20 January 2011

Verfassungs-Barbarei in Budapest

Dass die Ungarn gerade im Begriff sind, in ihrem Land die Pressefreiheit abzuschaffen, ist bekannt.

Weniger bekannt ist, was sonst noch so passiert im Verfassungsrecht der Magyaren. Da bleibt nämlich gerade kein Stein auf dem anderen. Buchstäblich. Und das ist nicht allein das Problem der Ungarn, sondern verheißt für alle Europäer nichts Gutes.

Darüber hat mich gestern eine höchst verdienstvolle Veranstaltung an der Berliner Humboldt-Uni aufgeklärt.

Christian Boulanger vom Law & Society Institute hatte zwei ungarische Rechtswissenschaftler eingeladen: Kriszta Kovácz, Beraterin des Präsidenten des ungarischen Verfassungsgerichtshofs, und Gábor Attila Tóth von der Universität Debrecen, früher ebenfalls am Verfassungsgerichtshof als Berater tätig.

So viel vorweg: Gestern ist mein Optimismus, dass die EU aus ihrer gegenwärtigen Orientierungskrise heil herauskommt, um ein ganzes Stück gesunken.

Alte Verfassung mit neuem Inhalt

Um zu verstehen, was gegenwärtig in Ungarn los ist, muss man 20 Jahre zurückblicken: 1989 war Ungarn das erste Land in Europa, das den Kommunismus abschüttelte, und zwar auf friedliche Weise: Liberale und reformkommunistische Kräfte setzten sich zusammen und fanden eine gemeinsame Lösung für den Übergang zu einer Verfassungsordnung, die zunächst wie ein Musterbeispiel demokratischer Erfolgsgeschichte aussah.

Anders als alle anderen Ex-Ostblock-Staaten blieb dabei die alte Verfassung von 1949 formell bestehen – wenn auch völlig entkernt und von ihren stalinistischen Inhalten befreit. Nur zwei Vorschriften blieben übrig: die Bestimmung Budapests als Hauptstadt und die Regel, dass Verfassungsänderungen einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedürfen (dazu später mehr).

Die Verfassung mit ihrem neuen Inhalt fügte sich gut in die konsensdemokratische Verfassungslandschaft Kontinentaleuropas ein: Es gibt einen starken Minderheitenschutz durch Grundrechte, deren Einhaltung ein Verfassungsgericht mit weitreichenden Überprüfungskompetenzen garantiert. Die Zweidrittel-Hürde stellt im Normalfall sicher, dass die Mehrheit keine Systemveränderungen vornehmen kann, ohne die Minderheit einzubinden.

Mit anderen Worten: Um zu regieren, muss man miteinander reden.

Constitutional moment

In den letzten Jahren hatte dieses System aber immer schlechter funktioniert: Die Regierung war korrupt und blockiert, es ging nichts vor und nichts zurück.

Im April 2010 errang daraufhin die nationalkonservative Fidesz-Partei einen gewaltigen Wahlsieg: Mit 53 % der Stimmen erhielt sie 68 % der Parlamentssitze – also eine Zweidrittelmehrheit.

Die Folge: Da es im Ein-Kammer-System Ungarns keine Entsprechung zum deutschen Bundesrat gibt, kann die Fidesz-Partei ganz alleine die Verfassung ändern.

Für Fidesz-Anführer Viktor Orban, der 1989 als junger Oppositioneller den Kommunismus abzuschaffen geholfen hatte, war dies mehr als ein Wahlsieg: Es war ein Auftrag des ungarischen Volkes, den Job von 1989 zu Ende zu bringen. Mit den Halbheiten des friedlichen Übergangs aufzuräumen. Mit dem ewigen Kompromisseschließen. Mit der ewigen Rücksichtnahme auf überstimmte Minderheiten. Mit dem ewigen miteinander reden, anstatt zu regieren.

Für Orban war sein Wahlsieg ein Auftrag, die ungarische Nation neu zu gründen, und zwar nach dem Bilde seines Parteiprogramms: Schließlich hatte seine Partei die verfassungsändernde Mehrheit, und damit das Mandat zur Systemveränderung.

Holy crown!

Die neue Verfassung ist bereits in Arbeit. Im April 2011, zum Jahrestag des Fidesz-Wahlsiegs, soll sie fertig sein. Die Opposition, sofern von einer solchen überhaupt die Rede sein kann, hat nur pro forma Gelegenheit zur Mitarbeit daran erhalten. Es wird wohl eine lupenreine Fidesz-Verfassung werden.

Und die sieht dann so aus: Im Entwurf der Präambel beispielsweise ist von 1989 mit keinem Wort die Rede, wohl aber von der Wahl im April 2010 als eigentlichem revolutionärem Gründungsakt des neuen Ungarn. Nur christliche Werte sind als maßgeblich für die Verfassung anerkannt. Die neue Verfassung definiert die zu schützende Ehe als die von Mann und Frau und zu schützende Leben als beginnend mit der Empfängnis.

Außerdem soll es in der Präambel – schräge Sache für eine Republik – eine Bezugnahme auf die “Heilige Krone” geben. Zu deren Verständnis ist ein Maß an Einfühlung in den ungarischen Verfassungsexzeptionalismus nötig, das ich hier nicht aufbringe.

