14 June 2018

Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann, Teil 2

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hat Mängel, ohne Frage. Aber es enthält mit der Dublin-Verordnung eine Grundentscheidung, die wesentlich ist: Jeder Asylsuchende in der EU soll irgendwo Zugang zu einem Verfahren bekommen. Die Grundentscheidung der Dublin-Verordnung lautet also: Die Mitgliedstaaten können streiten, welcher zuständig ist für eine Person. Aber sie müssen dies in geordneten Verfahren tun. Damit diese Verfahren sicherstellen, dass am Ende immer ein Staat zuständig ist und Menschen nicht ohne Zugang zum Recht hin- und hergeschoben werden. Diese Grundentscheidung steht auf dem Spiel, wenn wir darüber diskutieren, ob Personen nicht einfach direkt an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Wer die Dublin-Verordnung nur mit Blick auf den Streit zwischen Staaten betrachtet, mag die Zurückweisung an der Grenze für harmlos halten – dann wird eben einem anderen Staat die Verantwortung zugeschoben. Aber der Zweck der Dublin-Verordnung und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist letztlich der Schutz von Personen. Dieser Schutz ist fundamental gefährdet, wenn Personen zurückgewiesen werden, ohne dass ein anderer Staat zugesagt hat, sie auch aufzunehmen. Deshalb ist das formale Verfahren, in dem die Zuständigkeit geprüft und unter Umständen ein anderer Mitgliedsstaat um Aufnahme ersucht wird, unerlässlich. Mit der Forderung, diese Grundentscheidung aufzugeben, wird über dem Zuständigkeitskonflikt der Zweck des Systems missachtet.

Das Recht ist eindeutig, wie ich in der vorhergehenden Zusammenfassung geschrieben habe. Aber es geht um mehr noch als die Frage, ob man sich völkerrechts- und europarechtskonform verhalten wird. Wenn diese Regeln von einzelnen Staaten gebrochen werden, wird das unter Umständen von anderen Staaten aufgefangen. Wenn die Staaten beginnen, diesen Rechtsbruch zu akzeptieren, dann riskieren wir mitten in Europa das, was Hannah Arendt eindringlich als absolute Rechtlosigkeit von Flüchtlingen beschreibt. Dass Personen letztlich nirgendwo Zugang zum Recht finden, dass ihnen das „Recht Rechte zu haben“ verweigert wird. Es wäre das Ende von Europas Bekenntnis zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte[n] des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte“. Es wäre das Ende der Idee Europas.

Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann, Teil 1


SUGGESTED CITATION  Schmalz, Dana: Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann, Teil 2, VerfBlog, 2018/6/14, https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann-teil-2/, DOI: 10.17176/20180615-164914-0.

27 Comments

  1. Peter Camenzind Thu 14 Jun 2018 at 20:21 - Reply

    Problematisch kann es wirkn, wenn Flüchtlingsrechte ausschließlich allein in Deutschland mit Erfolgsaussichten einklagbar sein können sollen. Wenn Deutschland nicht aufnehmen will, soll man sich dagegen mit Erfolgsausichten wehren können, weil nämlich die Aufnahme hier fundamentale Statusrechte betreffen soll. Anderswo dagegen anscheinend nicht.

    soll, anderswo nicht.

  2. Leser Fri 15 Jun 2018 at 09:01 - Reply

    Einen sinnvollen Beitrag dieses Artikels zur Debatte kann ich nicht erkennen.
    Diese mageren drei Absätze wirken – schon durch die Betitelung als “Teil 2” zu einem Artikel, der kein “Teil 1” war – wie ein Rechtfertigungsversuch für den ersten Artikel zur Thematik. Leider bleibt es beim Versuch.

    Um zu überzeugen, bräuchte es m. E. stattdessen mehr Handwerk und weniger Poesie.

    Natürlich ist Europa verpflichtet und gewillt, Menschen (oder wie Sie es nennen: Personen) zu schützen. Aber die vermeintliche kategorische Rechtswidrigkeit einer Zurückweisung an der Grenze ist damit noch nicht begründet.
    Die Zurückweisung mag ja rechtswidrig sein: Aber bitte belegen Sie das doch anhand konkreter Normarbeit, nicht mit Verweis auf abstrake Zielbestimmungen.

