Lehrermeldeportale darf der Staat nicht akzeptieren
In Hamburg wird von der AfD ein internetgestütztes Lehrermeldeportal „Neutrale Schule“ betrieben. Schüler und Eltern werden aufgefordert, Namen von Lehrkräften zu melden, die sich im Unterricht zur AfD äußern und dabei (angeblich) ihre politische Neutralitätspflicht verletzen. Die AfD behält sich vor, die gemeldeten Namen an die zuständige Schulbehörde weiterzugeben. Ein ähnliches Format existiert in Baden-Württemberg; dort sollen die gemeldeten Namen der Lehrkräfte auch veröffentlicht werden. Auch in anderen Ländern (u.a. Bayern) sind entsprechende Portale geplant. Am 11. Oktober 2018 hat sich die Kultusministerkonferenz mit dem Thema befasst, die Aktionen politisch verurteilt, jedoch zu erkennen gegeben, dass rechtliche Schritte gegen solche Portale schwierig seien. Es wird die Selbstverständlichkeit betont, dass sich betroffene Lehrkräfte wegen möglicher Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts oder datenschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich wehren könnten, untersagen könne man solche Portale aber wohl nicht. Die Hamburger Schulbehörde wird dahingehend zitiert, die Ehrverletzung eines Lehrers könne die Behörde nicht beklagen, das könnte nur die Lehrkraft selbst (FAZ v. 12.10.2018, S. 2). Damit wird das Problem von der Politik privatisiert, den Lehrkräften und den Zivilgerichten überantwortet. Bei aller starken Rhetorik („Lehrerpranger“, „diktatorisches Mittel“, „Denunziantentum“, verharmlosend aber „Schulhofpetze“) vermisst man doch eine institutionelle und damit öffentlich-rechtliche Betrachtung des Phänomens. Dazu einige Überlegungen.
Neutralitätspflicht der Lehrkräfte und schulrechtliche Treuepflicht
Unstreitig ist, dass Lehrkräfte im Unterricht parteipolitische Neutralität üben müssen. Das ergibt sich sowohl aus dem Dienstrecht (vgl. § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes) als auch aus dem öffentlichen Schulrecht. Verstöße dagegen können disziplinarrechtlich geahndet werden, Schülern und Eltern kommt insofern das allgemeine Beschwerderecht zu. Gegen disziplinarische Maßnahmen steht der Lehrkraft der Verwaltungsrechtsweg offen. So sind die rechtsstaatlichen Spielregeln. Eine Sammlung oder Veröffentlichung (angeblicher) Verletzungen des Neutralitätsgebotes auf drittbetriebenen Internetportalen kennen weder das Beamten- oder Arbeitsrecht noch das Schulrecht.
Unabhängig von der Frage, ob und in welchen Modalitäten der Betrieb eines solchen Portals Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzt (Letzteres kann man nur für den Einzelfall entscheiden), ist er deswegen rechtswidrig, weil er mit tragenden Grundlagen des Schulrechts unvereinbar ist.l
Seit Verabschiedung des sog. besonderen Gewaltverhältnisses durch das Bundesverfassungsgericht in den 1970er-Jahren wird das Schulrecht geprägt durch die Schulgesetze (der Länder) und die dogmatische Figur des Schulrechtsverhältnisses. Beide gehen davon aus, dass Lehrkräfte, Schüler und Eltern nicht nur die besonderen, in den Schulgesetzen eigens niedergelegten Rechte und Pflichten haben, sondern gegenseitige Rücksichtnahme üben müssen. Man kann insofern – etwas altmodisch – von einer allgemeinen schulrechtlichen Treuepflicht sprechen; solche Pflichten kennt man auch beim Bundesstaatsprinzip („Bundestreue“), im allgemeinen Organisationsrecht („Organtreue“) und generell im Recht („Treu und Glauben, § 242 BGB). Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben sich insbesondere so zu verhalten, dass ein gedeihlicher Unterricht und ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich sind. So heißt es etwa in Art. 56 des Bayerischen Schulgesetzes (BayEUG): „Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.“ Bildungsziel ist auch die Erziehung der Schüler „im Geist der Demokratie“ (Art. 1 Abs. 1 BayEUG). Dazu gehört auch die Behandlung des politischen Systems unter Einbezug der politischen Parteien, die Diskussion allgemeiner politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie die Einübung des diskursiven Prinzips freier Rede und Gegenrede.
