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17 September 2018

Desinformieren und interpretieren: Was Maaßen sagen durfte und was nicht

Der Innenminister kann den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nach Belieben zum politischen Mitstreiter befördern. Äußerungsrechtlich ist der Verfassungsschutzpräsident auf die Optionen beschränkt, die ihm sein Amt eröffnet. Dazu gehört nicht die Kompetenz, sich tagespolitisch zu äußern. Continue reading >>
10 September 2018

@Maaßen – oder His Masters Voice?

Ein Geheimdienstchef, der naturgemäß im Geheimen wirkt, ist unheimlich, doch einer, der in der Öffentlichkeit verschwörerisch daherredet, ist gruselig. Was hat Hans-Georg Maaßen, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, überhaupt auf einem Podium zu suchen? Wieso fühlte er sich gedrängt, post festum zu einem Ereignis Stellung zu nehmen, das seine Behörde nach landläufigem Verständnis geheimer Dienste qua Gefahrenprävention eher zu verhindern gehabt hätte? Was treibt einen Beamten der Inneren Sicherheit dazu, Medienberichte zu korrigieren und sensible Sprachkritik am Terminus „Hetzjagd“ zu betreiben? Continue reading >>
21 March 2018

Wandel durch Annäherung? Zum 2. Symposium über das Recht der Nachrichten­dienste in Berlin

Entsteht ein neues Rechtsgebiet, versuchen die verschiedenen Akteure regelmäßig, den wissenschaftlichen Diskurs zu beeinflussen und so von Anfang an die Weichen in eine für sie genehme Richtung zu stellen. Waren es bei der Entstehung des Umweltrechts etwa die Energiekonzerne und bei der Entstehung des Regulierungsrechts die Telekommunikationsunternehmen, sind es beim Sicherheitsrecht offenbar die zuständigen Bundesministerien, die versuchen, rechtzeitig entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen. Als Teil dieser ministeriellen Strategie können auch die Symposien zum Recht der Nachrichtendienste angesehen werden. Continue reading >>
05 October 2016

Skandal ohne öffentlichen Aufschrei: Verfassungsschutz hat im NSU-Komplex vorsätzlich Akten vernichtet

Dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angibt, vorsätzlich Akten vernichtet zu haben, um das eigene Amt vor der öffentlichen Aufmerksamkeit zu schützen, ist ein beispielloser Vorgang. Dennoch gab es dazu kaum eine Debatte. Die Bundesrepublik ist nach der EMRK verpflichtet, eine unabhängige Untersuchung in Gang zu setzen, um zu ergründen, ob der Verfassungsschutz Kenntnisse über seine V-Leute von der NSU-Mordserie gehabt hat und nicht für entsprechende Schutzmaßnahmen sorgte. Continue reading >>
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