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16 January 2025
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Nachwirkungen ohne Neuigkeitswert

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2024 erklärt zentrale Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes (§§ 16a, 17 PolG NRW) für verfassungswidrig, da sie längerfristige Observationen unter Einsatz technischer Mittel erlauben und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Die Entscheidung greift die BKAG I-Rechtsprechung von 2016 auf, deren Umsetzung in vielen Bundesländern weiterhin aussteht. Continue reading >>
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01 February 2024

Maschinengewehre und Handgranaten für die Polizei

In Sachsen wird aufgerüstet. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat verschiedene Regelungen des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof sich überzeugend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Überwachungsbefugnissen angeschlossen, das Erfordernis der Normenklarheit grundrechtsstärkend ausgelegt und - dies ist das Kernproblem der Entscheidung - die polizeiliche Aufrüstung zu weit zugelassen. Continue reading >>
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16 July 2020
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Wird der Bremer Polizei nun auf die Finger geschaut?

Die Ausweitung polizeilicher Befugnisse im neuen Bremer Polizeigesetz ist vergleichsweise moderat ausgefallen. Zahlreiche in jüngerer Zeit bundesweit publik gewordene Skandale lassen jedoch vermuten, dass der Polizeiapparat Rassismus, Sexismus, Gewaltexzesse und das Vorgehen gegen ohnehin marginalisierte Gruppen wenn nicht gar strukturell begünstigt, so doch jedenfalls deren effektive Aufklärung erschwert. Der Bremer Entwurf enthält allerdings verschiedene Instrumentarien zur Kontrolle und rechtsstaatlichen Einhegung dieser Probleme. Continue reading >>
14 July 2020
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Gegen den Verschärfungsstrom?

In den letzten Jahren haben zahlreiche Länder ihre Polizeigesetze (PolG) geändert, und das hieß: Verschärft. Die Mittel der Polizei wurden durch waffentechnische Aufrüstung und die Einführung neuer Gefahrenbegriffe bei gleichzeitiger Herabsetzung der Eingriffsschwelle stark erweitert. Die rot-grün-rote Koalition in Bremen geht einen anderen Weg. Der nunmehr vorliegende Vorschlag für ein neues PolG wird von der Opposition als „Antipolizeigesetz“ kritisiert und lässt sich wohl eher mit dem Berliner Entwurf vergleichen: Zwar sollen einerseits der Polizei mehr Befugnisse eingeräumt, auf der anderen Seite jedoch auch Einschränkungen vorgenommen und wesentliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen schlaglichtartigen Überblick über die geplanten Änderungen. Continue reading >>
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