06 February 2026

Wenn Richter:innen schweigen

Warum Neutralität ein Ziel ist und kein Zustand

„Jetzt müssen Sie uns aber erst einmal erzählen, wie das auf Ihrer Demonstration so abgelaufen ist!“, fordert meine Kollegin den Kläger auf. „Denn Sie wissen ja, damit kennen wir uns nicht aus. Wir als Richter dürfen ja nicht demonstrieren.“ „Was zur…?“, denke ich, und erinnere mich zurück an all die Demonstrationen, an denen ich schon ganz arglos teilgenommen habe. Wie kommt sie bloß darauf? Das muss mal wieder die Neutralitätspflicht sein.

Denn Neutralität ist in unseren Zeiten das Gebot der Stunde, ob es um staatliche Förderung für die Omas gegen Rechts geht, um Regenbogenflaggen in den Büros von Bundestagsabgeordneten oder um Richterinnen mit Kopftuch. Dass Menschen sich einen neutralen Staat und insbesondere neutrale Richter:innen wünschen, ist an sich völlig nachvollziehbar und berechtigt. Das Neutralitätsgebot soll Parteilichkeit und Voreingenommenheit ausschließen und damit die Gleichbehandlung aller sicherstellen. Nach einer aktuellen Studie der ARAG war im Jahr 2025 allerdings nur noch gut die Hälfte der Befragten in Deutschland davon überzeugt, dass Gerichte alle Menschen gleich behandeln. Was läuft da also schief? Warum kann das Neutralitätsgebot seinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden?

Womöglich deshalb, weil der Begriff der Neutralität denkbar vage ist. Grundgesetz und Gerichtsverfassungsgesetz schweigen sich dazu aus und die Justizgesetze der Länder (so etwa § 31a NJG) beschränken sich auf das (fragwürdige) Verbot, im Dienst „sichtbare Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen“ (aka Kopftuchverbot). Obwohl wir Jurist:innen sonst so großen Wert auf exakte Definitionen legen, wird uns das Neutralitätsgebot als Anspruch an unsere Arbeit oder auch unsere ganze Person damit weitgehend kommentarlos präsentiert, so als wüsste jeder vernünftige Mensch ohnehin ganz automatisch, was darunter zu verstehen ist.

Dass der Begriff so schwammig ist, macht ihn auch gefährlich, denn er ermöglicht es damit ausgerechnet politischen Extremist:innen, ihn für ihre Zwecke zu missbrauchen und sich dabei noch als Verfechter:innen des Rechtsstaats zu gerieren. Und obwohl die Neutralitätspflicht dazu dienen soll, staatliche Macht zu begrenzen, macht sie es gerade Menschen in Machtpositionen einfach, diese Macht zu sichern. Ihre Unbestimmtheit erspart es ihnen, sich dezidiert mit den Anliegen und der Haltung der Person auseinanderzusetzen, der man den Vorwurf mangelnder Neutralität macht. Mehr noch: Dass sie überhaupt ein Anliegen und eine Haltung hat, genügt, um ihre Integrität infrage zu stellen.

Neutralität fehlt immer den Andersdenkenden

Im gesellschaftlichen Diskurs ist es üblich, Neutralität nicht positiv zu definieren, sondern negativ, nämlich darüber, was jedenfalls nicht neutral ist. Als nicht neutral gilt dabei allem Anschein nach jedes zu starke Interesse an oder zu entschiedene Engagement für ein bestimmtes Anliegen oder eine bestimmte Personengruppe. Dabei fällt (nicht nur mir) auf, dass der Vorwurf mangelnder Neutralität vor allem dann erhoben wird, wenn das entsprechende Anliegen randständig oder die Personengruppe marginalisiert ist – jedenfalls ein Interesse, das die Mehrheit der Gesellschaft eher nicht umtreibt.

Das impliziert zugleich, dass Neutralität der Normalzustand sei. Und dass diejenigen, die sich für vermeintliche Spezialinteressen einsetzen, von diesem Normalzustand abweichen. Aber sind Menschen, die sich in keiner Weise für die Anliegen von Minderheiten oder unpopuläre Themen interessieren, tatsächlich neutral? Jeder Mensch verfolgt individuelle Interessen, einige eher progressive und gestalterische, andere eher konservative und bewahrende. Aber auch der Wille, Althergebrachtes zu bewahren und Veränderung abzuwenden, ist selbstverständlich nicht neutral, sondern ebenso ein klar definiertes Anliegen, das bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zugutekommt und anderen nicht.

