14 October 2022

Eine Laudatio, ein Schnitt und ein bedauerlicher Fehler

Die (vermeintliche) Angst des ZDF vor dem Vorwurf fehlender „Neutralität“

Bei der Aufbereitung des Videomaterials einer Preisverleihung ist dem ZDF nach eigenen Angaben ein „bedauerlicher Fehler“ unterlaufen, der mittlerweile beseitigt wurde. Seitdem sieht sich der Sender dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, Zensur betrieben zu haben. Unterstellt man einmal der „Fehler“ erfolgte vorsätzlich, so ist eine aufgeheizte öffentliche Debatte wohl genau das, was das ZDF eigentlich vermeiden wollte. Denn durch (rechts-)populistische Kritik am „Staatsfunk“ und eigene Fehltritte stand der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk schon zuvor unter erheblichem Druck.

Die Berichterstattung über die „Opus-Klassik“-Preisverleihung

Am Abend des 10.10. wurde der Pianist Igor Levit im Rahmen der Opus-Klassik Preisverleihung für sein Album „On DSCH“ ausgezeichnet. Und wie es bei großen Preisverleihungen üblich ist, wurde die Übergabe von einer Laudatio begleitet. Gehalten hat diese Laudatio der Rapper und Songwriter Danger Dan. Ansehen konnte man sich die Preisverleihung inklusive der (fast) vollständigen Laudatio schon seit Dienstag in der Mediathek des ZDF.

„Abschließen möchte ich diese Laudatio, einfach um Igor eine Freude zu machen, mit einer Nachricht an alle Antisemiten, Rassisten, Antifeministen und AfD-Sympathisanten vor den Fernsehgeräten: Ihr seid Vollidioten! Guten Abend.“

Mit diesem Satz, der zu wohlwollendem Gelächter im Publikum führte, endete die Laudatio. In der Version, die das ZDF in seiner Mediathek zur Verfügung gestellt hatte, konnte man die Szene zunächst aus einer halbnahen Kameraeinstellung nachverfolgen, in der Danger Dann frontal sichtbar war. In der nächsten Einstellung war er dann in der Totalaufnahme zu sehen, diesmal von der Seite. Interresanter als die Wechsel der verschiedenen Einstellungen war dabei allerdings, was man während des Perspektivwechsels hörte:

„Abschließen möchte ich diese Laudatio, einfach um Igor eine Freude zu machen, mit einer Nachricht an alle Antisemiten, Rassisten, Antifeministen vor den Fernsehgeräten: Ihr seid Vollidioten! Guten Abend.“

Haben Sie den Unterschied bemerkt? Ja richtig, der Satz klingt etwas holprig, weil ein „und“ fehlt. Und leider fehlt daneben auch die Nennung der AfD-Sympathisanten. „Leider“ jedenfalls aus Sicht der zuständigen ZDF-Redaktion, weil Igor Levit den Fehler bemerkte und bei Twitter darauf hinwies. Seitdem schlagen die Worte, die genau beim Wechsel von der Halbnahen zur Totalen verloren gegangen sind, hohe Wellen in den Medien. Von einer Zensur durch das ZDF ist die Rede, und davon, dass der Sender eventuell vorsätzlich Kritik an AfD-Sympatisanten aus der Sendung geschnitten habe. Ausgesprochen schwerwiegende Vorwürfe, die das ZDF damit zu entschuldigen versuchte, dass bei der Aufbereitung des Videos für die Mediathek „unter großem Zeitdruck“ ein „Fehler“ passiert sei. Dieser Fehler wurde mittlerweile korrigiert und das Video in der Mediathek mit einem entsprechenden Hinweis versehen. An der Glaubwürdigkeit dieser Erklärung kann man angesichts des perfekten Übergangs in der geschnittenen Fassung allerdings zweifeln. Rechtlich lässt sich die Notwendigkeit eines entsprechenden Schnitts jedenfalls nicht begründen. Im Gegenteil wirkt er sogar ausgesprochen problematisch.

Rechtlicher Rahmen: Zwischen Vielfaltssicherung und Staatsferne

Der verfassungsrechtliche Rahmen, in dem der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk agiert, wurde durch eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 I 2 GG geprägt. Dieser Rahmen basiert vor allem auf zwei Grundsätzen, die in einem engen Wechselverhältnis stehen: dem Gebot der Vielfaltssicherung und dem Gebot der Staatsferne.

Das Gebot der Staatsferne gilt sowohl für den Privatrundfunk, als auch für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und soll sicherstellen, dass Akteure, die bei funktionaler Betrachtung der staatlichen Sphäre zuzurechnen sind, keinen beherrschenden Einfluss auf das Rundfunkprogramm erlangen können. Das Gebot der Staatsferne wirkt insoweit als äußerer Schutzschirm der Rundfunkfreiheit. Innerhalb dieses Schutzschirms sind die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten durch das Gebot der Vielfaltssicherung zur Erstellung eines Rundfunkprogramms verpflichtet, in dem sich die verschiedenen Meinungen und Facetten, durch die sich die pluralistische Gesellschaft der Bundesrepublik auszeichnet, möglichst umfassend spiegeln sollen. Denn nur dann kann das Öffentlich-Rechtliche Rundfunkprogramm seinem Auftrag gerecht werden, eine Grundlage der öffentlichen Meinungsbildung zu schaffen, ohne gezielte Meinungsbeeinflussung zu betreiben (vgl. Wolf, DÖV 2019. 821 (822 f.)).

