07 January 2021
Alles unter Verschluss
Das Bundesjustizministerium hat am 12. Dezember 2020 seinen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) (WBRL) an die Presse weitergereicht. Hinweise von Whistleblowern bezüglich Verschlusssachen sollen pauschal vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleiben. In der Praxis würde die Effektivität des Schutzes von Hinweisgebern in staatlichen Behörden hierdurch massiv untergraben. Ein mutigerer Weg ist möglich: Die Einsetzung eines Bundestransparenzbeauftragten. Continue reading >>
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