26 May 2026
Kein Hindernis für die Drohnenabwehr
Berichte über Drohnen im europäischen und deutschen Luftraum reißen nicht ab. Mehrfach wurden Drohnenschwärme über Bundeswehrgelände und kritischer Infrastruktur gesichtet, die vermutlich Aufnahmen zu Aufklärungszwecken anfertigten. Teilweise wird das Grundgesetz als Hindernis für eine effektive Drohnenabwehr gesehen – die Verfassung erzeuge gerade bei Aufklärungsdrohnen eine Schutzlücke. Dieser Beitrag entwickelt mit Blick auf die Genese der Notstandsverfassung eine Mittelposition: Für die Abwehr von Aufklärungsdrohnen zur Sicherung militärischer Anlagen ist die Bundeswehr zuständig, für den Schutz ziviler Objekte die Landespolizei. Continue reading >>
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