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 11:16 - Reply

      Lieber Leser, ich verstehe Ihre dogmatische Unzufriedenheit, Frau Schmalz geht es aber, glaube ich, hier um etwas anderes: um die normativen, moralischen, menschenwürdebezogenen Grundlagen humanitärer Flüchtlingspolitik, die man (v.a. die Politik) im rechtstechnischen Kleinklein nicht aus den Augen verlieren sollte…

      • Leser Fri 15 Jun 2018 at 11:36 - Reply

        Vermutlich ist das die Intention, ja. Und der Gedanke mag auch richtig sein, jedenfalls vertretbar. Aber er trägt m. E. zur Diskussion nichts bei. Dass der Grund des Asylrechts ein humanitärer Gedanke ist, ist doch allen klar. Niemand – jedenfalls in Worten nicht einmal die AfD – will es auch vollständig abschaffen, stellt die Legitität als solche in Frage o. ä.
        Es geht schlicht nicht um das Ob, sondern um das Wie und das Wieviel. Und dazu tragen Gemeinplätze nicht viel bei.

        Diskutiert wird die Frage, ob bspw. Frankreich ein Asylverfahren durchführt oder Deutschland bzw. ob ein Antragsteller oder eine Antragstellerin sich während eines in Frankreich laufenden Asylverfahrens in Deutschland aufhalten darf oder sogar dort einen zweiten Asylantrag stellen darf.

        Dazu kann man – auch wenn mich das, ehrlich gesagt, überrascht – zwei Meinungen haben. Aber “alles verboten”, “Kann nicht auch mal jemand an die Kinder denken.” oder “weil Hitler” sind dafür keine tragende Begründung.

        Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, auf die hier vor ein paar Monaten geführte Kopftuchdebatte zu verweisen. Eine Autorin setzte sich damals vehement dafür ein, dass Referendarinnen im Gerichtssaal mit Kopftuch auftreten dürfen. Ich riet dazu, das Thema lieber ruhen zu lassen, um eine scharfe Gegenreaktion zu vermeiden. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Juristinnen mit Kopftuch werden per Gesetz von der Richterbank verwiesen (oder zumindest ihr Kopftuch). Super Ergebnis. Wenn man die gefühlte Ungerechtigkeit hingenommen hätte, hätte es vielleicht diese Gesetze nicht gegeben, und man hätte in ein paar Jahren, wenn die Stimmung weniger aufgeheizt ist, die Thematik neu eröffnen können. So aber haben wir eine gesetzliche Regelung, die vermutlich länger halten werden. Der eigene Stolz, die Gier nach eigener Freiheit hat da m. E. vielen für lange Zeit geschadet. Weil eine oder einige wenige zu laut krähen musste(n), haben alle eine auf die Nase bekommen.

        Ein ähnliches Muster ergibt sich m. E. in Reaktion auf die Forderung, Deutschland müsse jeden und jede aufnehmen, weil Humanität und sowieso alles andere verboten weil ist so. Statt einen sinnvollen Kompromiss zu fördern, mag hier eine viel schärfere Regelung herauskommen. Man könnte die Meinung vertreten, dass eine Zurückweisung an der Grenze nur für bestimmte Fälle möglich ist, wo der Sachverhalt tatsächlich innerhalb von Minuten geprüft und abschließend beurteilt werden kann.

        Aber nein, es wird mit eher dünnen Argumentation die andere Extremposition eingenommen. Das ist genau so radikalisiert, genau so populistisch wie die “Ausländer raus”-Fraktion. Moralisch vielleicht hochwertiger. Aber fachlich, sachlich, inhaltlich genau so schwach.

        • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 12:07 - Reply

          Stimme Ihnen in fast allem zu. Nur zwei kleine Einwände: Ich bin mir bei manchen der handelnden Protagonisten nicht sicher, dass sie sich der humanitären Grundlagen des Asylrechts bewusst sind. Was die CSU derzeit tut, ist doch a) das Schüren einer ausländerfeindlichen Stimmung (“Rechtsbruch, Asyltourismus, Terrorismus, Kriminalität” etc., die man dann zur Begründung der eigenen Vorschläge heranzieht) und b) das bewusste Inkaufnehmen europäischer Verwerfungen zum kurzfristigen Zweck des Machterhalts in Bayern. Ich habe nicht den Eindruck, dass dieser Partei die Folgen ihres Handelns bewusst sind.
          Zweitens: Ihr Aufruf zur Kompromissfindung ist ja richtig, gilt aber vermutlich eher den Politikern. Es ist nicht Aufgabe des Wissenschaftlers, Kompromisse zu finden; da muss ich sagen, was ist (oder nicht ist) Und als Betroffene (von Flucht oder vom Kopftuchverbot) kann ich auch nicht auf Kompromisse in der Zukunft hoffen, sondern möchte mein Recht natürlich jetzt und für mich durchsetzen (sonst wäre es ja auch nicht mein “Recht).
          Mit allem anderen bin ich einverstanden, insbesondere hinsichtlich der (vermeintlichen) Denk- und Diskussionsverbote.