Fidesz will offenbar auch dafür sorgen, dass diese Verfassung über die Zeit ihrer Zweidrittelmehrheit hinaus Bestand hat. Abgeändert werden können soll sie nach dem Entwurf (das kam gestern nicht vor, habe ich hier gefunden) nämlich nur dann, wenn das Parlament in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden das mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Also nie, außer Fidesz bleibt am Ruder.

Kastration des Verfassungsgerichts

Aber auch von ihrer Befugnis, die bestehende Verfassung zu modifizieren, macht Fidesz nach dem Bericht der beiden ungarischen Wissenschaftler bereits munter Gebrauch.

So sei beispielsweise künftig der Generalstaatsanwalt des Landes vor jeder parlamentarischen Kontrolle gefeit. Seine Amtszeit beträgt 9 Jahre, also länger als zwei Legislaturperioden.

Noch krasser ist eine andere, im November beschlossene Verfassungsänderung: Sie ermächtigt den Staat dazu, auf Gelder, die von der öffentlichen Hand gezahlt wurden, rückwirkend eine konfiskatorische Steuer von 98% zu erheben.

Die Idee dahinter ist offenbar, dass man auf diese Weise korrupten früheren Officials ihre ergaunerten Reichtümer wieder wegnehmen will. Das ist vielleicht die Idee, aber de facto besagt die Verfassungsänderung, dass die Regierung auch Beamtengehälter, Subventionen und alle sonstigen vollkommen rechtmäßig erlangten Zahlungen aus staatlichen Mitteln fünf Jahre lang rückwirkend wieder wegbesteuern kann.

Und zwar ohne Kontrolle. Dem Verfassungsgericht wurde gegen den hilflosen Protest desselben kurzerhand das Recht, über Steuer- und Haushaltsgesetze zu urteilen, so gut wie vollständig entzogen.

Das heißt, dass ein erheblicher Teil der Gesetzgebung keinerlei verfassungsgerichtlichen Kontrolle mehr unterworfen ist. Die Regierung könnte beispielsweise eine diskriminierende Sondersteuer für Minderheiten erlassen und damit völlig ungeschoren davonkommen (vom EGMR jetzt mal abgesehen).

Das alles kommt zu der bekannten Abschaffung der Meinungsfreiheit – in einem Land ohne effektive parlamentarische Opposition wirklich eine Katastrophe – noch dazu.

Was tun?

Ich will hier gar keine Parallele zum Ermächtigungsgesetz 1933 ziehen; mit solchen Vergleichen liegt man immer falsch.

Aber so viel scheint klar: Hier entsteht ein Regime, das im Namen der nationalen Einheit Demokratie, Recht und Verfassung dazu einsetzt, ihre Macht zu zementieren.

Nun könnte man sagen: Die Ungarn haben diese Leute schließlich gewählt, und zwar mit großer Mehrheit. Das sei eine innere Angelegenheiten der Ungarn, die ihr Schicksal schließlich selbst auf sich herabgebracht haben. Wenn sie jetzt ein autoritäres Regime bekommen, dann ist das ihre eigene Schuld und ihr eigenes Problem.

Und außerdem: Orban und Fidesz sind nicht nur rechtlich, sondern auch demokratisch legitimiert, zu tun, was sie tun. Und wer das kritisiert, der kritisiert den freien Willen der Ungarn. Der kritisiert die Demokratie. Der zeigt sich als ihr eigentlicher Feind.

Zwei Dinge dazu.

Das Österreich-Dilemma

Zum einen ist ein autoritärer ungarischer Premierminister mitnichten eine rein innerungarische Angelegenheit. Der Mann regiert uns alle mit, nämlich über den Europäischen Rat – dem er gegenwärtig auch noch vorsitzt. Und wir haben den nicht gewählt.

Wie man in der EU mit übelriechenden nationalen Regierungen umgehen soll, ist seit dem Desaster um den Österreich-Boykott nach der Regierungsbeteiligung der FPÖ ein ungelöstes Problem. Niemand weiß, was da zu tun ist. Man tut einstweilen so, als gäbe es das Problem überhaupt nicht. Haider ist schließlich weg vom Fenster, und Berlusconi wird es, so Gott will, auch eines Tages sein, und ansonsten schau’n wir mal.

Kann sein, dass sich das Ungarn-Problem auch irgendwie durch Zeitablauf löst. Dass man den ungarischen Nationalautoritarismus in die Mühlen der Brüsseler Konsenspolitik einfach geduldig kleinmahlt, im Bunde mit der globalisierten Wirtschaft, deren Misstrauen auch der stolzeste Magyarenführer als begrenzenden Faktor seiner Macht anerkennen muss.

Zu den Beispielen, dass auch aus autoritären Anfängen noch durchaus respektable demokratische Politik entstehen kann, zählt die New-Deal-Politik von US-Präsident Roosevelt in den 30er Jahren – eine Parallele, die Christoph Möllers gestern ins Gespräch brachte. Auch Roosevelt verfolgte eine antikapitalistische, anti-liberale Stoßrichtung mit durchaus autoritären Zügen. Und in der Wahl der Mittel gibt es ebenfalls Parallelen, etwas das berüchtigte “court packing”, die Drohung, den widerspenstigen Supreme Court einfach mit Gefolgsleuten zu besetzen und so den justiziellen Widerstand zu brechen. Das hat er dann doch lieber gelassen, und auch sonst ist alles am Ende ja gut ausgegangen; der New Deal gilt als große Erfolgsstory der US-amerikanischen Zeitgeschichte.