Zugleich wird der Vorwurf mangelnder Neutralität immer nur dann erhoben, wenn jemand in irgendeiner Form auffällt, aktiv wird und seine Stimme erhebt. Auch das suggeriert, dass Passivität der erwünschte Normalzustand sei. Doch auch Schweigen kommuniziert eine klare Botschaft: dass man das, was gerade geschieht, gutheißt – oder sich zumindest nicht ausreichend daran stört, um sich dem Risiko auszusetzen, Reaktionen und Widerspruch auszulösen. Schweigen ist nicht neutral, es ist politisch. Neutralität darf nicht gleichgesetzt werden mit Desinteresse und Wegschauen. Definiert man Neutralität auf diese Weise, wird sie ein wirksames Instrument zur Vereinheitlichung und Unterdrückung missliebiger, störender Stimmen.

Neutralität als Aufgabe

Wenn das Neutralitätsgebot also keine Pflicht zur Passivität beinhaltet und Neutralität auch nicht der Normalzustand ist, was ist Neutralität dann? Neutralität ist kein Zustand und auch keine Charaktereigenschaft. Sie ist ein Handlungsauftrag.

Wir Richter:innen entscheiden, wer Recht bekommt und wer nicht, und das Gesetz lässt uns dabei große Spielräume für eigene Wertung. Wertung aber funktioniert nicht ohne Werte. Jedes Urteil, das wir über andere sprechen, sagt auch etwas über uns aus, wahrscheinlich mehr, als es uns lieb ist. Wir messen andere an unseren Erwartungen und projizieren dabei unsere Vorstellungen auf sie. Diese Vorstellungen sind aber nicht notwendig zutreffend und fair. Wir versuchen, fair zu sein, wir möchten niemanden bevorzugen oder benachteiligen, wir wollen alle Interessen in einen gerechten Ausgleich bringen. Aber wie kann uns das gelingen, wenn einige Interessen in unserer Gesellschaft, so vielfältig sie mittlerweile auch ist, noch so viel stärker verankert sind als andere? Wenn es Interessen gibt, die wir nicht einmal kennen, weil wir in unserer persönlichen Blase leben?

Die Interessen der Mehrheitsgesellschaft, der Wirtschaft und der Regierungspolitik kennen und verstehen wir in der Regel bestens, weil wir täglich damit beschallt werden. Sie müssen nicht erkämpft werden, sondern setzen sich ganz von allein durch. Die Annahmen, dass die Wirtschaft wachsen, Arbeit sich lohnen oder die Grenzen geschützt werden müssen, sind so allgegenwärtig, dass wir sie oft kaum noch als Interessen wahrnehmen, sondern schlicht als Notwendigkeiten, fast schon als Naturgesetze. Die Interessen von Minderheiten, von marginalisierten Gruppen, von Tieren, die Interessen der Umwelt sind dagegen nicht omnipräsent, sie haben keine mächtige Lobbygruppe hinter sich, sie sind unauffälliger und leicht zu übersehen – besonders für Richter:innen, die selbst nur in seltenen Fällen marginalisierten Gruppen angehören, etwa queer leben, eine Migrationsgeschichte haben oder Arbeiterkinder sind.

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„Unconscious bias“

Neutralität können wir nur erreichen, wenn wir uns bewusst machen, dass wir vielleicht noch neutral geboren werden, uns dann aber unsere Eltern, unsere Familie, unser soziales Umfeld, die Schule, die Medien, die Politik in eine Form pressen, die alles andere als neutral ist. Das ist uns nicht vorzuwerfen, es ist uns zumeist nicht einmal bewusst, und diese Form ist auch nicht per se gut oder schlecht, aber sie beinhaltet Stereotypen und Geschlechterrollen und Diskriminierung in all ihren Facetten – Rassismus, Sexismus, Klassismus, Queerfeindlichkeit, Antisemitismus, Ableismus, Antiziganismus, Sozialdarwinismus usw. –, Formen von Diskriminierung, die mitunter so mächtig sind, dass wir sie sogar internalisieren, also gegen uns selbst richten und uns von ihnen definieren lassen.

