12 October 2010

Ist ein Kreuz auf dem Gerichtsflur verfassungskonform?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es für eine geschmackvolle Idee gehalten, den 20. Jahrestag der Wiedervereinigung mit der Aufhängung eines Kreuzes aus Draht zu feiern.

War das klug? Nein. Ein Gericht, noch dazu eins, das sich zu keinem geringen Teil mit ausländer- und asylrechtlichen Verfahren befasst, sollte jeden Eindruck weltanschaulicher Voreingenommenheit vermeiden.

War das verfassungswidrig? Na, weiß nicht.

Das Kreuz hängt nicht im Gerichtssaal. Niemand ist gezwungen, “unter dem Kreuz” über seine Sache zu verhandeln.

Es hängt im Flur. (Wenngleich offenbar an prominenter Stelle.)

BVerfG und EGMR

Auch im Kruzifixurteil von 1995 hat das BVerfG betont, dass es auf die Dauer und Intensität ankommt, mit der der Grundrechtsträger mit der religiösen Symbolik konfrontiert wird. Ein Recht darauf, von der Konfrontation mit religiösen Symbolen verschont zu bleiben, gibt es nicht.

Das BVerfG betrachtet die Sache – wie ich finde, zu Recht – aus der Perspektive des Grundrechtsschutzes und nicht aus der des Laizismus. Anders der EGMR, der viel stärker auf die Neutralitätspflicht des Staates abstellt.

Wenn das BVerfG an dem Düsseldorfer Fall Anstoß nimmt, dann wäre das schon deshalb höchst bemerkenswert.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ist ein Kreuz auf dem Gerichtsflur verfassungskonform?, VerfBlog, 2010/10/12, https://verfassungsblog.de/ist-ein-kreuz-auf-dem-gerichtsflur-verfassungskonform/.

One Comment

  1. Hansen Wed 13 Oct 2010 at 15:07 - Reply

    So große Zweifel habe ich da nicht. Versetzen Sie sich mal in einen Kläger hinein, der das Gericht in seinem ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren aufsucht und das Kreuz registriert. Er wird davon ausgehen oder jedenfalls befürchten, hier spiele es eine Rolle, ob er Christ ist oder nicht, und zwar völlig egal, ob er das Kreuz nur wenige Sekunden oder länger gesehen hat.
    Und was ist mit dem Gerichtspersonal, dem das Kreuz übergestülpt wird, weil der Eindruck entsteht, das Gericht sei irgendwie ein “christliches Haus”? Muss ein Richter in einem “christlichen Haus” richten oder darf er beanspruchen, in einem Gericht ohne religiöse Symbole zu arbeiten, damit auch nicht der böse Schein eines Eindrucks entsteht, bezüglich seiner Entscheidungen hätte man je nach Religionszugehörigkeit etwas zu hoffen oder befürchten?

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