschung.
    Schließlich ist die Politik des Regimes gegen die arabische Minderheit in Ahvaz, Iran, von anti-arabischem Rassismus geprägt.

    • Dimitrios Georgoulidis Mon 16 Jun 2025 at 11:17 - Reply

      Dem stimme ich zu. jedes Land darf sich verteidigen nur Israel nicht? Es ist wie sie gesagt haben leider verkennt der Autor, dasa Israel umzingelt wird von Gegnern die seine pure Existenz auslöschen müssen.

      Natürlich muss ein Rechtsstaat im Nachhinein rechtlich prüfen, ob jede Maßnahme verhältnismäßig war. aber wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht und gegenwärtig( der Autor bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Kontext) darf man präventiv angreifen. Das nennt man Gewaltprävention und eine wehrhafte Demokratie.

      Leider gibt es viele Juristen und generell nie was mit Selbstverteidigung zu tun hatten und durch falsche Vorstellungen und Filme denken man könnte immer rational handeln.

      Der Fakt dass der Staat Israel und tel aviv noch existieren haben sie allein Ihren Iron Dome zu verdanken. Ohne ihn wäre der Staat vollkommen ausgelöscht. leider wieder eine Täter- Opfer Umkehr. Ich würde den Autor bitten sein Kommentar nochmal zu bedenken und zu bearbeiten Danke.

      • Tobias Mon 16 Jun 2025 at 18:26 - Reply

        Es geht in dem Artikel um die Frage, ob Israels aktuelle Militäroperation vom Völkerrecht gedeckt ist. Dazu müsste das Selbstverteidigungsrecht greifen. Das ist der Fall, wenn der Iran entweder aktuell einen Angriff durchführt, oder wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Beides ist nicht der Fall: das Ziel von Rising Lion ist es (unstrittig), das iranische Atomprogramm zu stören. Dass ein atomarer oder konventioneller Angriff unmittelbar bevorstand, ist in keiner Weise naheliegend. Dass der Iran das Existenzrecht Israels in Abrede stellt, ist nunmal zunächst kein aktuell stattfindender militärischer Angriff..

        An welchem Punkt kommen Sie hier zu einer anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einschätzung als der Author?

        • Kaffeesatzleser Mon 16 Jun 2025 at 22:42 - Reply

          Die höchsten Führer des Iran haben nicht nur immer wieder zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen – sie handeln auch danach. Der Iran hat “proxies” (Hamas, Hezbollah, Houthis), die seit Jahren und Jahrzehnten regelmäßig Israel angreifen. Etwa durch Raketenbeschuss der Houthis, oder 7. Oktober. Diese Handlungen sind dem Iran zuzurechnen (siehe IGH, Nicaragua-Urteil, Rn. 195). Deshalb gibt es schon jetzt (!) vor dem israelischen Angriff einen internationalen bewaffneten Konflikt.

          • Tobias Tue 17 Jun 2025 at 10:28

            Das ist alles richtig, belegt aber keinen unmittelbar bevorstehenden, konkreten Angriff, gegen den eine Selbstverteidigung möglich wäre. Angriffe der iranischen Handpuppen/Proxies lagen in diesem Moment nicht vor, und würden durch den konkreten israelischen Angriff auch nicht abgewehrt.

    • c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 13:11 - Reply

      “Dass der Iran zwei Wochen von einer Atombombe entfernt war” – wer sagt das?
      und jeder weiß doch, dass Netanjahu das derzeit vom Zaun gebrochen hat, um von Gaza und den Anklagen gegen ihn abzulenken. und die usa unter Trump aus ähnlichen Gründen!

      natürlich weine ich dem Mullahs keine Träne nach wenn diese tatsächlich dadurch geschwächt würden, aber ausgrechnet das Israel unter Netanjahu ist einer der letzten Aktuere im Nahen Osten, den ich dadurch gestärkt werden sehen will…

  4. M. B. Sun 15 Jun 2025 at 21:09 - Reply

    Der Autor verkennt des Weiteren, dass iranische Offiziere der terroristischen Revolutionsgarden und damit der Iran selbst durch sein libanesisches Werkzeug Hisbollah spätestens seit dem September 2024 aktive Kampfhandlungen gegen Israel durchgeführt haben (1).