Schule ist kein politisch steriler Raum
Dabei hat die Lehrkraft Sachlichkeit walten zu lassen und Einseitigkeiten zu vermeiden. Allerdings ist das Klassenzimmer kein politisch steriler Raum. In ihm spiegeln sich – unvermeidbar – allgemeine politische Debatten wider. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen“ heißt es treffend im sog. „Beutelsbacher Konsens“ aus dem Jahr 1976. Fächer wie Geschichte, Sozial- und Rechtskunde oder Deutsch müssen und können nicht im politikfreien Raum stattfinden. In jeder Aussage über politische oder gesellschaftliche Sachverhalte schwingt eine – verdeckte oder unterbewusste – Dimension der Wertung und des Dafürhaltens mit. Eine strikte und absolute Trennung von Faktenäußerung und Wertung ist weltfremd – das ist eine bleibende Erkenntnis der philosophischen Hermeneutik. Es ist freilich kein Freibrief: Der Beutelsbacher Konsens benennt als wichtigsten Grundsatz das „Indoktrinationsverbot“ („Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern“.). Bildungsziel ist nicht der politische Konsens, sondern die Einübung des Diskurses aus Rede und Gegenrede.
Konfliktbewältigung im Klassenzimmer statt im Internet
Aus der Sicht der Schüler vermeintliche Einseitigkeiten der Lehrkraft sind im unterrichtlichen Gespräch zu klären. Das Forum dafür ist das Klassenzimmer oder der Seminarraum, nicht das Internet. In dieser Form der internen Konflikt- oder Dissensbewältigung liegt ein eigenständiges Bildungsziel der Schulen. Dazu steht den Schülern das Recht der Meinungsfreiheit zu (vgl. z.B. Art. 56 Abs. 3 BayEUG: „Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren“). Diesem Bildungsziel widerspricht es erkennbar, Konflikte über eine von einer politischen Partei angebotene Internetplattform auszutragen. Öffentliche „Meldungen“ an Dritte – ob man sie nun als „Denunziation“ oder „Anprangerung“ bezeichnen mag – sind mit den schulrechtlichen Grundregeln der gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung nicht vereinbar. Sie verhindern oder zerstören das für einen gedeihlichen Unterricht notwendige Mindestmaß an Vertrauen, versperren den Raum des gemeinsamen Lehrens, Lernens und Diskutierens und säen Misstrauen, Angst und Vorsicht. Sie ruinieren den Schul- und Klassenfrieden. Zudem wird die Qualität des Unterrichts leiden. Wenn sich eine Lehrkraft etwa im Geschichtsunterricht bei jeder Äußerung genau überlegen muss, ob sie nicht Minuten später auf einer Parteiplattform landet und angeprangert wird, ist ein lebendiger, anschaulicher und für die Schüler interessanter Unterricht kaum möglich. Auch im Klassenzimmer muss eine pointierte These möglich sein.
Eine Partei ist kein soziales Netzwerk
Nun wird man einwenden, die gleiche Problematik bestehe auch in den sozialen Medien und bei Bewertungsportalen, in denen die Schüler ebenfalls – kritische – Äußerungen über Lehrkräfte abgeben. Doch dieser Vergleich hinkt: Die von einer Partei betriebene Lehrermeldeplattform agiert nicht – wie die sozialen Medien – allein im sozial-gesellschaftlichen Raum, sondern im öffentlichen Raum. Eine Partei ist nicht lediglich Akteur sozialer und kommunikativer Interaktion, sondern ein wichtiger Player im staatlich-politischen Bereich. Sie ist nicht nur Verein, sondern – im staatsorganisationsrechtlichen Sinne – durch Art. 21 GG zur verfassungsrechtlichen Institution erhoben, die an der politischen Willensbildung mitwirkt. Als in diesem Sinne öffentliche Einrichtung ist die Partei zwar nicht am Schulrechtsverhältnis beteiligt, sie darf auf dieses jedoch nicht in einer Weise einwirken, dass die Funktionsfähigkeit von Schule und Unterricht beeinträchtigt und das Erreichen der Bildungsziele gefährdet werden. Die Parteien trifft in besonderer Weise ein Schul- und Unterrichtsstörungsverbot. Eine Störung kann nicht nur durch Mobbing, physische oder psychische Gewalt oder Sabotage erfolgen, sondern auch durch ein mediales Hineinwirken in die Schule und den Versuch einer Beeinflussung des Verhaltens von Schülern und Eltern. Schüler und Eltern zu Handlungen anzustiften, die gegen die schulrechtlichen Rücksichtnahmepflichten und die Bildungsziele verstoßen, ist daher rechtswidrig – und zwar unabhängig davon, ob zugleich gegen Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte verstoßen wird.
