10 March 2021
Es braucht nicht immer ein Gesetz
Am 02.03.2021 hat der Zweite Senat des BVerfG einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im CETA-Organstreitverfahren als unzulässig verworfen. Die Linksfraktion hatte gegen die Unterlassung einer konstitutiven Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA durch ein förmliches Mandatsgesetz geklagt. Dass es eines solchen Mandatsgesetzes nicht braucht, damit das Parlament seine Integrationsverantwortung wahrnimmt, war spätestens seit dem Lissabon-Urteil klar, doch in seinem CETA-Urteil konkretisiert das BVerfG die Integrationsverantwortung nun abermals. Continue reading >>
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