    Gewaltanwendung gegen Israel seitens des Mullah-Regimes liegt demnach bereits spätestens seit September 2024 vor.

    Ob das Maß nun beim Auswärtigen Amt oder vielleicht doch eher bei dessen Kritikern ein wenig aus dem Lot geraten ist, mögen andere beurteilen.

    (1)
    https://understandingwar.org/backgrounder/iran-update-september-29-2024

  5. Matthias Friehe Sun 15 Jun 2025 at 22:17 - Reply

    Der Iran will erklärtermaßen Israel vernichten. Das ist keine Theorie – über seine Proxys wie die Hamas oder die Hisbollah hat der Iran immer wieder Israel angegriffen. Typisch für diese Angriffe ist, dass sie ohne Rücksicht auf eigene Verluste stattfinden. Islamistische Terrorphantasien bringen verblendete Attentäter dazu, das eigene Leben dem Terror zu opfern. Auch das eigene Volk wird von den Mullahs seit Jahrzehnten drangsaliert. Einfach zu sagen: Israel darf sich erst verteidigen, wenn der iranische Bomber mit der Atombombe gestartet ist – das ist viel zu simpel. Der Maßstab für die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts ist nicht starr, sondern hängt auch von der Bedrohungslage ab. Die offen geäußerten Vernichtungsphantasien des Mullah-Regimes in Kombination mit dem möglichen Schadensausmaß im Falle eines Atomangriffs können daher bei der rechtlichen Bewertung des israelischen Vorgehens nicht außer Betracht bleiben. Insofern ist die Schärfe der Kritik gegenüber dem Auswärtigen Amt unangebracht. Wer hier ein “Versagen deutscher Außenpolitik” erkennt, sollte umgekehrt vielleicht selbst einmal Vorschläge machen, wie das Existenzrecht Israels aus seiner Sicht gegenüber einem irrational agierendem antisemitischem Terror-Regime gesichert werden soll?

    • Edward Thu 19 Jun 2025 at 09:34 - Reply

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Auch an Sie die Frage: Was ist ein “Terror-Regime”?

      Und könnten Sie bitte den Antisemitisums Irans erläutern? Meines Wissens lebt die größte jüdische Gemeinde im Nahen Osten (außerhalb Israels) in Iran, und dort anscheinend recht friedlich und grundsätzlich zufrieden.

      • c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 13:14 - Reply

        sorry, aber bei aller berechtigten Kritik Ihrerseits – mit der Frage nach dem Antisemitismus Irans sind Sie übers Ziel hinausgeschossen:
        der Iran will nach eigenen worten Israel völlig zerstören, auslöschen

  6. L.H. Mon 16 Jun 2025 at 11:53 - Reply

    M.P.: “Dass die Militärschläge „gezielt“ erfolgten, sagt noch nichts darüber aus, ob sie mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot im Einklang stehen (das tun sie nicht) und ob sie sich ausschließlich gegen völkerrechtlich legitime Ziele richten (das ist etwa mit Blick auf die gezielt angegriffenen und getöteten Wissenschaftler höchst fraglich).”

    Lieber M.P., ich verstehe durchaus, dass Sie sich mit der Haltung des deutschen Außenministeriums nicht wohlfühlen und hierin Gefahren für die Völkerrechtsordnung sehen.
    Ich muss gestehen, dass ich nicht ganz nachvollziehen, weshalb die planmäßige Tötung von Wissenschaftlern, die für eine Regierung, die sich die Auslöschung Israels und damit des jüdischen Volkes als Ziel gesetzt hat, arbeiten und eine Massenvernichtungswaffe völkerrechtswidrig entwickeln, völkerrechtlich verboten ist.
    Gerade unter den Gesichtspunkten, dass ja das Völkerrecht als Antwort auf die schrecklichen Verbrechen des NS-Regimes konzipiert ist, kann mich dieses schwarz-weiß Denken nicht überzeugen. Denn auch Wissenschaftler, die ihrerseits durch die Beteiligung z.B. am Euthanasie-Programm der Nazis das entsprechende Gift entwickelt oder als Ärzte später verabreicht haben (soweit sie nicht Teil der SS/Wehrmacht waren), stellen nach Ihrer Logik keine gerechtfertigten Ziele dar, obwohl sie sich an den Verbrechen beteiligten.