Der Staat ist gefragt!
Dieser institutionell-schulrechtliche Aspekt ist für die rechtliche Beurteilung von Lehrermeldeportalen insofern wichtig, als eine solchermaßen begründete Rechtswidrigkeit eine öffentlich-rechtliche ist, deren Ahndung der Staat nicht einfach den Lehrkräften auferlegen, die er nicht einfach privatisieren und auf den Zivilrechtsweg verweisen darf. Darum muss sich der Staat selbst kümmern, dagegen muss er selbst vorgehen. Ihm obliegt nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Lehrkräften, sondern die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Schulwesens insgesamt – deren Bedeutung das BVerfG erst kürzlich im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Bestätigung des Streikverbots für Lehrkräfte unterstrichen hat. Nach Art. 7 Abs. 1 GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Was bedeutet dies nun?
Es bedeutet zunächst, dass der Staat in Gestalt der Schulbehörden Farbe zu bekennen hat. Er muss deutlich machen – gegenüber der Öffentlichkeit und den Betreibern – dass solche Meldeplattformen unabhängig von ihrer datenschutzrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Einordnung mit tragenden Grundsätzen des Schulrechts nicht vereinbar sind. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob der Staat in der Weise gegen den Betreiber einer solchen Plattform vorgehen kann, dass er deren Betrieb untersagt oder beschränkt. Da eine politische Partei außerhalb des Schulrechtsverhältnisses steht, unterliegt sie nicht der Schulaufsicht. Maßnahmen der allgemeinen Schulaufsicht kommen daher nicht in Betracht. Es wäre freilich zu überlegen, in den Landesgesetzen entsprechende Befugnisnormen zu verankern, die als allgemeine Gesetze im Sinn des Art. 5 Abs. 2 GG anzusehen wären und dem Schutz eines seinerseits verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts (nämlich der Funktionsfähigkeit von Schule und Unterricht, Art. 7 Abs. 1 GG) zu dienen bestimmt sind.
In den Blick zu nehmen ist aber auch das allgemeine Ordnungsrecht der Länder. Auch wenn der Betrieb einer Lehrermeldeplattform als solcher wohl keinen Straftat- oder Bußgeldtatbestand erfüllt, liegt darin – zumal verbunden mit der Aufforderung an Schüler und Lehrer zur „Meldung“ – ein gewichtiger Eingriff in den Schul- und Klassenfrieden und damit in die Funktionsfähigkeit und Integrität der Schule als Bildungs- und Erziehungsraum. Versteht man – wie heute üblich – unter öffentlicher Sicherheit im Sinne des allgemeinen Ordnungsrechts nicht nur die „Unversehrtheit“ wichtiger Individualrechtsgüter, sondern auch der „Einrichtungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt“ (wozu auch öffentliche Schulen gehören), so fällt es nicht schwer, im Betrieb einer Lehrermeldeplattform eine Störung der Funktionsfähigkeit der Schulen und damit der öffentlichen Sicherheit (und auch Ordnung) zu sehen. Es erweist sich aus öffentlich-rechtlicher Sicht also als voreilig, wenn – etwa von Seiten der KMK oder Hamburger Schulbehörde – der Eindruck erweckt wird, der Staat könne hier juristisch nichts tun. Denkbar wäre durchaus eine (ggf. für sofort vollziehbar erklärte) ordnungsbehördliche Anordnung, den Betrieb eines Lehrermeldeportals einzustellen oder zu entschärfen. Dies müsste freilich für das jeweilige Ordnungsrecht des Landes noch eingehend geprüft werden. Dass eine ordnungsbehördliche Verfügung dann von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann, ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.
[gelöscht, da off-topic. Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln! D.Red.]
So erstaunlich einfach werden Themen von grosser gesselschaftlicher Bedeutung unterdrückt. Bravo Zensur!