Leider herrscht gesamtgesellschaftlich noch immer die falsche Vorstellung vor, dass diskriminierendes Denken und Verhalten stets Intention, also bösen Willen, voraussetzen. Tatsächlich entsteht Diskriminierung häufig schlicht dadurch, dass wir unsere eigenen Privilegien, Glaubenssätze und Wissensbestände nicht reflektieren und hinterfragen, sondern für selbstverständlich halten (sog. „unconscious bias“). Weil es aber schrecklich anstrengend klingt (und ist), sich mit sich selbst, seinen Vorurteilen und Projektionen auseinanderzusetzen, sich eventuell sogar eingestehen zu müssen, dass wir Fehler gemacht und Menschen Unrecht getan haben, reden wir uns lieber ein, dass es ausreicht, dass wir es alle irgendwie gut meinen, und dass es deshalb etwa strukturellen oder institutionellen Rassismus gar nicht geben kann.

So lange wir, ob Richter:innen oder nicht, nicht ernsthaft versuchen, uns mit unseren unbewussten Vorurteilen auseinanderzusetzen, dagegen anzukämpfen und diese Vorurteile abzulegen, werden wir niemals neutral sein. Denn Neutralität ist eine Aufgabe: das Streben danach, der Realität möglichst nahe zu kommen. Es ist das Bemühen darum, wenn schon nicht alle, dann zumindest möglichst viele verschiedene Interessen zugleich wahrzunehmen und zu verstehen. Neutralität fällt einem nicht vor die Füße, sondern man muss sich aktiv darum bemühen, nicht durch Wegschauen, sondern durch Hinschauen, nicht durch Schweigen, sondern durch Nachfragen.

Status quo: Normalität statt Neutralität

Aber wir Richter:innen stehen unter Druck. Wer weiß, wie lange es noch dauert, bis autoritäre Populist:innen an die Macht kommen und uns ins Visier nehmen? Denen dürfen wir keine Angriffsfläche bieten. Aus Angst, durch unser Verhalten den „bösen Schein“ fehlender Neutralität zu erwecken, verhalten wir uns lieber gar nicht. Wir disziplinieren uns selbst und andere, wir schlagen herausstehende Nägel ein, wir wollen um jeden Preis unauffällig sein und in der Masse verschwinden. Wir veröffentlichen unsere Entscheidungen nicht, wir sprechen ungern mit der Presse – und wenn, dann in hölzerner Juristensprache, die keiner versteht. Eine einzige Fortbildung zu Antirassismus alle zehn Jahre ist für uns völlig ausreichend und die einzigen Tagungen, die wir besuchen, sind Richtertagungen, auf denen wir ausschließlich andere Richter:innen treffen, die genauso angepasst sind wie wir.

Wir gehen nicht auf Demonstrationen, nicht auf politische Veranstaltungen, nutzen Social Media lieber nur anonym, wir tragen keine Buttons und kleben keine Sticker auf unsere Laptops. Unser Pony ist nicht zu kurz, unsere Haare sind nicht zu lang und bunt sind sie erst recht nicht, und in unserer Freizeit beschäftigen wir uns mit Reiten, Rennradfahren und Yoga. Wenn irgendetwas potenziell Politisches oder Polarisierendes passiert, dann warten wir erstmal ab, in welche Richtung der Wind sich dreht, damit wir am Ende behaupten können, dass wir das auch schon immer so gesehen haben. Wir äußern uns auch nicht öffentlich und sprechen über unsere Meinung und unsere Wertvorstellungen, denn wie die sind, ist ja sowieso klar: normal eben.

