27 January 2021
Kein Brexit „auf Rädern“
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien wurde als "EU-only" Abkommen geschlossen, an dem nur die EU und nicht auch die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien beteiligt sind. Juristische Zweifel an der gewählten Rechtsgrundlage sind aber unbegründet, da das Abkommen ein Assoziierungsabkommen ist. Continue reading >>
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