Mag also sein, dass auch in Ungarn alles irgendwie gut ausgeht.

Aber wenn nicht?

Dass die EU-Kommission nicht schärfer auftritt, wundert mich nicht. Die kann nicht viel machen.

Viel schlimmer ist, dass die Regierungschefs nichts tun. Für einen Politiker, dem an Europa gelegen ist, müsste es sich von selbst verstehen, dass Ungarn ein riesiges europapolitisches Thema ist (auch dies ein Punkt, den Christoph Möllers gestern machte). Dass es eine europäische Debatte darüber geben muss, was die nationale Restauration in einzelnen Staaten für Europa und damit uns alle bedeutet. Dass es an der Zeit ist, das Österreich-Trauma und die Praxis, angesichts autoritärer Tendenzen in den Mitgliedsstaaten einfach nur in ratloser Depression zu versumpfen, hinter sich zu lassen.

Dass das nicht geschieht, dass weder Merkel noch Cameron noch gar der selbst nicht gerade Rosenduft verströmende M. Sarkozy die Zähne auseinander kriegen, das deprimiert mich zutiefst.

Vertrauen in die Fiktion der Demokratie

Zum anderen gibt es ein demokratietheoretisches Problem, das mich ebenfalls umtreibt.

Fidesz wurde von etwas mehr als der Hälfte der Ungarn gewählt. Daraus wurde im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Und daraus wurde ein Mandat, sich als verfassungsgebende Gewalt in Ungarn zu begreifen, sich also an die Stelle des ungarischen Volkes zu setzen.

Was eben noch eine Partei war, wird durch die Zweidrittelmehrheits-Wahl zum Organ des ganzen Volkes, der ganzen Nation. Was erklärt, warum Viktor Orban die Kritik im EU-Parlament an seiner Politik als Beleidigung aller Ungarn empfindet.

Der Fall deckt die dunkle Seite der Demokratie auf und taucht sie in grelles Licht: Er zeigt, dass die Prämisse, dass in Wahlen der Wille des Volkes ermittelt wird, nur eine Fiktion ist. Dass Demokratie ohne Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt dieser Fiktion nicht existieren kann, zeigt die historische Erfahrung überreichlich.

Hier liegt der eigentliche Schaden für die Demokratie.


Foto: Ben Hurwitz (qyphon), Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Verfassungs-Barbarei in Budapest, VerfBlog, 2011/1/20, https://verfassungsblog.de/verfassungsbarbarei-budapest-2/, DOI: 10.17176/20181008-125156-0.

35 Comments

  1. Blogwarte.de Thu 20 Jan 2011 at 17:59 - Reply

    Verfassungs-Barbarei in Budapest…

    Ungarn gibt sich eine neue Verfassung, schafft rechtsstaatliche Strukturen ab und etabliert ein demokratiefeindliches Regime. Die EU hat ein gewaltiges Problem, doch sie schweigt lieber….

  2. Dierk Thu 20 Jan 2011 at 19:14 - Reply

    Das größte Problem der Orban’schen Verfassungspläne ist die vorgesehene Form der Änderung. Eine zweimalige Zweidrittelmehrheit in aufeinander folgenden Legislaturperioden lässt eine für offene Gesellschaften typische [und notwendige] friedliche Änderung nicht zu. Es folgt zwingend, dass Fidesz damit den Grundstein für einen Bürgerkrieg legt. Das kann auf keinen Fall im Interesse Europas sein, schon weil so etwas schnell mal auf andere, bereits sozial instabile, Staaten überspringen kann. Das wäre somit auch dann eine schlimme Entwicklung, wenn Ungarn nicht Teil der EU wäre – siehe Weißrussland.

    Und sollte Orban mit seinen Plänen durchkommen, also “erfolgreich” sein, wie lange dauert es dann, bis andere das auch versuchen?

    PS: Der Vergleich mit den 1920ern und 30ern trifft es tatsächlich nicht, wir sind in vielerlei Hinsicht dichter an der Zeit zwischen Reichsgründung und Beginn WK1.

  3. Christian Boulanger Thu 20 Jan 2011 at 20:45 - Reply

    Vielen Dank für den Bericht von unserer Veranstaltung und auch die weiterführende Recherche. Ich bin sehr in Sorge über die Situation in Ungarn. Leider ist die Diskussion darüber in den deutschen Medien meiner Meinung nach in die falsche Richtung gegangen. Statt sachlich die rechtsstaatlich hochproblematischen Maßnahmen anzusprechen, die FIDESZ “im Namen des Volkes” durchzieht (wie bemerkt, 2/3 der Sitze bedeutet hier eigentlich: 53% der Stimmen [1]), verbeißen sich Politiker und Medien in das Mediengesetz und in die kommende Diktatur des “Puszta-Putins”. Das Mediengesetz ist problematisch, aber nicht so sehr wegen der angedrohten Geldstrafen für “mangelnde Ausgewogenheit” (die gibt es nämlich anscheinend so gar nicht [2]), sondern vor allem weil es mit allen Arten von Medien (Print, Web, Radio, Öffentlich, Privat etc.) zusammenfasst, was nicht zusammengehört. So muss sich zum Beispiel jetzt jedes etwas bekanntere Meinungsportal registrieren lassen. Erst die Praxis wird zeigen, wie repressiv die neue Medienbehörde sein wird. Auf jeden Fall ist die Pressefreiheit noch nicht “abgeschafft” – wir sollten die Kirche im Dorf lassen.

