Wenn Richter:innen schweigen
Warum Neutralität ein Ziel ist und kein Zustand
„Jetzt müssen Sie uns aber erst einmal erzählen, wie das auf Ihrer Demonstration so abgelaufen ist!“, fordert meine Kollegin den Kläger auf. „Denn Sie wissen ja, damit kennen wir uns nicht aus. Wir als Richter dürfen ja nicht demonstrieren.“ „Was zur…?“, denke ich, und erinnere mich zurück an all die Demonstrationen, an denen ich schon ganz arglos teilgenommen habe. Wie kommt sie bloß darauf? Das muss mal wieder die Neutralitätspflicht sein.
Denn Neutralität ist in unseren Zeiten das Gebot der Stunde, ob es um staatliche Förderung für die Omas gegen Rechts geht, um Regenbogenflaggen in den Büros von Bundestagsabgeordneten oder um Richterinnen mit Kopftuch. Dass Menschen sich einen neutralen Staat und insbesondere neutrale Richter:innen wünschen, ist an sich völlig nachvollziehbar und berechtigt. Das Neutralitätsgebot soll Parteilichkeit und Voreingenommenheit ausschließen und damit die Gleichbehandlung aller sicherstellen. Nach einer aktuellen Studie der ARAG war im Jahr 2025 allerdings nur noch gut die Hälfte der Befragten in Deutschland davon überzeugt, dass Gerichte alle Menschen gleich behandeln. Was läuft da also schief? Warum kann das Neutralitätsgebot seinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden?
Womöglich deshalb, weil der Begriff der Neutralität denkbar vage ist. Grundgesetz und Gerichtsverfassungsgesetz schweigen sich dazu aus und die Justizgesetze der Länder (so etwa § 31a NJG) beschränken sich auf das (fragwürdige) Verbot, im Dienst „sichtbare Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen“ (aka Kopftuchverbot). Obwohl wir Jurist:innen sonst so großen Wert auf exakte Definitionen legen, wird uns das Neutralitätsgebot als Anspruch an unsere Arbeit oder auch unsere ganze Person damit weitgehend kommentarlos präsentiert, so als wüsste jeder vernünftige Mensch ohnehin ganz automatisch, was darunter zu verstehen ist.
Dass der Begriff so schwammig ist, macht ihn auch gefährlich, denn er ermöglicht es damit ausgerechnet politischen Extremist:innen, ihn für ihre Zwecke zu missbrauchen und sich dabei noch als Verfechter:innen des Rechtsstaats zu gerieren. Und obwohl die Neutralitätspflicht dazu dienen soll, staatliche Macht zu begrenzen, macht sie es gerade Menschen in Machtpositionen einfach, diese Macht zu sichern. Ihre Unbestimmtheit erspart es ihnen, sich dezidiert mit den Anliegen und der Haltung der Person auseinanderzusetzen, der man den Vorwurf mangelnder Neutralität macht. Mehr noch: Dass sie überhaupt ein Anliegen und eine Haltung hat, genügt, um ihre Integrität infrage zu stellen.
Neutralität fehlt immer den Andersdenkenden
Im gesellschaftlichen Diskurs ist es üblich, Neutralität nicht positiv zu definieren, sondern negativ, nämlich darüber, was jedenfalls nicht neutral ist. Als nicht neutral gilt dabei allem Anschein nach jedes zu starke Interesse an oder zu entschiedene Engagement für ein bestimmtes Anliegen oder eine bestimmte Personengruppe. Dabei fällt (nicht nur mir) auf, dass der Vorwurf mangelnder Neutralität vor allem dann erhoben wird, wenn das entsprechende Anliegen randständig oder die Personengruppe marginalisiert ist – jedenfalls ein Interesse, das die Mehrheit der Gesellschaft eher nicht umtreibt.
Das impliziert zugleich, dass Neutralität der Normalzustand sei. Und dass diejenigen, die sich für vermeintliche Spezialinteressen einsetzen, von diesem Normalzustand abweichen. Aber sind Menschen, die sich in keiner Weise für die Anliegen von Minderheiten oder unpopuläre Themen interessieren, tatsächlich neutral? Jeder Mensch verfolgt individuelle Interessen, einige eher progressive und gestalterische, andere eher konservative und bewahrende. Aber auch der Wille, Althergebrachtes zu bewahren und Veränderung abzuwenden, ist selbstverständlich nicht neutral, sondern ebenso ein klar definiertes Anliegen, das bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zugutekommt und anderen nicht.
Zugleich wird der Vorwurf mangelnder Neutralität immer nur dann erhoben, wenn jemand in irgendeiner Form auffällt, aktiv wird und seine Stimme erhebt. Auch das suggeriert, dass Passivität der erwünschte Normalzustand sei. Doch auch Schweigen kommuniziert eine klare Botschaft: dass man das, was gerade geschieht, gutheißt – oder sich zumindest nicht ausreichend daran stört, um sich dem Risiko auszusetzen, Reaktionen und Widerspruch auszulösen. Schweigen ist nicht neutral, es ist politisch. Neutralität darf nicht gleichgesetzt werden mit Desinteresse und Wegschauen. Definiert man Neutralität auf diese Weise, wird sie ein wirksames Instrument zur Vereinheitlichung und Unterdrückung missliebiger, störender Stimmen.
Neutralität als Aufgabe
Wenn das Neutralitätsgebot also keine Pflicht zur Passivität beinhaltet und Neutralität auch nicht der Normalzustand ist, was ist Neutralität dann? Neutralität ist kein Zustand und auch keine Charaktereigenschaft. Sie ist ein Handlungsauftrag.
Wir Richter:innen entscheiden, wer Recht bekommt und wer nicht, und das Gesetz lässt uns dabei große Spielräume für eigene Wertung. Wertung aber funktioniert nicht ohne Werte. Jedes Urteil, das wir über andere sprechen, sagt auch etwas über uns aus, wahrscheinlich mehr, als es uns lieb ist. Wir messen andere an unseren Erwartungen und projizieren dabei unsere Vorstellungen auf sie. Diese Vorstellungen sind aber nicht notwendig zutreffend und fair. Wir versuchen, fair zu sein, wir möchten niemanden bevorzugen oder benachteiligen, wir wollen alle Interessen in einen gerechten Ausgleich bringen. Aber wie kann uns das gelingen, wenn einige Interessen in unserer Gesellschaft, so vielfältig sie mittlerweile auch ist, noch so viel stärker verankert sind als andere? Wenn es Interessen gibt, die wir nicht einmal kennen, weil wir in unserer persönlichen Blase leben?
