09 June 2020
Menschenrechtsverletzungen, Internationales Deliktsrecht und Beweislast
In der heutigen Zeit dürfte unzweifelhaft sein, dass menschenrechtlichen Schutzgütern mancherorts auch und zum Teil gerade von privater Seite Gefahr droht. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass selbst Zulieferer und Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften im Ausland teilweise leider menschenunwürdige Arbeitsplätze bereitstellen oder in anderer Weise finanzielle Eigeninteressen in illegitimer Weise über die Grundbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung stellen. Diese Entwicklung hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob man das deutsche Deliktsrecht aktivieren kann, um Menschenrechte grenzüberschreitend gegenüber Privaten durchzusetzen. Dieser Beitrag soll zwei Hürden beleuchten, die dieses Vorhaben nehmen müsste: das Internationale Deliktsrecht und die Verteilung der Beweislast für die Verletzung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten. Continue reading >>
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