Speziell für das ZDF konkretisiert wurden diese verfassungsrechtlichen Anforderungen im Rahmen des ZDF-Staatsvertrags. Nach § 5 I ZDF-StV soll in den Angeboten des ZDF „ […] insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden“. Durch das Programm soll „eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung“ gefördert werden. Nach § 5 II ZDF-StV ist dabei zudem „die Würde des Menschen zu achten und zu schützen“ und dazu beitzutragen, „die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversertheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken“. Zusätzlich ist das ZDF im Rahmen des Mediendienstestaatsvertrages (unter anderem) dazu verpflichtet, „anerkannte journalistische Grundsätze“ zu achten und „Berichterstattung […] unabhängig und sachlich“ zu gestalten (§ 6 MDStV). Über die Einhaltung dieser und weiterer Vorschriften zur Programmgestaltung wacht nach § 20 ZDF-StV der Fernsehrat als staatsfern ausgestaltetes Kontrollgremium.

Für eine gezielte Entfernung der „AfD-Sympathisanten“ aus der Laudatio lassen sich aus diesen Regelungen keine Gründe ableiten. Eine (ohnehin schwache) Argumentation mit § 5 II ZDF-StV wegen der Verwendung des Begriffs „Vollidioten“ liefe von vornherein leer, weil nicht der Begriff aus dem Programm geschnitten wurde, sondern lediglich eine der genannten Gruppen, auf die sich der Begriff bezog. Darüber hinaus ist es dem ZDF natürlich nicht verwehrt, in seiner Berichterstattung eindeutige und einseitige (partei-)politische Äußerungen Dritter zu zeigen. Im Gegenteil, die Integration möglichst vieler und gegensätzlicher Positionierungen in das Rundfunkprogramm gehört sogar zum Kern des Sendeauftrags. Politische Meinungen sollen in der Berichterstattung gezeigt werden und zwar in einem Gesamtverhältnis, dass die pluralistische Bevölkerung möglichst gut wiederspiegelt.

Eine Beschränkung auf die Versorgung „mit neutralen Inhalten aus den Sparten Information, Kultur und Bildung,“ wie sie die AfD in ihrem Programm zur letzten Bundestagswahl forderte („Deutschland. Aber Normal“, S. 164), existiert gegenwärtig nicht. Und das ist auch gut so, denn sie würde den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk marginalisieren und die politische Berichterstattung zur alleinigen Sache des Privatrundfunks machen, in dem gezielte Einflussnahmen durch Einzelpersonen deutlich einfacher zu erreichen sind.

Ob die bewusste oder unbewusste Manipulation einer politischen Äußerung durch das nicht erkennbare Herausschneiden einzelner Worte eines Satzes dagegen mit den „anerkannten journalistischen Grundsätzen“ vereinbar ist, zu deren Einhaltung die ZDF-Redaktionen bei der Berichterstattung verpflichtet sind, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Jedenfalls wenn sie vorsätzlich erfolgte, lässt sich die Frage wohl ohne Weiteres verneinen.

Hintergründe: Der Druck auf den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Wäre der Schnitt vorsätzlich vorgenommen worden, würde sich die Frage stellen, was die zuständige ZDF-Redaktion mit dem Eingriff eigentlich erreichen wollte. Unterstellt man einmal, dass das Ziel nicht in der politische Einflussnahme zugunsten der AfD gelegen hätte, dann ergibt sich ein ganzes Bündel potentieller Motive.

Klar ist, dass der Laudator kein unbeschriebenes Blatt ist, wenn es um die öffentlichkeitswirksamme Provokation der AfD geht. Danger Dan gelang es zuletzt im März 2021 mit dem Song „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ die Partei und weitere Figuren der (Neu-)Rechten Szene gegen sich und die staatliche Kulturförderung aufzubringen. Dass die Laudatio und ihre Verbreitung im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zu polemischer Kritik aus der betroffenen Ecke und öffentlichen Auseinandersetzungen führen könnte, war also nicht unwahrscheinlich. Öffentliche Auseinandersetzungen scheint das ZDF in der Lage, in der sich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk momentan befindet, aber nicht gebrauchen zu können. Schließlich sind die Folgen des RBB-Skandals kaum überwunden und schon wird (auch außerhalb der Kreise der AfD-Sympathisanten) über „Meinungsmache“ in den Medien diskutiert. Zusätzlich schafft Frankreich die Gebührenfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ab. Ein Thema das auch in Deutschland immer wieder aufkommt.

Der bewusste Versuch, eine entsprechende öffentliche Auseinandersetzung durch das Herausschneiden der „AfD-Sympathisanten“ zu vermeiden, erschiene aber gerade in dieser angespannten Lage als strategischer Fehler. Denn aus der Perspektive derjenigen, die sich für den Erhalt eines staatsfernen, pluralistischen und beitragsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks einsetzen, kommt die bewusste Manipulation einer politischen Äußerung einem Schlag ins Gesicht gleich, der dem Ansehen der Institution schadet. Und diejenigen, zu deren Gunsten die Manipulation wirken könnte, würden sich wohl ohnehin nicht von ihrem Wunsch einer grundlegenden Reform abbringen lassen, in der der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine besondere Bedeutung für die liberale Demokratie verlieren würde.

In diesem Sinne, ist den Redakteur:innen des ZDF ausreichendes Durchaltevermögen gegen politische Angriffe zu wünschen, damit eine umfassende Erfüllung des Sendeauftrages auch in Zukunft erfolgen kann – und natürlich ausreichend Zeit beim Schneiden von Beiträgen.


SUGGESTED CITATION  Wolf, Sascha: Eine Laudatio, ein Schnitt und ein bedauerlicher Fehler: Die (vermeintliche) Angst des ZDF vor dem Vorwurf fehlender „Neutralität“, VerfBlog, 2022/10/14, https://verfassungsblog.de/laudatio/, DOI: 10.17176/20221014-230700-0.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
AfD, ZDF, Zensur, Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk


Other posts about this region:
Deutschland