25 July 2024
Volksfeste ohne Cannabis
In Bayern wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER für ein sogenanntes Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angenommen. Da die Mehrheit des Bayerischen Landtags eine (Teil-)Legalisierung des Umgangs mit Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit ablehnt, schöpft der Landesgesetzgeber mit dem Entwurf seine Gesetzgebungskompetenz so weit wie möglich aus, um den Cannabiskonsum entgegen dem Konzept des Bundesgesetzgebers aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Verboten wird dabei unter anderem das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten auf Volksfestplätzen und an weiteren öffentlichen Orten. Continue reading >>
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17 October 2022
Kein Untergang des Rechtsstaates durch EU-Russlandsanktionen für Rechtsanwält*innen
Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sehen BRAK und DAV den Rechtsstaat in Deutschland bedroht. Allerdings bedauerlicherweise nicht durch die völkerrechtswidrigen Verbrechen des russischen Regimes, sondern durch die jüngste Reaktion der EU darauf. Erstmals wird in gewissem Umfang auch die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für bestimmte russische Mandanten verboten. Und das hat umgehend zornige Reaktionen anwaltlicher Standesvertreter ausgelöst. Continue reading >>04 July 2017
Schrödingers Camp oder die Versammlungsfreiheit vor dem Gesetz
Der juristische Kampf um das Protestcamp gegen den G20-Gipfel in Hamburg war keine ruhmvolle Episode in der Geschichte des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Mogelpackung, die Einwände der Stadt Hamburg eine Farce, und der einstweilige Rechtsschutz hat sich vorläufig als unfähig erwiesen, Rechtsfrieden herzustellen. Es zeigt sich, dass der Rechtsunterworfene, nur weil er vor Gericht obsiegt, noch lange nicht zu seinem Recht kommen muss, sondern mitunter wieder genau da anlangt, wo er am Anfang gestartet ist. Continue reading >>20 April 2017
Nonchalance im Rechtsstaat? Anfragen an den Spielhallen-Beschluss des BVerfG
Gut 19 Milliarden Euro werden bei bis vor kurzem sprunghaft steigender Tendenz jährlich mit Geldspielgeräten umgesetzt. Da dabei auch das Suchtverhalten kranker Menschen wirtschaftlich ausgenutzt wird, muss man kein Mitleid mit der Spielgerätewirtschaft haben, wenn die Landesgesetzgeber ihr in Ausführung des 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrags nun massiv zu Leibe rücken. Es gehört aber zum Markenkern des Rechtsstaats, dass die Anforderungen an die Eindämmung vormals erlaubten Verhaltens nicht davon abhängen, wie sympathisch man dieses findet. Vor diesem Hintergrund verdient der jüngste Beschluss des BVerfG zur Spielhallenregulierung Beachtung, weil rechtsstaatliche Mindeststandards hinter den immer wieder betonten besonders herausgehobenen Allgemeininteressen, die mit der Regulierung auch zweifellos verfolgt werden, stark verblassen. Continue reading >>01 September 2011
Das Bundesverfassungsgericht und die entfesselte Exekutive
Das Bundesverfassungsgericht wird in diesem Monat 60 Jahre alt. Das […] Continue reading >>11 April 2011