    Viel wichtiger ist meiner Meinung nach die Frage: darf eine 2/3 Mehrheit sich der Kontrolle des Verfassungsgerichts entledigen, wenn dieses bei der Erfüllung des Wählerauftrages (oder das, was dafür ausgegeben wird) entgegensteht? Oder: darf man im Hau-Ruck-Verfahren eine Verfassung durchpeitschen, die nicht im Parlament diskutiert wird, keine Rücksicht auf die Oppositionsparteien nimmt, und dann noch in Stein gemeißelt wird (wie im Text beschrieben)? Die nicht im Wahlkampf angekündigt und nicht per Volksentscheid bestätigt werden soll? Was für eine Art von Legitimität hat eine solche Verfassung? (Hierzu auch die Diskussion hier [3])

    Und ich rate wirklich von Vergleichen mit der Weimarer Republik, Nazis etc. ab. Das trifft es einfach nicht. Wir wiederholen so einfach die Dürftigkeit der ungarischen innenpolitischen Auseinandersetzung, die nur Freund und Feind kennt. Da blüht Orbán auf (siehe die Performance im EU-Parlament). Ungarn braucht jetzt aber Smend, nicht Schmitt.

    [1] http://en.wikipedia.org/wiki/Hungarian_parliamentary_election,_2010
    [2] http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/01/09/martonyi
    [3] http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/01/12/ferenc-gyurcsany

  4. quark Thu 20 Jan 2011 at 20:47 - Reply

    ungarn schafft überhaupt nicht die “pressefreiheit” ab!

    einfach mal lesen, nachdenken und verstehen:

    http://www.budapester.hu/index.php?option=com_content&task=view&id=7466&Itemid=134

    ein ungar

  5. Christian Boulanger Thu 20 Jan 2011 at 21:18 - Reply

    Noch zwei Links zu meinem Beitrag oben:

    Zu möglichen Kritikpunkten der EU:
    http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/01/17/neelie-kroes-kritikpunkte-am-mediengesetz/

    Zur vergifteten innenpolitischen Auseinandersetzung:
    http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/01/15/hvg-die-bayer-greczy-achse/

    Beide Beiträge stammen aus dem verdienstvollen Blog “Hungarian Voice”, der trotz seines englischsprachigen Titels auf Deutsch über die ungarische Innenpolitik berichtet.

  6. Iwan Thu 20 Jan 2011 at 21:20 - Reply

    Eigentlich machen sich die westlichen Medien die größten Sorgen. Wir kennen das schon von Rußland, wo der böse Putin, bald wie einst Idi Amin, kleine Kinder fressen wird. Da frägt keiner, wie sich die Oligarchen zu Jelzins Zeiten bereichert habe. Sie haben Rußland bestolen. Vor allem täten die österreichischen Medien einmal gut daran, vor der eigenen Tür zu kehren, denn Österreich verfügt über ein “Verbotsgesetz” das in seiner Art weltweit einmalig ist: Da werden wegen einer der Antifa und dem DOEW nicht genehmen Meinung, die ein Systemkritiker verbreitet hat, Schwurgerichtsprozesse abgehalten. Alle diese Delikte werden immer als Verbrechen bewertet. Da gibt es Sippenhaftung. Da werden beschuldigte psychischer Folter ausgesetzt. Die Familien miteinbezogen. Vielleicht kriegt der Herr Orban das alles einmal zu Ohren, dann kann er den heuchlerischen Österreichern sagen wos langgeht. Zum Unterschied von der BRD und Österreich, lieben die Ungarn ihre Regierung. Und dort liegt ja der Kern des Pudels: Das alles paßt den ewigen Keiltreibern und Hetzern überhaupt nicht. Soros und Lendwai werden nicht müde die Ungarn schlecht zu machen. Diese Typen haßt man in Ungarn zu Recht.

  7. Tourix Thu 20 Jan 2011 at 21:29 - Reply

    @ quark
    Sie sollten selbst erst mal lesen bevor sie quaken.
    In dem von ihnen verlinkten Bericht wurde das mit keinem Wort abgestritten.
    Es ist nur wüstes Gemecker und an einer kleinen Stelle die Forderung, man sollte doch sachlich Argumentieren. Aber genau das tut man doch !

    “Artikel 7 des EU-Vertrags, der nach der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich verabschiedet wurde, eröffnet einen Weg, gegen ein Mitgliedsland Sanktionen zu verhängen, wenn es gegen demokratische Grundsätze verstößt. Das kann theoretisch bis zum Entzug des Stimmrechts reichen, quasi der Entmündigung des Landes in den EU-Gremien.”
    http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~E56412E521433463986383596F35889AD~ATpl~Ecommon~Scontent.html

  8. Nusi néni Thu 20 Jan 2011 at 21:36 - Reply

    danke!