Die Interessen der Mehrheitsgesellschaft, der Wirtschaft und der Regierungspolitik kennen und verstehen wir in der Regel bestens, weil wir täglich damit beschallt werden. Sie müssen nicht erkämpft werden, sondern setzen sich ganz von allein durch. Die Annahmen, dass die Wirtschaft wachsen, Arbeit sich lohnen oder die Grenzen geschützt werden müssen, sind so allgegenwärtig, dass wir sie oft kaum noch als Interessen wahrnehmen, sondern schlicht als Notwendigkeiten, fast schon als Naturgesetze. Die Interessen von Minderheiten, von marginalisierten Gruppen, von Tieren, die Interessen der Umwelt sind dagegen nicht omnipräsent, sie haben keine mächtige Lobbygruppe hinter sich, sie sind unauffälliger und leicht zu übersehen – besonders für Richter:innen, die selbst nur in seltenen Fällen marginalisierten Gruppen angehören, etwa queer leben, eine Migrationsgeschichte haben oder Arbeiterkinder sind.
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„Unconscious bias“
Neutralität können wir nur erreichen, wenn wir uns bewusst machen, dass wir vielleicht noch neutral geboren werden, uns dann aber unsere Eltern, unsere Familie, unser soziales Umfeld, die Schule, die Medien, die Politik in eine Form pressen, die alles andere als neutral ist. Das ist uns nicht vorzuwerfen, es ist uns zumeist nicht einmal bewusst, und diese Form ist auch nicht per se gut oder schlecht, aber sie beinhaltet Stereotypen und Geschlechterrollen und Diskriminierung in all ihren Facetten – Rassismus, Sexismus, Klassismus, Queerfeindlichkeit, Antisemitismus, Ableismus, Antiziganismus, Sozialdarwinismus usw. –, Formen von Diskriminierung, die mitunter so mächtig sind, dass wir sie sogar internalisieren, also gegen uns selbst richten und uns von ihnen definieren lassen.
Leider herrscht gesamtgesellschaftlich noch immer die falsche Vorstellung vor, dass diskriminierendes Denken und Verhalten stets Intention, also bösen Willen, voraussetzen. Tatsächlich entsteht Diskriminierung häufig schlicht dadurch, dass wir unsere eigenen Privilegien, Glaubenssätze und Wissensbestände nicht reflektieren und hinterfragen, sondern für selbstverständlich halten (sog. „unconscious bias“). Weil es aber schrecklich anstrengend klingt (und ist), sich mit sich selbst, seinen Vorurteilen und Projektionen auseinanderzusetzen, sich eventuell sogar eingestehen zu müssen, dass wir Fehler gemacht und Menschen Unrecht getan haben, reden wir uns lieber ein, dass es ausreicht, dass wir es alle irgendwie gut meinen, und dass es deshalb etwa strukturellen oder institutionellen Rassismus gar nicht geben kann.
So lange wir, ob Richter:innen oder nicht, nicht ernsthaft versuchen, uns mit unseren unbewussten Vorurteilen auseinanderzusetzen, dagegen anzukämpfen und diese Vorurteile abzulegen, werden wir niemals neutral sein. Denn Neutralität ist eine Aufgabe: das Streben danach, der Realität möglichst nahe zu kommen. Es ist das Bemühen darum, wenn schon nicht alle, dann zumindest möglichst viele verschiedene Interessen zugleich wahrzunehmen und zu verstehen. Neutralität fällt einem nicht vor die Füße, sondern man muss sich aktiv darum bemühen, nicht durch Wegschauen, sondern durch Hinschauen, nicht durch Schweigen, sondern durch Nachfragen.
Status quo: Normalität statt Neutralität
Aber wir Richter:innen stehen unter Druck. Wer weiß, wie lange es noch dauert, bis autoritäre Populist:innen an die Macht kommen und uns ins Visier nehmen? Denen dürfen wir keine Angriffsfläche bieten. Aus Angst, durch unser Verhalten den „bösen Schein“ fehlender Neutralität zu erwecken, verhalten wir uns lieber gar nicht. Wir disziplinieren uns selbst und andere, wir schlagen herausstehende Nägel ein, wir wollen um jeden Preis unauffällig sein und in der Masse verschwinden. Wir veröffentlichen unsere Entscheidungen nicht, wir sprechen ungern mit der Presse – und wenn, dann in hölzerner Juristensprache, die keiner versteht. Eine einzige Fortbildung zu Antirassismus alle zehn Jahre ist für uns völlig ausreichend und die einzigen Tagungen, die wir besuchen, sind Richtertagungen, auf denen wir ausschließlich andere Richter:innen treffen, die genauso angepasst sind wie wir.
Wir gehen nicht auf Demonstrationen, nicht auf politische Veranstaltungen, nutzen Social Media lieber nur anonym, wir tragen keine Buttons und kleben keine Sticker auf unsere Laptops. Unser Pony ist nicht zu kurz, unsere Haare sind nicht zu lang und bunt sind sie erst recht nicht, und in unserer Freizeit beschäftigen wir uns mit Reiten, Rennradfahren und Yoga. Wenn irgendetwas potenziell Politisches oder Polarisierendes passiert, dann warten wir erstmal ab, in welche Richtung der Wind sich dreht, damit wir am Ende behaupten können, dass wir das auch schon immer so gesehen haben. Wir äußern uns auch nicht öffentlich und sprechen über unsere Meinung und unsere Wertvorstellungen, denn wie die sind, ist ja sowieso klar: normal eben.
Unser Image, der schöne Schein der Neutralität, ist uns wichtiger als die Neutralität selbst. Nur so ist es zu erklären, dass wir uns ständig aufhängen an Richterinnen mit Kopftuch, weil man ihnen ja ansieht, dass sie nicht normal, äh, neutral sind. Uns sieht man nichts an, und deshalb kann uns auch nichts passieren. Dass das unserer Transparenz nicht dienlich ist, dass Gerichte damit Elfenbeintürme und Black Boxes bleiben, müssen wir in Kauf nehmen. Das Wichtigste ist, dass wir nicht von unserem Sockel stürzen, dass die Menschen nicht die Ehrfurcht vor uns verlieren.