          • Leser Fri 15 Jun 2018 at 15:01

            Völlig richtig – das Verhalten der CSU ist ebenfalls brandgefährlich.

            Kompromisse… natürlich liegt die praktische Umsetzung bei den Politikern. Aber die werden beeinflusst durch das, was sie zu lesen/hören bekommen. Wenn man meint, dass (Rechts)Wissenschaft ohnehin keine praktischen Auswirkungen hat, kann man sie auch einstellen. Der vorliegende Artikel dürfte doch auch von der Hoffnung getragen sein, damit Einfluss zu nehmen.

            Ich möchte erneut auf die USA verweisen: Die Gesellschaft dort hat sich meinem Eindruck nach radikalisiert. Ob das mit der Politik angefangen hat, weiß ich nicht, aber jedenfalls hört es dort nicht auf. Und daher ist m. E. auch wichtig, was wir privat, in der Wissenschaft oder sonstwo außerhalb des hohen Hauses in Berlin vertreten. Jeden Tag, wo man ein Plaket “Grenzen abschaffen, deutsche Staatsbürgerschaft für alle, mein Sohn soll Mohammed heißen, Deutschland verrecke” durch die Fußgängerzone trägt, schafft man einen AfD-Wähler mehr – auch wenn man vielleicht das Gegenteil bewirken wollte.

  3. Jens Fri 15 Jun 2018 at 09:39 - Reply

    Ich denke Juristen sollten sich in solchen Kontexten mal mit dem Konzept der Rationalitätenfalle auseinandersetzen. Vereinfacht gesagt erläutert dieses Konzept, dass eine rationale Optimierung hin auf die Interessen Einzelner durchaus zu einer Situation führen kann, in der sich der Zustand für jeden verschlechtert.

    Wenn ich ein Spiel entwerfe, in dem 3 Spieler (A,B,C) die Möglichkeit haben Flüchtlinge regelkonform oder nicht regelkonform zu behandeln. Und ich davon ausgehe, dass das regelkonforme Handeln mit gewissen Nachteilen verbunden ist, die die Nachteile nicht-regelkonformen Handelns übersteigen (vielleicht auch nur subjektiv), dann kann die Entscheidung eines Spielers (A) in jedem Fall regelkonform (ideal) zu handeln, dazu führen, dass ein anderer Spieler (B) das ausnutzt, weil er weiß wie A handeln wird.

    Es kann aber auch dazu führen, dass ein weiterer Spieler (C), der eigentlich auch ideal (immer regelkonform) handeln möchte, quasi dazu gezwungen wird ebenfalls nicht regelkonform zu handeln, weil er sich sonst im Innenverhältnis zu B schlechter stellt. Und das bedeutet letztendlich natürlich, dass A noch stärker belastet wird, was seine Ideal in Frage stellt.

    Der Output eines solchen Gesamtsystems an “Regelkonformität” kann geringer sein, als in einem System, in dem alle zwischen regelkonformem Handeln und nicht-regelkonformem Handeln switchen können.

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 11:11 - Reply

      Lieber Jens, das ist ein schönes Beispiel für die (Achtung:) Grenzen der Spieltheorie. Die 3 Spieler haben nämlich eigentlich nicht die Wahl, ob sie regelkonform oder nicht-regelkonform handeln wollen. Können sie einfach wählen, nicht regelkonform zu handeln (und niemand sanktioniert das), ist die Rechtsordnung nicht (mehr) existent. Ich verstehe Ihren empirischen Punkt, normativ führt er aber m.E. in die Irre.

      • Jens Thu 21 Jun 2018 at 10:27 - Reply

        Die Idee, dass sich Mitspieler nicht regelkonform verhalten können, stammt aus dem Text oben, sonst hätte ich gar nicht diese Assoziation gehabt. Da ist von (Nicht)Akzeptanz und Auffangen dieser Unkonformität die Rede. Das setzt eben diese gerade voraus.

        Wenn diese Möglichkeit gar nicht besteht, dann ist aus meiner Sicht auch nicht die Grenze der Spieltheorie erreicht. Vielmehr macht dann das Modell so keinen Sinn, ist nicht anwendbar. Die Spieler hätten dann keine Spielzüge (oder nicht diese Spielzüge), sie könnten keine Strategie bilden. (Auch das ist grundsätzlich durchaus möglich).

