26 August 2022
Das Problem um § 216 StGB
Eine Frau spritzt ihrem schwer erkrankten Ehemann eine tödlich wirkende Insulindosis und macht sich deswegen nicht strafbar. Der BGH ist der Auffassung, dass es sich um eine straflose Beihilfe zum Suizid handelt, weil der Verstorbene bis zuletzt das Geschehen beherrscht habe. Im Fokus des Urteils steht damit die Strafvorschrift der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), deren Verfassungsmäßigkeit vom Senat vorsichtig angezweifelt wird. Die aktuelle parlamentarische Debatte beschäftigt sich währenddessen mit anderen Themen. Wenn der BGH eine aktive Tötungshandlung in eine straflose Suizidhilfe umdeutet, um eine gerechte Entscheidung herbeiführen zu können, sollte der Gesetzgeber das zum Anlass nehmen, § 216 StGB verfassungskonform auszugestalten. Continue reading >>
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06 March 2020
Die fragwürdige Autonomie von Karlsruhe
Das „Urteil über Leben und Tod“, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 26. Februar 2020 sprach, ist ein „Paukenschlag“ und eine „fundamentale Wende im Denken über die Beendigung des Lebens“. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Richterinnen und Richter gerade den Schlüsselbegriff der Autonomie substanziell verengen und Karlsruhe mit seinem Verständnis an dem Prinzip scheitert, das es vorgibt, zur Geltung zu bringen. Continue reading >>27 February 2020