  9. Iwan Thu 20 Jan 2011 at 21:58 - Reply

    Der Link von @ quark war notwendig und Tourix: ist wohl der Größte. Der kommt da mit dem Artikel 7 des EU-Vertrages. Die EU ist, wie ein russischer Disident richtig schrieb, die Kopie der UDSSR. Die EU holt sich ja nur deshalb die armen ehemaligen Ostblockstaaten rein, weil in diesn Ländern Grund und Boden noch nicht verpfädet ist wie in Österreich und der BRD. Jedem der ihn noch nicht kennt, soll sich Anleihen bei Herrn Dr. Schachtschneider holen. Und nochmals zur BRD: Das ist eine G.m.b.H. die keine Bürger sondern nur ein Personal hat. Die sollen mal ganz schön das Maul halten, denn bem Kauf der DDR haben sie den Bauern nicht das Land zurückgegeben. Sie mußten zuerst alles verschenken, ja an wen schon?

  10. Yotwen Fri 21 Jan 2011 at 09:19 - Reply

    Ungarn hat einen EU-Vertrag ratifiziert. Dieser enthält eine Menschenrechts-Charta. Was auch immer Orban in seine Verfassung schreibt – er muss den EU-Vertrag brechen, wenn er Wahlen und weitere Rechte wie beschrieben beschneiden möchte.

    Hätte Orban Hemmungen, es zu tun? – Nein, er bliebe mit einem Land zurück, dass abgesehen von einer Grenze mit der Ukraine und Serbien von EU-Ländern umringt ist. Einem Land ohne Bodenschätze und einer maroden Wirtschaft. Die einzigen Freunde, die er finden könnte wären Russen uns Serben – beides keine leichte Wahl für einen Ungarn.

    In Deutschland wurde die Demokratie unter der Ägide des Vier-Mächte-Abkommens gebaut und auch heute beherrschen Deutsche das Demokratie-Geschäft nicht besonders gut, zumal ihre Vorbilder – die Amerikaner – sich allerfeinster Bananenrepubliks-Politik befleissigen.

    1956 liess der Westen die Ungarn im Stich. Die Russen haben damals sichergestellt, dass die Ungarn diese Lektion so schnell nicht vergessen.Die wenigsten Ungarn werden sich je wieder auf den Westen verlassen.

    Lassen wir die Ungarn doch mal machen. Es mangelt den Ungarn nicht an Herz und Mut. Ob sie den notwendigen Verstand haben, müssen sie nun selbst zeigen.

    Yotwen

  11. Johannes P. Fri 21 Jan 2011 at 09:59 - Reply

    “Nur christliche Werte sind als maßgeblich für die Verfassung anerkannt. Die neue Verfassung definiert die zu schützende Ehe als die von Mann und Frau und zu schützende Leben als beginnend mit der Empfängnis.”

    Da dies offenbar als Kritikpunkt gemeint ist, frage ich mich, woran der Autor Anstoß nimmt; daran, daß die Verfassung überhaupt Wertentscheidungen trifft? Muß das nicht jede Verfassung? Oder daran, daß die Werte, denen der Vorzug gegeben wird, nicht die der linksliberalen Minderheit sind?

  12. hajo Fri 21 Jan 2011 at 10:59 - Reply
  13. Stephan P. Fri 21 Jan 2011 at 11:10 - Reply

    @ Johannes P:

    Sehr gut. Sie habven den springenden Punkt erkannt.

  14. Wolf Fri 21 Jan 2011 at 11:14 - Reply

    Allein den Bezugspunkt der Verfassung beim eigenen Wahlsieg anzusetzen, markiert schon die Hybris des Unterfangens. Daraus kann nichts Gutes mehr erwachsen. Deshalb will ich den Blick auf die aussenpolitischen Fragen richten. Es gibt große ungarische Minderheiten in der Slowakei und auch in allen anderen Nachbarstaaten Ungarns. Die Verfassungsdebatte wirft ein Schlaglicht auf den Willen der Staatsführung, die Gesellschaft zu ändern, warum dann nicht auch gleich die Aussengrenzen?

    Mir ist richtig übel.

  15. Tourix Fri 21 Jan 2011 at 11:18 - Reply

    @ Iwan
    Sie stellen einen wirklich tollen Vergleich von UDSSR und der EU.
    Was ist der Unterschied ?
    Die UDSSR war eine Zwangsgemeinschaft mit der kommunistischen Diktatur im Kreml als obersten Herren
    und dank Planwirtschaft verfiel alles zu Ruinen und die Armut war vorherschend.
    Nach 2 Jahrzehnten schon vergessen ?

    Die EU dagegen ist eine rein freiwillige Mitgliedschaft, aus die man jederzeit wieder austreten kann und ein freies Stimmrecht ausüben kann.

    Grund und Boden sind deshalb verpfändet, weil immer weniger Landwirte auch als Landwirte arbeiten und die vorhandenen durch rationalisierung (Maschinen) immer mehr Acker benötigen. Die ehemaligen Bauern verpachten an die aktiven Bauern.

    BRD = Gmbh ?
    Das durch die DDR Zwangsenteignete Land wurde an die Bauern zurückgegeben.
    Allerdings musste man in der Zeitgeschichte eine Grenze ziehen (eben nach dem 2 Wk.) und zudem musste das Alteigentum auch nachweißbar sein. Das ist doch wohl nachvollziehbar.