    Daher stellt sich mir immer wieder die Frage, ob nicht das Völkerrecht so langsam an seine Grenzen stößt und, ob es nicht Zeit wäre ggf. anderen und neue in erster Linie politische Lösungen zu entwickeln.

  7. not amused Mon 16 Jun 2025 at 14:12 - Reply

    Für mich ist es etwas erschreckend hier in den Kommentaren zu lesen, mit welchen Argumenten dem Vorgehen das Wort geredet und der Artikel delegitimiert wird. Wenn selbst auf einem Verfassungsblog eine unparteiische völkerrechtliche Einordnung nicht mehr möglich ist, dann haben wir ein grundsätzlicheres Problem mit der “Gleichheit vor dem Gesetz”.

    L.H: “Daher stellt sich mir immer wieder die Frage, ob nicht das Völkerrecht so langsam an seine Grenzen stößt und, ob es nicht Zeit wäre ggf. anderen und neue in erster Linie politische Lösungen zu entwickeln.”

    Ihrem Wunsch nach Aushöhlung/Aufkündigung der völkerrechtlichen Grundsätze wird schon seit längerem durch autokratisches/despotisches Auftreten auch großer Akteure entsprochen, Beispiele: UN ist seit Jahren de facto handlungsunfähig, IStGH wird von vielen Akteuren nicht anerkannt oder dessen Tätigwerden unter eigene Strafandrohung gestellt.

    Die Folge wird sein – globale, auch atomare Aufrüstung. Ob das dann die bessere Weltordnung ist, mag jeder für sich beantworten.

    • L.H. Mon 16 Jun 2025 at 14:37 - Reply

      Ich hätte es etwas weiter ausführen sollen, denn wie Sie es verstanden haben, war es nicht von mir beabsichtigt.
      Ich teile Ihre Analyse, das viele internationale Organisationen nicht mehr wirklich handlungsfähig sind. Damit ist eine Aushöhlung des Systems ja Fe facto schon jetzt gegeben. Es findet auch in Deutschland ein Rosinenpicken statt, welches ich nicht gut finde und Deutschland ist sicherlich noch nicht autokratisch.
      Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das völkerrechtliche System heutzutage nur recht sporadisch und wenig überzeugend funktioniert.
      Zu ihrem Punkt, dass eine Veränderung automatisch zu einer auch atomaren Aufrüstung führt, kann ich aktuell nicht verstehen. Gerade ist es ja so, dass durch das Völkerrecht die Entwicklung und Erlangung einer Atombombe durch den Iran gerechtfertigt wird. Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz….

      Ich habe das Gefühl, dass man durch das Etablieren neuer politischer Wege, die nicht nur primär eurozentrisch geprägt sind, neue Möglichkeiten für Gerechtigkeit in internationalen Konflikten bieten könnte und auch die Art wie kommuniziert wird, entspannen könnte.

      • not amused Tue 17 Jun 2025 at 10:40 - Reply

        Vielen Dank für die Klarstellungen, denen ich so auch folge. In der Tat erscheinen etliche der internationalen Gremien zunehmend handlungsunfähig, Forderungen nach Reformen des Sicherheitsrates gibt es ja seit längerem, erscheinen aber ebenso wenig konsensfähig.

        Aus meiner Sicht ist das Völkerrecht zumindest normativ gut aufgestellt. Es “krankt” nur an einem – dem Willen zur Durchsetzung, da die UN zur Zeit nicht mehr als Absichtsbekundungen und Mahnungen schafft. Salopp gesagt erweisst sich der “exekutive Arm” als schwach und hat despotischem Auftreten kaum etwas entgegenzusetzen.

        Ich bin kein Diplomat/Policymaker und weiss auch zu wenig um die tatsächlichen Machtinteressen, um sinnvoll über mögliche Lösungsstrategien zu sinnieren. Aber in der Tat erscheint eine Neuausrichtung der internationalen Gremien an veränderte politischen Gegebenheiten wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Partikularinteressen mit Zweckbündnissen und militären Lösungen (“Recht des Stärkeren”) aufzuhalten und um eine tragfähige globale Friedensordnung zu erhalten. Die derzeitige Entwicklung erinnert stellenweise an die Jahrzehnte vor dem 1. Weltkrieg, als die europäischen Mächte mit Zwecksbündnissen “Schach” spielten. Wohin es geführt hat – nunja…

  8. Lina Mon 16 Jun 2025 at 16:54 - Reply

    Mich würde mal interessieren, wie die Autoren diese Situation behandeln würden, wären die Kontrahenten nicht zwie Staaten, sondern zwei Menschen.

