11 September 2015
Agora GmbH & Co KG: wenn Versammlungsfreiheit Privateigentum sticht
Die Demonstrationsfreiheit steht in Deutschland vor einer Ausweitung. Weil öffentlicher Räume auch auf privatem Grund entstehen können, antworten die Gerichte mit einer Abkehr von der "klassischen" Dimension der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Die Trennung von öffentlich und privat verliert an Bedeutung. Die jüngste Demonstration im Braunkohletagebau Garzweiler bietet dafür ein anschauliches Beispiel. Continue reading >>
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