    Insofern hat das was sie hier vorbringen nichts mit der Realität zu tun.

  16. Schwienetünnis Fri 21 Jan 2011 at 12:28 - Reply

    Vielleicht kann ich eine Antwort auf die folgende Fragen erhalten:

    1. Gibt es in der bisherigen ungarischen Verfassung eine dem Art. 79 Abs. 3 GG entsprechende Bestimmung? GGf.: Wer könnte gestützt hierauf in Ungarn Vrefassungsänderungen angreifen? Kann man auch ein funktionsfähiges Verfassungsgericht zum geschützten Kern zählen?

    2. Kann die Grundrechte-Charta mit Rücksicht auf ihren begrenzten Anwendungsbereich überhaupt ausreichend schützen?

    3. Kommt der Schutz durch den EGMR nicht allzu spät, wenn man an das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung denkt? Hat der Rechtsschutz durch den EGMR bei schwerwiegenden Verstößen in osteuropäischen Staaten über den Einzelfall hinaus etwas bewirkt?

    Wie also sind die Aussichten ohne politischen Druck bei realistischer Betrachtung?

  17. Fabio Reinhardt Fri 21 Jan 2011 at 12:48 - Reply

    @Dierk: Jetzt würde mich als Historiker aber mal die “vielerlei Hinsicht” wegen denen wir “dichter an der Zeit zwischen Reichsgründung und Beginn WK1” sind interessieren.

    Ansonsten: Interessanter und gut zu lesender Artikel. Danke dafür.

    Fabio Reinhardt

  18. Dierk Fri 21 Jan 2011 at 16:18 - Reply

    @Fabio Reinhardt
    Es ging mir hauptsächlich um den damals neuen heute wiedererstarkten Nationalismus [wertneutral]. Für eine ausführliche Einschätzung ist hier einfach nicht der Platz – immerhin erfordert das einiges an Erläuterungen und Faktenhuberei. Stellen sie zur groben Orientierung einfach die Jahre 1989/90 als Gründungsjahr vor, einhergehend damit die starke Machtverschiebung in Europa [und der Welt], einige ungewöhnliche Boomjahre, daraus folgend eine gewisse Überheblichkeit … Das ganze natürlich im eurpäischen und weltweiten Kontext, es geht hier nicht nur um einen Staat.

    Falls es sie reizt, ein Papier daraus zu machen, dürfen Sie mich gerne ansprechen.

  19. dª]V[ªX » Links 2011-01-21 Fri 21 Jan 2011 at 16:37 - Reply

    […] Verfassungs-Barbarei in Budapest. Schafft Ungarn jetzt auch noch seine Verfassung […]

  20. Thomas Fri 21 Jan 2011 at 16:50 - Reply

    @ Iwan & Quark
    könnte einer von euch beiden dann vielleicht mal die Grundaussage der Budapester Zeitung hier zusammenfassen? Ich habe mich durch den Artikel gekämpft, aber abgesehen von wiederholten Hinweisen darauf, dass in Deutschland auch nicht alles perfekt ist, wir den Ungarn viel zu verdanken haben,… und aus all diesen Gründen deutsche kein Recht haben, andere Systeme zu kritisieren, ist da bei mir nicht viel hängen geblieben.
    Wenn ich da also den entscheidenden Teil “die Pressefreiheit wird doch gar nicht abgeschafft, da…” überlesen habe, bitte ich um eine kurze Zusammenfassung.

    Nochmal werde ich den Text nicht lesen, dafür ist mir zu wenig Substanz vorhanden.

  21. Thomas Hühn Fri 21 Jan 2011 at 17:41 - Reply

    Der Mechanismus, Verfassungsänderungen nur stattfinden zu lassen, wenn zweimal entsprechend abgestimmt wurde, unterbrochen durch eine Wahl, ist nicht neu und nicht ungewöhnlich. Das haben viele Staaten. Ungarn kombiniert da nur zwei Mechanismen.

    Dieses Zweimal-Abstimmen ist auch sinnvoll: ein Parlament ist gewählt mit entsprechenden Machtverhältnissen. Zum Zeitpunkt der Wahl wußte noch niemand wirklich, was die Zukunft bringen wird. Eine Verfassungsänderung wird als so kritisch angesehen, daß die vergangene Wahl die Änderung nicht legitimieren soll, die vergangene Wahl vergibt sozusagen nur das Initiativrecht.

    Und das Volk kann eine Verfassungsänderung dann per Notbremse bei den nächsten Wahlen stoppen.

    Eigentlich völlig einleuchtend.

  22. Christian Boulanger Sat 22 Jan 2011 at 09:36 - Reply

    @Thomas Hühn

    Man kann hier nicht einfach die institutionelle Regelung isoliert betrachten, sondern muss den politischen Kontext einbeziehen. In der Theorie kann dies eine gute Regelung sein, aber nur, wenn die Verfassung, die diese Regelung enthält, wirklich gesellschaftlich konsensfähig ist. Nur in diesem Fall kann es legitim sein, die weitere Veränderung der Verfassung derart zu erschweren.