    Ich bekomme mit, dass mein Nachbar sich Material für eine Bombe beschafft. Und er fängt an, den Bau in seiner Garage vorzubereiten. Er muss sich nur noch hinstellen und alles zusammenschrauben.

    Nun unterstelle ich, dass es keine Polizei gibt. Denn die gibt es zwischen Staaten auch nicht. Was dann? Soll der Bäcker ihm kein Brot mehr verkaufen? Soll der Strom und das Wasser abgestellt werden? Das geht nicht, denn er würde sterben wie die Menschen im Gazastreifen. Was also?

    • c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 15:56 - Reply

      nun, bei allen Problemen beim “Runterbrechen” auf Einzelpersonen:
      Ihr Nachbar sagt, er baut keine Bombe sondern werkelt an seiner Wärmepumpe herum, da er die gleiche haben will wie Sie auch….
      🙂

  9. Dieter Claud Mon 16 Jun 2025 at 19:17 - Reply

    Ein wichtiges Argument bleibt unerwähnt. Es wird dem Iran unterstellt, die Atombombe bauen und anwenden zu wollen in böser Absicht. Zutage liegt aber nur, dass eine Anreicherung von Uran zu wissenschaftlichen Zwecken angestrebt ist. Das sollte nicht verwechselt werdenit einer Verletzung des Völkerrechts. Im Gegenteil. Gesetze haben es an sich, dass sie eng ausgelegt werden müssen. Das wird straeflich missachtet. So entsteht kein stabiles Fundament für eine Friedensordnung. Im Gegenteil, es wird durch die Hintertür das Recht des Stärkeren propagiert
    .Und das ist kontraproduktiv für den Frieden, der durch Gesetz und seine Ordnung von allen geschützt werden muss.

  10. J. M. Mon 16 Jun 2025 at 19:38 - Reply

    Auf welchem Wege und durch wen könnten hier Rechtsmittel eingelegt werden wg. Unterstützung eines Angriffskrieges?

  11. Josef G. Wed 18 Jun 2025 at 07:31 - Reply

    Sehr geehrter Herr Professor,

    gestatten Sie die Nachfrage eines Laien. Ist nur die Begründung mit der Selbstverteidigung falsch oder halten Sie das Vorgehen von Israel für rechtswidrig. Und wenn Sie letzteres meinen: Muss man wirklich zuschauen, wie ein Terrorregime das eigene Volk unterdrückt und eine Atomwaffe baut. Ist das dann Recht?

    • Verfassungsreferendar Fri 20 Jun 2025 at 13:53 - Reply

      Bin nicht der Autor des Artikels, aber ich versuchs trotzdem mal.

      Grundsätzlich gilt das absolute Gewaltverbot der UN-Charta.
      Selbstverständlich muss man aber nicht zusehen, wie ein Terrorregime das Volk unterdrückt und an einer den Weltfrieden erheblich bedrohenden Atomwaffe baut. In diesem Fall kann man durch die entsprechenden UNO-Gremiem ein UN-Mandat erwirken, dass die Gewaltanwendung erlaubt.
      Nach meiner Kenntnis wurde das dergleichen nichts beantragt.

    • Thomas Franz Sun 22 Jun 2025 at 12:52 - Reply

      Man hat keinerlei Recht, sich regulatorisch mit Gewalt in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes einzumischen. Das würde ja subjektiver Willkür Tür und Tor öffnen

      • c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 15:58 - Reply

        sorry, das verkennt völlig die Völkerrechtliche Lage. selbstverständlich haben wir heutzutage das Recht, uns einzumischen. Die absolute (!) Souveränität von Staaten ist überholt.
        und das ist auch gut so.
        (Das gilt aber selbstverständlich auf für Israel.)

  12. Markus Rabanus Fri 20 Jun 2025 at 18:13 - Reply

    DANKE für die völkerrechtliche Expertise. – Wichtig noch >> Gleich soll Gleich nicht richten.

