05 August 2026
Staatsangehörigkeit auf Bewährung
Am 25. Juli 2026 verübte ein sogenannter „islamistischer Gefährder“ einen terroristischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin. In der Folge forderten Politiker der CDU und CSU den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für „Gefährder“, vorausgesetzt, sie besitzen eine weitere Staatsangehörigkeit. Dazu müsste ein neuer Verlustgrund im Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen werden. Dieser Vorschlag wirft zahlreiche verfassungsrechtliche, unionsrechtliche und völkerrechtliche sowie rechtspolitische Fragen auf. Schon jetzt ist absehbar: Die Forderung ist verfassungsrechtlich heikel und rechtspolitisch verfehlt. Continue reading >>
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30 November 2017
Im Zweifel für die Sicherheit – EGMR billigt Abschiebung eines sogenannten „Gefährders“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entscheidung des [...] Continue reading >>20 October 2017