[gelöscht, da off-topic. Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln! D.Red.]
Mich wundert, dass niemand danach fragt, ob die Motivation, diese Portale einzurichten, auf Verstöße gegen das Mäßigungsgebot beamteter Lehrer zurückzuführen ist.
Der Beutelsbacher Konsens legt drei Grundprinzipien fest:
-Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrende Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen.
-Das Gebot der Kontroversität (auch: Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren können.
-Das Prinzip Schülerorientierung soll den Schüler in die Lage versetzen, die politische Situation der Gesellschaft und seine eigene Position zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen.
Offensichtlich glauben Teile der Lehrerschaft, dies alles gelte nicht, wenn es gegen die AfD geht.
Der erste Kommentar ist typische Ablenkung, wie bei der AfD eben so üblich. Die beiden letzten Kommentare sind Original-AfD-Sprech, exakter: Neo-Nationalsozialistisch. Im Gesamtkontext trete ich im Sinne der Wehrhaften Demokratie für ein AfD-Verbotsverfahren ein. “Keine Toleranz der Intoleranz.” Karl Popper
‘Der erste Kommentar ist typische Ablenkung, wie bei der AfD eben so üblich. ‘
Lieber Lothar, als polnischer Patriot unterstütze ich eigentlich alle linke Parteien, insbesondere CDU/CSU, SPD und Grüne, weil sie Deutschland vorsätzlich sehr kompetent schwächen. AfD-Verbot wäre ein interessanter Versuch, ich wette allerdings auf ähnlicher Skandal, wie vor 18 Jahren bei NPD. Ich bin mir ziemlich sicher, AfD ist von Verfassungsschutz betrieben und gelenkt. Im allgemeinen ist der Ruf nach Zensur o.ä. heutzutage mehr als lächerlich. Erstaunlich viele Leute haben das ‘Neuland’ offensichtlich noch nicht verstanden.
@asasi1
Lese ich da etwas Neid raus?
@Heinrich Niklaus
Und das “offensichtlich” nehmen Sie wo her?
Der Beutelsbacher Beschluss ist übrigens nicht der einzige rechtliche Rahmen für den Unterricht.
Die AFD macht halt das, was Amadeu Antonio Stiftung (Wiki Neue Rechte) und ANTIFA (Gewalt gegen Gastronomen, welche einen AFD Parteitag bewirtet haben) vorgemacht haben, oder auch seitens der SPD (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pegida-in-muenchen-wie-giovanni-costa-sein-restaurant-verlor-a-1178052.html).
Fazit: die “Guten” sind nicht besser wie die “Bösen”
Als jemand der überzeugt und offen Rechts ist lehne ich diese Portale und noch mehr die dahinter stehende Einstellung entschieden ab. Sie widersprechen jedem Gedanken von Freiheit und sie schaden der weiteren Entwicklung der Deutschen Nation statt ihr zu nützen. Und für einen Nationalisten sollte immer die Frage zuvorderst stehen, was der Nation am meisten nützt.
Es stünde gerade der AfD als der Partei welche immer beklagt dass die Meinungsfreiheit in diesem Land zunehmend eingeschränkt wird gut an, die Meinungsfreiheit für Personen welche Links denken ebenso vehement einzufordern wie für sich selbst. Den viele Linke, so sehr ich ihre Positionen auch ablehne, sind echte Idealisten, handeln aus ihren Idealen und ideellen Werten heraus. Aus dieser Grundmotivation heraus stehen sie “uns” eigentlich näher als die alles relativierende und sich im moralischen Nihilismus und Legalismus verlierende “Mitte”.
Hier wird dann vorgebracht, dass junge Menschen manipulierbar sind und dieser Einfluss sie einseitig und nachhaltig auf eine bestimmte politische Einstellung hin festlegt. Diese Befürchtung teile ich nicht. Und wir werden den Kampf um die Herzen und die Köpfe der jungen Menschen in diesem Land gerade eben nicht mit solchen zutiefst ablehnenswerten Methoden gewinnen, sondern ganz im Gegenteil.
