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25 August 2022

Atomausstieg? – nein danke!

Täglich wird das Schreckensszenario an die Wand gemalt: Deutschland friert im Winter aufgrund mangelnden Gases. Daher häufen sich in den letzten Wochen die Forderungen, die drei verbleibenden AKW nicht wie geplant mit Ablauf des Jahres abzuschalten und somit doch nicht den geplanten Ausstieg aus der Atomenergie zu vollziehen. Der aktuelle Atomausstieg ist ein komplexes Konstrukt der vergangenen zwei Jahrzehnte. Der Weg zu dem heutigen Kompromiss führte aufgrund der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze und von Art. 14 GG zu mehreren Fingerzeigen aus Karlsruhe. Nun droht durch eine überhastete Änderung des Atomgesetzes dieses fein austarierte Verhältnis zwischen Energiesicherheit, Umsetzung des Willens der Bevölkerung sowie der Grundrechtspositionen der AKW Betreiberfirmen ins Wanken zu geraten. Continue reading >>
10 March 2021

Über Richten und Schlichten

Am Freitag, 5. März 2021, gaben die drei zuständigen Bundesministerien in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall auf Ausgleichzahlungen für den Atomausstieg geeinigt habe. Die Einigung ist insbesondere für das noch anhängige investitionsschutzrechtliche Verfahren Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht von großer Bedeutung, da es nun aufgrund der Einigung außerhalb des Verfahrens kein Ergebnis liefern wird, diente es womöglich jahrelang nur als Drohkulisse. Aber egal ob das Verfahren schlussendlich eine Drohwirkung hatte oder ganz bedeutungslos war: Das investitionsschutzrechtliche Verfahren ist in jedem Fall abzulehnen. Continue reading >>
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22 November 2020

Vermeidbar und vorhersagbar

Die juristische Abwicklung des Ausstiegs aus der Kernenergie ist kein Ruhmesblatt deutscher Gesetzgebungsgeschichte. Schon die mit der 13. Novelle zum Atomgesetz verbundene Beschleunigung des Ausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima litt unter erheblichen grundrechtlichen Mängeln. Deren vermeintliche Beseitigung in der 16. AtG-Novelle stieß schon bei der Anhörung im Bundestagsausschuss auf massive Kritik. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr bereits das Inkrafttreten des Gesetzes verneint und die angestrebte Regelung für verfassungswidrig erklärt – eine ebenso vermeidbare wie vorhersagbare Niederlage. Continue reading >>
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