12 June 2015

Kuscheln mit Orbán, oder: Gentlemen, in fact, do disagree about facts

Heute ist ein Tag der Freude und Erleichterung. Seit Jahren ringen wir hier auf dem Verfassungsblog die Hände über Ungarn und Viktor Orbáns Verfassungspolitik, und mit uns der allergrößte Teil der Presse, des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments, wir raufen uns die Haare und ballen unsere Fäuste – doch ab heute können wir uns diese Verzweiflungsgymnastik sparen. Klaus von Dohnanyi und ein paar Experten bei der Deutschen Gesellschaft für Außenpolitik haben getan, was wir schon längst hätten tun sollen, nämlich die Fakten angeschaut. Die Fakten!

Ich liebe das alte englische Sprichwort: “Gentlemen don’t disagree about facts”,

lässt der Hanseat seinen WELT-Interviewer wissen. Auf deutsch:

zivilisierte Leute streiten sich nicht über Tatsachen. Ich will immer wissen, was wirklich ist. Uns ging es darum, die deutsche Ungarn-Berichterstattung mit den Fakten abzugleichen. Dafür haben wir neun zentrale Vorwürfe überprüft – und sie am Ende fast immer widerlegt oder doch stark entkräftet.

Wie schön. Es ist also nicht nur alles gar nicht schlimm in Budapest. Sondern obendrein ist das auch noch eine Tatsache. Über die man ja nicht streiten kann. Jedenfalls nicht unter Gentlemen.

Ich habe mich, unter nervösem Zupfen an meinem Einstecktüchlein, sogleich mit den Fakten vertraut gemacht und den Bericht der DGAP-Arbeitsgruppe gelesen. Dazu habe ich besonders großen Anlass, weil Dohnanyi et.al. als Beispiel für irregeleitete Berichterstattung über die FIDESZ-Verfassungspolitik den von 93 Rechts- und Politikwissenschaftler_innen aus zwei Dutzend Ländern unterschriebenen Aufruf “Warum wir uns Sorgen machen” heranzieht, den Christian Boulanger und ich 2011 in der ZEIT veröffentlicht haben.

Nun besteht allerdings, was die Fakten betrifft, tatsächlich keinerlei Konflikt zwischen Gentleman Dohnanyi und mir. Was sein Bericht an Tatsachen enthält, kann ich getrost als zugestanden gelten lassen. Es kommt auf die Rechtsfolgenseite an.

Ich greife nur mal das erste Beispiel, das Dohnanyi nennt, heraus. Die ungarische Verfassung, hatten wir damals geschrieben, nimmt dem Verfassungsgericht dauerhaft das Recht, Steuer- und Haushaltsgesetze zu überprüfen, schafft Spielräume, verfassungswidriges Recht in Kraft zu setzen, und rüttelt damit an der Autorität des Gerichts. Dohnanyi et.al. ergänzen, dass diese Beschneidung der Überprüfungskompetenz des Gerichts bestimmte Grundrechtsverletzungen ausnimmt, im Kontext der Staatsschuldenbekämpfung steht, nur gilt, solange die Staatsverschuldung mehr als 50% des BIP beträgt und dazu beiträgt, das “Primat des Parlaments in Sachen der Haushaltspolitik” zu stärken, “was nach allgemeiner demokratischer Auffassung auch ein fundamentales Recht des Parlaments darstellt”. Ich würde da nun wieder ergänzen, dass der Kompetenzbeschneidung ein Urteil des Verfassungsgerichts vorangegangen war, das eine konfiskatorische Sondersteuer auf Abfindungen für ausscheidende Staatsdiener aufgehoben hatte – ein Gesetz, das mit Haushaltsdisziplin nicht so viel, mit Verfolgungseifer gegenüber der sozialistischen Konkurrenz dafür um so mehr zu tun hatte. Um es noch ein wenig komplizierter zu machen: Nicht, dass die sozialistische Konkurrenz sich den Verfolgungseifer der FIDESZ nicht auf das Herzlichste verdient hätte; viele der ausscheidenden Staatsdiener hatten sich tatsächlich auf das Schändlichste bereichert. Das Problem an dem als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetz war, dass die Sondersteuer auch jede Menge ganz braver normaler Leute betraf usw. usf.

Schön, das sind die Fakten – aber wie sind sie zu interpretieren? Das ist die spannende Frage. Dohnanyi interpretiert sie so, dass hier nur ein demokratisch gewähltes Parlament seine Möglichkeiten erweitert hat, die Staatsschulden unter Kontrolle zu bringen. Ich interpretiere sie so, dass hier die FIDESZ-Zweidrittelmehrheit obendrein die Chance beim Schopf ergriffen hat, verfassungsgerichtlich unkontrolliert diskriminierende Sondersteuern einführen zu können, wann immer sie es politisch nützlich findet.

Es wäre langweilig, das jetzt für jeden einzelnen Punkt zu wiederholen, aber das Muster ist immer das Gleiche: Dohnanyi kann aus den Fakten beim besten Willen nichts Beunruhigendes, über das unter rechtsstaatlich agierenden Demokraten Übliche Hinausgehendes erkennen. Ich dagegen vermeine in den Fakten ein Muster zu erkennen, wonach FIDESZ mit seiner Zweidrittelmehrheit die unperfekte, aber im Großen und Ganzen funktionierende ungarische Verfassung zu einem Instrument der Absicherung der eigenen Macht pervertiert hat und immer noch zu pervertieren fortfährt.