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Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt
Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)
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Vertrauen statt Ehrfurcht
Doch was die Justiz viel dringender braucht als Ehrfurcht, das ist Vertrauen. Unsere Arbeit und unsere Entscheidungen können keinen Rechtsfrieden schaffen, wenn Menschen uns nicht vertrauen. Dafür braucht es mehr als Digitalisierung und kürzere Verfahrenslaufzeiten. Menschen bauen Vertrauen auf, wenn sie sich gesehen und gehört fühlen, wenn man sie ernst nimmt. Sie verlieren Vertrauen, wenn man sie ignoriert, missachtet und rüde abfertigt. Diese Erfahrung ist, positiv oder negativ, besonders mächtig, wenn man sie selbst macht. Sie beeinflusst unser Vertrauen aber auch dann, wenn nahestehende Menschen sie machen oder Personen aus der Community, der man sich zugehörig oder verbunden fühlt.
Justitia sollte nicht blind sein. Eine Augenbinde zu tragen kann sie sich nicht mehr erlauben in Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat bröckeln. Justitia muss wachsam sein, ihren Blick schärfen und ihre Augen überall haben. Sie darf niemanden übersehen, weder Menschen, die ihren Schutz brauchen, noch Kräfte, die versuchen, sie zu missbrauchen und letztlich zu delegitimieren.
Die Justiz muss sich öffnen
Warum veröffentlichen wir nicht jedes unserer Urteile? Und nicht nur auf Bezahlplattformen wie juris oder beck-online, sondern so, dass alle sie jederzeit über die Google-Suche finden können. Dann könnte zwar auffallen, dass wir sonst nur die paar wenigen Urteile veröffentlichen, die wir besonders großartig finden, weil eben nicht alle so großartig sind, aber hey. Wir sind Menschen.
Warum erklären wir unsere Urteile nicht? Warum sind wir so besessen davon, dass unsere Urteile „für sich selbst sprechen“ müssen? Urteile sprechen nicht, genauso wenig wie Normen. Ein Urteil, das wir nicht so erklären können, dass es jeder versteht (wenn auch nicht gutheißt), ist vielleicht auch einfach kein überzeugendes Urteil.
Warum lassen wir junge Proberichter:innen nicht einfach mal machen? Die haben schon sieben, acht Jahre Studium und Referendariat mit Gängelei und Einschüchterung über sich ergehen lassen müssen. Irgendwann reicht es auch mal damit. Dann haben die eben komische Ideen. Dann haben wir das eben „noch nie so gemacht“. Dann ist das eben das erste Mal.
Warum informieren wir die Öffentlichkeit nicht darüber, welche Sitzungen wir planen? Es ist doch einigermaßen absurd, dass wir zwar penibel darauf achten, bloß nicht noch kurzfristig den Sitzungssaal zu wechseln, weil hypothetisch ja jemand zuhören wollen könnte – es uns aber kein bisschen stört, dass faktisch nie jemand zuhört, weil niemand weiß, was bei uns stattfindet.
Warum diese Angst vor Gerichten auf Social Media? Warum dieser Zwang, immer wahnsinnig steif und seriös zu erscheinen? Wir sind keine Juramaschinen. Wir können kompetent und gleichzeitig menschlich, vielleicht sogar witzig sein.
Warum laden wir die Menschen nicht in unsere Gerichte ein? Wir könnten die spannendsten Entscheidungen des Monats vorstellen und den Leuten die Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Und wir könnten uns das einfach mal anhören und darüber nachdenken.
Warum sind wir nicht mutig?
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Editor’s Pick
von JASPER NEBEL
„First, I got myself born.“ Mit diesem ersten Satz macht Barbara Kingsolver in ihrem Roman „Demon Copperhead“ von Anfang an klar, dass Damon (wie der Protagonist eigentlich heißt) schon früh im Leben viel Verantwortung übernehmen muss – zu viel. Der Roman liefert Erklärungsansätze für die Wahl Donald Trumps und ist damit die klügere Alternative für jene, die – wie ich – aus ähnlichem Erkenntnisinteresse gerne zu „Hillbilly Elegy“ von J. D. Vance greifen würden, aber ungern Texte von Autoritären lesen wollen.
Kingsolver hat es mit ihrer eindringlichen Erzählweise geschafft, Damons Welt für mich unmittelbar greifbar werden zu lassen: Er kümmert sich lange um seine alkoholkranke Mutter, die immer wieder am Entzug scheitert, bevor er als Jugendlicher in einer Welt aus ausbeuterischen Pflegeeltern und einem überforderten Sozialsystem seinen Weg finden muss. Kingsolver nimmt sich spürbar Zeit für diese Lebensgeschichte, ohne die Leser*innen über die Abgründe des „Hillbilly way of life“ belehren zu wollen. Zunächst wiegt sie uns in Sicherheit, bis sie etwas in Damons Leben treten lässt, das zunächst unschuldig wirkt – und sein Leben, wie das so vieler US-Amerikaner*innen, grundlegend verändern wird: OxyContin.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Wie CAROLIN DÖRR so bestechend klar beschrieben hat, geht es bei Neutralität um Vertrauen: Staatliche Institutionen und Bedienstete sollen sich so verhalten, dass wir ihnen vertrauen können. Und weil Vertrauen etwas Persönliches ist (bei manchen erzeugen pinke Haare Vertrauen, bei das Gegenteil), einigt man sich auf einen Habitus, der in etwa dem grauen Behördenteppichboden entspricht: das, worauf sich alle glauben einigen zu können, was nicht stört, nicht auffällt, was unbesehen einstauben kann (weshalb man eher ungerne näher hinsieht).
ADAM BODNAR und LAURENT PECH (EN) scheuen die Inspektion nicht und schauen sich die Venedig-Kommission genauer an. Die Kommission soll rechtsstaatliche Standards in Europa bewahren und wird dabei immer einflussreicher. Doch die Autoren beobachten, dass rechtsstaatliche Standards selbst nicht eingehalten werden, wenn es um die Wahl ihrer Mitglieder geht.
In Berlin wird der grüne Teppichboden etwas gräulicher. Im vergangenen Jahr wurde Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, in Berlin einen Wahlkreis zu ihren Gunsten zugeschnitten zu haben. Obwohl Gerrymandering hierzulande noch die Ausnahme ist, sollten die rechtlichen Maßstäbe nachgeschärft werden, so FABIAN BUNSCHUH (DE).