        Inwiefern das alles normativ eine Rolle spielen darf .. dazu kann ich nichts beitragen. Es ist natürlich primär ein politisches Thema, aber ich hatte den Eindruck, dass der Text oben auch eher ein politischer Text ist.

    • Peter Camenzind Fri 15 Jun 2018 at 11:33 - Reply

      Insgesamt geringerer Output kann gegen Regelkonformität sprechen.

    • Leser Fri 15 Jun 2018 at 11:42 - Reply

      @ Jens
      Auf was wollen Sie damit hinaus? Dass Deutschland einfach mal ein paar berechtigte Asylanträge ablehnen soll, um mögliche weitere Antragsteller und Antragstellerinnen abzuschrecken? Ich hoffe, das ist nicht ernst gemeint oder nicht Ihre Intention.

      Rechtstaatlichkeit hat manchmal Kosten. Das kann im Einzelfall auch sehr bitter sein. Aber das wird mehr als aufgefangen durch die langfristigen Gewinne von Rechtstaatlichkeit. An dieser Errungenschaft sollten wir nicht sägen in der Hoffnung auf kurzfristige Gewinne.

  4. Peter Camenzind Fri 15 Jun 2018 at 09:45 - Reply

    Geschlossene Grenzen können wenigstens mittelbar in Grundrechten betreffen, wie zumindest im Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit. Oder sollen solche nur abstrakte Zielbestimmungen enthalten, welche für Ausländer oder Muslime usw. nicht gelten können?

  5. Brandenburger Fri 15 Jun 2018 at 11:58 - Reply

    Spätestens, wenn der gepriesenen Hypermoral das Geld der Steuerzahler und die Akzeptanz der Wähler ausgeht, wird sich eine juristisch und politisch tragbare Lösung finden.

    Diese wird auf eine drastische Reduzierung der illegalen Migration hinauslaufen. Die osteuropäischen Staaten machen das vor, die westeuropäischen werden früher oder später folgen – auch die moralische Supermacht Deutschland.

    Das Asylrecht war nie dazu gedacht massenhafte, interkontinentale Migrationgsströme zu bewältigen, sondern sollte individuell Verfolgten Schutz bieten. Man kann nun darüber streiten für welchen Umfang ein Asylsystem ausgelegt sein sollte, wenn aber die Behörden hoffnungslos und auf Jahre hinaus durch mehrheitlich unberechtigte Antragsteller überlastet sind, dann hat das nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit. Dann muss ganze einfach eine Vorauswahl an der Grenze getroffen werden.

    Wenn, wie in Deutschland geschehen, elementare Schutz- und Sicherheitsinteressen der eigenen Bürger, durch die regierungsamtliche, rechtswidrige Überdehnung von angebliche Rechtsansprüchen massive beschädigt werden, dann führt sich die Hypermoral selbst ad absurdum.

    Selbstverständlich muss sich ein Staat am Ende mindestens vor vorgeblich Schutzsuchenden schützen, sonst gibt er seine Staatlichkeit auf.

    Wer dem widersprechen will, der kann es gerne tun. Nur soll er bitte erläutern, wie mit den alternativ zu erwartenden Millionen an illegalen Migranten umgegangen werden soll:

    1. Wer soll das bezahlen?
    2. Wie sind diese unterzubringen?
    3. Wo sollten Jobs herkommen?
    4. Wie wird die innere Sicherheit gewährleistet?

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 12:18 - Reply

      Glauben Sie wirklich, lieber Brandenburger, dass unmoralisches Handeln die bessere Alternative ist? Menschen z.B. nicht im Mittelmeer ertrinken zu lassen, ist nicht Hypermoral, sondern schlicht Moral. Davon abgesehen: Gehen Sie doch nicht der Propaganda auf den Leim, die Migration nur noch mit Terrorismus, Kriminalität und Kosten verbindet. Natürlich muss ein geregelter Umgang mit Migration herrschen, das bestreitet doch niemand ernsthaft; einen ungeregelten Zustand gab es aber höchstens im Herbst 2015 – die Rede vom fortgesetzten Rechtsbruch, Staatsversagen etc. ist schlicht falsch und nichts anderes als Propaganda derjenigen, die daraus politisches Kapital schlagen wollen. Ach ja: Geld ist genug da, nur vermutlich nicht immer für die Richtigen…

  6. Brandenburger Fri 15 Jun 2018 at 12:38 - Reply

    > Menschen z.B. nicht im Mittelmeer ertrinken zu lassen, ist nicht Hypermoral, sondern schlicht Moral.