    Auch gegenüber dem Iran darf es keine Selbstjustiz geben – mit einer zu unwahrscheinlichen Ausnahme, dass glaubhaft wäre, seitens Iran stehe ein “nuklear erweiterter Selbstmord” unmittelbar bevor, denn Israel wäre vermutlich von Land, Luft und See zum nuklearen Konter fähig.

    Die internationale Gemeinschaft ist gleichwohl gefordert, Irans Atomprogramm zu beenden, erforderlichenfalls auch mittels Gewalt, sofern sich das machen lässt und im Rahmen der komplizierten Verhältnismäßigkeit.

    Aber je schärfer das Vorgehen, desto mehr bedarf es der Legitimation. Also wenn schon der Weltsicherheitsrat uneinig ist, dem Iran umfassende Verbote auszusprechen und durchzusetzen, dann wäre der IGH einzuschalten, um gewaltförmige Optionen zu begutachten. – Resolutionen der Generalversammlung wären ebenfalls hilfreich.

    Auch die dt. Regierung könnte und sollte diesen Weg gehen. – Weltweite Begeisterung würde solche Parteinahme allerdings nicht auslösen, solange wir israelische Völkerrechtsbrüche bloß kritisieren oder gar unterstützen.
    Völkerrechtsbrüche Israels sind bspw. die sogenannte “Siedlungspolitik” in den besetzten Gebieten, die Annexion der Golanhöhen, die massenmörderische Kriegführung gegen die verbrecherische Hamas im Gaza-Streifen, die Aneignung Gesamt-Jerusalems.

  13. Thomas Franz Sun 22 Jun 2025 at 12:48 - Reply

    Die völkerrechtliche Analyse ist glasklar. Israel handelt eindeutig völkerrechtswidrig.
    Die Androhung von Gewalt reicht nicht. Das wäre ja absurd.
    Die Androhung, den Staat Israel auslöschen zu wollen, heißt nicht zwingend, dass das mit Gewalt geschehen soll. Es heißt aber auf keinen Fall, dass es mit Atombomben geschehen soll. Denn das wäre ja hochgradig absurd, dass man annehmen muss, dass die Alarmisten völlig den Verstand verloren haben.
    Denn was wäre das für ein Szenario? Der Iran würde das kleine Israel einschließlich der Palästinensergebiete zerstören und verseuchen und sich der Gefahr aussetzen, dass Israel wahrscheinlich, die USA aber sicher atomar zurückschlagen würden.

  14. c.gliem Mon 30 Jun 2025 at 16:06 - Reply

    danke für den Artikel. Natürlich neigen wir alle dazu, auch hier in den Kommentarspalten in die (üblichen?) reflexhaften Reaktionen auszubrechen, um über Iran (böse) und Israel (gerade auch böse) zu urteilen (=nicht zu vergessen, dass eigentlich die USA die “Präventiv”-Schläge gegen die Atomanlagen vorgenommen hat).
    Natürlich möchte ich nicht, dass jemand wie Iran Atomwaffen hat. aber das möchte ich auch nicht von Putin. oder Trump.
    Aber ich möchte genausowenig, dass Israel (gerade weil es zumindest mehrheitlich bis vor einiger Zeit die einzige echte Demokratie im Nahen Osten war) rechtswidrig ein andres Land angreift.
    gerade Israel sollte sich besonders an die Regeln halten, selbst wenn es von der UN häufig stiefmütterlich behandelt wurde.
    aber: es gibt völkerrechtskonforme möglichkeiten, sogar möglichkeiten, militärisch vorzugehen. aber zumindest eine aktuelle, knapp bevorstehende Gefahr, dass Iran Atomwaffen einsetzen will und kann (!) sollte ansatzweise gegeben sein!
    aber Israel hat nicht mal versucht, dieses (Schein)Argument vorzubringen bzw. mit Belegen zu untermauern. da war ja bush mit seinen Beweisen für Chemiewaffen im Irak einfallsreicher….

    und da hier keiner einer der Guten ist in diesem Konflikt, sollte sich Deutschland vielleicht erstmal raushalten – und da gehe ich weiter als der Autor des o.g. Artikels wirklich lieber schweigen würde statt von nötiger Drecksarbeit zu sprechen (sinngemäß)…

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