    Aber nochmals: die Verfassung soll im *April* verabschiedet werden und es liegt lediglich ein Dokument vor, das die Grundlagen skizziert, und das auf großen Protest stößt. Über keinen einzigen Artikel konnte bisher im Parlament beraten werden. FIDESZ hat nur knapp über die Hälfte der Wählerstimmen erhalten. Die über das Wahlsystem damit erreichte 2/3-Mehrheit kann selbstverständlich Gesetzesänderungen legitimieren. FIDESZ will jedoch damit eine Verfassung im Eilverfahren und ohne gesellschaftliche Diskussion oktroyieren, anders kann man das nicht nennen. Und eine solche Verfassung wird dann vor Veränderungen wirksam geschützt, in dem zwei mal eine 2/3-Mehrheit notwendig gemacht wird.

    Insofern sicherlich für FIDESZ-Strategen einleuchtend, aber ansonsten meiner Meinung nach sehr bedenklich.

  23. […] habe ich einen Artikel im Verfassungsblog gefunden, der die aktuelle Lage in Ungarn beschreibt. Da man hierzulande eher nur vom Mediengesetz […]

  24. Thomas Hühn Sat 22 Jan 2011 at 13:10 - Reply

    Es ist aber auch albern, eine solche Erschwerung dann gutzuheißen, wenn gerade nur lauter liebe und brave Leute an der Macht sind, und andernfalls eine möglichst einfache Änderungsmöglichkeit für die Verfassung zu fordern.

    Denn wenn man *eine einzelne* Person hat, die so wunderbar zuverlässig entscheiden kann, in welcher Phase von gute Machthaber/schlechte Machthaber sich das Land gerade befindet, dann brauchts eh keine Verfassung mehr, dann kann man diese Person auch einfach als absolutistischen Monarchen einsetzen.

  25. Christian Boulanger Mon 24 Jan 2011 at 10:33 - Reply

    @Thomas Hühn

    Ich verstehe Ihr Argument nicht. Wer soll diese “einzelne Person” sein? Oder meinen Sie Victor Orbán?

  26. […] Verfassungsbarbarei in Budapest – Dass die Ungarn gerade im Begriff sind, in ihrem Land die Pressefreiheit abzuschaffen, ist bekannt. […]

  27. buddelflink Tue 25 Jan 2011 at 09:44 - Reply

    “… 1989 war Ungarn das erste Land in Europa, das den Kommunismus abschüttelte…”. Ich bin beileibe kein Verfechter des Kommunismus – ganz im Gegenteil. Aber Kommunismus hatte es nie und nirgends auch nur ansatzweise gegeben. Auch nicht in Ungarn. Hier erliegt der Autor wohl seiner gestörten Wahrnehmung. In der Zeit des Kalten Krieges wurde alles, was schlecht war, dem Kommunismus zugeordnet. Dieser ist jedoch eine unrealistische Utopie. Was es in Ungarn und auch in anderen Staaten gegeben hat, ist maximal eine Art Pseudosozialismus. Eher aber eine Diktatur.

  28. Thomas Hühn Tue 25 Jan 2011 at 18:38 - Reply

    Jeder, der hier gerade von sich behauptet, er könnte Menschen zuverlässig in gut und böse einteilen. Und davon die Hürden für Verfassungsänderungen abhängig machen will.

  29. […] einsetzt und seine Zweidrittelmehrheit im Parlament dazu nutzt, ihre Macht zu zementieren (“Verfassungsbarbarei“, sagt der Verfassungsblog). Jetzt treffen die politischen Angriffe auch Philosophen. Laszlo […]

  30. […] Jetzt, ein Jahr später, sieht die Situation nicht besser, sondern eher noch schlimmer aus: Im April beschloss Ministerpräsident Orban eine neue Verfassung für das Land, an der sich die Opposition und die Zivilgesellschaft faktisch nicht beteiligten. In dieser wird das Verhältnis der Bürger und Parteien zum Staat, die Stellung des Verfassungsgerichts und der Ungarn zu ihrer Geschichte neu definiert. Wer denkt, der Absatz in der NRW-Verfassung mit dem Gottesbezug sei kontrovers und vielleicht überflüssig, der wird sich freuen über einen patriotischer Text, bei dem Familie, Glauben, Treue und Nationalstolz unter Schutz gestellt werden, auch wenn dadurch Bürgerrechte eingeschränkt werden sollten. In der Präambel wird eine umstrittene, nationalkonservativ bis reaktionäre Interpretation der ungarischen Geschichte in Verfassungsrang versetzt. Jeder, der dagegen verstößt oder in der Schule davon abweichendes lehrt, kann nun angeklagt werden. Aber viel schlimmer: Auch das gesamte Steuersystem inklusive einer Flat Tax von 16 %, die nationale Schuldenbremse von maximal 50% des BIP und das aktuelle Medienrecht werden in den Verfassungsrang gehoben. Das heißt im Extremfall, solange das Defizit mehr als 50% des BIP beträgt (was sehr lange sein wird), kann das Verfassungsgericht jedes Gesetzesvorhaben der zukünftigen Regierung kippen, so dass zukünftige Regierungen bzw. Parlamentsmehrheiten auch nach einem Machtwechsel elementare Befugnisse wie Steuer- und Haushaltsrecht nicht ausüben können. Zumindest nicht, ohne vorher die Verfassung zu ändern, wozu sie in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen müssten. Zusätzliche Schutzmechanismen gegen Änderungen an der von Fidesz erdachten Verfassungsversion bieten Gremien wie der Generalstaatsanwalt, die nach ihrer baldigen Neubesetzung für neun Jahre im Amt sind. (Mehr zu den bisherigen Punkten und weitere Highlights im Verfassungsblog.) […]