Als neutral wird uns auch KI verkauft: alles ganz objektive Daten (natürlich), Einsen und Nullen, nur so komplex zusammengeschaltet, dass man sie von außen leider nicht mehr durchschauen kann – eine Black Box in der Hand privater Unternehmen, auf Serverwüsten irgendwo in Northern Virginia. Nun will die US-Behörde ICE Ad-Tech- und Big-Data-Tools privater Unternehmen nutzen, surprise surprise. Und so wird personalisierte Werbung, ehe wir uns versehen, zu staatlicher Verfolgung. Das ist brandgefährlich, meinen RAINER MÜHLHOFF und HANNAH RUSCHEMEIER (DE) und fordern zumindest eine klare Zweckbindung.
Dass sich ICE rechtsstaatlich zähmen lassen, ist unwahrscheinlich. Es ist hinlänglich bekannt, wie sich die Trump-Regierung zum Recht verhält – auch weil sich Trump selbst ständig dazu bekennt: „I don’t need international law“ ist nur eines seiner entsprechenden bonmots. HELMUT PHILIPP AUST, CLAUS KREß und HEIKE KRIEGER (EN) beschreiben, wie die US-Regierung das Völkerrecht untergräbt – und was das für die globale Rechtsordnung bedeutet.
Das jüngste Beispiel: Nachdem militärische Optionen offenbar vom Tisch sind, diskutieren die NATO und die USA nun die Errichtung souveräner US-Basen in Grönland. Keine gute Idee, meinen MARKUS GEHRING und NASIA HADJIGEORGIOU (EN) – denn mit dem Völkerrecht ließen sich solche Enklaven nicht vereinbaren.
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Kritik und Reform des Jurastudiums
Christopher Paskowski & Sophie Früchtenicht (Hrsg.)
Die Rechtswissenschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, von den Gefahren durch den autoritären Populismus bis zur Klimakrise. Dieser Sammelband macht marginalisierte Perspektiven sichtbar, öffnet die Diskussion für interdisziplinäre Ansätze und bietet neben kleinen, „technischen“ Änderungsvorschlägen auch ganzheitlichen Perspektiven Raum.
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Auf völkerrechtlich unsicherem Grund befindet sich auch die EU. Der neue Entwurf der Rückführungsverordnung sieht sogenannte Rückführungszentren vor und soll den Rückführungsprozess beschleunigen. Doch dies würde Menschenrechtsstandards schwächen und verzweifelte Menschen bestrafen, warnt BERND PARUSEL (EN).
Auch Rumänien bestraft verzweifelte Menschen. Einer Person droht dort nun wegen Besitzes geringer Mengen Drogen zum Eigengebrauch eine Mindeststrafe von sieben Jahren. Ein niederländisches Gericht lehnt deshalb seine Auslieferung nach Rumänien ab, der Fall „Tagu“ liegt nun beim EuGH. EMILIA SANDRI (EN) analysiert die Stellungnahme des Generalanwalts, in der Richard de la Tour eine neue Rolle für den Zwei-Stufen-Test der strafrechtlichen Zusammenarbeit vorschlägt.
Im benachbarten Bulgarien ist der Generalstaatsanwalt seit 2023 im Amt, obwohl sein Mandat abgelaufen ist – und trotz einer Intervention des Obersten Gerichtshofs. Für ADELA KATCHAOUNOVA (EN) ist der Fall ein Weckruf, Klagerechte und Rechtsstaatsschutz neu zu denken.
Neu denken sollte auch der EuGH, finden KATARZYNA SZEPELAK und MACIEJ KUŁAK (EN): Der Gerichtshof hindert Nichtregierungsorganisationen daran, Klagen im öffentlichen Interesse einzureichen. Doch die Verträge erlauben auch eine andere Auslegung, so die Autor*innen.
Deutlicher umkämpfter ist die Klagebefugnis von anderen, eher ungewöhnlichen Organisationen. Kleines Rätsel: Schwarz-gelb, aber Amnesty ist es nicht? Es geht um – Bienen! Ende 2025 erkannte eine peruanische Gemeinde stachellose Bienen rechtliche Ansprüche zu. EVA BERNET KEMPERS (EN) zeigt daran, warum Rechte der Natur in der Praxis auf ganz andere Weise Anerkennung finden, als es sich rechtswissenschaftliche Theorien bislang vorstellen.
Und schließlich haben wir diese Woche ein neues Symposium gestartet. „Reflexive Globalisation and the Law“ macht die Forschung des gleichnamigen Centre for Advanced Studies der Humboldt-Universität zu Berlin zugänglich. Ausgangspunkt ist die These, dass die Globalisierung von Recht und Rechtsdiskurs in eine reflexive Phase eingetreten ist, die sich durch einen dynamischen, multidirektionalen und kritischen Wissensaustausch auszeichnet. PHILIPP DANN und FLORIAN JEßBERGER (EN) führen in das Symposium ein, nächste Woche geht es weiter.
Bis dahin wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende: Tönen Sie sich die Haare, saugen Sie Staub, oder säen Sie ein paar Bienenretter aus.
*
Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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Ein ganz großes Dankeschön, Frau Carolin Dörr, für diesen so treffenden und gut dargestellten Blickwinkel auf ein Thema, woran sich schon sehr viele versuchten. Ihre inhaltliche Klarheit ist ebenso einzigartig wie ihre “Verbesserungsvorschläge” überzeugend sind.
Vielen Dank für das Feedback. Es gibt auch hier auf dem Verfassungsblog tatsächlich schon viele gute Beiträge zu dem Thema; einige davon sind auch im Text verlinkt.
Ich danke aufrichtig für diese aktuelle Betrachtung auf die Neutralität gerade in Gegenwart der Herausforderungen und in Hinsicht auf das Vertrauen in die Gewalten, was sollte Neutralität aussagen, welche Auffassung von Neutralität zeugt eher von demokratischer Natur in unserer Gesellschaft?
In Hinblick auf eine Demokratie, in der wir uns immer mehr fragen dürfen, was Demokratie für die gesamte Gesellschaft bedeutet, wie Sie geschützt und gestärkt werden kann und inwiefern die gemachten Vorschläge nicht dringend ob Ihrer demokratischen Wirkung in Bezug auf die zweifelnde Gesellschaft ernsthaft in Erwägung gezogen werden können, kann dank des Beitrags ein wichtiger Impuls gesetzt werden.