    Ohne jeden Zweifel muss ich einen Migranten vor dem Ertrinken retten, sofern möglich. Ich werde aber viel mehr Migranten vor dem Ertrinken retten, wenn ich den Geretteten anschließend zurück nach Afrika bringen und klar mache, dass auf diesem gefährlichen und illegalen Weg keine Möglichkeit besteht nach Europa zu kommen.

    So ist Beispielsweise Aylan Kurdi nicht wegen der geschlossenen deutschen Grenze ertrunken, sondern wegen der geöffneten!

    Sein Vater sah nach der Aussetzung des Dublin-Verfahrens am 25.08.2015 durch das BAMF die Chance in Deutschland eine kostenlose zahnärztliche Behandlung zu erhalten.

    Er hat sich deswegen zur gefährlichen Überfahrt nach Griechenland entschlossen, obwohl er und seine Familie in der Türkei Arbeit und Wohnung hatten.

    Ich lasse mich für solche Fehlentscheidungen nicht in eine moralische Mithaftung ziehen.

    Das gut Gemeinte ist mithin das Gegenteil vom Guten.

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 14:28 - Reply

      Ich halte es für eine Illusion, zu glauben, die Leute kämen nicht mehr, wenn wir konsequenter Zurückführen. Dafür sind die Anziehungskraft Europas und die Not (gleich welcher Art) in den Herkunftsländern viel zu groß. Ich habe gar nichts gegen konsequente Rückführung – aber diejenigen, die dann immer noch kommen und die immer noch zu ertrinken drohen, müssen wir nunmal trotzdem retten, falsche Entscheidung hin oder her.

      • Leser Fri 15 Jun 2018 at 15:15 - Reply

        “Die Leute” vielleicht nicht – aber ein paar Leute schon.
        Es wäre naiv abzustreiten, dass die relativ großzügige deutsche Asyl- und Sozialpraxis eine gewisse Sogwirkung haben wird. Es ist genau so naiv – oder sogar böswillig – zu behaupten, dass alle Asylbewerber nur deswegen nach Deutschland kämen. Aber einige zumindest wird es geben.

        Die Steuerungswirkung sollte man m. E. nicht unterschätzen, insbesondere im Zusammenhang mit unserer Außenpolitik und der unserer Verbündeten.

        Betrachten wir Syrien: Europa – auch Deutschland – hat die Bürgerinnen und Bürger von Syrien zu einem Aufstand aufgefordert und ihn in begrenztem Maße unterstützt. Gleichzeitig gewähren wir allen Bürgerkriegsflüchtlingen und – bspw. wegen eines durch uns angestachelten bewaffneten Aufstands – Verfolgten Asyl. Die Flüchtlingskrise haben wir bzw. unsere Verbündeten zu einem guten Teil selbst verursacht – die Grenzöffnung 2015 war nur die Folge eines durch den Irakkrieg, den arabischen Frühling und den Bürgerkrieg in Syrien destablisierten Nahen Ostens.

    • Anton Mon 18 Jun 2018 at 20:41 - Reply

      Ihre Logik hat wenig mit der rechtlichen Seite zu tun. Ganz theoretisch könnte man das gesamt Asylrecht abschaffen. Aber dies wäre ein anderer Staat und eine andere EU. Es geht doch auch nicht darum, dass Menschen nicht mehr ertrinken können, wenn die Mauer um die EU unüberbrückbar ist. Es geht darum, ob man verfolgten Menschen helfen will oder nicht. Seltsam, dass nun gerade in Deutschland solch großes Problem darum gemacht wird. Ja, man gedenkt der Ermordung von Anne Frank. Man vergisst dabei nur zu gerne, dass sie wegen restrikter Asylpolitik bes. der USA nicht fliehen konnte. Die Fragen, die Sie stellen, stellte man sich damals auch. Wohin mit den vielen Juden? Sorry. Aber Ihr Umgang zeugt nicht gerade von einem Verständnis der Bedeutung von Asyl.

  7. Brandenburger Fri 15 Jun 2018 at 12:47 - Reply

    “Gehen Sie doch nicht der Propaganda auf den Leim,…”

    Ist das nun ein Hinweis in “eigener Sache” oder was?

    Wir haben seit September 2015 andauernde, unerträglich und rechtswidrige Zustände.