Erst vor kurzem beispielsweise hatte ich ein Gespräch mit Schülern während einer Zugfahrt, welches sich aus einer zwischen diesen laufenden politischen Diskussion ergab, in welche ich mich aus INeugier einschaltete. Die Schüler gaben dann an, dass gerade diese Initiative solche Portale einzurichten sie dazu gebracht hat die AfD insgesamt abzulehnen, wo sie vorher noch Zweifel hatten. Natürlich ist eine solche anekdotische Evidenz unzureichend, nichts desto trotz und ungeachtet der Frage ob eine gezielte Manipulation junger Menschen in den Schulen stattfindet:
Auch links orientierte Lehrer haben meiner Überzeugung nach absolut ein Recht ihre Meinung offen und FREI zu vertreten. Das Neutralitätsgebot sollte man hier bewusst nicht so eng sehen sondern hier im Gegenteil in jeder Richtung viel mehr Freiraum gewähren.
Junge Menschen sind nicht einfach eine manipulierbare Masse welche sich nach Belieben zu der Seite neigt welche quantiativ mehr Propaganda absondert. Wenn unsere Positionen richtig sind, dann werden auch mehr und mehr junge Menschen sich ihnen anschließen, ungeachtet der Frage was irgendein Lehrer dazu meint. Ganz im Gegenteil bewirkt der linke Übereifer mancher Alt-68er Lehrer wiederum sogar das genaue Gegenteil dessen was diese eigentlich anstreben, nämlich dass junge Menschen anfangen deren Positionen zu hinterfragen.
Eine funktionierende und wahrhaftig freie Demokratie benötigt zudem dringend auch Linkes Denken. Die freiheitlich demokratische Grundordnung benötigt Linkes wie Rechtes Denken und beides muss zugleich existieren. Weder wenn die eine, noch wenn die andere Seite sich allein im Diskurs durchsetzt wird dies wahrhaft eine freie Demokratie sein.
Mir ist ungeachtet seiner unter bestimmten Umständen und/oder teilweise falschen Ansichten ein idealistischer Linker – welcher mich auf einer Demo ausbuht – immer noch lieber als einer dieser seelenlosen Zyniker der Mitte, welche nur noch an das Ich- und die eigene materielle Bereicherung denken.
Beschließend sollte man also auch Lehrern mehr Meinungsfreiheit und damit auch die Freiheit einer offenen, ehrlichen und entschlossenen Ablehnung rechter Positionen zubilligen – so wie umgekehrt wiederum auch eine offfene Rechte Politik in diesem Land ihren Platz haben muss.
Nur so wird Deutschland auf die immense Komplexität der vor uns liegenden Probleme ganzheitliche und demokratische Antworten finden.
Deutlichere und schärfere politische Gegensätze zwingen uns endlich dazu mehr und besser nachzudenken und uns selbst zu hinterfragen. Statt sich also vor Widersprüchen und Gegensätzen zu fürchten, sollte man daher ganz im Gegenteil die immensen Chancen sehen, welche sich allein aus einer solchen Dialektik heraus ergeben können.
Aufgrund eines Parteienprivileges kann u.U.. weniger eine inhaltiche polizeiliche Störung vorliegen. Ebenso eventuell weniger eine Streitigkeit bezüglich spezifischer untereinander zustehender Hoheitsrechte. Vielleicht kann nur eine Zuständigkeit für Schulverwaltungsinterna etwa im Rahem einer Fachaufsicht der Innenbehörde problematisch und streitig sein?
Wer sich öffentlich äußert, muss auch öffentliche Kritik im Kauf nehmen. Lehrer oder andere Beamte sind dabei keine heilige Kühe. Allen, die von Zensur (wie auch immer verklausuliert) träumen, ist Lektüre von ‘Annen vs Germany’ zu empfehlen. Eine dicke Ohrfeige für öffentlich allimentierte Amtsträger. Von Rechtswissenchaftler, wie z.B. Prof. Lindner kann man erwarten, dass sie Rechtslage ganz genau kennen. Trotzdem wird immer wieder versucht, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen, und zwar ganz vorsätzlich.
Und wäre es jetzt konkret durch den „Beutelsbacher Konsens“ abgedeckt, wenn die Thesen von Maximilian Steinbeis (https://verfassungsblog.de/fuenf-thesen-zum-wahlerfolg-der-afd/) zur intellektuellen Leistungsfähigkeit der AfD-Anhänger im Unterricht von einem Lehrer zur Diskussion gestellt würden, wobei der Lehrer den Part von MS übernimmt?