Danke für Ihre Rückmeldung. Die Vorschläge sind nur Beispiele als Anregung, da ist sicher auch noch viel anderes denkbar. Mehr Fortbildungsangebote zum Thema Antidiskriminierung oder eine stärkere Beteiligung von ehrenamtlichen Richter:innen an der Entscheidungsfindung wären mir etwa auch wichtig.
Vielen Dank an Frau Dörr für diesen informativen Beitrag! Ich bin zwar bei weitem nicht die Zielgruppe dieses Blogs (16 Jahre alt und Schüler:in), trotzdem ist es immer wieder interessant, hier die Beiträge zu lesen. Sehr spannend zu sehen, wie man die Frage nach der Neutralität von Richter:innen, aber selbstverständlich auch von Anwält:innen und weiteren Jurist:innen, vielfältig beantworten kann. Für mich ist klar: Neutralität ist keine klare Haltung, sondern das Korsett einer Gesellschaft, die Andersartigkeit nur scheinbar tolerant gegenübersteht. Wäre es anders, so würde unsere doch so emanzipierte Gesellschaft es ja wohl aushalten, wenn Richter:innen in all ihren Farben und Facetten ihre persönliche Geschichten erzählen und in unsere Gemeinschaft tragen. Natürlich muss jede:r, der:die dann seine:ihre persönlichen Merkmale in die Justiz mit einbringt, auch darauf Acht geben, nicht die grundgesetzlich geforderte Neutralität aufzugeben. Das bedeutet meiner Überzeugung nach jedoch eben nicht, dass Menschen Grundrechte verwehrt werden dürfen – alleine schon, weil äußere Merkmale nach meiner Meinung keine Erschütterung des Vertrauens in die Justiz rechtfertigen. Letzten Endes ist für mich im Falle des im Essays konkret angeführten Sachverhalts klar: Das Kopftuchverbot widerspricht nicht der grundgesetzlichen Neutralität – vielmehr widerspricht diese Definition den Grundrechten und unserer Idee einer Gesellschaft. Ähnliches gilt nach meiner Auffassung für viele ähnlich gelagerte Komplexe. Nochmal danke an Frau Dörr für diesen Beitrag!
Ein lesenswertes Editorial, das aber in der Zielrichtung bei mir ein tiefes Unbehagen hervorruft. Wegen der positiven Kommentare nehme ich mir dann doch etwas Zeit für eine Antwort:
Richterinnen und Richter sollten nach Ansicht der Verfasserin weniger als bisher um den Anschein von Neutralität bemüht sein, weil ohnehin niemand wirklich hundertprozentig neutral sein kann? Letzteres stimmt, aber man kann sich um Neutralität bemühen. Damit kann man sich Neutralität annähern, auch wenn man den Idealzustand nicht erreicht. Und dieses Bemühen kann man auch zeigen. Viel leichter kann sehr deutlich machen, wenn man sich um Neutralität nicht bemüht. Und wenn man deutlich zeigt, dass man nicht einmal versucht, an seine Verfahren neutral heranzugehen, soll das das Vertrauen in die Justiz steigern? Das halte ich für fernliegend.
Zu einigen einzelnen Punkten: Ich vermisse eine kurze Auseinandersetzung damit, dass (in Deutschland) das Mäßigungsgebot in § 39 DRiG gesetzlich geregelt ist. Sollte man sich als Richterin bzw. Richter nicht an Gesetz und Recht orientiert verhalten?
Die Idee, dass Richterinnen und Richter nicht auf Demonstrationen gehen dürften, habe ich zuvor noch nie gehört oder gelesen. Ein Problem kann das sein, wenn man die Teilnahme an einer Demonstration mit seinem Amt verknüpft, indem man dieses herausstellt. Das kann aber auch in Ordnung sein. Vor bald zwei Jahrzehnten gab es Demonstrationen gegen massive Stellenstreichungen in der Justiz, an denen viele Kolleginnen und Kollegen in Robe teilgenommen haben. Ich erinnere mich an Diskussionen, ob man das machen sollte, aber da es dabei um das Anliegen ging, die Arbeit der Justiz mit Anstand bewältigen zu können, war das wohl kein Verhalten, das geeignet wäre, das Vertrauen in die Unabhängigkeit zu gefährden. Vor nicht so langer Zeit wurden einmal Angehörige des öffentlichen Dienstes dazu aufgerufen, in ihrer Dienstkleidung für eine bessere Besoldung zu demonstrieren. Da sollen auch ein paar Richter in Robe mitgegangen sein. Das fand ich grenzwertig. Aber auf einer legalen Demonstration ohne verfassungsfeindliche Ziele anwesend sein und dabei niemandem sagen, dass man Richter ist? Ich habe bis zu diesem Editorial noch nie gehört, dass das jemand problematisch fände.
Wenn Richterinnen und Richter um den Eindruck bemüht sind, dass sie an ihre Verfahren möglichst neutral herangehen wollen, wird in den seltensten Fällen das Hauptmotiv sein, für den Fall einer Machtübernahme der Rechtspopulisten wenig Angriffsfläche zu bieten. Sonst müsste das um den Eindruck von Neutralität bemühte Verhalten doch eine neuere Entwicklung sein.
Dass man sich in der Öffentlichkeit zurücknimmt, wenn man als Richter aufritt, wird auch kaum darauf beruhen, dass man vor allem egoistisch eine „Ehrfurcht“ der Öffentlichkeit bewahren will. Wenn man von dem (sinkenden, aber noch leidlich hohen) Ansehen der Richterschaft privat profitieren wollte, würde es sich doch im Gegenteil anbieten, auch im Privatleben bei jeder Gelegenheit herauszustellen, welches Amt man hat.
Dass nur der Mut dazu fehlen würde, sich auch bei privaten Aktivitäten offensiv (und nicht nur zurückgenommen, wenn z.B. die Frage aufkommt, was man beruflich mache) als Richterin bzw. Richter vorzustellen, finde ich fernliegend.