    Die Verfahren bei der Bundesanwaltschaft werden dominiert durch den Tatvorwurf “Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung”.

    Die eskalierende Kriminalität durch Migranten ist täglich in der Presse zu verfolgen.

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 14:20 - Reply

      Mit Verlaub: nein, das ist schlicht falsch. Es gab schon 2015 keine rechtwidrigen Zustände (vgl. z.B. http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/fluechtlingskrise-aufarbeitung-am-eugh-15122779.html), heute erst recht nicht. Vielmehr ist das, was die CSU fordert, nach überwiegender Meinung der Rechtswissenschaft (europa)rechtswidrig (wobei es rechtskonforme Kompromisse und Mittelwege geben mag, wie sie “Leser” oben ansprach). Wenn Sie von “eskalierender Kriminalität” sprechen: kein seriöses Presseorgan behauptet das – und die Kriminalitätsstatistik gibt das auch nicht her (im Gegenteil). Und was die Propagandafrage angeht: ich bemühe mich, meine eigenen Standpunkte auf bessere Argumente/andere Standpunkte hin zu prüfen. Wäre schön, wenn andere das auch täten…

  8. Leser Fri 15 Jun 2018 at 15:24 - Reply

    “Die Verfahren bei der Bundesanwaltschaft werden dominiert durch den Tatvorwurf “Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung”.”

    Möglicherweise liegt der Fokus der Bundesanwaltschaft auf solche Tatbestände an ihrer sehr eingeschränkten Zuständigkeit.

    Oder etwas anders formuliert: Ich war letztens in einem Krankenhaus, das zu meinem Entsetzen voll kranker Menschen war.

    Die Kriminalitätsbelastung ist durch die Flüchtlinge nicht gestiegen, sondern langsamer gesunken. Das ist immer noch ein unglücklicher Umstand, aber man muss sagen, dass Deutschland immer noch recht sicher ist.

    Ich will mir dabei aber das Gegenargument vorhalten, dass jede(r) Tote(r) zu viel ist; mindestens ein paar Morde und zahlreiche andere Taten hätten sich nicht ereignet, wenn wir weniger Flüchtlinge aufgenommen hätten. Die faktische Grenzöffnung hat Menschenleben gekostet.
    Ich persönlich sehe die Entscheidung daher auch als moralisch falsch an. Auch um 1 Mio Flüchtlinge zu retten, darf ich nicht ein Menschenleben nehmen (oder korrekter: so viele Menschenleben in einem Maße gefährden, dass Tote mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind).
    Aber das macht die Entscheidung erstens nicht unbedingt rechtswidrig, zweitens ist Deutschland noch nicht abgebrannt.

    Man muss Merkels Entscheidung nicht gutheißen – ich persönlich tue es auch nicht. Aber die Rhetorik sollte man doch im korrekten Rahmen halten.

    • Law as Integrity Fri 15 Jun 2018 at 16:33 - Reply

      > “Auch um 1 Mio Flüchtlinge zu retten, darf ich nicht ein Menschenleben nehmen (oder korrekter: so viele Menschenleben in einem Maße gefährden, dass Tote mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind).”
      Dabei sind die verantwortlichen Akteure aber ja unterschiedliche: Die Flüchtlinge werden zwar von “der Regierung” ins Land gelassen, was die dann aber hier tun, ist nur begrenzt der Regierung anzulasten. Wenn die 1 Million Flüchtlinge alle Auto fahren, Unfälle verursachen und dabei Menschen überfahren (und also die Umwelt belasten und Menschen schädigen), ist das ja nicht direkte Folge des Handelns der Regierung. Oder wir müssten sagen, dass auch der deutsche jugendliche Intensivtäter ein “Produkt” der Regierung ist; das tut aber, glaube ich, niemand. Wenn die Aufnahme der Flüchtlinge richtig war (was man ja unterschiedlich bewerten kann), bleibt sie das damit auch hinterher, unabhängig davon, was die Menschen hier tun oder lassen. Anders wäre es nur, wenn die Regierung gezielt Straftäter ins Land geholt hätte, was in den Bereich der Verschwörungstheorie gehört. Allenfalls könnte man ihr vorwerfen, dass sie im Herbst 2015 nicht strikt genug kontrolliert hat, wer ins Land kam. Das lag m.E. aber nicht an mangelndem Willen, sondern schlicht an der Wucht der Ereignisse.