…. 2. Nach dem gestrigen Wahlabend verspüre ich wie viele andere den Impuls, den Kampf gegen diese Partei aufzunehmen, und zwar am besten, indem man ihre Anhänger als das entlarvt, was sie sind: als Dummköpfe.
….4. Dass es nicht viel bringt, AfD-Anhänger als Dummköpfe zu bezeichnen, ändert natürlich nichts daran, dass sie in ihrer großen Überzahl genau das sind. Man liest jetzt oft, dass wir einen großen Fehler machen, die “Sorgen” dieser “kleinen Leute” und “einfachen Bürger” nicht ernst zu nehmen. Diese Position ist mindestens so arrogant und patronizing wie die, gegen die sie sich wendet, und sie ist verharmlosend obendrein.
Ein Lehrer, Fr 12 Okt 2018 / 22:18
https://afd-fraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/09/Gegendarstellung-zur-Stellungnahme-der-GEW-Hamburg-zur-Bildungspolitik-der-AfD_pdf-1.pdf
Zitat aus der “Gegendarstellung”
“Beinahe wöchentlich erhalten wir Hinweise aus der Bevölkerung”
Nicht einmal ein ‘Hinweis’ pro Woche, bei 1,8 Mio Einwohnern. Das ist nicht viel und lässt bestimmt nicht den Schluss zu, was *die Lehrer* so alles falsch machen.
Wenn aber die AfD in der Gegendarstellung freimütig zugibt, dass sie ihre semantischen Spielereien gerne auf dem Rücken kleiner Kinder austrägt, dann ist das wirklich alles, was man über die Partei wissen muss
Außerdem haben die gesammelten Beispiele nichts mit dem Unterricht zu tun. Eine Unterrichtsstunde ist ein geschützter Bereich und Versuch der AfD durch (anonyme) Hinweise hier Einfluss nehmen zu wollen ist durch nichts gerechtfertigt.
Dazu gibt es die Schulleitung und deren Vorgesetzte.
Ich habe das Bildungssystem der DDR komplett durchgemacht und für meine politischen Ansichten im Jugendalter auch Nachteile in Kauf nehmen müssen. Deshalb unterstütze ich ein Meldeportal für Lehrer, die sich schwer am Neutralitätsgebot versündigen. Einer öffentlichen Anprangerung einelner Lehrer lehne ich ab, wohl könnte man aber die jeweilige Schule erwähnen.
Der augenblicklich vorhandene Rechtsweg ist absurd. Wie vieles in Deutschland nur eine Show. Ich würde jedenfalls nicht gegen den Klassenlehrer meines Kindes vorgehen, da man erhebliche Nachteile für das eigene Kind befürchten muß.
Eine Selbstdisziplinierung einiger Lehrer durch das Portal ist meiner Meinung nach wünschenswert. Im übrigen muß jeder Arbeitnehmer sich an Regeln halten, auch beim Arbeitgeber gibts keine Meinungsfreiheit. Warum sollte man bei Lehrern da nachsichtiger sein?
Die Bundesrepublik hat sich in den letzten 20ig Jahren erheblich verändert. Vieles kommt mir aus der DDR bekannt vor.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung(AAS) gibt Lehrern Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/afd-handreichung.pdf
Mit anderen Worten: Das Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium (denn die finanzieren die AAS) gibt Lehrern offizielle Handlungsanweisungen zur Bekämpfung einer oppositionellen Partei.
Ob sich diese Einmischung der Bundesregierung in den Wahlkampf zugelassener Parteien rechtlich halten lässt, wird zu beobachten sein. An diesem Beispiel wird aber auch besonders deutlich, dass die Bundesregierung den Beutelsbacher Konsens offensichtlich aufgekündigt hat. Wenn es gegen die AfD geht, sind alle Mittel erlaubt. Das ist das Signal, das von dieser rechtlich sehr fragwürdigen Einflussnahme ausgeht.
@Heinrich Niklaus
Zunächsteinmal ist die Regierung kein Partner im Beutelsbacher Konsens. Es ist eine Abmachung in der Politik-Didaktik.
Was diese “Handlungsempfehlungen” betrifft: Ich kannte die bisher nicht. Aber was steht da drin, was nicht eigentlich selbstverständlich ist? Mit “Bekämpfung” oder was Sie da herbeiphantasieren hat das nichts zu tun.