  31. […] Jetzt, ein Jahr später, sieht die Situation nicht besser, sondern eher noch schlimmer aus: Im April beschloss Ministerpräsident Orban eine neue Verfassung für das Land, an der sich die Opposition und die Zivilgesellschaft faktisch nicht beteiligten. In dieser wird das Verhältnis der Bürger und Parteien zum Staat, die Stellung des Verfassungsgerichts und der Ungarn zu ihrer Geschichte neu definiert. Wer denkt, der Absatz in der NRW-Verfassung mit dem Gottesbezug sei kontrovers und vielleicht überflüssig, der wird sich freuen über einen patriotischer Text, bei dem Familie, Glauben, Treue und Nationalstolz unter Schutz gestellt werden, auch wenn dadurch Bürgerrechte eingeschränkt werden sollten. In der Präambel wird eine umstrittene, nationalkonservativ bis reaktionäre Interpretation der ungarischen Geschichte in Verfassungsrang versetzt. Jeder, der dagegen verstößt oder in der Schule davon abweichendes lehrt, kann nun angeklagt werden. Aber viel schlimmer: Auch das gesamte Steuersystem inklusive einer Flat Tax von 16 %, die nationale Schuldenbremse von maximal 50% des BIP und das aktuelle Medienrecht werden in den Verfassungsrang gehoben. Das heißt im Extremfall, solange das Defizit mehr als 50% des BIP beträgt (was sehr lange sein wird), kann das Verfassungsgericht jedes Gesetzesvorhaben der zukünftigen Regierung kippen, so dass zukünftige Regierungen bzw. Parlamentsmehrheiten auch nach einem Machtwechsel elementare Befugnisse wie Steuer- und Haushaltsrecht nicht ausüben können. Zumindest nicht, ohne vorher die Verfassung zu ändern, wozu sie in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen müssten. Zusätzliche Schutzmechanismen gegen Änderungen an der von Fidesz erdachten Verfassungsversion bieten Gremien wie der Generalstaatsanwalt, die nach ihrer baldigen Neubesetzung für neun Jahre im Amt sind. (Mehr zu den bisherigen Punkten und weitere Highlights im Verfassungsblog.) […]

  32. […] die ungarische Regierung von Viktor Orbán ist einen Schritt zu weit gegangen. Die neue Verfassung, die jeder Demokratie Hohn spricht, ist nicht das Problem. Viktor Orbán, der ungarische Regierungschef, nutzt seine 2/3 Mehrheit im […]

  33. […] ungarische Verfassungsgericht ist nach der Beschneidung seiner Kompetenzen durch die neue Verfassung und nach dem durchgezogenen Court-Packing-Scheme der Regierung Orbán nur […]

  34. […] Das Verfassungsgericht erklärte diese Aktion für verfassungswidrig, woraufhin Orbán – wir erinnern uns – zum ersten Mal seine verfassungspolitischen Muckis spielen ließ, die konfiskatorische […]

  35. […] Jetzt, ein Jahr später, sieht die Situation nicht besser, sondern eher noch schlimmer aus: Im April beschloss Ministerpräsident Orban eine neue Verfassung für das Land, an der sich die Opposition und die Zivilgesellschaft faktisch nicht beteiligten. In dieser wird das Verhältnis der Bürger und Parteien zum Staat, die Stellung des Verfassungsgerichts und der Ungarn zu ihrer Geschichte neu definiert. Wer denkt, der Absatz in der NRW-Verfassung mit dem Gottesbezug sei kontrovers und vielleicht überflüssig, der wird sich freuen über einen patriotischer Text, bei dem Familie, Glauben, Treue und Nationalstolz unter Schutz gestellt werden, auch wenn dadurch Bürgerrechte eingeschränkt werden sollten. In der Präambel wird eine umstrittene, nationalkonservativ bis reaktionäre Interpretation der ungarischen Geschichte in Verfassungsrang versetzt. Jeder, der dagegen verstößt oder in der Schule davon abweichendes lehrt, kann nun angeklagt werden. Aber viel schlimmer: Auch das gesamte Steuersystem inklusive einer Flat Tax von 16 %, die nationale Schuldenbremse von maximal 50% des BIP und das aktuelle Medienrecht werden in den Verfassungsrang gehoben. Das heißt im Extremfall, solange das Defizit mehr als 50% des BIP beträgt (was sehr lange sein wird), kann das Verfassungsgericht jedes Gesetzesvorhaben der zukünftigen Regierung kippen, so dass zukünftige Regierungen bzw. Parlamentsmehrheiten auch nach einem Machtwechsel elementare Befugnisse wie Steuer- und Haushaltsrecht nicht ausüben können. Zumindest nicht, ohne vorher die Verfassung zu ändern, wozu sie in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen müssten. Zusätzliche Schutzmechanismen gegen Änderungen an der von Fidesz erdachten Verfassungsversion bieten Gremien wie der Generalstaatsanwalt, die nach ihrer baldigen Neubesetzung für neun Jahre im Amt sind. (Mehr zu den bisherigen Punkten und weitere Highlights im Verfassungsblog.) […]

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