  9. Heinrich Niklaus Fri 15 Jun 2018 at 19:03 - Reply

    So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 20. Januar 2016 mit dem Titel „Berichte über geplante Maßnahmen zur Grenzschließung und Zurückweisung von Schutzsuchenden“:

    Unabhängig von diesen temporären Binnengrenzkontrollen gelten die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Drittstaatsangehörige haben danach für die Einreise und den Aufenthalt in das Bundesgebiet insbesondere ein gültiges und anerkanntes Grenzübertrittsdokument und erforderlichenfalls einen Aufenthaltstitel oder ein Visum zu besitzen und beim Grenzübertritt mitzuführen. Bei Drittstaatsangehörigen, die diese Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, „sind grundsätzlich einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere nach Maßgabe von Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), §§ 15, 57 und 58 des Aufenthaltsgesetzes und § 18 des Asylgesetzes (AsylG), zu ergreifen“.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/asylstreit-zwischen-csu-und-cdu-zurueckweisung-zulaessig-15640536-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_1

  10. Brandenburger Fri 15 Jun 2018 at 22:08 - Reply

    > Ich halte es für eine Illusion, zu glauben, die Leute kämen nicht mehr, wenn wir konsequenter Zurückführen. Dafür sind die Anziehungskraft Europas und die Not (gleich welcher Art) in den Herkunftsländern viel zu groß.

    Eine viel größere Illusion ist es allerdings zu glauben, dass a.) die Massenmigration im gegenwärtigen Ausmaß auch nur mittelfristig ohne politische oder soziale Unruhen durchzuhalten ist und b.) wir damit arg viel mehr erreichen als in den Aufnahmeländern Chaos zu stiften.

    Einfachste ökonomische Überlegungen führen zu dem Schluss, das Armutsbekämpfung nur vor Ort Sinn macht. Es ist schlicht inhuman bei gleichen Kosten hundertmal weniger Menschen hier zu versorgen als es in den Herkunftsländern möglich wäre.

    Dass ein Asylsystem, welches allein durch unbedingte Antragstellung nahezu den ganzen Leistungsumfang bietet, der verglichen mit der Situation in den meisten Herkunftsländern einen märchenhaften Luxus darstellt, eine hohe Anziehungskraft hat, ist unbestreitbar.

    Unbestreitbar ist aber auch, dass man diesen Leistungsumfang auch reduzieren kann, ohne gleich unmenschlich zu sein. Mir erscheint hier im Zuge einer pathologischen Kompensationsmanie ein Versorgungsumfang entstanden zu sein, der nicht anderes als des Wahnsinns fette Beute ist.

    Es gibt einen Anspruch auf Schutz. Wir haben daraus einen Anspruch auf Wohlstand gemacht.

    > Es gab schon 2015 keine rechtswidrigen Zustände.

    Wenn dem so wäre, dann müssten wird dringend etwas am geltenden Recht ändern.

    > ich bemühe mich, meine eigenen Standpunkte auf bessere Argumente/andere Standpunkte hin zu prüfen.

    > Wenn Sie von “eskalierender Kriminalität” sprechen: kein seriöses Presseorgan behauptet das – und die Kriminalitätsstatistik gibt das auch nicht her (im Gegenteil). Und was die Propagandafrage angeht: ich bemühe mich, meine eigenen Standpunkte auf bessere Argumente/andere Standpunkte hin zu prüfen.

    Leider ist seit dem Beginn der Grenzöffnung sehr wenig von “seriösen Presseorganen” in diesem Land übrig geblieben. Wie sonst können Sie mir das nahezu 5-tägige Schweigen zu den Massenübergriffen von Köln erklären, welche ohne soziale Netzwerke vermutlich bis heute andauern würde.

    Erst letzte Woche wurde eine Gruppenvergewaltigung bekannt, die eine halbes Jahr zurückliegt. Diese wurde von Polizei und Justiz so lange verschwiegen, bis sie alternative Medien ans Tageslicht brachten … natürlich nur wegen dem Opferschutz.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/3964557

  11. Sven Hartmann Mon 18 Jun 2018 at 23:15 - Reply

    “Dieser Schutz ist fundamental gefährdet, wenn Personen zurückgewiesen werden, ohne dass ein anderer Staat zugesagt hat, sie auch aufzunehmen.”

    Das ist erneut falsch. Den Schutz genießt der Flüchtling bereits in jedem sicheren Drittstaat. Von “Gefährdung” kann also nicht einmal ansatzweise die Rede swin.