„Zunächst einmal“: Der Konsens legt drei Prinzipien für den Politikunterricht fest. Von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannte Bildungsträger müssen alle drei Prinzipien anerkennen, um förderungsfähig zu sein. Die bpb ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Dies belegt, dass die Bundesregierung wesentlicher Träger ist des Beutelbacher Konsens ist.
Sie sehen „Herr Lehrer“, ich „phantasiere“ nicht, sondern stelle nur Fakten dar. Das BVerfG hat festgesellt, dass bereits die Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch Pressemitteilung einer Bundesministerin gegeben ist.
Hier wird nun die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Amadeu Antonio Stiftung ganz offensichtlich „eingesetzt“, Konkurrenten im Konkurrenzkampf der Parteien auszuschalten. Das Verstößt deutlich gegen das Neutralitätsgebot der Bundesregierung.
Jetzt ist bald alles zu einem Brei zusammengemischt.
Die Amadeu Antonio Stiftung ist kein anerkannter Bildungsträger (in keinem Bundesland, dass ich kenne) also auch nicht im Bereich des Konsenses.
Es geht hier um den Schulunterricht und die AAS hat hier keinen nennenswerten Einfluss.
Sie schmeißen hier Neutralität von Regierungsstellen und Neutralität im Schulunterricht durcheinander. Eine Pressemitteilung eines Ministeriums hat nichts mit Politikunterricht zu tun.
Auf meine anderen Einwände sind Sie ja schon gar nicht mehr eingegangen. Von ihrer “Argumentation” bleibt nichts übrig!
Zu Ihren Einwänden:
Einwand: „Die Amadeu Antonio Stiftung ist kein anerkannter Bildungsträger (in keinem Bundesland, dass ich kenne) also auch nicht im Bereich des Konsenses.“
Antwort: Habe ich auch nicht behauptet.
Einwand:„Es geht hier um den Schulunterricht und die AAS hat hier keinen nennenswerten Einfluss.“
Antwort: Es geht mir nicht um den Schulunterricht, sondern um die Handreichung der AAO zur AfD-Bekämpfung an die Lehrerschaft in deutschen Schulen. Da die AAO durch öffentliche Gelder gefördert wird, ist ihr auch Neutralität gegenüber den politischen Parteien abzuverlangen. Dass die AAO Einfluss auf den Schulunterricht hat, habe ich nicht behauptet.
Einwand: „Sie schmeißen hier Neutralität von Regierungsstellen und Neutralität im Schulunterricht durcheinander. Eine Pressemitteilung eines Ministeriums hat nichts mit Politikunterricht zu tun.“
Antwort: Es geht nicht um den Unterricht. Es geht vielmehr darum, dass Regierungen, Regierungsstellen und durch Steuern finanzierte Institutionen, die im Regierungsauftrag tätig sind, gegenüber Parteien Neutralität zu wahren haben.
Ich habe den Eindruck, „Herr Lehrer“, Sie sind ein wenig zu stark auf Ihren Unterricht fixiert. Werfen Sie doch einmal einen Blick über den Tellerrand. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Jetzt wird es albern. Hier in diesem Artikel geht es darum, dass die AfD gerne anonym Informationen über Lehrer sammeln möchte, wenn der Verdacht besteht, die AfD werde nicht “fair” behandelt. Hier geht es um den Unterricht!
Die AAS haben Sie reingebracht, und stellen ihn in Verbindung mit dem Beutelsbacher Konsens. Die AAS hat aber nichts damit zu tun. Der Konsens betrifft PolitikUNTERRICHT.
Sie missverstehen grundsätzlich den Beutelsbacher Konsens, der vor allem didaktisch ist. Er zwingt auch keinen Lehrer zur strikten Neutralität.
Ich bin Vertreter einer Regierungsstelle. Aber wenn der Vorsitzende einer Partei meint, er könne die Staatsangehörigkeit am Aussehen erkennen, dann ist das keine Position, die ich gleichberechtigt neben andere Stellen muss.
Das Neutralitätsgebot schützt die Rechte der politischen Opposition. Warum sich ein Opfer eines Rechtsbruchs nicht gegen einen Rechtsbruch wehren dürfen soll, fehlt leider in der Erörterung. Wie hier eine Rechtsgüterabwägung ausfällt, ist wohl nur bei Betrachtung der genauen Umstände im Einzelfall möglich. Ein Pranger – also die öffentliche Nennung von Lehrern – dürfte, wenn überhaupt, nur in extremen Einzelfällen zulässig sein.