Warum Urteile „für sich selbst sprechen sollen“ und man sie nicht im Nachhinein erklärt? Wem denn und wann? Man sollte dann schon alle gleich behandeln. Mir käme es falsch vor, die eigenen Urteile z.B. Journalisten von bedeutenden Medien ausführlich zu erklären, aber nicht den Beteiligten des Verfahrens, wenn diese nachfragen. Man sollte zwar unbedingt anstreben, für die Beteiligten verständlich zu entscheiden. Um die Arbeitsmenge bewältigen zu können, muss man aber manchmal auch darauf setzen, dass z.B. die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewisse Grundlagen erklären oder die Bürgerin bzw. der Bürger sich auch mal in öffentlich zugänglichen Quellen ergänzend informiert. Wenn die Autorin im Wesentlichen asylrechtliche Fälle bearbeitet, mag es sein, dass da nicht so viele Nachfragen kommen (man muss vor allem damit rechnen, von unvertretenen Klägerinnen oder Klägern um Rechtsrat in den anschließenden aufenthaltsrechtsrechtlichen Fragen oder zu allen möglichen anderen Rechtsgebieten gebeten zu werden). In einem amtsgerichtlichen Zivildezernat z.B. kann das ganz anders aussehen. Wenn man da nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens jede Nachfrage geduldig und präzise beantworten will, wird man kaum noch seine Arbeit schaffen. Würden Sie dann lieber auf den Anspruch verzichten, in den Entscheidungen selbst die Gründe aufzuschreiben – zu einem Zeitpunkt, wo man die Entscheidung noch ändern könnte? Mir scheint es nicht die schlechteste Lösung, dass es Pressestellen gibt, die Journalisten bei Bedarf Hintergründe von Entscheidungen erläutern, die je nach Art z.B. für Juristen bzw. für Verfahrensbeteiligte klar sind (oder hätten sein sollen).
Warum man nicht Proberichterinnen und Richter einfach mal machen lässt? Macht man doch, nämlich dort, wo sie richterlich unabhängig sind. Ist das bei Ihnen (der Verfasserin) anders? Wenn es gelingt, Proberichterinnen und Proberichter in ihrer Anfangszeit in einen Spruchkörper einzubetten, finde ich das gut. Bei vielen ist das nicht so; es gibt sicherlich große Unterschiede je nach Bundesland und Gerichtsbarkeit. Jedenfalls kommt für praktisch alle Richterinnen und Richter noch früh genug der Moment, wo sie ganz allein entscheiden dürfen und müssen. Die wenigsten sind doch ihr Berufsleben lang ausschließlich Besitzer in einem Spruchkörper ohne jede Einzelrichtertätigkeit.
Veröffentlichung aller Urteile? Dafür sprechen gute Gründe. Jede Veröffentlichung eines Urteils steht aber auch in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsschutz. Denn auch anonymisierte Entscheidungen sind nicht für jeden unidentifizierbar.
Social Media? Die Plattformen sind oft problematisch. Hat man besondere Angst davor, dass Gerichtspressestellen im Gegensatz zu anderen staatlichen Stellen Kanäle betreiben? Das wüsste ich jetzt nicht. Allerdings muss man darauf achten, Persönlichkeitsrechte zu wahren. Wenn das dann noch zugleich informativ und unterhaltsam sein soll, macht es beträchtliche Arbeit. Was z.B. mich betrifft, habe ich schon genug Arbeit, wenn ich versuche, jedem Verfahren gerecht zu werden …
Ich möchte mich dem obigen Kommentar anschließen und Folgendes ergänzen:
Zunächst halte ich den Impuls von Frau Dörr, eine Diskussion über das richterliche Selbstverständnis anzustoßen, für richtig und wichtig. Vielen Dank dafür!
Ich würde ihr allerdings widersprechen wollen. Richterliche Neutralität ist kein Selbstzweck und keine Einbahnstraße. Frau Dörr plädiert, wie sich dem Text entnehmen lässt, für eine Aufweichung auf der Seite “des Guten”. Nur was ist, wenn Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Seite des (politischen) Spektrums sich dann mit guten Gründen ebenfalls nicht mehr an die Neutralität gebunden fühlen? Nehmen wir mal das im Text aufgeführte Beispiel der Richterin mit Kopftuch. Wenn wir die richterliche Neutralität hier aufgeben, warum sollte dann nicht etwa eine militante Lebensschützerin ein großes Kreuz über der Robe tragen dürfen? Man sieht doch gerade beim Supreme Court in den USA ganz wunderbar, wie problematisch es für einen Rechtsstaat wird, wenn Richterinnen und Richter sich nicht mehr zurücknehmen und stattdessen ihren eigenen Überzeugungen freien Lauf lassen. Ich wäre hier sehr, sehr vorsichtig, Dinge “einfach mal zu probieren”.
Zur Veröffentlichung von Urteilen: Es spricht sicherlich vieles dafür, Entscheidungen zu veröffentlichen und vor allen Dingen kostenlos zugänglich zu machen. Man sollte da dennoch mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Es ist ein nicht unerheblicher Aufwand, eine Entscheidung zu anonymisieren. Die Programme, die das automatisiert machen sollen, funktionieren (noch) nicht so gut, dass man die Entscheidungen unbesehen veröffentlichen kann. Es muss also immer kontrolliert und ggf. händisch nachgeschwärzt werden. Zudem hat niemand etwas davon, wenn einfach blind alle Entscheidungen in die Datenbanken eingestellt werden. Wenn die Datenbanken mit nichtssagenden Entscheidungen zugemüllt werden, werden sie für den Anwender kaum noch nutzbar.
Zu den Proberichtern: Auch Proberichter haben richterliche Unabhängigkeit. Ich würde mir wünschen, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen diese in Kollegialspruchkörpern auch häufiger mal einfordern. Genauso gehört es natürlich dazu, dass Vorsitzende ihren Ausbildungsauftrag ernst nehmen und sich um “ihre” Proberichter kümmern. Ich selbst hatte zB eine ganz tolle erste Vorsitzende, die sich mit sehr viel Zeit und Mühe um mich und meine Ausbildung gekümmert hat und der ich dafür immer dankbar sein werde. Am Ende geht es bei unserer Tätigkeit allerdings ganz allein darum, dass Rechtsschutzsuchende effektiven und möglichst “richtigen” Rechtsschutz erhalten. Da kann ich Proberichter nicht “einfach mal machen lassen”.
@Ein interessierter Kollege
Erst einmal auch Ihnen danke für Ihr Interesse.:)
Ich möchte die Neutralität nicht aufweichen. Ich befürworte Neutralität statt “Normalität” (die Forderung ist ja auch nicht ganz neu). Und ich will auch nicht sagen, dass links-grün oder progressiv eingestellte Menschen per se neutraler wären als rechts oder konservativ eingestellte Menschen. Ich glaube aber, dass weltoffene und selbstkritische Menschen der Neutralität näher kommen als verschlossene und gleichgültige Menschen.