Unser Image, der schöne Schein der Neutralität, ist uns wichtiger als die Neutralität selbst. Nur so ist es zu erklären, dass wir uns ständig aufhängen an Richterinnen mit Kopftuch, weil man ihnen ja ansieht, dass sie nicht normal, äh, neutral sind. Uns sieht man nichts an, und deshalb kann uns auch nichts passieren. Dass das unserer Transparenz nicht dienlich ist, dass Gerichte damit Elfenbeintürme und Black Boxes bleiben, müssen wir in Kauf nehmen. Das Wichtigste ist, dass wir nicht von unserem Sockel stürzen, dass die Menschen nicht die Ehrfurcht vor uns verlieren.

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Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt
Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)

Wie verwundbar ist die unabhängige und unparteiische Justiz? Welche Hebel haben autoritäre Populisten, Einfluss zu nehmen, Abhängigkeiten zu erzeugen, Schwachstellen auszunutzen? Wir haben untersucht, welche Szenarien denkbar sind – und was sie für die Justiz bedeuten könnten.

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Vertrauen statt Ehrfurcht

Doch was die Justiz viel dringender braucht als Ehrfurcht, das ist Vertrauen. Unsere Arbeit und unsere Entscheidungen können keinen Rechtsfrieden schaffen, wenn Menschen uns nicht vertrauen. Dafür braucht es mehr als Digitalisierung und kürzere Verfahrenslaufzeiten. Menschen bauen Vertrauen auf, wenn sie sich gesehen und gehört fühlen, wenn man sie ernst nimmt. Sie verlieren Vertrauen, wenn man sie ignoriert, missachtet und rüde abfertigt. Diese Erfahrung ist, positiv oder negativ, besonders mächtig, wenn man sie selbst macht. Sie beeinflusst unser Vertrauen aber auch dann, wenn nahestehende Menschen sie machen oder Personen aus der Community, der man sich zugehörig oder verbunden fühlt.

Justitia sollte nicht blind sein. Eine Augenbinde zu tragen kann sie sich nicht mehr erlauben in Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat bröckeln. Justitia muss wachsam sein, ihren Blick schärfen und ihre Augen überall haben. Sie darf niemanden übersehen, weder Menschen, die ihren Schutz brauchen, noch Kräfte, die versuchen, sie zu missbrauchen und letztlich zu delegitimieren.

Die Justiz muss sich öffnen

Warum veröffentlichen wir nicht jedes unserer Urteile? Und nicht nur auf Bezahlplattformen wie juris oder beck-online, sondern so, dass alle sie jederzeit über die Google-Suche finden können. Dann könnte zwar auffallen, dass wir sonst nur die paar wenigen Urteile veröffentlichen, die wir besonders großartig finden, weil eben nicht alle so großartig sind, aber hey. Wir sind Menschen.

Warum erklären wir unsere Urteile nicht? Warum sind wir so besessen davon, dass unsere Urteile „für sich selbst sprechen“ müssen? Urteile sprechen nicht, genauso wenig wie Normen. Ein Urteil, das wir nicht so erklären können, dass es jeder versteht (wenn auch nicht gutheißt), ist vielleicht auch einfach kein überzeugendes Urteil.

Warum lassen wir junge Proberichter:innen nicht einfach mal machen? Die haben schon sieben, acht Jahre Studium und Referendariat mit Gängelei und Einschüchterung über sich ergehen lassen müssen. Irgendwann reicht es auch mal damit. Dann haben die eben komische Ideen. Dann haben wir das eben „noch nie so gemacht“. Dann ist das eben das erste Mal.

Warum informieren wir die Öffentlichkeit nicht darüber, welche Sitzungen wir planen? Es ist doch einigermaßen absurd, dass wir zwar penibel darauf achten, bloß nicht noch kurzfristig den Sitzungssaal zu wechseln, weil hypothetisch ja jemand zuhören wollen könnte – es uns aber kein bisschen stört, dass faktisch nie jemand zuhört, weil niemand weiß, was bei uns stattfindet.

Warum diese Angst vor Gerichten auf Social Media? Warum dieser Zwang, immer wahnsinnig steif und seriös zu erscheinen? Wir sind keine Juramaschinen. Wir können kompetent und gleichzeitig menschlich, vielleicht sogar witzig sein.

Warum laden wir die Menschen nicht in unsere Gerichte ein? Wir könnten die spannendsten Entscheidungen des Monats vorstellen und den Leuten die Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Und wir könnten uns das einfach mal anhören und darüber nachdenken.