Im Laufe des heutigen Abends und des Wartens auf die Ergebnisse der Wahl in Bayern kam auch erneut die Diskussion auf, ob an Schulen eine unzulässige Beeinflussung von Schülern durch Lehrer in Richtung einer linksliberalen politischen Grundströmung stattfindet. Dazu wurde als empirischer Beweis für das vorliegen einer solchen “Manipulation” die AfD bei den Jugendlichen nur auf 8,27 % käme, die Grünen aber auf 23,28 %. Und das zeige doch klar auf, dass die Schulen hier Einfluss nehmen würden.
Nach vielen Gesprächen mit jungen Bürgern möchte ich in diesem Kontext anmerken, dass der Grund für diese Ergebnisse meiner Überzeugung nach nicht darin liegt dass einige Lehrer linksliberale Ansichten hegen. Sondern darin, dass Umweltschutz für junge Menschen in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert hat.
Bei Diskussionen mit Schülern wurde mir von diesen sehr oft vorgeworfen, dass die AfD gegen Umweltschutz sei, gegen Klimaschutz, die Klimaveränderung leugne usw. und dass dies ein primärer Grund dafür sei die AfD abzulehnen. Viele äußerten mir gegenüber, dass sie Zitat: zwar auch gegen Flüchtlinge seien (was die AfD in Wahrheit gar nicht ist), aber der Umweltschutz einfach zu wichtig sei! Sehr negativ wurde von vielen beispielsweise das Wahlplakat: Diesel ist super! benannt. Das mag einen 45 jährigen Dieselfahrer für die AfD einnehmen, aber Schüler haben Angst vor weiterer Überlastung der Umwelt, Umweltzerstörung, dass sie in ihrer Zukunft nicht mehr in einer lebenswerten oder gar lebensfähigen Umwelt ihr Darsein fristen werden müssen. Das treibt die viel mehr um als die Flüchtlingsfrage. Und dies auch zu Recht.
Bei einer Demo von bayerischen Schülern zu mehreren Themen gleichzeitig vor einigen Wochen welche ich mir ansehen konnte demonstrierten diese beispielsweise gegen eine Abschottung Europas, aber zugleich und gleichrangig auch für den Schutz der Meere.
Wie man sieht ist die ganze Angelegenheit komplexer als es den Anschein hat. Und linksliberale Lehrer haben in Wahrheit meiner Überzeugung nach sehr viel weniger Einfluss als es den Anschein hat. Stattdessen ist die Motivation junger Menschen in diesem Land mehr von ihrer Sorge um die Zukunft unseres Planeten getrieben und man muss zugeben, dass darauf die AfD zur Zeit (noch) keine wirklich guten Antworten hat.
Von daher sollte man statt einen solchen Online-Pranger zu erstellen und sich um vermeintliche Einmischung einiger linksliberaler Lehrkräfte in das Neutralitätsgebot zu sorgen, sich viel mehr um realen Ängste der jungen Menschen kümmern und Antworten und Lösungsvorschläge auf ihre Fragen finden welche sie überzeugen.
Und gerade als Rechte sollten wir linke Einflussnahme nicht juristisch / rechtlich / durch abzulehnende Mittel bekämpfen, sondern durch die besseren Argumente, durch größere Intelligenz und nicht zuletzt auch durch Zuhören, den vielleicht ist an manchen Punkten welche der politische Gegner nennt etwas wesentliches dran.
Beschließend möchte ich deshalb gerade eben die hier vernetzte Handlungsempfehlung der Amadeu Antonio Stiftung zitieren:
> Der große Liberale Ralf Dahrendorf bemängelte stets die Konfliktunfähigkeit der Deutschen. Er sah darin eine
der großen Gefahren der Demokratie. Konflikte auszutragen ist ebenso essentiell für die Demokratie wie die Rechtsstaatlichkeit. Das eine ohne das
andere funktioniert nicht. <
Ihre Einschätzung zur Beeinflussbarkeit der politischen Meinungsbildung Jugendlicher durch den Lehrer kann ich bestätigen.
Und auf den Wettbewerb um die ‘größere Intelligenz’ und besseren Antworten freue ich mich (ganz ohne Ironie)