Wir geben die Neutralität nicht auf, wenn wir Richterinnen erlauben, Kopftuch zu tragen. Wir geben die Fehlvorstellung auf, dass man an einem Kopftuch allein ablesen könnte, wie neutral die Richterin ist. Muslimische Frauen*, die Kopftuch tragen, möchten damit ganz unterschiedliche Dinge ausdrücken. Ohne sie gut zu kennen, wissen wir nicht, was sie damit ausdrücken möchten und ob und inwiefern sie ihre privaten Glaubensüberzeugungen von ihrer richterlichen Tätigkeit trennen können und wollen. Das wissen wir aber von keinem gläubigen Menschen, ob er nun sichtbare Symbole seines Glaubens am Körper trägt oder nicht.
An den niedersächsischen Verwaltungsgerichten wäre es tatsächlich kein so großer Aufwand, unsere Urteile allen kostenlos zugänglich zu machen, denn wir anonymisieren unsere Urteile ohnehin standardmäßig und veröffentlichen sie – justizintern – bei VGArchivAnonym. Da kommen aber nicht einmal Rechtsanwält:innen ran. Wenn die veröffentlichten Datenmengen steigen, sollte man natürlich die Filter verbessern, um gut darin recherchieren zu können. Das sollte aber machbar sein.
Richterliche Unabhängigkeit einzufordern ist leider nicht immer so einfach, wie es bei Ihnen klingt. Und doch, ich meine, dass man Proberichter:innen machen lassen kann, ohne ihnen besonders “auf die Finger zu schauen” oder sie mit guten Ratschlägen zu überhäufen. Sie haben alle so eine lange und umfangreiche Ausbildung erfolgreich hinter sich gebracht und sind mit dem aktuellen materiellen Recht oft sogar besser vertraut als erfahrenere Kolleg:innen. Dass es essentiell ist, sich mit Kolleg:innen zu beraten, wenn man unsicher ist oder sich auch nur rückversichern möchte, ist selbstverständlich – auch das fördert m.E. Neutralität. Das gilt aber genauso für dienstältere Kolleg:innen.
Ich habe den Beitrag nicht als Plädoyer dafür verstanden, dass Richter*innen weniger als bisher um den Anschein von Neutralität bemüht sein sollten. Vielmehr habe ich die Autorin so verstanden, dass mit “Neutralität” zumeist wahlweise “Normalität” oder “Passivität” gemeint sind, beides aber eben politisch nicht neutral ist. Deshalb ist es erforderlich – gerade um den Anschein von Neutralität zu wahren – den Begriff der Neutralität aktiver zu verstehen.
Das trifft es, danke.:)
@XXX
Erstmal danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben für eine so ausführliche Auseinandersetzung mit meinem Thema. Ich veröffentliche hier ja auch nicht (nur), um Applaus zu bekommen.
Ich möchte nicht aussagen, dass der Anschein von Neutralität irrelevant wäre, möchte aber hinterfragen, ob man Menschen tatsächlich ansehen oder es an ihren Hobbies oder eben ihrem passiven Verhalten ablesen kann, wie neutral sie sind. Ist ein Punker mit Irokesenschnitt weniger neutral als ein Typ im Maßanzug? Ist ein Mensch, der demonstrieren geht, weniger neutral als jemand, der lieber zu Hause bleibt und liest oder Fernsehen schaut? Ich denke nicht. Wenn wir den Bürger:innen den Anschein/Eindruck von Neutralität vermitteln wollen, müssen wir uns in erster Linie unparteilich und allen gegenüber gleichermaßen respektvoll verhalten. Für wahre, innerliche Neutralität braucht es aus meiner Sicht aber eben noch mehr als das, nämlich Offenheit und Selbstreflektion.
Wie das (ja auch äußerst unbestimmte) Mäßigungsgebot zu verstehen ist, kann man m.E. nur beantworten, nachdem man sich darüber geeinigt hat, wie man Neutralität versteht. Dass man sich als Richter:in an Recht und Gesetz zu orientieren hat, ist eine Selbstverständlichkeit, aber wenn man jemandem vorwirft, er sei nicht neutral oder nicht gemäßigt, will man damit in aller Regel nicht zugleich unterstellen, er verhalte sich rechtswidrig. Das ist eine andere Frage.
Ich beschreibe hier nur meine persönlichen Erfahrungen, also kann ich nicht abschließend beurteilen, wie Richter:innen im Allgemeinen zur Teilnahme an Demonstrationen stehen, und ich bin auch noch nicht lange genug dabei, um beurteilen zu können, wie sich das im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat. Ich habe die Aussage, Richter:innen dürften nicht demonstrieren, aber einmal so von einer Kollegin gehört und ich nehme generell eine große Zurückhaltung wahr, sich – auch im Privaten – mit einer politischen Meinung zu exponieren.
Ich will nicht suggerieren, dass Richter:innen versuchen würden, von der Gerichten entgegengebrachten Ehrfurcht privat zu profitieren. Ich meine, dass Richter:innen diese Ehrfurcht der Öffentlichkeit vor allem deswegen bewahren wollen, um sich als Person und auch den Rechtsstaat als Institution zu schützen. Das sind wichtige Anliegen, ich halte das aber für den falschen Weg zum Ziel.
Dass man als Richter:in nicht die Kapazitäten hat, jedes Urteil noch einmal eingehend zu erklären, steht außer Frage, aber aktuell ist eben das Gegenteil der Fall, Urteile werden gar nicht erklärt. Gelegenheit dazu hätte man schon, nicht nur bei Presseanfragen, sondern zum Beispiel auch auf Tagungen, in Vorträgen oder eben auf Social Media. Und ja, ich denke, dass man sein Urteil auch den Beteiligten erklären kann, wenn sie denn nachfragen, weil es einem nicht gelungen ist, es so zu formulieren, dass es vollständig aus sich selbst heraus verständlich ist. Das muss natürlich immer eine freiwillige Entscheidung des/der Richter:in sein und bleiben. Aber es sollte auch nicht als anstößig gelten.