Kann man darüber streiten unter Gentlemen? Aber sicher kann man das. Sollte man sogar. Aber so zu tun, als sei das alles nur eine Frage der richtigen Faktenermittlung, als ließe sich der verfassungspolitische Zustand Ungarns ganz kühl und objektiv von irgendwelchen Messinstrumenten ablesen, das kann man nicht.

Das letzte Mal, dass mir Dohnanyi mit einer öffentlichen Wortmeldung über den Weg gelaufen ist, war im Mai 2011 in der Debatte um Thilo Sarrazin. Auch bei ihm konnte er überhaupt nicht erkennen, worüber sich die Leute eigentlich aufregten. “Sarrazins Behauptung, dass es besondere, kulturelle Eigenschaften von Volksgruppen gibt, kann heute niemand mehr mit Sachkenntnis bestreiten. (…) Integration sei auch eine “Bringschuld”. Falsch? Sarrazin hat für seine Thesen auch “biologische” Argumente angeführt. Er beruft sich auf eine gewisse Vererblichkeit von Intelligenz. Falsch?” Alles nur glasklare Fakten, was?

Was ich mich frage: Wie kann jemand, der eine so lange und so erfolgreiche politische Karriere durchlaufen hat, so unpolitisch sein? Woher rührt diese Neigung vor allem vieler altgedienter Sozialdemokraten, jeden noch so empörenden Angriff auf Menschenwürde, Demokratie und/oder Rechtsstaatlichkeit zu etwas herunterregeln zu wollen, was sich mit genügend Sachkenntnis und Dialogbereitschaft schon irgendwie aus der Welt schaffen lässt? Was ist es, das diese Herren so blind macht für die Erkenntnis auch nur der Möglichkeit, dass man es eventuell mal tatsächlich mit jemandem zu tun bekommen könnte, den man nicht ver-, sondern dem man widerstehen sollte? Jemandem, der unter permanentem Anlügen der Weltgemeinschaft mit Panzern über ein Nachbarland herfällt, um sich einen Teil seines Territoriums einzuverleiben, beispielsweise? Oder eben jemandem, der als Regierungschef eines EU-Mitgliedsstaats Macht nicht als etwas von wechselnden Mehrheiten auf Zeit Verliehenes, sondern als etwas ihm und dem von ihm repräsentierten “Bürgertum” Zustehendes betrachtet und die Verfassung seines Landes dieser Sichtweise angepasst hat?


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Kuscheln mit Orbán, oder: Gentlemen, in fact, do disagree about facts, VerfBlog, 2015/6/12, https://verfassungsblog.de/kuscheln-mit-orban-oder-gentlemen-in-fact-do-disagree-about-facts/, DOI: 10.17176/20170724-175307.

4 Comments

  1. Giorgio Magyaroni Mon 22 Jun 2015 at 12:10 - Reply

    Eine unmögliche Art politische Polemik gegen Staaten zu betreiben und starten, die Opfer kolonialistischen Aufteilungsprozesse wurden Zweck Vernichtung oder Auslöschung wie einst die indigenen Indianer oder Aborigins, so jetzt das historische Ungarn mit fait accompli seit 1918 und mit dem ungleichen Diktat von Trianon. Wie sollte ein solches Volk damit zu Recht kommen bei Verbleib nur noch 28 % des historischen Ungarns. Wie an Beispiel der Reservaten für die Indianer. Nämlich viele Unbefugte betreiben tatsächlich einen antiungarischen Antisemitismus. Das sind die Fakten worauf ich noch zurück kommen werde.

    Giorgio.magyaroni@gmail.com

  2. Giorgio Magyaroni Sun 12 Jul 2015 at 00:03 - Reply

    M. Steinbein nach dem Namen zu bewerten, ist Israeli. Ich sage absichtlichnicht nicht “Jude,” , um nicht pejorativ zu erscheinen. Doch schon sein Überschrift ist pejorativ, ja gegenüber eines Ministerpräsidenten, beleidigend. Falls Herr Steinbein doch Deutscher ist, er hat kaum Recht derart desavuierend zu urteilen im Angesicht deutschen Schuld mit 6 Millionen er.orderen Menschen, ich will sagen ohne minimale Selbstkritik im Kopf.

    Denn er wisse die deutsche Verfassung ist von A bis Z eine Makulatur in dem ein einziges Artikel die ganze übrigen Artikel, ausser Kraft setzen kann und zwar mit Art. 97. Abs. 1 Grundgesetz. Dem gegenüber die ungarische Verfassung war auch nach 1989 fast zu 90 % die alte sowjetische gewesen. Ich persönlich kenne den gegenwärtigen Präsidenten des ungarischen Verfassungsgericht der einst Parteimitglied war. Also eher einer der gegen Orbán eingestellt ist.

    Also mit eine solche freche Einstellung würde ich diesem Herr Steinbein das Wort entziehen und auf seine Gute Erziehung befragen. Da er als Deutscher nicht befugt ist derart Arroganz zu verbreiten.

  3. Giorgio Magyaroni Sun 19 Jul 2015 at 07:01 - Reply

    Nur.Anmeldung

  4. Astrid Meyer Sun 1 Dec 2019 at 17:14 - Reply

    Der MUT von Herrn Orban ist bewundernswert.Es ist so schade, dass Europa nicht nach 1918 nach der Dreigliederung von Rudolf Steiner gedacht worden ist,jetzt hat Deutschland neben den drei Steueroasen Irland, Luxemburg und Österreich als großes Land dagegen gestimmt.Das nenne ich eingekauft, große Tücke…

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