Warum sind wir nicht mutig?

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Editor’s Pick

von JASPER NEBEL
„First, I got myself born.“ Mit diesem ersten Satz macht Barbara Kingsolver in ihrem Roman „Demon Copperhead“ von Anfang an klar, dass Damon (wie der Protagonist eigentlich heißt) schon früh im Leben viel Verantwortung übernehmen muss – zu viel. Der Roman liefert Erklärungsansätze für die Wahl Donald Trumps und ist damit die klügere Alternative für jene, die – wie ich – aus ähnlichem Erkenntnisinteresse gerne zu „Hillbilly Elegy“ von J. D. Vance greifen würden, aber ungern Texte von Autoritären lesen wollen.

Kingsolver hat es mit ihrer eindringlichen Erzählweise geschafft, Damons Welt für mich unmittelbar greifbar werden zu lassen: Er kümmert sich lange um seine alkoholkranke Mutter, die immer wieder am Entzug scheitert, bevor er als Jugendlicher in einer Welt aus ausbeuterischen Pflegeeltern und einem überforderten Sozialsystem seinen Weg finden muss. Kingsolver nimmt sich spürbar Zeit für diese Lebensgeschichte, ohne die Leser*innen über die Abgründe des „Hillbilly way of life“ belehren zu wollen. Zunächst wiegt sie uns in Sicherheit, bis sie etwas in Damons Leben treten lässt, das zunächst unschuldig wirkt – und sein Leben, wie das so vieler US-Amerikaner*innen, grundlegend verändern wird: OxyContin.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Wie CAROLIN DÖRR so bestechend klar beschrieben hat, geht es bei Neutralität um Vertrauen: Staatliche Institutionen und Bedienstete sollen sich so verhalten, dass wir ihnen vertrauen können. Und weil Vertrauen etwas Persönliches ist (bei manchen erzeugen pinke Haare Vertrauen, bei das Gegenteil), einigt man sich auf einen Habitus, der in etwa dem grauen Behördenteppichboden entspricht: das, worauf sich alle glauben einigen zu können, was nicht stört, nicht auffällt, was unbesehen einstauben kann (weshalb man eher ungerne näher hinsieht).

ADAM BODNAR und LAURENT PECH (EN) scheuen die Inspektion nicht und schauen sich die Venedig-Kommission genauer an. Die Kommission soll rechtsstaatliche Standards in Europa bewahren und wird dabei immer einflussreicher. Doch die Autoren beobachten, dass rechtsstaatliche Standards selbst nicht eingehalten werden, wenn es um die Wahl ihrer Mitglieder geht.

In Berlin wird der grüne Teppichboden etwas gräulicher. Im vergangenen Jahr wurde Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, in Berlin einen Wahlkreis zu ihren Gunsten zugeschnitten zu haben. Obwohl Gerrymandering hierzulande noch die Ausnahme ist, sollten die rechtlichen Maßstäbe nachgeschärft werden, so FABIAN BUNSCHUH (DE).

Als neutral wird uns auch KI verkauft: alles ganz objektive Daten (natürlich), Einsen und Nullen, nur so komplex zusammengeschaltet, dass man sie von außen leider nicht mehr durchschauen kann – eine Black Box in der Hand privater Unternehmen, auf Serverwüsten irgendwo in Northern Virginia. Nun will die US-Behörde ICE Ad-Tech- und Big-Data-Tools privater Unternehmen nutzen, surprise surprise. Und so wird personalisierte Werbung, ehe wir uns versehen, zu staatlicher Verfolgung. Das ist brandgefährlich, meinen RAINER MÜHLHOFF und HANNAH RUSCHEMEIER (DE) und fordern zumindest eine klare Zweckbindung.

Dass sich ICE rechtsstaatlich zähmen lassen, ist unwahrscheinlich. Es ist hinlänglich bekannt, wie sich die Trump-Regierung zum Recht verhält – auch weil sich Trump selbst ständig dazu bekennt: „I don’t need international law“  ist nur eines seiner entsprechenden bonmots. HELMUT PHILIPP AUST, CLAUS KREß und HEIKE KRIEGER (EN) beschreiben, wie die US-Regierung das Völkerrecht untergräbt – und was das für die globale Rechtsordnung bedeutet. ß

Das jüngste Beispiel: Nachdem militärische Optionen offenbar vom Tisch sind, diskutieren die NATO und die USA nun die Errichtung souveräner US-Basen in Grönland. Keine gute Idee, meinen  MARKUS GEHRING und NASIA HADJIGEORGIOU (EN) – denn mit dem Völkerrecht ließen sich solche Enklaven nicht vereinbaren.