Die Relevanz von Pressestellen möchte ich nicht infrage stellen, das sind gewachsene Strukturen, die ja auch gut funktionieren. Pressestellen sind aber nicht gerade niedrigschwellig ansprechbar für die meisten Bürger:innen.
Auch was den Umgang mit Proberichter:innen angeht, kann ich nur darüber sprechen, was ich selbst an in Kammern organisierten Gerichten erlebt und mitbekommen habe. Nach meiner Einschätzung schränken viele dienstältere Kolleg:innen sie zu stark ein und wertschätzen abweichende Meinungen und Rechtsauffassungen nur selten.
Es stimmt, dass die Veröffentlichung von Urteilen auch datenschutzrechtliche Probleme begründen kann, aber es geht mir hier auch um eine andere Kultur, nicht um eine Pflicht. Wenn man als Richter:in trotz Anonymisierung ernsthafte Bedenken wegen des Persönlichkeitsschutzes hat, kann und sollte man von der Veröffentlichung absehen.
Also in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen nach meiner Wahrnehmung sehr große Vorbehalte gegen das Erstellen von Inhalten auf Social Media. Mein Gericht ist, soweit ich weiß, bisher bundesweit das einzige VG mit einem Profil bei Instagram. Das bindet natürlich Ressourcen und ob sich das auf Dauer “lohnt” und Vertrauen bildet, muss sich noch zeigen. Ich bin da aber optimistisch.
Vielen Dank für diesen Text und den Denkanstoß!
Es gibt bereits Fortbildungen zur Diversität, leider werden diese jedenfalls in meinem Bundesland gerne mal mangels Anmeldungen abgesagt… Ich würde mir wünschen, dass mehr richterliche Kolleg:innen sich für diverse Perspektiven öffnen.
Das würde ich mir auch wünschen. Insbesondere das Thema Intersektionalität ist für unsere Arbeit m.E. auch sehr wichtig. In Wustrau und Trier werden zwar spannende Fortbildungen angeboten zu richterlichem Selbstverständnis, Extremismus, Lehren aus der NS-Zeit usw., aber die sind mit durchschnittlich fünf Tagen Dauer plus An- und Abreise leider nicht so niedrigschwellig und familienfreundlich.
Wenn dies das neue richterliche Selbstverständnis beschreiben soll, wird mir Angst und Bange um die Akzeptanz der Justiz in der gesellschaftlichen und politischen Mitte. Möglichst aktivistisch, bunt, schrill, laut und pseudoprogressiv – das mag im alternativen Milieu salonfähig sein, aber für große Teile der Bevölkerung bedeutet das gerade den Verlust an Ansehen und Vertrauen, den niemand außer den politischen Extremen wollen kann. Das ist unkollegiales (wenngleich unbeabsichtigtes) Wassergießen auf die Mühlen derer, die die Rechtspflege im demokratisch und liberal verfassten Staat wahlweise als ideologisch, weich und weltfremd oder als abhängig, einseitig und voreingenommen delegitimieren und verächtlich machen wollen.
Ich finde es schade, dass Sie meinen Beitrag so negativ wahrnehmen, aber noch bedauerlicher, dass Sie sich inhaltlich nicht damit auseinandersetzen bzw. Ihre eigene These – dass Öffnung zu Vertrauensverlust führt (?) – nicht begründen. So ist es mir leider nicht möglich, auf die Argumente einzugehen, die Sie ja sicher haben. Im Allgemeinen kann ich aber sagen, dass ich der Auffassung bin, dass die Justiz nicht allein für die – wie auch immer geartete oder zu definierende – Mehrheit der Bevölkerung da sein und vertrauenswürdig sein sollte, sondern gleichermaßen für alle Rechtssuchenden.
Wenn “Öffnung” politischen Aktivismus von Richtern meint, dann schwächt das in der Tat das Vertrauen in eine unabhängige – und selbstverständlich auf die Gleichheit aller Rechtssuchenden gebaute – Rechtsprechung. Wenn Neutralität im Sinne politischer Unvoreingenommenheit nicht mal mehr das Ziel sein soll, sondern als Duckmäusertum verschrien wird, ist das eine beunruhigende Forderung.
Sie reißen die Justiz aus ihrer sozialen Realität und lösen sie von ihrer – positiv: staatstragenden und rechtsgebundenen; aber in Ihren Augen: reaktionären und repressiven – verfassungsmäßigen Funktion. Ersetzen wollen Sie die staubigen Unwerte der strukturell bösen Mehrheitsgesellschaft (Wachstum, innere Sicherheit, Leistungsprinzip) durch Ihre eigenen Ideale (soziale Gleichheit, Diversität, Emanzipation). Das sind natürlich allesamt legitime Anliegen, aber ein solcher Wandel müsste sich in der gewaltenteiligen Demokratie durch eine Willensbildung beim Souverän vollziehen, nicht qua richterlichem Aktivismus.
Die Judikative definiert nicht den Status quo als Referenz ihrer Neutralität. Das obliegt allein der (mehrheitlichen) politischen Willensbildung des Souveräns. Die Rechtsprechung verliert an Vertrauen und Legitimation, wenn sie sich diese Willensbildung selbst anmaßt. Sie wollen die Gesellschaft grundlegend verändern? Dann lassen Sie sich in ein Parlament wählen. Sie wollen sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, deren Grundwerte Sie teilen, um diese im Einzelfall zur Geltung bringen? Dann – und nur dann – können Sie ein Richteramt im Geiste der Verfassung bekleiden. Das ist zugegebenermaßen (struktur-)konservativ. Aber manche Ideen sind es eben wert, erhalten zu werden, auch um den Preis, dass die eigene Vision einer besseren Gesellschaft (und Justiz) dahinter zurücktritt. Beste Grüße nach Hannover
Nochmal danke für Ihre Ausführungen, allerdings führen Sie hier, ob bewusst oder nicht, leider eine Strohmann-Argumentation, ohne sich mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen. Es ergibt keinen Sinn, eine Position zu verteidigen, die Sie mir zuschreiben, die ich aber tatsächlich nicht vertrete.
Danke für den Beitrag! Viele dieser Fragen habe ich mir auch gestellt. Aber so ein gutes Plädoyer dafür, wie man mit diesen Fragen umgehen soll, hatte ich bisher nicht gelesen.
– Eine Rechtsreferendarin, die gerne in die Justiz gehen würde 🙂
Lieben Dank – gerne am VG Hannover bewerben für die Wahlstation!:)