    Das Recht ist in der Tat eindeutig. Um asylgesetzkonform zu handeln, müssen Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden. Das steht auch in keinem Widerspruch zu europäischen Gesetzen. Auch nicht zu Dublin 3. Nirgends in der Dublin-Verordnung wird die Zurückweisung verboten. Den Beweis bleibt auch eine frau Schmalz schuldig.

    Man muss sich den Nonsens von Schmalz mal ganz praktisch vorstellen: demnach müsste Deutschland jeden in das Land lassen, der Asyl ruft. Beispielsweise auch bewaffnete Armeen. Man könnte nichts unternehmen.

    Bizarr! Man kann nur hoffen, dass Schmalz uns co. Nie in die Verlegenheit kommen, für die Sicherheit des Landes zuständig zu sein.

  12. Alexander Heumann Tue 19 Jun 2018 at 09:58 - Reply

    Ein wesentliches Argument für die Zulässigkeit von Zurückweisungen blieb bislang (auch in Teil 1) unerwähnt:
    § 18 IV AsylG läßt nur die Suspendierung des Verbots der Einreise aus “sicheren Drittstaaten” zu (z.B. “soweit” Deutschland nach der Dublin-VO zuständig ist für Asylverfahren).
    § 18 IV läßt aber keine Ausnahme vom Verbot “unerlaubter Einreisen” i.S.v. §§ 15 I, 14 AufenthaltsG ohne gültigen Pass mit Schengenvisum zu.
    Zwar gelten nach § 15 IV AufenthaltsG die Abschiebeverbote des § 60 “entsprechend”; diese sind jedoch zielstaatsbezogen. Sie betreffen nur solche Staaten, in denen menschenwidrige Behandlung bzw. “erheblicher Schaden” (§ 4 I AsylG) drohen, nicht jedoch sichere Staaten, wie insb. EU-Staaten (Beispiel: Österreich!).

    Denkbar wäre allenfalls, hiergegen noch § 60 IV AufenthaltsG i.V.m. EMRK anzuführen, also insb. Art 3 EMRK (Verbot der Folter oder „unmenschlicher Behandlung“) oder das Verbot der Kollektivausweisung nach Art 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK, wie sie der EGMR zum Teil tatsächlich flüchtlingsaffin interpretierte, etwa im Melilla-Urteil. Dies aber sind den Wortlaut der Texte verbiegende, politisch inspirierte Jukikate. Eine „Ausweisung“ ohne vorherige Einreise ist sachlogisch nicht denkbar. Hierauf wurde von anderen Kommentatoren bereits hingewiesen.
    Vor dem Hintergrund der ´Maastricht´- und ´Lissabon´-Urteile des BVerfG zur Identität des deutschen Verfassungskerns (Art 79 III GG) können solche EGMR-Urteile für Deutschland keine Geltung beanspruchen. In ihnen offenbart sich allerdings tatsächlich die „kosmopolitische Brisanz“ einer utopischen „transkulturellen politischen Theorie“, die sich unter der Flagge von „Demokratie und Menschenrechten“ von den Grundpfeilern abendländischer Zivilisation verabschieden will: Vom Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art 1 Menschenrechtskonvention von 1966 und Art 1 f. UN-Charta), von staatlicher Souveränität (UN-Charta), vom staatlichen Schutzauftrag zugunsten staatsangehöriger Bürger und sich rechtmäßig auf nationalem Territorium aufhaltenden Ausländern als raison d´ etre und Legitimationsgrundlage jeglicher staatlicher Ordnung, und letztlich auch von der Demokratie an und für sich. Ich halte dieses Gedankengut für extremistisch bis verfassungswidrig, ja sogar für kriminell – um nicht mit Blick auf tägliche, in den Medien berichtete „Einzelfälle“ zu sagen: mörderisch.

    • Realist Sun 24 Jun 2018 at 01:25 - Reply

      Die Knappheit der lebenswichtigen Recourcen der Erde werden schon bald zu der Diskussion führen ob es moralischer ist diese bis zu ihrer Erschöpfung mit allen zu teilen um Gewalt zu verhindern, oder diese zum überleben weniger durch Gewalt zu sichern um evtl. dafür zu sorgen für eine gösstmögliche Anzahl an Menschen eine Möglichkeit zu finden um zu überleben indem nur noch regenerative Recourcen verbraucht werden bis wir eine Möglichkeit finden kosmische Recourcen für uns zu nutzen Beispiel Lunare Industrialisierung.

      Ich vermute, das die beantwortung dieser Fragen eher geklärt werden als die, die in diesem Beitrag diskutiert wurden und die Diskussion darum dann irrelevant wird.

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