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Kritik und Reform des Jurastudiums
Christopher Paskowski & Sophie Früchtenicht (Hrsg.)

Die Rechtswissenschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, von den Gefahren durch den autoritären Populismus bis zur Klimakrise. Dieser Sammelband macht marginalisierte Perspektiven sichtbar, öffnet die Diskussion für interdisziplinäre Ansätze und bietet neben kleinen, „technischen“ Änderungsvorschlägen auch ganzheitlichen Perspektiven Raum.

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Auf völkerrechtlich unsicherem Grund befindet sich auch die EU. Der neue Entwurf der Rückführungsverordnung sieht sogenannte Rückführungszentren vor und soll den Rückführungsprozess beschleunigen. Doch dies würde Menschenrechtsstandards schwächen und verzweifelte Menschen bestrafen, warnt BERND PARUSEL (EN).

Auch Rumänien bestraft verzweifelte Menschen. Einer Person droht dort nun wegen Besitzes geringer Mengen Drogen zum Eigengebrauch eine Mindeststrafe von sieben Jahren. Ein niederländisches Gericht lehnt deshalb seine Auslieferung nach Rumänien ab, der Fall „Tagu“ liegt nun beim EuGH. EMILIA SANDRI (EN) analysiert die Stellungnahme des Generalanwalts, in der Richard de la Tour eine neue Rolle für den Zwei-Stufen-Test der strafrechtlichen Zusammenarbeit vorschlägt.

Im benachbarten Bulgarien ist der Generalstaatsanwalt seit 2023 im Amt, obwohl sein Mandat abgelaufen ist – und trotz einer Intervention des Obersten Gerichtshofs. Für ADELA KATCHAOUNOVA (EN) ist der Fall ein Weckruf, Klagerechte und Rechtsstaatsschutz neu zu denken.

Neu denken sollte auch der EuGH, finden KATARZYNA SZEPELAK und MACIEJ KUŁAK (EN): Der Gerichtshof hindert Nichtregierungsorganisationen daran, Klagen im öffentlichen Interesse einzureichen. Doch die Verträge erlauben auch eine andere Auslegung, so die Autor*innen.

Deutlicher umkämpfter ist die Klagebefugnis von anderen, eher ungewöhnlichen Organisationen. Kleines Rätsel: Schwarz-gelb, aber Amnesty ist es nicht? Es geht um – Bienen! Ende 2025 erkannte eine peruanische Gemeinde stachellose Bienen rechtliche Ansprüche zu. EVA BERNET KEMPERS (EN) zeigt daran, warum Rechte der Natur in der Praxis auf ganz andere Weise Anerkennung finden, als es sich rechtswissenschaftliche Theorien bislang vorstellen.

Und schließlich haben wir diese Woche ein neues Symposium gestartet. „Reflexive Globalisation and the Law“ macht die Forschung des gleichnamigen Centre for Advanced Studies der Humboldt-Universität zu Berlin zugänglich. Ausgangspunkt ist die These, dass die Globalisierung von Recht und Rechtsdiskurs in eine reflexive Phase eingetreten ist, die sich durch einen dynamischen, multidirektionalen und kritischen Wissensaustausch auszeichnet. PHILIPP DANN und FLORIAN JEßBERGER (EN) führen in das Symposium ein, nächste Woche geht es weiter.

Bis dahin wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende: Tönen Sie sich die Haare, saugen Sie Staub, oder säen Sie ein paar Bienenretter aus.

*

Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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SUGGESTED CITATION  Dörr, Carolin: Wenn Richter:innen schweigen: Warum Neutralität ein Ziel ist und kein Zustand, VerfBlog, 2026/2/06, https://verfassungsblog.de/wenn-richterinnen-schweigen/.

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